Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Sehr geehrte, liebe Abg. Krebs, herzlichen Dank für die Frage. In der Tat ist das für uns eine wichtige Herausforde rung. Wir haben in einer Regierungspressekonferenz mit Mi nisterpräsident Kretschmann auch noch einmal deutlich ge
macht, dass wir das Sterben als festen Bestandteil unseres Da seins auch wirklich bewusst, aktiv und würdevoll begleiten wollen. Es ist ja tatsächlich so, dass da nicht nichts geschehen wäre, aber wir wollen das noch stärken; wir wollen die Mi schung aus professioneller und ehrenamtlicher Hilfe auch noch deutlicher in unser Bewusstsein rücken.
Ich darf Ihre Frage „Wie stellt sich die aktuelle Versorgungs lage der Hospiz- und Palliativversorgung dar, und wie ist der Stand der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Hospiz- und Palliativversorgung?“ wie folgt beantworten:
Die derzeitige Situation bei den Versorgungsangeboten stellt sich so dar: Wir haben 30 stationäre Hospize mit 219 Betten, ein stationäres Kinder- und Jugendhospiz hier in Stuttgart, 40 Palliativstationen an Krankenhäusern mit insgesamt 342 Plät zen bzw. Betten, 20 sogenannte Brückenpflegen, 34 PalliativCare-Teams für Erwachsene, fünf Palliativ-Care-Teams für Kinder, 249 ambulante Hospizdienste und 36 ambulante Kin der- und Jugendhospizdienste.
Sie haben es erwähnt: Wir haben ein Aktionsprogramm, ein großes Maßnahmenpaket geschnürt. Dafür bedanke ich mich auch noch einmal bei beiden Fraktionen und den Arbeitskrei sen von CDU und SPD. Es war beiden sehr wichtig, dass wir dort auch Mittel zur Verfügung stellen können.
Ich fange noch einmal von vorn an. Das ist liegen geblieben, Herr Kollege. Mir fehlen meine Kolleginnen. Sie sitzen ganz hinten. Weiter vorn wäre es noch schöner gewesen. Natürlich geht es um die Fraktionen und Arbeitskreise von CDU und Grünen. Ich sage das deswegen, weil die CDU mich das letz te Mal ein bisschen geschimpft hat, weil ich ihr Engagement bei der Presseerklärung nicht erwähnt hatte. Aber so steht je der zu seinem Versprecher.
(Abg. Christine Neumann-Martin und Abg. Isabell Huber CDU setzen sich in die erste Reihe. – Abg. An dreas Stoch SPD: Ein Umsiedlungsprogramm!)
Das ist doch ganz gut. Das ist wie in der Schule. Wenn man immer ganz hinten sitzt, muss man so laut sprechen.
Kollegin Krebs, auf Ihre Frage: Wir haben jetzt ein mehrstu figes und mehrdimensionales Programm aufgelegt, z. B. das Programm zur Stärkung der Palliativkompetenzen in den Pfle geeinrichtungen selbst. Hier wollen wir die Kompetenz verbes sern. Hier werden Weiterbildungsangebote zur Stärkung der Palliativkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Höhe von 40 % der Fortbildungskosten, maximal 1 000 € je Mitarbeiter, gefördert. Zum Stand 20. Februar 2019 wurden insgesamt schon 22 Paketanträge mit einem Gesamtvolumen von fast 150 000 € beschieden. Sie sehen also, die Nachfrage ist da, und die Mittel werden auch abgerufen. Das war – jetzt komme ich wirklich zur CDU; Sie sehen es mir nach, mea cul pa – auch wichtig für die CDU und natürlich für alle anderen auch. Das betone ich an dieser Stelle gern. Damit können wir stationär fördern.
Sie wissen, dass die Palliativversorgung im Prinzip sehr um fassend über § 39 a und etwas über § 39 b im SGB V geregelt ist, wir aber feststellen, dass Plätze fehlen. Bisher war es aber so: Wenn wir gefördert hätten, wäre das wieder abgezogen worden. Wir mussten tatsächlich auch gesetzeskonform und aufgabenschlau so in die Förderung einsteigen, damit es auch hilft, dass das bedarfsgenau und bedarfsgerecht wirkt. Das ha ben wir getan. Wir haben ein Paket aufgelegt, wo wir insge samt pro Platz 10 000 € für Investitionen zur Verfügung stel len. Bis zum 20. Februar wurden vier Anträge mit einem Vo lumen von fast 250 000 € beschieden. Damit werden jetzt zu künftig zu den Plätzen, die ich vorhin erwähnte, 28 neue Hos pizplätze für die Versorgung zur Verfügung stehen.
Wir haben noch eine weitere Maßnahme gemacht, die uns sehr wichtig war: die Versorgung für Kinder und Jugendliche, die lebenszeitlimitierende Erkrankungen haben. Hier haben wir das Projekt „Qualifizierung durch Hospitation im Kinder- und Jugendhospiz Stuttgart“ aufgenommen, um die sektorenüber greifende Zusammenarbeit und den Wissens- und Erfahrungs austausch zu fördern. Im Projektzeitraum von August 2018 bis Dezember 2019 werden insgesamt 20 strukturierte Hospi tationen durchgeführt. Derzeit wird ein Leitfaden zur Durch führung der Hospitationen erstellt. Diese Hospitationen konn ten erst ab 2018/2019 eingeführt werden. Da haben wir einen kleinen Zeitverzug. Aber auch hier haben wir mit insgesamt 80 000 € ganz gute Mittel eingestellt.
Was sehr wichtig ist – darauf darf ich Sie auch hinweisen –: Gemeinsam mit dem Hospiz- und Palliativverband haben wir einen Internetauftritt gefördert, wo Sie alle Angebote ankli cken können: vernetzte Beratung, Hilfe, Behandlung, Beglei tung. Welche Rechte haben Sie? Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Wo ist der nächste Dienst? Das alles finden Sie auf dieser Seite. Das ist ein sehr niederschwelliges und gutes An gebot. Wir bekommen die Rückmeldung, dass das sehr gut angenommen wird.
Vielen Dank, Herr Minis ter. – Jetzt Herr Abg. Hinderer, bitte, für die SPD, nachdem ich sonst keine weitere Wortmeldung gesehen habe.
Herr Minister, vielen Dank für diese Antwort. – Dass uns dieses Thema wichtig ist, wissen Sie. Es liegt eine Große Anfrage der SPD-Fraktion hierzu vor, aber jetzt gibt es ja die Gelegenheit, ein paar Punkte vielleicht schon vorher zu beantworten. Ich habe zwei Fragen.
Erstens: Sie haben bei Ihren Zahlen darauf hingewiesen: Was die Versorgung für Kinder und Jugendliche anbelangt, gibt es ein stationäres Hospiz in Stuttgart, das auch eine sehr gute Ar beit leistet. Halten Sie das für bedarfsgerecht und ausreichend, oder sehen Sie da Nachsteuerungsbedarf?
Zweitens: Sie haben jetzt noch einmal deutlich gemacht, dass Sie mit den 1,3 Millionen € neben Homepage usw. insbeson dere stationäre Plätze mit jeweils 10 000 € fördern. An ande rer Stelle haben Sie auch über Ihr Haus geschrieben – da sind wir uns auch einig –: ambulant vor stationär. Kollegin Krebs hat ja auch anschaulich aus eigener Familie berichtet, dass man gern zu Hause sterben möchte. Die Frage lautet: Was tun Sie, um die Menschen, die Sterbebegleitung machen – sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich, in ambulanten Diensten –, zu fördern?
Oder ganz konkret: Passt das zusammen, hier so einen Schwer punkt auf die stationäre Hospizarbeit zu setzen und im Ehren amtlichenbereich da vielleicht eine Lücke zu hinterlassen?
Nein, da war die Darstellung wahrscheinlich zu verkürzt. Denn in der sogenannten spezialisierten ambulanten Pallia tivversorgung haben wir natürlich mit mittlerweile 93 % Gott sei Dank eine flächendeckende Versorgung. Genau das ist ei ner der großen Bereiche, die wir jetzt mit unserer Hilfe – – Wir werden da im Übrigen am 20. Februar den Leitfaden für die Vernetzung der Dienste im Rahmen eines zweiten Bürgertags anbieten. Wir stärken also tatsächlich die ambulante Struktur.
Stichwort „Konzentration auf die stationären Hilfen“: Hospi ze, die jetzt neu entstehen, sind in der Regel sehr wohnortnah, sind kommunal getragen; die Hospizvereine sind im Prinzip integriert. Das alles hat ja vom Charakter her – das wissen Sie: das sind Wohngruppenstrukturen – keinen Hospitalcharakter.
Was Frau Krebs angesprochen hat: Wir machen z. B. für den Bereich der Kinder und Jugendlichen diese Hospitationspro zesse. Wir wollen auch, dass Sterbebegleitung zu Hause statt findet. Aber diese Hospize haben vielfältige Situationen.
Kollege Hinderer, damit beantworte ich auch die Frage nach Bedarf und Notwendigkeit für weitere Plätze. Bei den lebens zeitlimitierenden schweren Erkrankungen ist es in der Regel nicht so, dass Familien dort zum Sterben hingehen, sondern das hat einen Auszeitcharakter: Familienangehörige können mit dabei sein, es kann auch reflektiert werden. Da haben wir ganz unterschiedliche Aufgabenprofile. Selbstverständlich ist es da auch so, dass wir diese Profession in die Lebenswirk lichkeit und das Lebensumfeld der betroffenen Familien selbst nehmen können.
Weitere Bedarfe sind uns bisher nicht angezeigt und angemel det worden, aber selbstverständlich ist es so: Wenn solche Be darfe angemeldet werden – die Initiativen sind ja mit einem hohen bürgerschaftlichen Aufwand verbunden; Sie wissen, das ist auch unter dem Patronat der Diakonie und des Evan gelischen Dekanats Stuttgart, wofür wir uns sehr bedanken; die Hospizbewegung ist natürlich auch sehr getragen von den Kirchengemeinden, die sich da sehr engagieren –, werden wir konzeptionell dabei sein.
Geldmäßig – das wissen Sie – ist es gar nicht so einfach, un terstützen zu können, selbst wenn man will, weil die Regeln eng sind. Aber wir stehen da parat.
Liebe Kolleginnen und Kolle gen, Herr Minister! Ich möchte Sie jetzt nicht zu sehr mit mei ner eigenen Familiengeschichte langweilen, aber das macht es sehr anschaulich. Das ist eben auch etwas, was mich sehr beschäftigt hat.
Zum Sterben gehört immer Trauer, und das halte ich für et was sehr Wichtiges. Trauern muss gelernt sein; nicht jeder kann das, und die Menschen haben verschiedene Möglichkei ten, mit ihrer Trauer umzugehen. Deshalb freut es mich wirk lich sehr, dass in dem Aktionsplan, über den Sie schon gespro
chen haben, auch die Fortbildung von ehrenamtlichen Trau erbegleitern dabei ist. Können Sie uns da bitte etwas zu der Förderung sagen? Wie ist das ehrenamtlich ausgestaltet?
Wir haben – vielleicht ist die Zahl in dem Zahlenpaket unterge gangen – 249 Hospizdienste bei knapp 1 100 Gemeinden und Städten. In fast jeder fünften Kommune des Landes gibt es ei nen Hospizdienst. Das halte ich für eine großartige gesell schaftliche und ehrenamtliche – so möchte ich es sagen – Bür gerbewegung. Denn jemanden beim Sterben zu begleiten, und das ehrenamtlich und freiwillig: à la bonne heure!
Wir haben jetzt – Frau Krebs, danke, dass Sie danach fragen – eine Förderung ausgeschrieben, mit der wir die Sterbebe gleitung auch noch unterstützen. Sie wird zum einen durch die Krankenversicherung bezuschusst, aber wir fördern jetzt die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist eben, die Begleitung der trauernden Men schen, der Angehörigen – dazu gehören in dem Fall ja auch Sie, Frau Krebs – zu verbessern. Wir haben jetzt Weiterbil dungsangebote konzipiert. Die Förderung beträgt 700 € pro Trauerbegleitendem. Das heißt, wir haben jetzt, am 20. Feb ruar, wieder zwölf Anträge mit einem Gesamtvolumen von 52 000 € en bloc – auch wieder mehrere Gruppen – beschie den. Insgesamt sind für diese Förderung der Fortbildung in der Trauerbegleitung 200 000 € vorgesehen. Sie sehen also, auch dieses Programm ist bedarfsgerecht und erreicht die Hel fenden.
Nur noch ganz kurz. Ein erheb licher Teil dessen, was ich fragen wollte, ist gerade schon zur Ausbildung Ehrenamtlicher beantwortet worden.
Die 700 € pro Trauerbegleitung, sind das die 40 % der Fort bildungskosten, die Sie vorher genannt haben?
Ergänzend dann die Frage: Wer zahlt den Rest? Gibt es da Er fahrungswerte, wie sich eine solche Fortbildung insgesamt fi nanziert? Denn ich denke, jemand, der diese wirklich schwie rige Arbeit und persönlich herausfordernde Ausbildung macht, sollte da nicht auf Kosten sitzen bleiben.
Nein. Ich glaube auch nicht, dass da jemand auf den Kosten sitzen bleibt. Wir haben jetzt eine hohe Nachfrage nach Be zuschussung. Sie wissen ja, Sterbebegleitung wird auch von den Kassen mitfinanziert, und die ganze Hospizarbeit ist na türlich in hohem Maß spendenfinanziert. Das ist auch mit ein Grund dafür, dass wir gemerkt haben, dass dieses Spenden ausmaß mal stärker und mal weniger stark ist. Wir haben al les mit dem Palliativverband konsentiert. Das ist ein Erfah rungswert, den der Verband genannt hat, damit wir die einzel nen Dienste in ihrer Struktur und die einzelnen Betroffenen entlasten können. Wenn das Jahr um ist, kann ich Ihnen die Kosten sicherlich konkret nennen.
An der Nachfrage in der kurzen Zeit, in der wir das ausgelobt haben, können Sie sehen, dass es wirklich angenommen wird. Ich denke eher, dass wir uns, liebe CDU und liebe Grüne,
beim nächsten Haushalt werden verständigen müssen, wie wir das fortführen können, damit aus dem Aktionsprogramm auch etwas Verlässliches wird.
Lassen Sie mich noch eines sagen – wir haben schon öfter da rüber gesprochen –: Wir haben auch – das ist kein Wider spruch – in unsere jetzigen Altenhilfeeinrichtungen Palliativ kompetenz hineinzubringen. Wenn wir uns mit unserer wohn ortnahen Weiterentwicklung bei „Leben mit Unterstützung bzw. Pflege“ selbst ernst nehmen, werden wir vielleicht ganz am Ende des Lebens – Richtung Sterben – stationäre Ange botsmuster annehmen. Wir werden daraus in gewisser Weise auch eine Hospizfunktion machen. Das heißt, wir müssen auch heute schon diese Entwicklung antizipieren. Deshalb fördern wir dort die Kompetenzen und geben dort Mittel hinein.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex. – Herr Mi nister, herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich meine Fragen stelle, möchte ich vorweg sagen: An jedem Tag, seit Frau Hoffmeis ter-Kraut Wirtschaftsministerin ist, hat sich die Zahl der feh lenden Wohnungen in Baden-Württemberg um 51 erhöht – ei ne dramatische Bilanz.
In der letzten Woche haben wir gemerkt, dass auch bei GrünSchwarz allmählich die Panik steigt. Wir haben es in den Me dienberichten gelesen.
Die Grünen haben gesagt, an ihnen liege es nicht. Der Minis terpräsident hat laut Medienberichten sehr deutlich gemacht, dass er mit der Situation nicht zufrieden ist.