Die Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände hier zu lassen den Schluss zu, dass doch mit erheblich mehr als dem von der Landesregierung veranschlagten geringfügigen Bedarf zu rechnen ist. Die Landesregierung hat dies anschei nend zur Kenntnis genommen, wie uns in der Ausschusssit zung versichert wurde.
Wir begrüßen es auch, dass der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als Vertretung der Träger der Eingliederungshilfe benannt werden kann. Die Erfahrun gen des KVJS als bisheriger überörtlicher Träger der Sozial hilfe sind unserer Ansicht nach bei der Erarbeitung der Rah menverträge unabdingbar.
Den zentralen Punkt des Gesetzes stellt jedoch die Bedarfser mittlung dar. Auf die Ergebnisse der dafür vom Ministerium eingesetzten Arbeitsgruppe sind wir sehr gespannt. Von dem Ergebnis dieser Bedarfsermittlung hängen nämlich unmittel bar die Kosten ab, die zukünftig auf die Stadt- und Landkrei se – und damit auch auf das Land – zukommen werden.
Nach Vorliegen des Berichts werden wir sehen, ob auf ein ver nünftiges Verhältnis zwischen den Bedürfnissen der Behin
derten und denen der gesamten Gesellschaft geachtet wurde. Auch das hat etwas mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier sicher alle einer Meinung, dass das Bundesteilhabegesetz nicht nur ein sehr großes und um fangreiches Gesetz ist, sondern auch einen Startschuss hin zu einer inklusiven Gesellschaft bildet. Dieses Gesetz lebt und atmet. Es wird permanent von Experten beobachtet, evaluiert und weiterentwickelt und steht in einem breiten Beteiligungs prozess in den Ländern und im Bund.
Die Regelungen, die der vorliegende Gesetzentwurf zur Um setzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg jetzt vorsieht, sind nach unserer Meinung insbesondere, die Stadt- und Landkreise und für bestimmte Aufgaben auch den Kommunalverband für Jugend und Soziales als Träger der neuen Eingliederungshilfe zu benennen wie auch die Verfah ren und Zuständigkeiten zur Erarbeitung der Rahmenverträ ge entsprechend zu regeln und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung der Rah menverträge so gut wie möglich zu bestimmen.
Wir begrüßen, dass dabei auch etliche Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen worden sind, insbesondere, dass die Landesregierung nach der Kritik zum Anhörungsentwurf den Kommunalverband für Jugend und Soziales ebenfalls zum Träger der Eingliederungshilfe für übergeordnete, koordinie rende Aufgaben bestimmt hat.
Wir haben sehr großes Verständnis für die Forderung aus dem Landes-Behindertenbeirat, die Hilfebedarfsfeststellung zu künftig nicht mehr unter dem Dach der Leistungsträger, son dern in einer selbstständigen Struktur durchzuführen. Sollte man aber diesen Weg gehen, stellt sich dabei unzweifelhaft auch eine Anzahl von Fragen, etwa: Muss hier eine neue Be hördenstruktur mit neuen Beschäftigten und einem eigenstän digen Begutachtungsleitfaden, also eine Art medizinischer Dienst der Eingliederungshilfe, aufgebaut werden, oder knüpft man an bestehende Strukturen wie den Medizinisch-Pädago gischen Dienst beim KVJS an? Dieser ist jedoch auch nicht unabhängig und in der jetzigen Form mit seinen 25 Stellen personell bei Weitem nicht in der Lage, diese Aufgaben zu be wältigen, zumindest, wenn ihm alle Aufgaben der Hilfebe darfsfeststellung, die bislang bei den Stadt- und Landkreisen liegen, übertragen werden. Und wie ist es mit der Finanzie rung dieser neuen Struktur? Welche Auswirkungen hat dies auf Widerspruch und Klage?
Eine Antwort haben wir in jedem Fall, und diese fällt deutlich anders aus als die der Landesregierung. Wenn man diesen Weg gehen will, muss man diese Fragen nämlich auch schnellst
möglich beantworten können. Deshalb haben wir gemeinsam mit der FDP/DVP schon frühzeitig einen Antrag eingebracht. Das Ziel war, zu klären, „in welcher Form und Arbeitsweise sowie mit welchen Akteuren eine unabhängige Stelle zur Fest stellung des Hilfebedarfs“ aufgebaut werden soll. Wir freuen uns, dass die Koalitionsfraktionen die Zielrichtung unseres gemeinsamen Entschließungsantrags aufgenommen haben – mit kleinen Abweichungen – und sie daher genauso sehen wie wir und mit uns die Landesregierung beauftragt haben, diese Fragen zeitnah zu klären.
Auch ich komme noch einmal zu dem Teil der Finanzierung. Den zweiten Teil unseres Entschließungsantrags im Aus schuss, den die Koalitionsfraktionen ja explizit abgelehnt ha ben, möchte ich noch einmal zitieren: Die Landesregierung wird gebeten,
mit den Stadt- und Landkreisen eine Einigung darüber herbeizuführen, wie hoch voraussichtlich die Kosten sind, die ihnen als neu benannte Träger der Eingliederungshil fe nach § 94 Absatz 1 SGB IX in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich entstehen, und für den Fall, dass diese die in der Begründung des Gesetzentwurfs bereits aner kannten zusätzlichen Aufwendungen übersteigen, einen weiteren Ausgleich zu gewähren.
Denn – das wissen wir, wir haben es auch heute schon gehört – es gibt da einen deutlichen Unterschied: Die Landesregie rung spricht von 20 Millionen €, während der Städte- und der Landkreistag auf 150 Millionen € kommen. Interessanterwei se hat Kollege Hockenberger in der ersten Lesung darüber in formiert, dass die Landesregierung und die kommunalen Lan desverbände in einen Dialog über den Finanzausgleich in den Jahren 2018 und 2019 eintreten wollen, um zu sehen, welche Zahlen sich tatsächlich ergeben, um dann gegebenenfalls im Rahmen eines Nachtrags nachzusteuern. Dies hätte auch die Landesregierung tun können.
Aber ich glaube, Herr Minister Lucha hat das unterlassen, weil für ihn das Ergebnis der Beratungen ohnehin schon feststeht: Er will keine weiteren Mittel einsetzen – so jedenfalls die grü ne Linie in den Ausschussberatungen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Poreski GRÜ NE: Da waren wir in einer anderen Ausschusssit zung!)
Wir erwarten aber, dass Gespräche über die Kosten der Um setzung des Bundesteilhabegesetzes ergebnisoffen geführt werden und nicht schon von vornherein klar ist, wie das Er gebnis aussieht.
Wir werden dem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen, denn die Finanzierung wird in dem heute vorliegenden Gesetz nicht geregelt.
Ich möchte nicht enden, ohne noch einmal die Hinweise der Liga der freien Wohlfahrtspflege zu erwähnen. Sie forderte ei ne gesetzliche Fixierung mindestens für den Zeitpunkt der
probeweisen Einführung des Hilfebedarfsmessungssystems und für eine vorgezogene Implementierung der Arbeitsge meinschaft für Weiterentwicklung.
Wir haben uns im Ausschuss nicht für die Aufnahme dieser Fristen ins Gesetz entschlossen, aber ich möchte betonen: Mir ist es wichtig, dass der vorliegende Zeitplan eingehalten wird; und dazu sind diese beiden Punkte sehr zentral.
Ich danke deshalb Frau Staatssekretärin Mielich, dass sie auf meine Bitte hin zugesagt hat, den Sozialausschuss regelmä ßig über die Umsetzungsschritte zu informieren. Wir dürfen uns hier keine Verzögerungen leisten, denn diese gingen zu lasten der Menschen mit Behinderungen, und diese müssen mit ihren Bedürfnissen an erster Stelle stehen.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Den gestrigen astronomischen Früh lingsanfang nehme ich zum Anlass, die heutige zweite Lesung des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz auch als einen Frühling auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu bezeichnen.
Das Bild des Frühlings ist auch deshalb passend, weil es noch einiges zu tun gibt. Denn die wesentlichen Umsetzungen ha ben die Zielmarke 2020. Dann treten die grundlegendsten Än derungen in Kraft; so sieht es das Bundesgesetz vor. Deshalb werden wir hier im Landtag noch ein weiteres Gesetz zu er arbeiten haben.
Die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs mit der An hörung der Landes-Behindertenbeauftragten war ein wichti ger Schritt. Frau Aeffner hat dargestellt, was noch alles an konkreten Schritten erforderlich ist. Die Arbeitsgruppe zur Bedarfsermittlung hat noch erhebliche Klippen zu umschif fen. Ich habe es bereits bei der Diskussion über unseren Land tagsantrag gesagt: Wir haben im Land ein Zeit- und Eini gungsproblem. Die Landesregierung muss einen konsequen ten Fahrplan aufstellen und für Verbindlichkeit sorgen. Frau Aeffner hat dargelegt, dass schon beim Grundsätzlichen Mei nungsverschiedenheiten existieren, nämlich in der Frage, ob es eine Zeitbasierung gibt oder ob eine Darstellung in Text form erfolgt. Ich hoffe, es geht nun rasch voran.
Die Bedarfsfeststellung war auch Gegenstand der Ausschuss beratung. Hier wurde von den Regierungsfraktionen unsere gemeinsam mit der SPD eingebrachte Initiative aufgegriffen. Es geht dabei um den Entschließungsantrag, mit dem der Landtag die Regierung verpflichtet, zur wichtigen Frage der Ausgestaltung der Bedarfsermittlung Konzepte vorzulegen. Es steht die Forderung im Raum, die Ermittlung des Reha- bzw. Teilhabebedarfs – also die Frage der Fachleistungen der Eingliederungshilfe – von den Trägern unabhängig zu gestal ten. Wir werden von der Landesregierung bis spätestens En de Mai dieses Jahres Vorschläge bekommen, in welcher Form
und Arbeitsweise diese Bedarfsermittlung ausgestaltet wer den kann. Diese Frage ist nicht zu unterschätzen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an das neue SGB IX selbst, das in § 13 Absatz 2 und § 26 Absatz 2 hier zu die Erarbeitung einer sogenannten gemeinsamen Empfeh lung der Rehaträger vorsieht.
Zentral sind aber neben der Frage der Bedarfsfeststellung dann die Antworten darauf, mit welchen Leistungen diese Bedarfe gedeckt werden. Das, meine sehr geehrten Damen und Her ren, wird Gegenstand des eingangs erwähnten weiteren Lan desgesetzes sein.
Dennoch war es wichtig, bereits in den Beratungen zu dem vorliegenden Gesetz das Signal zu senden, dass heute schon überlegt werden muss, wie die Umsetzung erfolgen soll. Denn ein solcher grundlegender Wandel – hier kann man schon von einem Paradigmenwechsel sprechen – kann nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, wenn er gelingen soll.
Große Bedeutung hat auch die Frage der Konnexität. Frau Staatssekretärin Mielich hat im Ausschuss versichert, dass es mit den kommunalen Landesverbänden zu offenen Fragen für die Jahre 2018 und 2019 einen Konsensprozess gibt und die notwendigen Mittel seitens des Landes bereitgestellt werden. Mit dieser Zusage kann ich meine Bedenken zurückstellen und die Zustimmung zum Gesetzentwurf ankündigen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wenigstens mal was Vernünftiges! – Ge genruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau! Deshalb haben wir es auch gemacht! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Mit diesem wird sichergestellt, dass nun auch die Verbände der privaten Leistungserbringer eine Vertretung in die Kom mission zum Abschluss der Rahmenverträge entsenden kön nen und nicht nur die in der Liga der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Träger. Der bpa, der VDAB und der VPK sind nun gleichberechtigt einbezogen.
Der Gesetzentwurf, der heute voraussichtlich beschlossen wird, ist ein erster Schritt. Die Ausarbeitung der Landesregie rung zur Konzeption für die Bedarfsfeststellung wird der nächste sein. Danach gilt es, einen tragfähigen weiteren Ge setzentwurf zur Umsetzung auf den Weg zu bringen. Dann wird sich zeigen, ob aus dem eingangs genannten Frühling auch ein echter Sommer für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesell schaft wird.