Umso höher, meine ich, ist es am heutigen Tage staatspolitisch zu bewerten, dass wir bei all dem berechtigten Ringen um Einzellösungen in diesem Stiftungsgesetz in
der Lage sind und waren, einen Gesetzentwurf zum Abschluss zu führen und ins Plenum einzubringen, der, ich sage es noch einmal – bei jeder Detailkritik, die sicher möglich ist bei der Breite der Beteiligung – bei all dem, was im Laufe des Verfahrens zu bewältigen war, einen breiten demokratischen Konsens erkennen lässt.
Ich glaube, dass dies für die politische Kultur in unserem Lande als gemeinsames Erinnern wichtig ist, weil unsere Demokratie in diesem Lande, die zweite Republik auf bayerischem Boden, unmittelbar mit den Erfahrungen und Ereignissen der Jahre zwischen 1933 und 1945 verknüpft ist. Es sind Frauen und Männer aller demokratischen Parteien, die auch in diesem Hause und auf diesen Stühlen gesessen haben, die ab 1946 den politischen und materiellen Wiederaufbau unseres Landes gemeistert und politisch bewältigt haben, die in Dachau gesessen sind und die die Erfahrungen eines totalitären Regimes, etwa in Flossenbürg, am eigenen Leibe erlebt haben. Ob es Alois Hundhammer war, ob es Josef Müller war oder Thomas Wimmer und viele andere, Dietrich Bonhoeffer, die Vertreter von rassisch verfolgten Gruppen und andere; all diese Menschen haben gemeinsam nach dem Kriege mit dieser Erfahrung, eingebrannt in ihr politisches Gedächtnis, begonnen, eine zweite Demokratie auf bayerischem und deutschem Boden zu errichten und eine Verfassung gemeinsam zu verabschieden.
Heute stehen wir bald im 60. Jahr – im 57. Jahr – dieser politischen Tradition. Ich glaube, es ist ein besonderes Zeichen, dass es gelungen ist, die beiden Gedenkstätten mit all den Facetten, die Kollege Hahnzog schon umrissen hat, in eine landesweite Stiftung einzubringen. Dies ist mehr als nur die landesweite materielle Sicherung dieser beiden Standorte mit all den vielen Außenlagern. Es ist ein politisches Symbol und eine politische Zeichensetzung: Wir schaffen einen Stiftungsrat, der sich auf Landesebene mit den wesentlichen Fragen der Gedenkstättenarbeit materiell, personell, aber auch inhaltlich befassen wird.
Wir schaffen damit einen auf Dauer – das ist der Gegensatz etwa zu wissenschaftlichen Beiräten, wie sie bei der Neukonstituierung etwa der Dokumentationsstätte in Nürnberg oder auch der Neufassung der Ausstellung in Dachau temporär einberufen wurden – angelegten hochkarätig besetzten wissenschaftlichen Beirat, der sich mit der besonders sensiblen Materie der Gedenkstättenarbeit befasst. Wir haben ja an dieser Stelle auch schon übereinstimmend betont, dass es um das Erinnern und das Wachhalten des historischen Bewusstseins für diese Phase unserer Geschichte geht, dass es aber mindestens ebenso wichtig ist, dass wir dieses Erinnern weitertragen. Das ist das Wichtige und für uns Bedeutsame, dass wir die wissenschaftliche Kompetenz auf Dauer in diesem Prozess verankern können. Es ist auch ein Ergebnis des Diskussionsprozesses, dass man die wissenschaftliche Komponente mit einem eigenständigen Gremium versieht.
Zum Dritten ist es auch in der Frage eines landesweiten Kuratoriums – ich bitte das immer zu beachten –, gelungen, weitere Opfergruppen, die sich mit der Gedenkstättenarbeit bzw. der Gedenkarbeit befassen, aber auch weitere gesellschaftliche Gruppen, zum Beispiel den
Bereich der Jugendarbeit und Ähnliches, langfristig zu verankern. Dies heißt, dass wir das Gremium in diesem langfristig angelegten politisch-historischen Bildungsund Erinnerungsprozess – so möchte ich es bezeichnen – als Institution auf Landesebene anlegen. Das ist für mich neben der Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sicherung der Gedenkstätten das materiell Wichtige an diesem Gesetz. Der Freistaat Bayern engagiert sich auf diesem Felde also langfristig und gibt allen Kräften guten Willens einen rechtlichen Rahmen und eine politische Bühne der Mitwirkung. Natürlich gab und gibt es in der einen oder anderen Detailfrage Differenzen. Die Frage war, wie die Opfergruppen in den unterschiedlichen Gremien einbindbar sind. Hier aber ist, so glaube ich, eine salomonische Lösung gefunden worden. Man kann über drei oder vier Vertreter trefflich streiten, es gibt gute Argumente für die eine oder andere Lösung.
Ein ganz wichtiger Aspekt war für uns, dass wir auch die Parität, nicht nur die Parität des Leidens, sondern auch die Parität der Anerkennung der beiden Sitzgemeinden, berücksichtigen. Ich habe es an dieser Stelle schon gesagt, aber ich wiederhole es: Uns ist ein ganz wichtiges Anliegen die gleichberechtigte Anerkennung der Last, die die beiden Kommunen, die Gemeinde Flossenbürg und die Stadt Dachau, in den Jahrzehnten seit diesem grauenvollen Geschehen für die gesamte bayerische Bevölkerung getragen haben. Um nichts anderes nämlich handelt es sich.
Die Bevölkerung Dachaus und Flossenbürgs stand jahrzehntelang mit der konkreten Aufarbeitung – positiv wie negativ – im Fokus. Da war es leicht zu fragen: Warum sind die in... so? Habt Ihr nicht gewusst, dass neben eurem Haus...? Man konnte leicht darauf hinweisen, warum sie so waren, warum die politische Reaktion in der einen Kommune so und in der anderen Kommune so ausfiel. Ich darf nochmals betonen: Die beiden Kommunen Dachau und Flossenbürg haben über Jahrzehnte hinweg einen großen Teil der historischen und politischen Aufarbeitung dieser Phase unserer Geschichte stellvertretend geleistet, erlitten und durchlebt. Daher wäre ein heute gefasster Beschluss dieses Hohen Hauses ein Signal dafür, dass wir diesen beiden Kommunen Respekt, Anerkennung und materielle Mitwirkung am weiteren Prozess der Erinnerung und der politischen Weitergabe dieses historischen Erbes einräumen und vermitteln.
Ich glaube, dass wir mit den gefundenen Regelungsabläufen, mit der Zusammenarbeit der staatlichen Seite und der Stiftung viele Optionen schaffen, etwa in der Frage der Finanzierung, der Möglichkeit der „Zustiftung“, also der Einbringung weiterer möglicher Objekte, in der Frage entsprechender Häftlingsorganisationen auf Dachauer und auf Flossenbürger Seite; Herr Kollege Dr. Hahnzog hat dies schon angesprochen. Ich wage sogar zu behaupten, dass dieses Gesetz auf Seiten Flossenbürgs den Anstoß dazu gab, dass sich dort die seit Jahrzehnten aktiven Gruppen in einem rechtlichen Rahmen zusammenfinden, wie es seit vielen Jahren in Dachau bereits der Fall ist, und dass dieses Gesetz auch auf diesem Feld langfristig eine positive Wirkung zeigen wird. Wir haben mit dem Gesetz ein Instrument und ein rechtliches Gebäude geschaffen, das den Freistaat Bay
ern – und jeden einzelnen Bürger unseres Landes – mit erhobenem Haupt eine der schwersten Phasen unserer Geschichte politisch und historisch bearbeiten und bewusst weitertragen lässt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Anders als Herr Kollege Spaenle im Eingangssatz andeutete, glaube ich nicht, dass wir heute das Thema zu Ende bringen. Ich sehe die heutige Behandlung des Themas als weiteren Schritt dazu, uns mit unseren Fundamenten und mit den Voraussetzungen unserer Demokratie auseinander zu setzen und unsere Demokratie weiterzuentwickeln. Der politische Prozess geht auch heute weiter. Auch dieser Gesetzentwurf ist sichtbar ein Teil des politischen Prozesses und der politischen Voraussetzungen, wie wir sie zurzeit in Bayern haben.
Mit dem nun vorliegenden Gesetz wird jedoch erstmals in Bayern ein gesetzlicher Rahmen für die KZ-Gedenkstättenarbeit geschaffen. Diesen weiteren Schritt begrüßen wir ausdrücklich. Der damit verbundene Diskussionsprozess hat gezeigt – es wurden mehrere Entwürfe notwendig und eine Anhörung durchgeführt –, dass wir uns auch heute noch schwer tun, die Erinnerung an die nationalsozialistische Terrorherrschaft, an die rassistische Massenvernichtung und das Gedenken an die Opfer in eine Form zu bringen, die allen Beteiligten gerecht wird. Bei der vom Landtag durchgeführten Anhörung wurde beispielsweise deutlich, dass bei den Opfern und deren Organisationen die Wunden, die ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus zugefügt wurden, nicht verheilt sind. Allein deshalb ist ein hohes Maß an Sensibilität und Kooperation mit den Opfern und ihren Organisationen erforderlich, wenn wir Erinnerungsarbeit konzipieren und umsetzen.
Frau Köhler, die ich heute krankheitsbedingt vertrete, hat in der Ersten Lesung bereits Dr. Jack Terry, einen ehemaligen KZ-Häftling, zitiert, dessen Ausführungen exemplarisch deutlich gemacht haben, wie wichtig es war, die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg in das Stiftungsgesetz aufzunehmen. Dies ist also nicht nur vonseiten der Städte, sondern auch vonseiten der Opfer wichtig.
Des Weiteren begrüßen wir es ausdrücklich, dass es durch die intensive Diskussion möglich wurde, die Bedeutung der Außenlager hervorzuheben und in den Gesetzentwurf einzubeziehen; denn die Opferorganisationen klagten immer wieder, dass sie als die „vergessenen Lager“ bezeichnet werden müssen. Frau Köhler zitierte auch Herrn Uri Chanoch, einen ehemaligen Häftling des Außenlagers 1 des KZ Dachau. Nicht nur Dachau und Flossenbürg waren Horte des Grauens, sondern wir hatten ein ganzes Netz von Lagern, in denen nicht weniger Grausames passierte, etwa in Mühldorf und in Landsberg-Kaufering. Die dort verur
sachten Leiden müssen ebenfalls dokumentiert werden. Auch diese Orte sind in der Pflicht. Sie setzen sich bereits zum großen Teil mit ihrer Geschichte – die teilweise nicht nur ihre, sondern unser aller Geschichte ist – wesentlich offener und intensiver als früher auseinander.
In der Diskussion steht jetzt wieder der Spöttinger Friedhof in Landsberg. Auch er gehört in diesen Zusammenhang, weil dort ein Teil der Geschichte, die wir heute diskutieren, mit den Hinrichtungen der Kriegsverbrecher ein Ende gefunden hat. Auch die dazu geführte Diskussion zeigt, dass wir noch lange nicht am Ende unseres Diskussionsprozesses angelangt sind. Der Diskussionsprozesses wird wohl nie ein Ende nehmen, weil wir unsere Demokratie lebendig erhalten müssen, auch in der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.
Trotz intensiver Diskussion und mehrmaliger Änderungen ist es leider nicht gelungen, bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates eine befriedigende Lösung zu finden. Der Stiftungsrat ist leider exekutivlastig. Bei den Opfern wurde immer eingewendet, so viele Leute könne man nicht aufnehmen – bei der Exekutive war dies sehr wohl möglich. Man konnte zwischen den einzelnen Ministerien differenzieren. Dieser Punkt schmerzt uns und Teile der Opferorganisationen nach wie vor. Wir glauben, dass die Verstärkung der Opferorganisationen im Stiftungsrat allein schon deswegen für sie notwendig gewesen wäre, weil sie mit der Gedenkstättenarbeit und damit mit der Voraussetzung für das heutige Gesetz erst begonnen haben; denn sie haben die Erinnerungsarbeit immer wieder angemahnt und in Dachau, Flossenbürg, Mühldorf und Kaufering darauf gedrungen, dass die Vergangenheit nicht in Vergessenheit gerät.
Auch die Finanzierung ist, wie Herr Kollege Dr. Hahnzog schon gesagt hat, nicht zufriedenstellend gelöst. Wir hoffen auf die Chance, ein eigenes Stiftungskapital aufzubauen. Wir sehen natürlich, dass dies momentan schwierig ist, wollen dieses Vorhaben aber nicht aus dem Auge verlieren.
Wir unterstützen bei der Frage der Besetzung des Leiters der Stiftung die Anregungen von Herrn Benz vom Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin. Er sprach sich dafür aus, eine unabhängige Persönlichkeit fachlicher und moralischer Autorität zu suchen.
Wir brauchen ein den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und der historischen Katastrophe angemessenes Stiftungsrecht, um all diesen Anforderungen gerecht zu werden. Einen Teil davon konnten wir mit diesem Gesetz wirklich befriedigen. Eine lebendige Erinnerungsarbeit ist eine Maßnahme gegen das Vergessen in der Geschichte, aber auch eine Maßnahme für unsere Zukunft. Sie ist die Voraussetzung für einen über sich selbst aufgeklärten demokratischen Rechtsstaat.
Ich hätte noch eine Reihe von Wortmeldungen. Aber ich habe gehört, das Gesetz wird einstimmig verabschiedet. – Herr Kollege Stahl.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Errichtung der Stiftung bayerischer Gedenkstätten ist ein Meilenstein für die Entwicklung historisch-politischer Bildung im Freistaat Bayern. Beide großen bayerischen Gedenkstätten werden auf Dauer in ihrem Bestand und ihren Entwicklungschancen gesichert. Das Gesetz gewährleistet außerdem das paritätische Miteinander der Gedenkorte Dachau und Flossenbürg. Das ist keine Gleichmacherei – ganz im Gegenteil. Das jeweils hinreichend historisch geprägte Profil der Gedenkorte kann auf der Grundlage der Gleichrangigkeit besonders geschärft werden. Das ist pädagogisch enorm wichtig. Gerade im Interesse der jugendlichen Besucher sind wir dazu verpflichtet. Wir dürfen sie nicht an jedem Gedenkort mit den immer gleichen Bildern des Grauens konfrontieren. Wir müssen wissenschaftlich fundiert klarmachen, was genau an diesem Ort geschehen ist. Nur so bleibt politisch-historische Bildung überzeugend, und nur so gewinnen wir die jungen Menschen, sich für den freiheitlichen Rechtsstaat einzusetzen.
Die Gremien der Stiftung – davon bin ich überzeugt – werden auf diese Prinzipien achten. Der Bürgermeister bzw. der Oberbürgermeister der Gemeinde Flossenbürg und der Stadt Dachau, welche mit Sitz und Stimme im Stiftungsrat vertreten sind, werden dafür Sorge tragen, dass die Gedenkstättenarbeit den Bürgern vor Ort vermittelt wird. Meine Damen und Herren, man kann auf diesem Gebiet von der Oberpfalz und von Flossenbürg lernen. Es ist den vor Ort und in der Region aktiven Politikern, Kirchen, Verbänden und insbesondere der Landeszentrale für politische Bildung gelungen, der Bevölkerung die immense Bedeutung des Gedenkortes Flossenbürg deutlich zu machen und die Menschen für die Sache zu gewinnen. Vielleicht gelingt es im Rahmen der Stiftung, mit diesen politischen Erfahrungen die Gedenkstättenarbeit in ganz Bayern zu bereichern.
Meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vertreter unserer Region in der Oberpfalz bin ich den politisch Verantwortlichen im Freistaat sehr dankbar dafür, dass im Doppelhaushalt 2003/2004750000 e für die Neugestaltung der Gedenkstätte in Flossenbürg bereitgestellt werden. Flossenbürg wird dadurch noch mehr zu einem Zentrum internationaler Verständigung und zu einem Treffpunkt für die Jugend Europas und der noch lebenden ehemaligen Häftlinge. Die jährliche Jugendbegegnung und das gleichzeitige Häftlingstreffen belegen dies in überzeugender Weise. Das Erfolgskonzept von Flossenbürg besteht auch darin, dass sich die Bürger, die Verantwortlichen in der Gemeinde und in der Gedenkstätte – hier der Leiter vor Ort Herr Skriebeleit –, mit Umsicht und Respekt begegnen.
Der Bayerische Landtag wird dem Gesetz heute in Zweiter Lesung zustimmen. Ich möchte besonders meinen Kollegen Ludwig Spaenle und Siegi Schneider sehr herzlich für die Arbeit vor Ort, für das Einvernehmen und
Ihren Einsatz danken, aber auch in väterlicher Freundschaft dem Herrn Kollegen Hahnzog, mit dem ich mich des Öfteren unterhalten habe.
Ich danke auch der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere den Herren Staatsministern Dr. Beckstein und Zehetmair, Frau Staatsministerin Hohlmeier und Staatssekretär Freller, die in den letzten Jahren immer wieder vor Ort gewesen sind und den Stellenwert Flossenbürgs angehoben haben.
Meine Damen, meine Herren, ich hoffe, dass die positiven Erfahrungen aus der Oberpfalz für die Gedenkstättenarbeit in ganz Bayern fruchtbar werden können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nördliche Oberpfalz ist mit diesem Gedenkstättengesetz sehr glücklich, weil damit endlich eine gesetzliche Grundlage für das geschaffen wird, was seit vielen Jahren vor Ort in der Gedenkstättenarbeit praktiziert wird.
Ich darf an dieser Stelle an eine Person erinnern, die es leider nicht mehr erleben konnte, dass das Gesetz verabschiedet wird, die aber im Vorfeld vor Ort maßgeblich dazu beigetragen hat, dass jetzt die Gedenkstättenarbeit geregelt ablaufen kann. Es ist der ehemalige Gemeinderat Albert Schwägerl aus Flossenbürg, der vor kurzem einem Krebsleiden erlag. Er hat zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat Flossenbürg über Jahrzehnte hinweg gewirkt. Ich darf an dieser Stelle auch die Leistungen des Bürgermeisters, die über Parteigrenzen hinweg geht, hervorheben. Die Gemeinde Flossenbürg hat über die Maßen einen Beitrag erbracht, damit die Gedenkstättenarbeit vor Ort funktioniert.
Ich hoffe, dass die Förderung des Bundes, die seit einigen Jahren möglich ist, über viele Jahre erhalten bleibt und der Gedenkstättenarbeit zusätzliche Impulse bringt. Ich würde mich freuen, wenn der Konsens, der bisher bei den Beratungen festzustellen war, auch bei der Besetzung der Positionen, z. B. des Stiftungsdirektors, fortbestehen könnte. Ich glaube, wir sind es unserer Nation und dem Ausland schuldig, hier parteiübergreifend zusammenzuarbeiten.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Gesetzentwurf der Staatsregierung betreffend die Errichtung der Stiftung
bayerischer Gedenkstätten aus der Sicht des Stimmkreisabgeordneten des Landkreises Dachau einige kurze Anmerkungen machen.
Eine Stadt wie Dachau, die Träger von Zeugnissen der schrecklichen zwölf Jahre des Nationalsozialismus ist und die aufgerufen ist, die Erinnerung an diese Unrechtsherrschaft wach zu halten und die aus den geschichtlichen Erfahrungen heraus gewonnenen Erkenntnisse weiterzutragen, steht in einer besonderen Situation. Den Menschen in der Stadt Dachau und im Umfeld von Dachau ist es in den Jahrzehnten seit dem Zusammenbruch des Dritten Reichs nicht immer leicht gefallen, sich dieser Aufgabe zu stellen. Sie fühlten sich oft allein gelassen, glaubten, alleine für etwas verantwortlich gemacht zu werden, was über sie gekommen war, was sie aber nicht gewollt hatten.
Der „Lernort Dachau“ ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Einrichtung der Gedenkstättenstiftung eine große Chance. Jetzt wird eine Stiftung des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen, die einen weit umfassenden Überbau erhält und dadurch den gesamtgesellschaftlichen Aspekt deutlich heraus-stellt. Eine Stiftung, bei der die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, Gebietskörperschaften wie die Stadt Dachau, die Kirchen, Vertreter der Häftlingsorganisationen und ebenso die Fachwissenschaft eingebunden sind, bietet die Möglichkeit, fundierte Arbeit zu leisten. Die Stadt Dachau selbst ist durch den Oberbürgermeister im Stiftungsrat vertreten. Sie wird also an der Erstellung der grundsätzlichen Leitlinien der Gedenkstättenarbeit direkt beteiligt sein. Es ist richtig und notwendig, dass sich die Stadt selbst dieser Aufgabe annimmt und damit Irritationen, wie sie in der Vergangenheit oft entstanden sind, vermieden werden können.
Abschließend möchte ich allen danken, die an der Erstellung des Gesetzentwurfes mitgearbeitet haben. Ich möchte allen drei Fraktionen des Bayerischen Landtags für ihren sorgsamen Umgang mit diesem sensiblen Thema danken. Vor allem möchte ich meinem Kollegen Dr. Spaenle danken. Er hat das Thema zuerst in unserer Fraktion, dann im Ausschuss und auch heute mit großem Fachwissen und hoher Intensität bearbeitet.