Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, ich beziehe mich auf einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und frage in diesem Zusammenhang: In welchem Umfang und mit welchem Rechtsverfahren wurde der Freistaat Bayern aufgefordert, FFH-Gebiete nach der Europäischen Richtlinie nachzumelden, und um welche Gebiete handelt es sich?

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Frage von Herrn Kollegen Gartzke beantworte ich wie folgt: Bayern hat bislang keine verbindliche und abschließende Aufforderung der EU-Kommission erhalten, bestimmte FFH-Gebiete in Ergänzung zu den bisher gemeldeten Gebieten nachzumelden.

Nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, der Kommission Gebiete vorzuschlagen, mit denen Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der Richtlinie ausreichend abgedeckt sind. Die Kommission prüft derzeit, inwieweit die Meldungen der Mitgliedstaaten diesen Erfordernissen der Richtlinie gerecht werden. Sie geht

dabei getrennt nach den sechs biogeographischen Regionen der Richtlinie vor. Bayern hat Anteil an der alpinen biogeographischen Region und an der kontinentalen biographischen Region; Sie wissen das, Herr Kollege Gartzke.

Dieses Prüfungsverfahren, das im Einzelnen in der Richtlinie nicht geregelt ist und das federführend vom Europäischen Naturschutzzentrum, ETC/NC, in Paris durchgeführt wird, ist noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren zur alpinen biogeographischen Region ist jedoch so weit fortgeschritten, dass die Kommission beabsichtigt, in absehbarer Zeit die Gemeinschaftsliste nach Art. 4 Abs. 2 der FFH-Richtlinie zu veröffentlichen. Mit Schreiben vom 8. November 2002 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den Entwurf einer Gemeinschaftsliste zur Herstellung des nach Art. 4 Abs. 2 der FFH-Richtlinie notwendigen Einvernehmens übermittelt, sodass wir jetzt in dem Stadium sind, dass die Kommission den Entwurf einer Gemeinschaftsliste vorgelegt hat, der auf den Meldungen der Mitgliedstaaten – also Deutschlands und hier wiederum Bayerns als Land in der Bundesrepublik Deutschland – beruht. Daneben ist eine Prüfliste für die alpine Region vorgelegt worden, nach der weitere Lebensraumtypen und Arten zu prüfen sind.

Wir werden das selbstverständlich tun, denn wir haben ja durch das European Topic Center jetzt zum ersten Mal eine europaweite Betrachtung der einzelnen Meldungen. Nur von dort aus kann beurteilt werden, ob im europäischen Netzzusammenhang Elemente nachzumelden sind. Im Übrigen sind die Prüflistenbenennungen so gut wie für alle Länder im alpinen Raum, also für Österreich genauso wie für Spanien, Frankreich, Italien oder Schweden, entsprechend der Prüfanmerkung festgehalten. Wir werden das selbstverständlich auch überprüfen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage? – Herr Gartzke, bitte.

Herr Staatsminister, ist es möglich, diese Liste zu bekommen, und um welche konkreten Gebiete handelt es sich? Kann dies im Ausschuss diskutiert werden, gibt es dazu auch Dialogverfahren?

Frau Präsidentin! Herr Kollege Gartzke, es ist überhaupt keine Frage: Selbstverständlich kann darüber diskutiert werden. Die Prüfliste enthält keine Gebiete – Sie haben eben danach gefragt –, sondern die Prüfliste ist in die Lebensraumtypen nach dem Anhang I und in die Arten nach dem Anhang II gegliedert. Bei den Lebensraumtypen handelt es sich um temporäre Karstseen und Erdfälle in Karstgebieten, extensive Mähwiesen der planaren wie submontanen Stufe, Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe, permanente Gletscher und Hainsimsen-Buchenwälder. Bei den Arten handelt es sich um die Schlanke Windelschnecke, die Helm-Azurjungfer, den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, den Alpen-Bockkäfer und die Kleine Hufeisennase.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Keine. Dann danke ich Ihnen, Herr Staatsminister. – Die nächsten Fragen betreffen das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz. Herr Staatsminister Sinner, ich darf Sie an das Mikrofon bitten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Dürr.

Herr Staatsminister, nachdem im Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz erwogen wird, im Veterinärwesen die momentan verwendete Software für das Datenerfassungs- und Informationssystem für die Veterinärverwaltung, DIVA, durch eine neu zu entwickelnde zu ersetzen, frage ich die Staatsregierung, inwiefern die bisherige, die nach allen Auskünften mittlerweile den Anforderungen gerecht wird, nicht durch Updates zu behebende Mängel aufweist, welche Kosten für Entwicklung und Implementierung der neuen Software anfallen und mit welchen Folgekosten für Pflege, und Wartung der Software sowie für Schulungen gerechnet wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Dürr! Wir brauchen für das Ministerium einen aktuellen und umfassenden Überblick über den Stand von Kontrollen in der Lebensmittelsicherheit, im Veterinärwesen und bei der Futtermittelkontrolle. Die notwendigen Daten werden bislang auf dem Postweg oder per Telefax, also mit einem Medienbruch an das Ministerium und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergegeben. Dieses Verfahren ist, wie man selbst leicht nachvollziehen kann, äußerst verwaltungsaufwendig und nicht mehr zeitgemäß.

Deshalb wurden verschiedene Möglichkeiten untersucht, wie man die Übermittlung von Daten ohne Medienbrüche durchführen kann. Wir wollen eine qualitativ bessere und schnellere Datenübermittlung. Bei dieser Frage wird berücksichtigt, dass an den Landratsämtern, die Sachaufwandsträger sind, bereits funktionierende Softwarelösungen im Einsatz sind. Im Veterinärwesen ist es das Programm DEVIS, das aus dem Programm DIVA weiterentwickelt wurde. Ich sage dies, damit nicht der Eindruck entsteht, hier würde ein anderes Programm eingeführt. DEVIS ist DIVA, und es wird landesweit eingesetzt.

Um diese Investition zu schützen – es wurde viel Geld investiert – und um die bereits geleisteten Schulungsaufwendungen zu sichern, werden wir eine Schnittstelle für den Datenaustausch entwickeln. Damit kann DEVIS oder auch ein anderes Programm – manche Landratsämter verwenden eine andere Software –, nach kleinen Modifikationen, weiter verwendet werden. Die Anpassung von DEVIS wird im Rahmen der laufenden Programmpflege erfolgen. Mit dieser Schnittstelle wollen wir auch die Lebensmittelüberwachung und die Futtermittelkontrolle durch die derzeit eingesetzten Programme

bedienen. Das bedeutet, wir schaffen über eine Schnittstelle eine Komplettlösung.

Das wird derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Sachaufwandsträgern überlegt. Ich möchte aber hinzufügen, dass es sinnvoll wäre, wenn die Landratsämter selbst bei der Lebensmittelüberwachung und im Veterinärwesen Schnittstellen schaffen würden, um den Datenaustausch auch vor Ort zu ermöglichen. Das ist auch eine Aufgabe der Landratsämter als Sachaufwandsträger. Die Arbeit der vor Ort tätigen Lebensmittelüberwacher und Veterinäre würde damit deutlich erleichtert.

Es wird also keine Investition vernichtet, sondern wir versuchen das Programm weiterzuentwickeln. Diese Weiterentwicklung lässt sich mit dem Begriff „Update“ umschreiben. Es geht also um interne Schnittstellen sowie um Schnittstellen nach oben, zum Ministerium und zum Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Herr Dr. Dürr, bitte.

Habe ich Sie richtig verstanden, DEVIS bzw. DIVA sollen nicht durch neue Programme ersetzt werden, sondern im bestehenden System sollen die Mängel, die derzeit beispielsweise bei der Übermittlung von Daten der Lebensmittelund Futtermittelkontrolle nach München entstehen, bereinigt werden? Der Standard, der jetzt in der Veterinärverwaltung erreicht wurde, ist – wie Sie sich wohl noch erinnern können – sehr mühsam erkauft. Deshalb ist in den Veterinärämtern die Angst sehr groß, dass man vielleicht von Neuem anfangen und viel Mühe und Zeit in neue Programme investieren muss.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Es gibt nicht nur Anhänger von DEVIS oder DIVA. Ich habe auch Schreiben von Veterinären, die mit anderen Lösungen arbeiten und damit genauso gut zurechtkommen. Es gibt beispielsweise auch Lebensmittelsüberwacher, die mit HAMLET arbeiten. Wenn wir über neue EDV-Systeme nachdenken, befürchten die Lebensmittelüberwacher und die Veterinäre, dass sie ein vorhandenes System nicht mehr anwenden können. Mit den Schnittstellen bieten wir die Möglichkeit, dass jede vorhandene Software, die den Anforderungen entspricht – das ist bei DEVIS durchaus der Fall; es muss allerdings ständig weiterentwickelt werden – in ein solches System integriert werden kann.

Möglicherweise machen wir auch einen Rahmenvertrag, dass man neue Anlagen installiert. Es gibt Landratsämter, die noch nicht so weit sind, weshalb wir landesweit noch nicht zu einheitlichen Standards kommen. Das wären dann aber Neuentwicklungen. All diesen Problemen kann durch die Schnittstellen Rechnung getragen werden. Damit haben wir eine Lösung, die die Vielfalt,

die sich an den Landratsämtern entwickelt hat, integriert. Die Probleme, die Sie geschildert haben, werden damit vermieden. Insofern haben Sie mich richtig verstanden.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Zusatzfragen, Herr Dr. Dürr? – Bitte.

Mit welchen Kosten bzw. Folgekosten rechnen Sie?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Die Kosten werden durch die Arbeitsgruppe erst ermittelt. Da es sich um eine neue Lösung handelt, kann ich noch keine konkreten Angaben machen. Andernfalls würden Sie mich mit Sicherheit wieder beim Wort nehmen. Die Kosten sind aber nicht so hoch, dass sie nicht leistbar wären. Es handelt sich nicht um Millionenbeträge. Es geht um den Programmieraufwand, der möglicherweise auch ausgeschrieben werden muss.

Derzeit werden die Anforderungen zusammengestellt und mit dem Landkreistag und den Betroffenen abgestimmt. Es sind auch Anwender dabei, sowohl von der Lebensmittelüberwachung als auch von den Veterinären. Wir gehen davon aus, dass das Konzept im Laufe des nächsten halben Jahres ausgeschrieben und installiert wird. Sie wissen selbst, ein Programmieraufwand ist vorher nicht exakt vorherzusagen. Es kommt auch darauf an, welche Zusatzwünsche es noch gibt und wie man die Daten verdichten will. Wir orientieren uns an den Lösungen in anderen Bundesländern. Baden-Württemberg beispielsweise verwendet hauptsächlich HAMLET. Die Firma BALVI in Nordrhein-Westfalen arbeitet vor allem mit der Schnittstellenlösung. Auch dort sind Entwicklungsprozesse im Gange. Möglicherweise können wir auch vorhandene Entwicklungen übernehmen bzw. auf sie zurückgreifen. Das alles ist aber Gegenstand der Arbeitsgruppe und der nachfolgenden Ausschreibung.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächster Fragesteller ist Herr Prof. Dr. Vocke. Bitte.

Da Tierkörpermehl aus Tierkörperbeseitigungsanlagen unter hohem Kostenaufwand in Verbrennungsanlagen entsorgt werden muss, frage ich die Bayerische Staatsregierung, ob angesichts des hohen Brennwerts dieses organischen Stoffes, der sich auf dem Grad der Braunkohle bewegt, der Verkauf dieses Energieträgers an Heizkraftwerke ermöglicht werden und im Zuge dessen den Anlieferern ein adäquater finanzieller Ausgleich gewährt werden kann, wodurch sich für die Zweckverbände, und damit für Landwirte, Metzger und Schlachtbetriebe, eine deutliche Kostensenkung ergeben könnte.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin! Herr Kollege Vocke, in den Tier

körperbeseitigungsanlagen fällt Tierfett und Tiermehl an. Beides darf wegen der BSE-Gefahr nicht mehr in den Nahrungsmittelkreislauf von Mensch und Tier gelangen. Tierfett und Tiermehl werden unterschiedlich beurteilt. Tierfett wird schon immer als Brennmaterial abgegeben. Es hat einen Heizwert von 40 MJ/pro kg, das entspricht Schweröl. Es kann als Ersatzbrennstoff oder als Treibstoff für Dieselmotoren zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Je nach Qualität und Abnehmer werden dabei Erlöse zwischen 15 und 265 e pro Tonne erzielt. Eine staatliche Bezuschussung der Verbrennungskosten erfolgt nicht; das regelt der Markt.

Anders sieht die Situation bei Tiermehl aus. Auch Tiermehl hat einen Brennwert, wird deshalb zur energetischen Nutzung effektiv eingesetzt und verdrängt einen Ersatzbrennstoff, der auf dem Markt wirtschaftlich verwertet werden müsste. Der Heizwert von Tiermehl beträgt 20 MJ/pro kg. Das entspricht in der Tat mittlerer Braunkohle.

Nach dem Auftreten von BSE ergab sich die Situation, dass Tiermehl in vorhandenen Anlagen nicht verbrannt werden konnte, weil diese Anlagen hierfür nicht geeignet waren.

Es ist nicht möglich, Tiermehl beliebig in eine Anlage hineinzugeben; das ist kein Regelbrennstoff. Wenn man Tiermehl mit verbrennt, dann ändern sich die Schlackenzusammensetzung, die Rauchgasbildung und die Emissionen, es entstehen Korrosionen im Kessel, es muss also die Kesselfahrweise geändert werden. Insbesondere in Müllverbrennungsanlagen sind solche Brennstoffe mit einem hohen Brennwert dazu geeignet, den Gesamtdurchsatz einer Anlage zu vermindern. Deshalb birgt die Verwendung von Tiermehl für den Anlagenbetreiber Risiken. Wir haben von Anfang an die Verwendung von Tiermehl unterstützt; das war ein Teil der Verbraucherinitiative. Es war auch Verbraucherschutz in dem Sinn, dass wir sicherstellen konnten, dass das Tiermehl tatsächlich verbrannt wird und nicht in dunklen Kanälen verschwindet.

Die Förderung fand in einer Größenordnung von etwa 110 e pro Tonne statt. Wir haben das mit der Verbesserung der Anlagen, die sich letztlich auf die Tiermehlverwertung eingestellt haben, auf 41 e pro Tonne reduziert. Diese Förderung läuft am 31. 12. 2002 aus. Die Verbraucherinitiative war auf zwei Jahre begrenzt. Wir führen also Reparaturinitiativen in dieser Verbraucherinitiative nicht weiter.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gehen Sie bitte näher zum Mikrofon, man versteht nichts!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Minister, wenn Sie bitte näher zum Mikrofon gehen.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Das heißt, das nachlaufende Reparieren war teuer. Weitere Subventionierung würde verhindern, dass nach Alternativen gesucht wird.

Ich weiß aus Informationen von Betreibern von Verbrennungsanlagen, dass die tatsächlichen Verbrennungskosten weiter zurückgehen. Es besteht natürlich die Hoffnung, wenn die Subvention ganz gestrichen wird, dass wir hier wieder in den Bereich der Wirtschaftlichkeit hineinkommen. Tiermehl wird am Spot-Markt gehandelt. Da regeln Nachfrage und Angebot kurzfristig den Preis. Dort gibt es auch Schwankungen bei den herkömmlichen Brennstoffen. Man kann sicher langfristige Verträge schließen und sich damit am Markt etablieren. Insofern ist das Problem bekannt.

Am Anfang war es wichtig, die Subventionen wegzubringen. In anderen europäischen Ländern, in denen das nicht gemacht wurde, beispielsweise in England, lagern noch große Mengen von Tiermehl, die keinen Abnehmer finden. Wenn sie wieder in den Nahrungsmittelkreislauf hineinkommen, dann können sie riesige Probleme für den Verbraucherschutz verursachen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Keine Zusatzfragen. Nächste Fragestellerin ist Frau Peters.

Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung die jetzt mittlerweile ärztlich festgestellten Fallzahlen von Atemwegserkrankungen in Isarhofen, die dem Ministerium mit Schreiben der Betroffenen – 6 Erwachsenen und 24 Kinder – vom 30. 11. 2002 vorliegen, und ist die Staatsregierung dadurch veranlasst, die Fallzahlen über das Gesundheitsamt offiziell zu ermitteln, und von wem stammt die Aussage – siehe Schriftliche Anfrage vom 02. 12. 2002 –, dass eine Erhebung der Gemeinde Ortenburg im April 2002 insgesamt 13 Erkrankungen bei Kindern feststellte?

Frau Zweite Vizepräsidenten Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin! Frau Kollegin Peters, die Erkrankungsfälle in Isarhofen und in anderen Ortsteilen der Gemeinde Ortenburg sind unterschiedliche Atemwegserkrankungen bei Personen unterschiedlichen Alters, überwiegend bei Kindern. Der Begriff „Atemwegserkrankungen“ ist unspezifisch. Damit wird eine Vielzahl verschiedenster Erkrankungen der oberen und unteren Luftwege bezeichnet, für welche eine Fülle unterschiedlichster Ursachen, z. B. Infektionserreger, Allergene, physikalische Noxen sowie chemische Ursachen infrage kommen. Uns liegt eine Liste von 28 Betroffenen vor. Ein Anstieg der Zahl von 28 auf 30 ist keine deutliche Veränderung.

Beim Vergleich der Daten zu den einzelnen Patienten und der Diagnosen ergeben sich keine belastbaren Aussagen hinsichtlich einer Häufigkeit dieser Erkrankungsbilder in den Ortsteilen Ortenburgs. Ich habe das auf eine Schriftliche Anfrage hin schon geschildert. Diese Diagnosen sind in den jeweiligen Altersgruppen keineswegs selten, und auch eine Sammlung mehrerer ärztlich festgestellter Krankheitsfälle innerhalb einer Gemeinde

ist noch nicht mit einer statistisch auffälligen Häufung gleichzusetzen.

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Passau steht den Betroffenen und Ärzten in Form von speziellen Sprechstunden und Gesprächen am Runden Tisch zur Verfügung. Das heißt, wir verfolgen die Entwicklung der Erkrankungshäufigkeiten. Aus fachlicher Sicht haben sowohl das Institut für Epidemiologie der GSF als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erhebungen bzw. epidemiologische Studien nicht als zielführende Mittel zur weiteren Klärung der Krankheitsfälle angesehen. Dagegen sind umfangreiche Messungen zur Abklärung des möglichen Belastungspfades Luft-Mensch erfolgt. Die sind auch bekannt.

Die Aussage zu einer Erhebung der Gemeinde Ortenburg im April 2002 beruht auf einer Stellungnahme des Gesundheitsamtes in Passau.

Trotz dieser für Sie vielleicht wenig befriedigenden Aussage verfolgen wir die Situation in Isarhofen/Ortenburg weiter. Neben den Angeboten der Gesundheitsverwaltung ist seitens der Umweltschutzbehörden zu prüfen, ob über die vielfältigen bereits erfolgten Messungen hinaus weitere Analysen zur Luftqualität oder zum Immissionsschutz notwendig und zielführend sind.