Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Ich bitte Sie, diesen für die Stadt- und Landkreise und für die Tourismusgemeinden in Baden-Württemberg wichtigen Än derungen zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich dem Kollegen Poreski das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Die heute in der ersten Lesung zu be ratende Vorlage enthält zwei Teile. Beide betreffen die Schnitt stelle der Landespolitik mit den Zuständigkeiten der kommu nalen Landesverbände. Im zweiten Teil geht es um die Neu berechnung der Kurtaxe. Es geht schlicht und einfach um ei ne stimmigere Berechnungsgrundlage.

Dieser Vorschlag entspricht dem, was die kommunalen Lan desverbände vorgeschlagen haben. Laut schriftlicher Anhö rung ist er unstrittig – kein Wunder, kann man sagen. Es geht also eher um eine formale Sache.

Der erste Teil betrifft die Übertragung der LWV.Eingliede rungshilfe an den KVJS. Da muss man wissen: Die LWV.Ein gliederungshilfe war früher Teil des Landeswohlfahrtsver

bands. Der Kostenträger war damit gleichzeitig Leistungser bringer zweier großer Einrichtungen, vor allem in Reutlingen und im Alb-Donau-Kreis.

Das ist eher untypisch in der Eingliederungshilfe; denn hier gilt weitestgehend das Subsidiaritätsprinzip mit dem Vorrang freigemeinnütziger Anbieter. Eine Trennung der Rollen von Kostenträger und Leistungserbringer macht auch grundsätz lich Sinn, um einen Interessenkonflikt von Qualitäts- und Kos tenvorgaben auszuschließen.

Dieser theoretische Interessenkonflikt war übrigens bis zur Jahrtausendwende kein Problem; bis dahin galt für die Behin derteneinrichtungen der Ersatz der realen Aufwendungen – mit den danach verhandelten Entgelten aber grundsätzlich, al so theoretisch, schon.

Nach der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe in Ba den-Württemberg im Jahr 2005 und der Auflösung der Lan deswohlfahrtsverbände blieb die Eingliederungshilfe des LWV in einem vorläufigen Status – man kann sagen: irgend wie nahe beim KVJS. Dieser ist in einigen Feldern Rechts nachfolger der Landeswohlfahrtsverbände. Er ist allerdings keine Landeseinrichtung, sondern ein Verband und damit Dienstleister der kommunalen Familie.

Schon 2005 war klar, dass dieser vorläufige Status irgendwann in einen dauerhaften umgewandelt werden muss. Das wird mit der heute zu beratenden Gesetzesvorlage vollzogen, welche die, wie ich finde, bewährte Praxis der vergangenen Jahre dau erhaft fortschreibt.

Die LWV.Eingliederungshilfe ist im Gesamtumfeld zudem ein eher kleiner Player und weit entfernt von einer dominieren den Rolle. Das Thema Interessenkonflikt ist also nicht allzu hoch zu hängen.

Vor allem wird sich die Kostenerstattung mit der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes im Land sowieso verän dern. Die Bedarfsermittlung bei Menschen mit Behinderun gen muss künftig personenzentriert erfolgen. Bei der Leis tungserbringung spielt dann die Frage, ob ambulant oder sta tionär, keine Rolle mehr. Dann gibt es die Doppelrolle des KVJS in dieser Form sowieso nicht mehr.

Deshalb gab es gegen den Gesetzentwurf in der Anhörung auch keinerlei Einwände, weder von der Landesbehinderten beauftragten noch von den kommunalen Landesverbänden. Beide Gesetzesteile machen daher Sinn und sollten im Haus eine breite Mehrheit finden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Für die CDU-Fraktion er teile ich Herrn Kollegen Hockenberger das Wort.

(Abg. Norbert Beck CDU: Guter Mann!)

Herr Präsident, werte Kolle ginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank an das Präsidium, dass es die Beratung zu diesem konsensorien tierten Gesetzesbeschluss an das Ende der heutigen Debatte gesetzt hat. Das gibt ein wenig Entspannung vor dem, was uns

heute Abend bei verschiedenen Veranstaltungen noch alles er wartet.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich habe mir in den letzten Tagen die Mühe gemacht, die Ge setzesbegründung intensiv durchzulesen. Wer dem Minister zugehört hat, weiß, dass ich mir die Ausführungen dazu an dieser Stelle ersparen kann.

Denn – das wurde auch vom Kollegen Poreski gesagt – beim ersten Teil, bei den Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfs, han delt es sich um organisatorische Maßnahmen, die einfach der Wirklichkeit nachfolgen. Nachdem man geprüft hat, dass an dere Varianten ausscheiden – Doppelstrukturen sind zu ver meiden –, ist das etwas, dem man zustimmen kann.

Der zweite Teil – Kurtaxe bzw. Kommunalabgabengesetz – hat für uns ein Stück weit eine weitere Strahlkraft ins Land hinaus. Er ist auch auf eine Initiative unseres tourismuspolitischen Spre chers Dr. Rapp zurückzuführen. Dieser hat Entwicklungen der Rechtsprechung, die die Gemeinden vor Schwierigkeiten ge stellt haben, aufgegriffen. So haben Schwarzwaldgemeinden mit dem Verwaltungsgericht Freiburg Probleme bekommen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Kurtaxensatzungen, die darauf basierten, die Umlagen für externe Einrichtungen mit hineinzunehmen, für rechtswidrig und nichtig erklärt.

Daraufhin ist diese Initiative zustande gekommen. Das Innen ministerium hat diese Initiative aufgegriffen. Es hat geschaut, was 2009 in einem gleichen Rechtskreis schon einmal eine Rolle gespielt hat. Da ging es nämlich darum, ob die KONUSGästekarte gemeindeüberschreitend kurtaxenfähig ist. Das hat seinerzeit der Gesetzgeber beschlossen. Das Verwaltungsge richt hat in den Beschluss hineingeschrieben, man könne das auch für andere Leuchtturmprojekte gemeindeübergreifend tun, wenn das Kommunalabgabengesetz die Rechtsgrundla ge schafft.

Da wir grundsätzlich ein kommunalaffiner Landtag sind, ha ben wir die Rechtsgrundlage geschaffen. Da das gut für die Gemeinden ist und alle Beteiligten zugestimmt haben, sollte das für uns bei unserem Abstimmungsverhalten in der zwei ten Lesung Vorbild sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge ordneten der SPD)

Für die AfD-Fraktion er teile ich Frau Kollegin Dr. Baum das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände und zur Änderung des Geset zes über den Kommunalverband für Jugend und Soziales ste hen wir grundsätzlich positiv gegenüber. Auch wir sind selbst verständlich dafür, dass doppelte Verwaltungsstrukturen ver mieden werden. Das soll mit dieser Gesetzesnovellierung er reicht werden und ist eine sinnvolle Maßnahme.

Die Besitzstandswahrung in regionaler Hinsicht wurde mit der Einführung von § 7 a in das Jugend- und Sozialverbands gesetz ebenfalls berücksichtigt. Danach entscheiden nur die

22 Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen durch Bildung eines Ausschusses insbesondere über die Veräußerung und Verfügung der Gesellschafteranteile und der Grundstücke.

Wir sind bekanntermaßen für praxisorientierte Lösungen, und solche sollen durch die Änderung des Kommunalabgabenge setzes bezweckt werden. Es gilt allerdings, zu verhindern, dass Gebühren und Abgaben für die Bevölkerung noch weiter an steigen. Wir werden deshalb im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen prüfen, wo wir die Gemeinden ent lasten oder ihnen mehr Einnahmen belassen können.

Wir sollten darauf hinwirken, dass die Unterfinanzierung der Gemeinden nicht zulasten Erholung suchender Bürger ausge glichen wird. Das Land darf sich seiner Verantwortung bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen nicht entziehen, in dem es neue Einnahmemöglichkeiten für die Gemeinden schafft und die Gemeinden durch chronischen Geldmangel dazu nötigt, diese Mittel auch einzutreiben.

(Beifall des Abg. Anton Baron AfD)

In Zeiten von Steuermehreinnahmen sollten praxisorientierte Lösungen deshalb anders aussehen.

Zu der Möglichkeit, die notwendigen Daten für die Kurtaxe verpflichtend elektronisch zu übertragen, schreibt die Landes regierung in ihrer Begründung:

Gerade im Tourismusbereich ist die Digitalisierung weit fortgeschritten. Die Kommunikation zwischen Gästen und Anbietern findet zunehmend elektronisch statt.... All die ses setzt einen Zugang zu elektronischen Medien voraus. Diese Entwicklung wird weiter voranschreiten.

Richtig, daran glauben auch wir. Diese Entwicklung wird wei ter voranschreiten. Deshalb brauchen wir auch keine Ver pflichtung, den elektronischen Weg zu nutzen, sondern soll ten die Betreiber selbst entscheiden lassen. Schaffen wir kei ne neuen Vorschriften, wo wir eigentlich Bürokratie abbauen sollten. Wir glauben, dass ein Hotelbesitzer sehr gut selbst ent scheiden kann, welche Art der Dokumentation und Übermitt lung für ihn am effektivsten ist.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Kümmern wir uns lieber um die digitale Infrastruktur. Wie diese dann zu nutzen ist, sollten wir den Privaten und den Ge werbetreibenden selbst überlassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Für die SPD-Fraktion er teile ich dem Kollegen Hinderer das Wort.

Herr Präsident, werte Kollegin nen und Kollegen! Der heutige Plenartag scheint harmonisch zu Ende zu gehen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wollen Sie einen Beitrag dazu leisten?)

Ich bin sogar zuversichtlich, dass im Laufe des weiteren Ver fahrens vielleicht auch die AfD noch kapiert, worum es bei dem Gesetz eigentlich geht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Zuruf von der AfD: Geht es noch niveauloser?)

Der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern ist von der öffentlichen Bildfläche längst verschwunden; das muss man so sagen. Ob das damals richtig war oder nicht, ist heute nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Es sind noch einige Restposten vorhanden, die es jetzt zu vergeben gilt.