Für die Sprachförderung und die Nebenkosten für Anschluss tests und Fahrtkosten wurden insgesamt 74 750 € verausgabt, davon 55 228 € aus Landesmitteln.
Die Sprachkurse wurden von den Volkshochschulen Buchen und Mosbach sowie vom Bildungsträger USS GmbH in Sins heim durchgeführt. Im Anschluss an jeden Kurs fand eine
Kompetenzerhebung durch die Bundesagentur für Arbeit statt. Viele Teilnehmer – das finde ich sehr erfreulich – konnten in weiterführende berufliche Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden.
Im Oktober 2016 wird an der Volkshochschule Buchen ein Deutschkurs mit dem Zielniveau B2 stattfinden, der aus Mit teln des Landes und des Asyl-, Migrations- und Integrations fonds der EU finanziert wird. In diesem und in den nächsten beiden Jahren werden landesweit weitere 50 aus EU- und Lan desmitteln finanzierte B2-Kurse anlaufen.
ger und Hochschulen zu unterstützen, damit diese insbe sondere die steigende Nachfrage nach B2-/C1-Deutsch kursen abdecken können?
Das Wissenschaftsministerium stellt jährlich Mittel in Höhe von rund 160 000 € für die drei staatlichen Studienkollegs in Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz sowie das Sprachenkol leg für ausländische Studierende in Freiburg zur Verfügung.
Das Wissenschaftsministerium bietet in enger Kooperation mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst Informa tionsveranstaltungen für die Hochschulen des Landes zu den aus Mitteln des Bundesbildungsministeriums finanzierten und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst administrier ten Bundesprogrammen „Integra“ und „Welcome“ an.
Neben der Informationsaufbereitung ist das Ziel dieser Ver anstaltung, insbesondere die zugewiesenen Projektmittel für die einzelnen Hochschulen des Landes den jeweiligen Bedar fen entsprechend zu gestalten.
Auf Initiative Baden-Württembergs wurde die Bundesregie rung zudem im Zusammenhang mit der Integrationsgesetzge bung aufgefordert – das halte ich für ziemlich zentral –, durch eine Regelung im Aufenthaltsgesetz sicherzustellen, dass ei ne Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs bei Er teilung der Aufenthaltserlaubnis nicht ausgesprochen werden soll oder nach § 44 a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes ent fällt, wenn sich die Ausländerin oder der Ausländer im Bun desgebiet in einer beruflichen und sonstigen Ausbildung be findet, worunter auch ein Studium und Maßnahmen fallen, die auf die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums – beispielsweise Studienkollegs, studienvorberei tende Sprachkurse an Hochschulen oder Propädeutika – vor bereiten sollen.
Ganz konkret möchte ich wissen, ob z. B. die Mittel für die Volkshochschulen erhöht werden. Denn konkret bei uns im Neckar-Odenwald-Kreis stellt sich die Situation so dar, dass die zur Verfügung stehenden Mittel einfach nicht ausreichen, um diese B2- bzw. C1-Kurse weiter
Klar ist, dass ab Oktober die B2-Kurse starten werden und diese aus unterschiedlichen Fonds – also Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU – finanziert werden. Dass es noch weitere Mittel gibt, haben wir zumindest vorgesehen. In den nächsten Jahren werden lan desweit weitere 50 aus EU- und Landesmitteln – das ist je weils eine Kofinanzierung – finanzierte B2-Kurse anlaufen. Da gehe ich stark davon aus, dass, wenn es für Oktober 2016 für Ihren Kreis vorgesehen ist, Ihr Kreis mit Sicherheit auch darunter fällt, zumal schon jetzt die Aussage getroffen wer den kann, dass auch diese Kurse aus Mitteln des Landes und der EU gefördert werden.
Gibt es weitere Zusatzfra gen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –
S t a n d v o n P l a n u n g u n d B a u d e s P o l i z e i r e v i e r s S c h w ä b i s c h H a l l i m H i n b l i c k a u f d i e g e p l a n t e A u f s t o c k u n g v o n P o l i z e i s t e l l e n
Landesregierung der Neubau der ursprünglichen Polizei direktion, die nun als Revier gebaut werden soll, bei einer Erhöhung der Stellenzahl – wie durch die grün-schwarze Regierung durch Schaffung neuer Polizeistellen vorgese hen – zu klein geplant wurde?
terungsplanung bzw. eine Anschlussplanung oder struktu relle Zuordnung (Autobahnpolizei Kirchberg) für sinnvoll, damit die Raumschaft an der geplanten Aufstockung der Personalstellen der neuen Regierung partizipieren kann?
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abg. Dr. Bullinger namens der Landesregierung wie folgt:
Ich schicke voraus: Es war nicht ganz klar, ob das Innenmi nisterium oder das Finanzministerium gefragt ist. Aber ich hoffe, Sie sind dann mit meiner Antwort zufrieden.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ich war es die letzten fünf Jahre gewohnt! Da war ich meist zu frieden!)
Der Bedarf für den Neubau des Polizeireviers und des Krimi nalkommissariats Schwäbisch Hall wurde 2013 auf Basis des Musterraumprogramms für Polizeireviere ermittelt. Bei der Bedarfsbemessung wurden die ab 1. Januar 2014 zugewiese nen Haushaltsstellen des Polizeireviers, des Kriminalkommis sariats Schwäbisch Hall sowie der disloziert untergebrachten Einheiten der Stabsstelle Prävention und des Führungs- und Einsatzstabs des Polizeipräsidiums Aalen berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde baulich die Möglichkeit berücksichtigt, die Direktionsleitung und die Führungsgruppe der Verkehrs polizeidirektion Schwäbisch Hall mit Sitz in Kirchberg/Jagst nach Schwäbisch Hall umzusiedeln. Die hierfür benötigten Arbeitsplätze sind also in der bisherigen Planung schon be rücksichtigt.
Damit werden mit dem Neubau – Stand heute – für alle un terzubringenden Organisationseinheiten ausreichend und den aktuellen polizeilichen Standards angemessene Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt.
Zur zweiten Frage gibt es noch Folgendes zu sagen: Am 25. Februar 2016 wurde mit der Baumaßnahme begonnen; da war der Spatenstich. Eine Erweiterung der Planung vor Bau beginn im Sinne Ihrer Frage war nicht möglich. Denn eine Anpassung der Planung könnte erst konkretisiert werden, wenn festgelegt wäre, wann und wie viele der im Koalitions vertrag in Aussicht gestellten zusätzlichen Stellen für die Po lizei in Baden-Württemberg tatsächlich in Schwäbisch Hall unterzubringen sind. Erst auf Basis dieser gegebenenfalls zu sätzlichen Stellen sowie deren organisatorischer Zuordnung kann berechnet werden, wie viele Arbeitsplätze gegebenen falls ergänzend erforderlich werden. Bei dieser Berechnung ist zu berücksichtigen, dass für fünf Haushaltsstellen für Po
Darüber hinaus müsste natürlich auch geprüft werden, ob eventuell auch Sonderräume wie beispielsweise Vernehmungs zimmer, Besprechungsräume, Umkleideräume etc. ergänzend erforderlich würden. Erst wenn es entsprechende Daten die ser Art in konkreter Form gäbe, könnte geprüft werden, ob ein Ergänzungsbau notwendig wird.