Gewalt gegen Frauen kommt auf vielen Ebenen vor – auch zu Hause. Grund genug für Bundesfamilienministerin Giffey, den Ausbau von Frauenhäusern zu fordern. Dort, wo tatsächlich Bedarf besteht, unterstützen wir diese Forderung selbstver ständlich; ebenso eine sichere Finanzierung.
Wir sagen aber auch, dass die Flucht in ein Frauenhaus nur die allerletzte Lösung – also höchstens eine Notlösung – sein kann. Es ist nicht unser Ziel, den Opfern und in vielen Fällen auch deren Kindern noch mehr Anstrengungen zuzumuten, als sie ohnehin schon zu bewältigen haben. Unser Anspruch muss es vielmehr sein, die Konsequenzen von Gewaltanwen dung den Tätern aufzubürden – nicht andersherum.
Seit Januar 2002 ist bereits das Gewaltschutzgesetz in Kraft, und es hat sich bewährt – wenigstens dort, wo es angewendet wird. Es schafft eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanord nungen des Zivilgerichts. Das Gewaltschutzgesetz, das den Schutz einer Person vor allen Formen der Gewalt im privaten häuslichen Umfeld sicherstellt, umfasst auch Kontakt-, Nähe rungs- und Belästigungsverbote. Es greift bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person, einschließlich der Drohung mit sol chen Verletzungen.
Das Wichtigste am Gewaltschutzgesetz sind aber die Effizi enz und die Fakten, die es schafft, nämlich dass die Person, von der eine Gewaltgefährdung ausgeht, polizeilich der Woh nung verwiesen werden kann, während das Opfer häuslicher Gewalt bleibt und nicht Zuflucht suchen muss.
Hier wurde daher das einschlägige Verfahrens- und Vollstre ckungsrecht überarbeitet, sodass die betroffenen Opfer end lich schnell und einfach zu ihrem Recht kommen können und nicht monatelang in Frauenhäusern ausharren müssen in quä lender Ungewissheit, was die Zukunft für sie bringt.
Schnelles Handeln wie hier bringt den Opfern somit Sicher heit und Vertrauen in den Rechtsstaat zurück.
Auch andere Gesetze im Bereich des Straf- und des Zivilrechts sind bereits vorhanden, um den Opfern bei Körperverletzung oder Nötigung zu ihrem Recht zu verhelfen und den Täter ent sprechend zu bestrafen. Viel zu selten werden diese Möglich keiten aber angewendet – auch, weil diese rechtlichen Mög lichkeiten vielen Betroffenen gar nicht bekannt sind. Hier soll ten wir ansetzen, Aufklärung betreiben und deutlich machen, dass Opferschutz in unserem Land heißt, dass wir nach Mög lichkeit die Flucht verhindern und die Ursachen dafür besei tigen.
Wer schlägt, der geht – nicht umgekehrt. Opferschutz heißt auch, die Täter und nicht die Opfer die Konsequenzen tragen zu lassen.
Es ist erschreckend, dass diese Selbstverständlichkeit wieder vermittelt werden muss. Mit dem Thema der heutigen Aktu ellen Debatte, die Sie beantragt haben, gestehen Sie sich selbst ein, dass die Gewalt gegen Frauen eine völlig neue Dimensi on angenommen hat. Neue Formen der Gewalt im öffentli chen Raum – angefangen von harmlosen Beschimpfungen als „Schlampen“, antanzen, begrapschen bis hin zu Gruppenver gewaltigungen ungeheuerlichen Ausmaßes und Messeratta cken mit Todesfolgen – sind die verheerenden Folgen Ihrer verfehlten Migrationspolitik.
Auch wenn es Gewalt gegen Frauen – und dies hauptsächlich im häuslichen Umfeld – schon immer gab und die selbstver ständlich ebenso verachtenswert ist, war Deutschland bis vor Kurzem eines der sichersten Länder dieser Erde,
auch und gerade für Frauen im öffentlichen Raum. Sie haben die Freiheit der Frauen in unserem Land mit Ihrem Multikul tiwahn zerstört.
Mit der unkontrollierten Masseneinwanderung junger Män ner aus archaischen Stammesgesellschaften wurde deren Frau enbild mit importiert,
und dieses ist nie und nimmer mit unseren Werten kompati bel. Sie können das wieder und wieder relativieren oder statt dessen einfach endlich die Zahlen des Bundeskriminalamts zur Kenntnis nehmen. Gerade syrische Staatsangehörige sind deutlich überproportional häufig unter den Tätern zu finden,
auch deshalb, weil diesen Männern in unserem Staat mit sei ner Kuscheljustiz und der unsäglichen kulturellen Toleranz vermittelt wird, dass kriminelles Handeln keine ernst zu neh menden Konsequenzen hat.
Wir geben die Hoffnung jedoch nicht auf, dass diese Erkennt nis auch bei Ihnen noch ankommt. Ihr grüner Parteifreund Bo
ris Palmer, der regelmäßig mit solchen Fällen konfrontiert wird, hat diese Realität zumindest schon einmal anerkannt.
Für die zahllosen Opfer, die heute schon zu beklagen sind, kommt diese Erkenntnis allerdings zu spät.
Wir sind vor allem sehr gespannt, welche Konsequenzen Sie aus dieser Debatte ziehen. Mit ein paar Schutzräumen mehr für die Opfer ist es sicher nicht getan. Wenn wir diese brau chen, dann schaffen wir sie, keine Frage. Dazu brauchen wir aber keine Rechtsansprüche, wie von Frau Giffey gefordert, die in der Praxis niemandem wirklich helfen oder, wie bereits gesagt, lediglich eine vorübergehende Notlösung sein können.
Fassen wir also noch einmal zusammen: Die Zustände in un serem Land sind insgesamt und in vielerlei Hinsicht nicht ak zeptabel oder tolerabel. Die starke Zunahme der Gewalt ge gen Frauen macht dies besonders deutlich. Es kann also nur darum gehen, eine Trendwende einzuleiten und es nicht zu zulassen, dass Gewalt gegen Frauen noch mehr zur Normali tät wird. Das gilt für alle Täter, für Deutsche und für Auslän der ausnahmslos.
Für uns bedeutet es deshalb einerseits, die Frauen und die Ge sellschaft insgesamt über die Möglichkeiten, die das Gewalt schutzgesetz bietet, aufzuklären. Zur diesbezüglichen Ergän zung des Gesetzes sei noch gesagt, dass die Polizei gemäß § 27 a des Polizeigesetzes eine ausdrückliche Eingriffsbefug nis besitzt, den Gewalttäter direkt nach einer Gewalttat aus der Wohnung zu verweisen. Diese Befugnis schließt damit die Schutzlücke bis zur Beantragung einer Schutzanordnung beim Zivilgericht. Ergänzend kann die Polizei auch ein Rückkehr- und Annäherungsverbot aussprechen.
Für uns bedeutet das andererseits aber auch, dass Täter kon sequent und mit aller Härte zu bestrafen sind. Wer mit 28 Vor strafen – wie im für mich unvorstellbaren Freiburger Verge waltigungsfall – frei in der Weltgeschichte herumlaufen kann, obwohl er mit Haftbefehl gesucht wird, wird den Respekt vor unserer Gesellschaft verlieren, wenn er ihn überhaupt jemals besessen hat.
Ordnen Sie endlich eine sichere Altersfeststellung an, und sor gen Sie für die unverzügliche Abschiebung solcher kriminel len Täter.
Es ist die Pflicht des Herrn Innenministers Strobl, der leider nicht anwesend ist, den Schutz der Bevölkerung zu gewähr leisten. Machen Sie deutlich, Herr Strobl, dass Sie keine Ge walt gegen Frauen tolerieren, von niemandem – bitte nicht nur durch Worte, sondern endlich auch durch Taten. Wir sind ge spannt.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr titelte eine Tageszeitung: „Schläge bis zum Tod: Häusliche Gewalt hört nie auf, in der Regel wird sie schlimmer“. Diese Titelzeile trifft den Kern.
Wenn man nach Erfahrungsberichten betroffener Frauen goo gelt oder diese anderswo liest, findet man erschreckende Din ge. Ich habe vor Kurzem von einer jungen Frau aus Bayern gelesen, die am helllichten Tag an einer Bushaltestelle von ih rem deutschen Ehemann mit mehreren Messerstichen ange griffen wurde. Sie hat die Tat nur knapp überlebt und wäre fast gestorben. Zuvor hat sie ein jahrelanges Martyrium er lebt, etwa Tritte in ihren Bauch, als sie hochschwanger war – sie hat das Kind verloren –, immer wieder Demütigungen, Schläge und Beleidigungen. Aber auch nach dieser Messerat tacke war es fast nicht möglich, dass ihr Anwalt sie zu einer Aussage bewegen konnte, denn sie hatte Todesangst. Sie sag te: „Auch wenn mein Mann ins Gefängnis muss, kommt er ir gendwann doch wieder heraus; dann habe ich wieder Angst.“
Solche Geschichten gibt es tausendfach, ja millionenfach weltweit. Mitten unter uns wird jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder von ihrem Ex-Partner getö tet. Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt, und die Hälf te aller Frauen hat bereits Erfahrungen mit sexueller Belästi gung gemacht. Ich sage es klar und deutlich: Aufgabe eines Staates ist es, Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schüt zen.
Ein starkes Hilfesystem ist elementar, um schutzbedürftigen Frauen und – ganz wichtig – auch ihren Kindern Halt und Schutz zu bieten. Solch ein Hilfesystem braucht eine starke und verlässliche Finanzierung. Die Hauptverantwortung da für liegt bei den Kommunen, aber auch bei den Ländern.
Aber häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt werden in Deutschland kaum wahrgenommen; dabei handelt es sich um Tabuthemen. Bei Todesfällen von Frauen in Familien wird von „Familiendramen“ gesprochen, nicht jedoch von „Mor den“ oder „Verbrechen“.
Die Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“, ver öffentlicht 2009, belegt, dass auch Frauen in mittleren und ho hen Bildungs- und Sozialschichten Opfer von Gewalt werden, also die Anwältin, die Ärztin, die Geschäftsführerin genauso wie die Verkäuferin oder die Fabrikarbeiterin.