Protokoll der Sitzung vom 06.06.2018

Das Essen ist sicherlich ein wichtiger Punkt für den Einzel nen. Das hängt immer vom persönlichen Gusto oder auch vom Budget ab. Das will ich hier jetzt gar nicht weiter erörtern.

Ganz anders ist es mit dem Personal. Es kann und muss uns gelingen, diesbezüglich einen entscheidenden Stellschlüssel zu drehen, denn als Kriterium für Qualität im Krankenhaus dient doch vor allem eine gute Ausstattung mit dem Wertvolls ten, das ein Krankenhaus zu bieten hat: dem Personal.

(Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU und der SPD sowie der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Meine Damen und Herren, niemand – niemand von Ihnen und niemand da draußen – möchte von einer Chirurgin operiert werden, die schon seit 16 Stunden am Operationstisch steht. Niemand möchte von einem Pfleger betreut werden, der den 14. Tag am Stück arbeitet und vor lauter Übermüdung ver gisst, sich die Hände zu desinfizieren.

In den Beratungen der Pflegeenquete in der letzten Legisla tur, die hier schon oft Thema war, wurde immer und immer wieder deutlich, dass für eine gute Gesundheitsversorgung vor allem eines wichtig ist: ausreichend Personal. Ich bin jetzt wirklich froh darüber, dass es auch im Bund endlich ein öf fentliches Bekenntnis dafür gibt, dass dringend eine bessere Personalausstattung in der Pflege hermuss. Wir möchten, dass gangbare, zuverlässige Personalbemessungsinstrumente ge schaffen werden. Diese vom Bund zu schaffenden Regelun gen möchten wir gern bei der Überarbeitung der Landeskran kenhausplanung ins Gespräch bringen.

Noch einmal zurück zu § 6 Absatz 1 a des Krankenhausfinan zierungsgesetzes – auch das hat der Minister schon erwähnt; trotzdem zur Vertiefung –: Sämtliche Länder haben sich kri tisch geäußert, ebenso wie die Bundesärztekammer. Nord rhein-Westfalen und Bayern haben von dieser Ausschlussmög lichkeit schon Gebrauch gemacht. Wir werden das aus gutem Grund auch tun. Wenn die Ergebnisse des vom G-BA beauf tragten Instituts IQTIG vorliegen, werden wir diese wohlwol lend zur Kenntnis nehmen, verwehren uns aber deutlich dem Automatismus, der in erheblichem Maß in die Planungsho heit des Landes eingreifen würde.

Darum befürworten wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Bleiben Sie gesund!

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Herr Abg. Teufel, bitte, für die CDU.

(Abg. Norbert Beck CDU: Guter Mann!)

Sehr geehrte Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die 260 Krankenhäuser im Land Baden-Württemberg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Daseinsvorsorge. Mit fast über 150 000 Be schäftigten sowie einem Behandlungskostenvolumen von jähr lich über 10 Milliarden € stellen sie darüber hinaus als Arbeit geber und Unternehmen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar.

Vor diesem Hintergrund ist es für mich und meine Fraktion ein wichtiges Anliegen, dass die Rahmenbedingungen für un

sere Krankenhäuser weiter optimiert werden. Im Lichte des sen ist demnach auch der heute vom Sozialministerium vor gestellte Gesetzentwurf zu bewerten.

Nachdem meine Vorredner, der Herr Minister und meine Kol legin, bereits alles Wesentliche zum Inhalt des Gesetzes aus geführt haben, kann ich mich diesbezüglich auf zwei wesent liche Aspekte beziehen.

Ausgangspunkt für den ersten Aspekt ist das sogenannte Kran kenhausstrukturgesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Es hat zum Ziel, die Qualität der Kranken hausversorgung zu stärken und die Zahl der Pflegekräfte am Krankenbett zu erhöhen. Beides sind Ziele, die wir auch sei tens unserer Fraktion mittragen.

Wir haben vom Land Baden-Württemberg auch noch weitere Programme auf den Weg gebracht wie z. B. das Stipendien modell für junge Medizinstudenten, aber auch die Landarzt quote. Wir von unserer Fraktion fordern auch die Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze im Land Baden-Württem berg, um die ärztliche Versorgung auch zukünftig sicherstel len zu können.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den vom Bund vor gesehenen Automatismus, dass Krankenhäuser, die die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin definierten Quali tätsvorgaben nicht erreichen, insoweit von der Versorgung ausgeschlossen werden, lehnen wir ab. Das widerspricht auch unserer föderalen Grundordnung. Es kann doch im Ergebnis wirklich nicht ernsthaft gewollt sein, dass letztendlich Versor gungsengpässe in Baden-Württemberg entstehen, weil landes spezifische Strukturen wie z. B. auf der Alb oder im Schwarz wald

(Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE)

nicht berücksichtigt werden. Da erscheint uns der vom Ge setzentwurf verfolgte Ansatz, die Qualitätsvorgabe des Ge meinsamen Bundesausschusses in jedem Einzelfall zunächst auf die Vereinbarkeit mit den Krankenhausstrukturen im Land zu prüfen, wesentlich sinnvoller.

Insoweit erwarten wir vom Sozialministerium ausdrücklich, dass es seiner sich selbst auferlegten Verpflichtung nach kommt und die Anwendbarkeit dieser Qualitätsindikatoren überprüft.

Der zweite Aspekt, der hier und heute nicht unerwähnt blei ben soll, ist die Konkretisierung der Stellung der Transplan tationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern. Die Zahl der tatsächlichen Organspender befindet sich seit dem Göttin ger Transplantationsskandal im Jahr 2012 kontinuierlich im Sinkflug. 2017 hat sie mit knapp 800 einen neuen Tiefpunkt erreicht. Gleichzeitig standen zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Deutschland über 10 000 Menschen auf der Wartelis te für ein Spenderorgan. Das Transplantationsgesetz eröffnet uns die Möglichkeit, die Tätigkeiten der Transplantationsbe auftragten durch Landesrecht zu bestimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, das So zialministerium hat uns hier einen fundierten und auch wohl überlegten Gesetzentwurf vorgelegt. Für die CDU-Landtags

fraktion kann ich heute die grundsätzliche Zustimmung sig nalisieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Als Nächste spricht Frau Abg. Dr. Baum von der AfD.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Der vorgelegte Vorschlag zur Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes enthält durchaus positive As pekte, die wir gern unterstützen möchten. Gleichzeitig finden wir aber auch kritische Punkte, die unserer Ansicht nach nicht umgesetzt werden sollten.

Krankenhäuser gehören zur elementaren Grundversorgung in unserem Land. Daher ist es völlig richtig, dass das Land die Möglichkeit wahrnimmt und selbst bestimmt, wie es die Kran kenhausversorgung gestalten möchte.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Die Ergänzung, dass im Krankenhausplan Qualitätsvorgaben festgelegt werden können, ist positiv zu bewerten, denn eine hohe Qualität bei der Versorgung für alle Bürger muss unser Anspruch sein. Hier kommt es bei der Umsetzung jedoch auch darauf an, die Krankenhäuser zu unterstützen und sie nicht mit praxisfernen Vorgaben und Pflichten zu überhäufen, die sie über das notwendige Maß hinaus belasten. Diese Gefahr sehen wir leider durch einige Ihrer Vorhaben.

Die von der Landesregierung vorgestellte Erweiterung der Do kumentation auf alle durch Hirnschädigung eingetretenen To desfälle lehnen wir ab. Wir sehen hier vor allem weitere Do kumentationspflichten und mehr Bürokratie für die Kranken häuser zugunsten einer Argumentationsgrundlage für eine ver mutlich geplante Widerspruchsregelung bei der Organspen de. Es ist ehrenwert, wenn sich Menschen dafür entscheiden, auch nach ihrem Tod noch etwas an andere weiterzugeben. Diese sehr persönliche Entscheidung darf aber nicht vom Staat vorweggenommen werden. Sie muss auch weiterhin selbstbe stimmt und aktiv von den Menschen getroffen werden kön nen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD sowie der Abg. Dr. Heinrich Fiechtner und Dr. Wolfgang Gedeon [fraktionslos])

Das unbeschränkte Zugangsrecht für Transplantationsbeauf tragte zu den Stationen mit Intensivtherapiebetten übergeht den zuständigen Chefarzt. Die Letztverantwortung sollte un serer Ansicht nach auf jeder Station aber genau bei diesem verbleiben. Die verpflichtende Unterstützung der Beauftrag ten ist hierbei völlig ausreichend.

Die Forderung, die Aufwandsentschädigung für die Entnah mekrankenhäuser ausschließlich für die Finanzierung der Tä tigkeit der Transplantationsbeauftragten zu verwenden, mag nachvollziehbar sein, wird aber vor allem weitere Nachweis pflichten schaffen.

Das Krankenhauspersonal leistet jeden Tag unvorstellbar viel und muss sich immer neuen Herausforderungen stellen. Auch

wenn es einige hier nicht gern hören, hat sich etwa die Sicher heitssituation dramatisch verändert. Die Belastung ist schon jetzt höher, als es zumutbar ist. Dennoch bemühen sich Pfle ger und Ärzte jeden Tag, das Beste für ihre Patienten zu leis ten.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Seien wir dankbar, dass sie hierzu noch bereit sind. Belasten wir sie deshalb nicht mit noch mehr Dokumentationspflich ten, sondern suchen wir praxisnahe Lösungen, die es den Fachkräften wieder erlauben, sich auf ihre eigentlichen Kern aufgaben zu konzentrieren.

Das bedeutet auch, dass eine deutlich bessere Finanzierung notwendig ist. Das angekündigte Ziel der Grünen aus dem Jahr 2011 – also noch vor der Regierungsverantwortung – von 600 Millionen € jährlich als Zuschuss zur Krankenhausfinan zierung ist in weite Ferne gerückt. Das Krankenhaussystem in Baden-Württemberg ist chronisch unterfinanziert.

Hängen bleibt das immer öfter auch an den Patienten, die für Leistungen zunehmend zur Kasse gebeten werden. Kranken häuser und eine gute Gesundheitsversorgung kosten Geld. Krankenhäuser können und dürfen aber keinesfalls als reine Wirtschaftsunternehmen betrachtet werden.

Gerade viele ältere Menschen haben ihr Leben lang gearbei tet und in unser System einbezahlt im Vertrauen darauf, dass sie hierauf auch immer zurückgreifen können. Wir dürfen die se Leistungen nicht wegrationalisieren oder entwerten.

Wir unterstützen gute Ansätze gern. Ein Konzept für die Zu kunft ist diese Novelle in der jetzigen Form jedoch nicht wirk lich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Dr. Wolfgang Ge deon [fraktionslos])

Herr Abg. Hinderer für die SPD-Fraktion, bitte.

Frau Präsidentin, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregie rung kommt einem Regelungsbedarf bei zwei sehr wichtigen Themen der Gesundheitsversorgung nach, wobei wir in we sentlichen Punkten – aber nicht vollständig, Herr Minister – der Linie der Landesregierung folgen können.

Es geht, wie bereits gesagt wurde, um Qualitätsindikatoren bei der Krankenhausplanung und um den seit Längerem be stehenden Handlungsbedarf zur Umsetzung des Transplanta tionsgesetzes.

In den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kran kenhausreform wurde bereits 2015 beschlossen, Qualität als Kriterium bei der Krankenhausplanung der Länder gesetzlich einzuführen. Ihre Vorgängerin im Amt, Herr Minister Lucha, hat damals aus Sicht des Landes auch die Eckpunkte schon kritisch bewertet.

In der Folge wurde auf Bundesebene mit dem Krankenhaus strukturgesetz neu geregelt, dass die Empfehlungen des Ge

meinsamen Bundesausschusses zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqua lität Bestandteil der Krankenhauspläne der Länder sind.