Protokoll der Sitzung vom 09.11.2017

Also kurz: Rechts ist ein Lkw-Stau, trotzdem überholen links die Lkws und verursachen dadurch einen Pkw-Stau. Inwie weit wird das gezielt beobachtet und wird dem entgegenge wirkt?

(Beifall des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich Herrn Minister Strobl ans Redepult bit ten.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Die erste Anfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger beant worte ich wie folgt:

Das Polizeipräsidium Heilbronn führt auf der Bundesauto bahn A 6 zwischen der Anschlussstelle Bretzfeld und dem Weinsberger Kreuz – wie Sie, Herr Abgeordneter, wissen – regelmäßig Verkehrskontrollen durch. Neben der Verfolgung von Verkehrsverstößen – z. B. gegen das dort geltende LkwÜberholverbot – stehen dabei vor allem ganzheitliche Fahr zeug- und Personenkontrollen im Fokus der polizeilichen Kontrolltätigkeiten.

Eine Statistik über die Anzahl der Verkehrskontrollen auf die sem Streckenabschnitt existiert nicht. Infolge der Neuausrich tung der Verkehrssicherheitsarbeit im Jahr 2016 und landes einheitlicher Schwerpunktsetzung in den Bereichen Nichtan legen des Sicherheitsgurts, Nutzung des Mobiltelefons wäh rend der Fahrt, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstands unterschreitung und mangelnde Verkehrstüchtigkeit kann al lerdings sowohl landesweit als auch für das PP Heilbronn ei ne deutliche Zunahme der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen festgestellt werden. Die Anzahl der festgestellten Verstöße liegt für die oben genannten Schwerpunkte im laufenden Jahr landesweit um bis zu 50 % über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Ihre zweite Anfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger, beantworte ich folgendermaßen: Zu der Darstellung, dass es in jüngster Zeit vermehrt zu unnötigen Staus und Auffahrunfällen aufgrund der Missachtung des Überholverbots gekommen sein soll, kann seitens der Polizei keine belastbare Aussage getroffen werden. Eine Kausalität zwischen Staus bzw. Auffahrunfäl

len und der Missachtung des Überholverbots ist mittels der statistisch erfassten Unfalldaten nicht belegbar.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist das Problem!)

Im Jahr 2016 und im laufenden Jahr 2017 konnte zwischen der Anschlussstelle Bretzfeld und dem Autobahnkreuz Weins berg bislang jeweils nur ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Lkws mit einer Unfallursache mit Bezug zu einem Über holvorgang festgestellt werden.

In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu beachten, dass so genannte Kleinstunfälle wie z. B. Auffahrunfälle ohne Ver letzte statistisch lediglich als sogenannte Zählfälle erfasst wer den. Eine Zuordnung der Unfallörtlichkeit sowie der Unfall ursache ist für diese Verkehrsunfälle nicht möglich.

Aus polizeilicher Erfahrung kann ergänzend gesagt werden, dass sich die Verstöße gegen das Überholverbot nicht allein auf Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen beschränken lassen.

Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, vie len Dank. – Trotzdem habe ich noch eine Nachfrage. Dieses Überholverbot besteht von morgens 6 Uhr bis abends 21 Uhr, und es gilt durchgängig eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Beobachtung ist: Lkws fahren rechts 80 bis 100 km/h, in der Mitte fahren die Pkws 120 bis 140 km/h, und links sind die Raser.

Werden diese Raser auf der linken Seite – das sind oft Drängler und Rowdys – gezielt durch Geschwindigkeitsprüfungen über wacht, oder finden die nicht statt? Oder finden die Überwa chungen über alle drei Spuren hinweg statt und kommen rechts und links die Oberraser ungestraft durch? Diesen Ein druck habe ich auf der Strecke durch Beobachtung gewonnen.

Ich gehe davon aus, Herr Abg. Dr. Bullinger, dass im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrskontrollen selbstverständlich auch die, die auf der linken Spur fahren, entsprechenden Kontrollen unterzogen werden, beispielswei se durch mobile Kontrollfahrzeuge, die solche Verkehrsver stöße feststellen. Falls wir über weitere Erkenntnisse diesbe züglich verfügen sollten, würden wir Ihnen das noch schrift lich nachreichen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vielen Dank!)

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage. – Herr Abg. Katzenstein, bitte.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Fahrräder! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Nein, natürlich nicht. – Herr Minister, Sie erwähnten eingangs, dass auf der A 6 ganzheitliche Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Der Begriff ist mir nicht geläufig. Vielleicht könnten Sie mir das kurz erläutern.

Herr Abg. Katzenstein, selbstverständlich. Dar unter ist zu verstehen, dass sich die Kontrollen, die wir auf diesem Autobahnabschnitt verstärkt machen, nicht nur auf Verstöße gegen das Überholverbot, auf die sich die Anfrage des Kollegen Dr. Bullinger insbesondere erstreckt hat, son dern auch auf eine Reihe von weiteren Verstößen beziehen. Eine besondere Rolle spielt etwa das, was Sie gerade symbo lisieren, nämlich das Telefonieren während der Fahrt, und spielen beispielsweise auch das Nichtanlegen des Sicherheits gurts oder zu schnelles Fahren.

Was insbesondere bei den Lkws eine große Rolle spielt, ist die Kontrolle der Verkehrstauglichkeit, der technischen Taug lichkeit von Fahrzeugen. Das sind umfangreiche Kontrollen, die dort durchgeführt werden, die aber nicht auf ein spezifi sches Vergehen ausgerichtet sind, sondern im Grunde genom men alles erfassen, was nicht zulässig ist, was im Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder gar des Strafrechts liegt.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Vielen Dank!)

Gern.

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Gall.

Herr Minister, Sie hatten ausge führt, die Anzahl der Verstöße, die festgestellt worden sind, habe um 50 % zugenommen. Hat sie aufgrund vermehrter Kontrollen oder auf der Grundlage vergleichbarer Kontroll zahlen zugenommen?

Wenn ich das richtig verstehe, Herr Kollege Gall, hat das etwas mit der Häufigkeit der Kontrollen zu tun, damit, dass durch eine stärkere Kontrolltätigkeit auch mehr Verstö ße festgestellt werden konnten. Unabhängig davon ist es na türlich nicht ausgeschlossen, dass auch die Anzahl der Verstö ße insgesamt angewachsen ist.

Das dachte ich mir, dass das nicht ausgeschlossen ist.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)

Deshalb habe ich die Frage gestellt, um es konkret zu erfah ren. Aber es wäre vielleicht ganz nett, wenn Sie die Informa tion nachreichen würden, damit man ungefähr einen Vergleich hat. Hat wirklich die Zahl der Verstöße zugenommen, oder hat das Anwachsen nur mit vermehrten Kontrollen zu tun?

Wir werden das, soweit es möglich ist, für Sie aufarbeiten. Meine Vermutung ist, dass beides der Fall ist. Aufgrund der Tatsache, dass solche Beobachtungen gemacht werden, wie Herr Kollege Dr. Bullinger sie gemacht hat – sie sind natürlich auch der Polizei bekannt –, hat man den Kont rolldruck erhöht, weil eben mehr Verstöße vorliegen, und durch den erhöhten Kontrolldruck kommt es dann natürlich auch in der Statistik zu einem deutlichen Ansteigen der Zah len.

Was wir Näheres darüber wissen, Herr Abg. Gall, teilen wir Ihnen selbstverständlich gern mit.

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt.

Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Zif fer 2 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – A b w e s e n h e i t v o n S c h ü l e r i n n e n u n d S c h ü l e r n i n d e n L a n d k r e i s e n S c h w ä b i s c h H a l l , H o h e n l o h e u n d i m M a i n T a u b e r - K r e i s v o m r e g u l ä r e n U n t e r r i c h t d u r c h V e r l ä n g e r u n g d e r F e r i e n z e i t , b e i s p i e l s w e i s e a u f g r u n d v o n v e r f r ü h t e r A b r e i s e b z w. v e r s p ä t e t e r R ü c k k e h r a n d e n W o h n o r t

Herr Abg. Dr. Bullinger, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, das ist sicherlich ein landesweites Thema, aber ich habe mich als örtlicher Abgeordneter einmal auf die drei in der Anfrage genannten Landkreise und die Schulbezirke dort beschränkt.

Ich frage die Landesregierung:

a) Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen schulpflichtige

Kinder dem Unterricht an den staatlichen Schulen in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe und im MainTauber-Kreis im vergangenen Schuljahr unmittelbar vor oder nach den jeweiligen Ferienterminen ferngeblieben sind (Ferienverlängerung)?

b) Welche genauen Kriterien gelten seitens der staatlichen

Schulaufsicht hinsichtlich einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung auf Verlängerung von Ferienzeiten – für Schüler und Lehrer?

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich nun Herrn Staatssekretär Schebesta ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bullinger wie folgt – und zwar beide Fragen mit einer Ant wort –:

Das baden-württembergische Schulrecht sieht eine Beurlau bung vom Schulbesuch zur Verlängerung der Ferienzeit nicht vor.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ah ja!)

Der Wunsch, längere Ferien oder günstigere Reisezeiten in Anspruch zu nehmen, ist kein wichtiger persönlicher Grund, der nach der Schulbesuchsverordnung eine Beurlaubung er möglichen würde. In den genannten Landkreisen verfahren die Schulen gemäß diesen Grundsätzen des § 4 der Schulbe suchsverordnung, wobei grundsätzlich bei bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer und in den übrigen Fällen der Schulleiter entscheidet, ob ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt.

In den vom Staatlichen Schulamt Künzelsau betreuten Schu len werden derzeit ca. 32 800 Schülerinnen und Schüler be schult. Problemanzeigen sind dem Staatlichen Schulamt in dieser Hinsicht nicht bekannt. Weder dem Staatlichen Schul amt noch dem Regierungspräsidium liegen Zahlen über die tatsächlich erfolgten Beurlaubungen durch Lehrkräfte und die Schulleitungen oder über das Fernbleiben vor und nach Feri enterminen vor.

Eventuell eigenmächtige, nicht genehmigte Ferienverlänge rungen können von den Bußgeldbehörden geahndet werden.

Eine Zusatzfrage des Abg. Dr. Bullinger.