Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Entschuldigung. Ich habe Sie auf dem Schriftführerplatz nicht gesehen, Frau Kollegin.

Ich frage die Landesregierung:

a) Welche der für das Haushaltsjahr 2017 im Einzelplan 05 –

Ministerium der Justiz und für Europa – Kapitel 0508 – Justizvollzugsanstalten – ausgewiesenen Personalstellen – einschließlich der Stellen für Obersekretäranwärterinnen und -anwärter und Oberwerkmeisteranwärterinnen und -an wärter – konnten noch nicht besetzt werden?

b) Aus welchen Gründen konnten diese Stellen bislang nicht

besetzt werden?

Herzlichen Dank.

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich Herrn Ministerialdirektor Steinbacher in Vertretung des dienstlich verhinderten Justizministers Wolf ans Redepult bitten. – Bitte.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Premiere!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist das für mich eine Premiere.

Zur Beantwortung der Anfrage haben wir im Justizministeri um den Personalbestand im Justizvollzug zum 1. November 2017 erhoben. Auf dieser Basis kann ich Ihnen die folgende Antwort geben:

Zur Stellenbesetzung insgesamt: Im Justizvollzug stehen im Haushalt 2017 insgesamt 3 811 Personalstellen für Bediens tete in 13 Fachrichtungen zur Verfügung. Von diesen Stellen waren am Stichtag 167,5 Arbeitskraftanteile nicht besetzt. Das entspricht einer Stellenauslastung von 95,6 %.

Jetzt will ich nicht alle 13 Fachrichtungen aufzählen, aber die wichtigsten:

Im Bereich des Vollzugsdienstes gibt es 2 518 Stellen, von de nen derzeit 97,85 nicht besetzt sind. In diesen Stellen sind die 47 im Haushalt 2017 zugegangenen Neustellen bereits enthal ten. Das heißt, im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes beträgt die Stellenauslastung 96,1 %.

Zu den Hintergründen bei der Frage, warum diese Stellen nicht besetzt sind: Im mittleren Vollzugsdienst gibt es einen 24-monatigen Vorbereitungsdienst. Dieser führt dazu, dass frei werdende Stellen – Neustellen, kurzfristig frei werdende Stellen, z. B. aufgrund von Mutterschutz – nicht unmittelbar mit Beamten besetzt werden können. Im Jahr 2018 werden aber 116 Anwärter ihre Ausbildung beenden und dann eben auf freie Stellen übernommen.

Von den 280 Anwärterstellen im Vollzugsdienst sind derzeit 17 nicht besetzt. Das belegt auch den Erfolg der Anstrengun gen, überhaupt Bewerber für diesen Vorbereitungsdienst zu finden.

Um die Lücken zu schließen, setzen wir auf die Möglichkeit, befristet Teilzeitbeschäftigte einzustellen, die wir dann zusätz lich qualifizieren, damit sie da tätig werden können. Dazu ha ben wir eine eigene Konzeption erarbeitet, die 2018 greifen wird.

Der zweite Bereich – dieser wurde in der Frage auch ange sprochen – ist die Besetzungssituation im Werkdienst. Hier sind von 463 Stellen 25,57 Stellen nicht besetzt. Das bedeu tet eine Stellenauslastung von 94,5 %. Auch hier sind die zehn Neustellen im Haushalt 2017 bereits berücksichtigt. Auch dort gibt es einen 18-monatigen Vorbereitungsdienst mit der ent sprechenden Verzögerung bei der Besetzung von Beamten stellen.

Im Jahr 2018 beenden dort 15 Anwärter ihre Ausbildung und werden dann auf freie Stellen übernommen. Von den 30 An wärterstellen im mittleren Werkdienst ist keine frei; alle 30 sind also besetzt.

So weit zu Ihrer Anfrage.

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Eine Zusatz frage? – Herr Abg. Binder, bitte.

Herr Ministerialdirektor, eine Nachfrage: Sind Sie der Auffassung, dass man die Anwärter stellen durch eine Erhöhung der Zulage und – beim Strafvoll zugsdienst – durch eine Auflösung der Altersbeschränkung der Zulage auf 26 Jahre vollständig besetzen kann, um den Justizvollzugsdienst für die Bewerber attraktiver zu machen?

Wir, das zuständi ge Fachministerium, sind immer daran interessiert, die Rah menbedingungen zu verbessern, und setzen uns entsprechend dafür ein. Das Thema Zulage ist wichtig; darüber diskutieren wir auch intern mit dem Finanzministerium. Das sind aller dings Themen, die man nicht isoliert für eine Laufbahn be trachten kann. Man muss die gesamte Landesverwaltung an schauen. Deshalb werden wir uns auch für die Zukunft dafür einsetzen.

Vor der Beantwortung Ihrer Frage will ich mich nicht drücken. Ich halte das, was Sie angesprochen haben, für ein Element, das bei der Bewerbergewinnung hilfreich sein kann.

(Abg. Sascha Binder SPD: Danke!)

Vielen Dank. – Weitere Zwi schenfragen? – Herr Abg. Gall, bitte.

Die Zahlen derer, die sich gerade in Ausbildung befinden, hören sich so schlecht nicht an – je denfalls meines Erachtens nicht.

Haben Sie einen Überblick darüber, welche Qualifikationen die Auszubildenden mitbringen oder aus welchen Bereichen heraus sie sich beworben haben?

Zweitens: Haben Sie Anzeichen dafür oder Erkenntnisse da rüber, ob diese in Ausbildung befindlichen Damen und Her ren ihre Ausbildung auch beenden werden?

Zur letzten Frage: Wir gehen davon aus, dass nahezu alle ihre Ausbildung been den werden. In der Tat ist die Nachwuchsgewinnung ein schwieriger Punkt. Im Werkdienst – Meisterqualifikation – ist der Markt eigentlich leergefegt. Daher ist das ein schwieriges Feld. Wir bewerben es vom Internetauftritt bis hin zu einer verstärkten Zusammenarbeit auch mit der Polizei, weil inne

re Sicherheit, Polizei, Strafvollzug – in unserem Bereich auch noch Wachtmeister in den Gerichten – eine grobe Richtung sind, sodass gewisse Konkurrenzen bestehen. Aber es gibt durchaus auch Bewerberinnen und Bewerber, die es bei der Polizei aufgrund von formalen Voraussetzungen gerade nicht schaffen, aber trotzdem für den Vollzug geeignet sind. Wir in tensivieren also auf allen Ebenen die Bemühungen. Dass es trotzdem schwierig ist, gerade zusätzliche Stellen zu beset zen, bestreite ich nicht.

Vielen Dank. – Eine Zusatz frage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Vielen Dank. – Ich habe eine spezielle Frage. Bei meinen letzten Besuchen der JVA in Schwäbisch Hall – eine große Anlage – ist mir aufge fallen, dass vor allem der Anteil derer, die sich mit der deut schen Sprache schwertun und dort einsitzen, sehr hoch ist.

Meine Frage ist: Inwieweit wird bei den Bewerbern die Sprachkompetenz – vor allem auch in der Ausbildung, in der Schulung – berücksichtigt? Es muss ja nicht nur Russisch oder Arabisch sein. Wie wird die Sprachkompetenz überhaupt in der Ausbildung berücksichtigt?

Habe ich es rich tig verstanden, dass sich Ihre Frage auf die Fremdsprachen kompetenz der Mitarbeiter bezieht?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Fremdspra chen! Nicht Dialekt!)

Neben Schwäbisch.

Das ist ein zentraler Punkt. In der Justizvollzugsanstalt Stutt gart z. B. gibt es Gefangene aus 96 Nationen – mit einer ent sprechenden Sprachverwirrung in der Anstalt. Deshalb ist die erste Herausforderung des Vollzugs tatsächlich, Kommunika tion herzustellen. Wir tun das auf der einen Seite – in diesem Jahr wohl ganz erfolgreich – mit einem Projekt „Videodol metschen“, über das man sehr kurzfristig Dolmetscher bekom men kann und quasi mit dem Tablet in die Zelle geht, um ei ne Kommunikation zu ermöglichen. Das ist das eine.

Aber das andere – Ihr Punkt –, die Kompetenz der Bediens teten zu stärken: Das tun wir in der Ausbildung mit Englisch und Französisch – auch für die Bediensteten, die da sind.

Die zweite Ebene ist die, dass wir Bedienstete, die einen Mi grationshintergrund haben und eine andere Muttersprache oder eine Zweitsprache mitbringen, ermuntern, diese auch zu nutzen. In der Vergangenheit gab es da auch einmal Beden ken. Diese teilen wir aber nicht. Wir unterstützen sehr, dass die Bediensteten ihre Sprachkompetenz einbringen.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet. Danke schön.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – V e r k e h r s k o n t r o l l e n a u f d e r B u n d e s a u t o b a h n A 6 , i n s b e s o n d e r e b e z ü g l i c h d e s Ü b e r h o l v e r b o t s f ü r L k w s

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie häufig und mit welchem Ergebnis werden auf der Bun

desautobahn A 6 zwischen der Anschlussstelle Bretzfeld und dem Weinsberger Kreuz Verkehrskontrollen durchge führt, bei denen insbesondere die Einhaltung des dort gel tenden Überholverbots für Lkws überprüft wird?

b) Wie beurteilt die Landesregierung aus Sicht der Verkehrs

sicherheit die Beobachtung, dass es in dem betreffenden Abschnitt, der ohnehin bereits stark und durchgängig ver kehrlich belastet ist, in jüngster Zeit vermehrt zu unnöti gen Staus und Auffahrunfällen gekommen sein soll, da ins besondere von Lkw-Führern mit ausländischem Kennzei chen das bestehende Überholverbot missachtet wurde, um dem „Dauerstau“ vor dem Weinsberger Kreuz zu entkom men?

Also kurz: Rechts ist ein Lkw-Stau, trotzdem überholen links die Lkws und verursachen dadurch einen Pkw-Stau. Inwie weit wird das gezielt beobachtet und wird dem entgegenge wirkt?