Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich dem Kollegen Po reski für die Fraktion GRÜNE das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Zur Überbrückung des allgemeinen Mittagstiefs fange ich einmal mit einem heiklen Punkt an – heikel deswegen, weil man sich ja nicht selbst loben soll.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Mit „sich selbst“ meine ich aber hier uns, nämlich das Parla ment insgesamt. Ich finde, unsere bisherigen Beratungen zum Bundesteilhabegesetz hatten einen bemerkenswerten Tief gang. Das hat dieses Thema auch verdient.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Sabine Wölfle SPD)

Mein Dank geht gleichermaßen an unsere Landes-Behinder tenbeauftragte Stephanie Aeffner, die viel zur Qualität der De batte beigetragen hat.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Es geht darum, ob Menschen mit Behinderungen einen gro ßen Schritt hin zu mehr Teilhabe und Gleichberechtigung ge hen können und ob wir sie dabei unterstützen oder behindern. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen endlich auch vor dem Gesetz vollwertige Sozialbürger und Sozialbürgerin nen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Die vorliegenden Entschließungsanträge spiegeln wider, wie komplex das Thema ist. Schließlich hat der Paradigmenwech sel Auswirkungen auf alle Rechtsgebiete. Deshalb ist es gut, dass mit dem interfraktionellen Entschließungsantrag sicher gestellt wird, dass künftig die gesamte Breite der Akteure in die Vertragskommission eingebunden ist.

Den gemeinsamen Antrag von SPD und FDP/DVP zur Kon nexität lehnen wir ab. Das Thema ist wichtig, aber der Antrag ist durch das Handeln der Regierung überflüssig.

(Abg. Rainer Hinderer SPD: Aha!)

Für die Jahre 2018 und 2019 übernimmt das Land freiwillig exakt die Kosten, die das SPD-geführte Bundesministerium ausgerechnet hat. Genauere Berechnungen gibt es nicht, son dern nur Spekulationen. Im Hinblick auf eventuell abweichen de Erfahrungswerte in der Zukunft sind Land und Kommu nen gut im Gespräch. Ab 2020 erkennt das Land die volle Konnexität an. Wir werden dabei wie die anderen Länder die Forderung an den Bund richten. Es ist schließlich ein Bundes gesetz.

Gesellschaftliche Normalität erfahren Menschen mit Behin derungen erst, wenn äußere Behinderungen abgebaut werden und wenn es für die verbleibenden Einschränkungen einen fai ren Nachteilsausgleich gibt. Dieser Nachteilsausgleich muss transparent sein. Die Ergebnisse müssen reproduzierbar sein, egal, ob die betroffenen Menschen in Bad Mergentheim, Kon stanz, Stuttgart, Mannheim oder Tübingen leben. Nur so lässt sich das Verfassungsgebot einheitlicher Lebensverhältnisse im Land umsetzen.

Die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger müssen auf Augenhöhe mit denen sein, die den Bedarf ermitteln, und die se dürfen zwischen ihrer Fachlichkeit und den Anliegen der Kostenträger oder der Leistungserbringer nicht in einen Inte ressenskonflikt geraten. Die entscheidende Frage, die wir be antworten müssen, lautet daher: Wer ermittelt den Bedarf, und wie geschieht dies unabhängig von Einzelinteressen?

Dieser zentrale Punkt, den ich bereits in der Ersten Beratung genannt habe, bildet den Rahmen für einen rechtsstaatlichen, verlässlichen Nachteilsausgleich. Dankenswerterweise haben ihn sowohl der Antrag von SPD und FDP/DVP als auch der Antrag von Grünen und CDU aufgegriffen, und das ist gut so. SPD und FDP/DVP fokussieren sich dabei auf mögliche zu sätzliche Institutionen. Wir, die Koalition, sind da offener, vor allem an der Ergebnisqualität orientiert und haben eine kür zere Frist gesetzt. Das halte ich für zielführender.

Ebenso wichtig wie das Verfahren ist das Instrument der Be darfsermittlung. Ich bin Minister Lucha außerordentlich dank bar dafür, dass er sich ganz klar für ein zeitbasiertes Instru ment ausspricht, das den Kriterien der UN-Behindertenrechts konvention sowie des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge entspricht.

(Beifall der Staatssekretärin Bärbl Mielich)

Der Deutsche Verein ist hier Referenz, weil in ihm die kom munale Seite ebenso vertreten ist wie die Leistungserbringer.

Im Kern geht es bei der UN-BRK um die Personenzentrie rung. Maßgebend ist der individuelle Nachteilsausgleich, nicht die Verortung in einer Institution. Die harte Unterscheidung zwischen ambulant und stationär gibt es künftig nicht mehr.

Der Rahmen, der durch die Bedarfsermittlung definiert wird, beantwortet zwei Schlüsselfragen: Wie hoch ist der zeitliche Bedarf für eine Assistenz? Und welche fachliche Qualifikati on ist dafür erforderlich? Hinzu kommt eine weitere Frage: Welche Folgen hat die Tarifbindung in § 124 des Bundesteil habegesetzes? Wir finden, es muss klar sein, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen nicht behin dert wird, wenn die von ihnen gewählte Leistung auf dem Ni veau des TVöD vergütet wird. Wir brauchen klare Perspekti ven in der Eingliederungshilfe, auch für die Beschäftigten.

Mit der heutigen Sitzung bewältigen wir eine schwierige Bergetappe hin zu einem neuen Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen.

(Glocke des Präsidenten)

Weitere Etappen werden folgen. Ich freue mich darauf und auf die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten innerhalb und außerhalb des Parlaments.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Bevor ich dem Kollegen Hockenberger von der CDU das Wort gebe, ein kleiner Hin weis, damit Sie sich darauf einstellen können: Die Ausschuss vorsitzenden bestehen darauf, dass die Ausschüsse unmittel bar nach Ende dieser Debatte stattfinden, es also keine Zwi schenpause gibt.

Jetzt Kollege Hockenberger, bitte.

Herr Präsident, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Am 28. Februar haben wir uns hier in der ersten Lesung mit dem Gesetz zur Umsetzung des Bun desteilhabegesetzes befasst. Ich habe dabei auf die langwieri ge Entstehungsgeschichte und auf das umfassende Beteili gungsverfahren hingewiesen und möchte das heute nicht mehr wiederholen.

Wir haben deutlich gemacht, dass die Herauslösung der Ein gliederungshilfe aus dem bisherigen SGB XII ein bedeuten der Schritt für eine inklusive Behindertenpolitik ist. Darüber sind wir uns alle einig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir sind uns auch über die meisten Regelungsinhalte einig. Die wichtigsten will ich noch einmal nennen: Wir sind uns da rüber einig, dass die Stadt- und Landkreise zu Trägern der Ein gliederungshilfe bestimmt werden und der Aufgabencharak ter der weisungsfreien Pflichtaufgabe beibehalten wird. Wir sind uns darüber einig, dass es die Möglichkeit einer Delega tion auf kreisangehörige Gemeinden geben soll. Wir sind uns insbesondere auch darüber einig, dass der KVJS für die Be ratung und Unterstützung der Träger der Eingliederungshilfe eine Rolle spielen soll. Dazu gibt es eine Einfügung in das so genannte KVJS-Gesetz. Der KVJS soll als Vertretung der Ein gliederungshilfe im Rahmen der Erarbeitung der Landesrah menverträge benannt werden können. Das Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten ist auch selbstredend. Auch das begrüßen wir.

Am 15. März hat nun eine öffentliche Ausschusssitzung statt gefunden. In deren Mittelpunkt stand die Anhörung unserer Landes-Behindertenbeauftragten Stephanie Aeffner, dazu Ent schließungsanträge von SPD, FDP/DVP, Grünen und CDU. Auf die beiliegende Drucksache, die Sie heute ausgeteilt be kommen haben, möchte ich verweisen. Sie gibt das Ergebnis wieder. Wir sind dem Änderungsantrag der FDP/DVP beige treten, weil wir das für eine gute Idee halten, um die ganze Bandbreite der Leistungserbringer abzubilden.

Interessanter wird es aber bei den unterschiedlichen Auffas sungen. Unterschiede bleiben eben bei zwei zentralen Punk ten, die angesprochen worden sind: Das eine ist das Instru ment zur Ermittlung des Hilfebedarfs und die Zuständigkeit dafür und das andere – je nach Blickwinkel, wie könnte es an ders sein? – die Finanzierung dieses Gesetzes unter dem Stich wort Konnexität.

Zum landeseinheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument hat unsere Landes-Behindertenbeauftragte engagiert betont, wie wichtig ihr eine unabhängige Bedarfsermittlung ist. Sie hat das wesentliche Anliegen der Menschen vorgetragen, für ei nen fairen Interessenausgleich und dafür zu sorgen, dass bei gleicher Behinderung gleiche Leistungen gewährt werden. Ich hatte in der ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht: Frau Aeffner hat insbesondere ein zeitbasiertes Element betont, sie wollte „keine Umschreibung in Prosa“ – so ihr wörtliches Zi tat. Daran können Sie auch ihr Engagement erkennen.

Wir hatten auch darüber nachgedacht, welchen Aufgabencha rakter diese Bedarfsermittlung haben soll. An dieser Stelle glauben wir, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Aber jetzt sollte an dieser Regelung nichts verändert werden. Wir teilen die Auffassung der Landesregierung, dass jetzt ein mal das Ganze auf den Weg gebracht werden sollte. Es bedarf im Moment keiner abschließenden Klärung dieser Frage. Wir werden das im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfah rens klären, insbesondere nachdem wir im Rahmen eines Ent schließungsantrags die Landesregierung aufgefordert haben, uns das Arbeitsergebnis der dafür eingerichteten Arbeitsgrup pe zum 31. Mai vorzulegen und dann auf der Basis der Er kenntnisse derer, die da mitwirken, endgültig darüber zu ent scheiden, wie die Bedarfsermittlung in unserem Land ausge führt werden soll.

Ich betone noch einmal für die CDU-Fraktion: Bedarfsermitt lung bzw. Hilfeleistungen nach Kassenlage und Wohnort wird es bei uns nicht geben. Wir legen Wert auf eine Gleichbehand lung überall im Land.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Deswegen sind wir auch zuversichtlich, dass der Minister von dem ihm eigentlich zustehenden Recht, eine Rechtsverord nung in dieser Frage zu erlassen, gar keinen Gebrauch ma chen muss und auch keinen Gebrauch machen wird, weil wir glauben, dass wir zu einem Ergebnis kommen.

Zur Konnexität habe ich in der ersten Lesung und auch im Ausschuss ausgeführt, dass wir begrüßen, dass es da eine Ge sprächsverständigung gibt zwischen dem Ministerium einer seits und den kommunalen Landesverbänden andererseits, jetzt die Entwicklung 2017 bis 2019 zu beobachten, dann zu schauen, was da passiert, und danach zu schauen, ob die bis her insoweit freiwillig zur Verfügung gestellten Mittel von 22 Millionen € ausreichen. Es wäre schön, wenn sie ausrei chen. Der eine glaubt es, der andere glaubt es nicht. Glauben hilft in der Politik nicht weiter. Deshalb brauchen wir dafür Zahlen, und im Lichte dieser Zahlen werden wir danach be trachten, ob gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Für 2020 ist die Konnexität schon anerkannt.

Vor diesem Hintergrund können wir dem Gesetz in dieser Form zustimmen. Ich danke allen, die daran mitgewirkt ha

ben. Wir freuen uns auf den Bericht zum 31. Mai 2018. Dann sehen wir endlich etwas klarer und sind nicht darauf angewie sen, all das zu glauben, was uns gesagt wird. Vielmehr wer den wir das, was wir dann schwarz auf weiß nach Hause tra gen können, bewerten und anschließend entscheiden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andrea Lind lohr und Thomas Poreski GRÜNE)

Für die AfD-Fraktion er teile ich das Wort Frau Kollegin Dr. Baum.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Behinderte Menschen haben An spruch auf Unterstützung und auf Teilhabe am gesellschaftli chen Leben. Daher ist es zu begrüßen, dass mit dem Bundes teilhabegesetz die Eingliederungshilfen für Menschen mit Be hinderungen aus der Sozialhilfe herausgenommen wurden und als Rehabilitations- und Teilhaberecht im Sozialgesetzbuch IX einen neuen Platz gefunden haben.

Mit dem hier in zweiter Lesung zu behandelnden Gesetz wer den die landesspezifischen Teile des Bundesgesetzes zunächst für den Übergangszeitraum 2018 und 2019 für Baden-Würt temberg umgesetzt. Dabei ist es sinnvoll, dass nun die Stadt- und Landkreise Träger der Eingliederungshilfe sein werden. Je näher der Träger dem Leistungsempfänger ist, desto ziel gerichteter kann die Leistung erfolgen. Auch unter Berück sichtigung regionaler Besonderheiten und aus grundsätzlich subsidiären Erwägungen heraus ist diese Regelung begrüßens wert.

(Beifall bei der AfD)

Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Stadt- und Landkreise in der Übergangsphase bis 2020 keinen wesentli chen finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt sind.

(Beifall des Abg. Daniel Rottmann AfD)

Die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände hier zu lassen den Schluss zu, dass doch mit erheblich mehr als dem von der Landesregierung veranschlagten geringfügigen Bedarf zu rechnen ist. Die Landesregierung hat dies anschei nend zur Kenntnis genommen, wie uns in der Ausschusssit zung versichert wurde.