Protokoll der Sitzung vom 11.12.2002

Trotz dieser für Sie vielleicht wenig befriedigenden Aussage verfolgen wir die Situation in Isarhofen/Ortenburg weiter. Neben den Angeboten der Gesundheitsverwaltung ist seitens der Umweltschutzbehörden zu prüfen, ob über die vielfältigen bereits erfolgten Messungen hinaus weitere Analysen zur Luftqualität oder zum Immissionsschutz notwendig und zielführend sind.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau Peters.

Herr Staatsminister, warum rechnen Sie die Erkrankungen, die in einem geografisch begrenzten Tal auftreten – man nennt das auch ein Tal mit einem Badewanneneffekt –, auf den ganzen Ort um, der sehr viel größer ist, und schließen aus dieser großen Zahl von über 7000 Einwohnern, dass es zu keiner erhöhten Prävalenz kommt? Es handelt sich um ein geografisch eingrenzbares Gebiet. Isarhofen ist auf einen Quadratkilometer begrenzt. Zusammen mit den kleinen Orten, die auch auf der Liste stehen, ist das ein Gebiet von drei Quadratkilometern. Von 33 Kindern innerhalb eines Quadratkilometers sind 11 betroffen. Ich meine, das ist schon auffällig, und das ist auch wissenschaftlich auffällig.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Diese Auffassung teile ich nicht unbedingt. Es handelt sich um unterschiedliche Atemwegserkrankungen. Sie sprechen von einer einzigen Erkrankung. Es sind laut den uns vorliegenden ärztlichen Diagnosen unterschiedliche Erkrankungen. Wir haben bei den Atemwegserkrankungen unterschiedliche Prävalenzen. Die sind regional unterschiedlich. Durchaus sind 10 Prozent der Bevölkerung in den genannten Altersgruppen davon betroffen. Das Bild, das wir hier haben, weicht nicht von dem Bild in vielen anderen Orten in Bayern ab. Das muss ich hier deutlich feststellen.

Wir wissen aus den durchgeführten Untersuchungen, dass hier auch im Vergleich zu anderen Orten in Bayern keine außergewöhnlichen Belastungen vorliegen. Es gibt Orte mit einer durchaus höheren Belastung. Ich verstehe, dass die Bevölkerung auch durch die Presseberichterstattung beunruhigt ist und sich fragt, ob es nicht doch Verursacher gibt. Bis jetzt ist es durch die Vielzahl von Messungen nicht gelungen, irgendetwas Auffälliges zu finden. Der Frage, ob man noch weitere Messungen anschließen kann und was gemessen werden soll, wird zurzeit im Umweltministerium nachgegangen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Peters.

Herr Staatsminister, wie vereinbaren Sie Ihr gestriges Motto „Bayern, Gesundheitsstandort Nummer 1“ mit der Erkrankung von 11 Kindern von 33 – das ist ein Drittel, also auch mehr als die 10 Prozent, die bayernweit Durchschnitt sind –, und halten Sie in diesem Zusammenhang die Sprechstunde des Gesundheitsamtes wirklich für ausreichend?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ich halte die Sprechstunde des Gesundheitsamtes natürlich für ausreichend, um beim Vorliegen auffälliger Entwicklungen weitere Untersuchungen zu veranlassen. Ich kann Ihre Auffassung nicht teilen, denn ich sage, Bayern ist Gesundheitsstandort Nummer 1. Wenn ich den Messaufwand sehe, wenn ich sehe, was das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit getan hat, was das Gesundheitsamt getan hat, was die Ärzte getan haben, kann ich Ihre Auffassung nicht teilen, dass wir dieser Frage nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hätten.

Was den Betroffenen nahe geht, ist doch, dass der von ihnen vermutete Zusammenhang mit einer Schadstoffquelle nicht nachgewiesen werden kann. Man könnte jetzt den Umkehrschluss ziehen: Wenn nichts gefunden wird, müsste man an sich beruhigter sein. Die Erkrankungen könnten durchaus ganz natürliche Ursachen haben. Ich wehre mich gegen die Vorstellung, dass jede Erkrankung monokausal erklärbar ist. Man kann durchaus die Frage stellen, wie viele der betroffenen Kinder aus Raucherhaushalten stammen. Dieser Frage kann man nachgehen, auch der Frage, wie sich diese Kinder ernähren, welche Vorgeschichte sie hatten.

Dazu ist es eben sinnvoll und notwendig, dass sich die Betroffenen – ich kann nur appellieren –, an das Gesundheitsamt wenden, das dann alles Weitere veranlasst. Eine epidemiologische Studie für diese Erscheinungen wird aber angesichts der Zahl, um die es geht, keine vernünftigen Ergebnisse liefern. Deswegen machen wir die Studie nicht, sondern bieten die Beratung durch das Gesundheitsamt und durch die Ärzte an.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage, die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, es geht nicht nur um epidemiologische Untersuchungen. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie durchaus andenken, dass die Kinder offiziell amtlich untersucht werden könnten?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Das Gesundheitsamt untersucht nicht, sondern stellt fest, ob Untersuchungen notwendig sind, und gibt dann einen Hinweis, wo Untersuchungen am besten durchgeführt werden könnten. Am Gesundheitsamt sind, wenn es um spezielle Fälle geht, nicht die notwendigen Fachärzte. Das ist auch gar nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt ist aber die Anlaufstelle schlechthin, um solche Untersuchungen zu initiieren und eventuell Hinweise zu geben, wo solche Untersuchungen zweckmäßig durchgeführt werden.

(Frau Peters (SPD): Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie das tun wollen?)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es sind keine Zusatzfragen mehr zulässig. – Nächste Fragestellerin ist Frau Paulig.

Herr Staatsminister, welche Werte radioaktiver Belastungen von in Staatsforstrevieren bzw. in privaten Wäldern geschossenem Wild liegen vor, welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Kontrolle und Messung privat und staatlich geschossenen Wildfleisches durchführen zu lassen, und welche Maßnahmen ergreift sie, um gegebenenfalls sicherzustellen, dass hochbelastetes Wildfleisch nicht in den Verkauf oder in den Verzehr kommt?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin! Frau Kollegin Paulig, auf den Flächen der Regiejagd der bayerischen Staatsforstverwaltung wird die Wildbretkontamination als Folge des radioaktiven Fallouts aus dem Reaktorunglück von Tschernobyl Ende April/Anfang Mai 1986 regelmäßig untersucht. Damit soll sichergestellt werden, dass Wildbret mit einer Kontamination von über 600 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse aus dem Bereich der Staatsforstverwaltung nicht in den Handel gelangt. Da die untersuchten Proben ausschließlich aus den von der Bundesanstalt für Fleischforschung abgegrenzten Verdachtsflächen stammen, sind die dargestellten Ergebnisse keinesfalls repräsentativ für die Gesamtsituation in der Staatsforstverwaltung oder gar für die Gesamtjagdfläche Bayerns. Der größte Teil der Jagdfläche in Bayern ist nicht kontaminationsverdächtig. Weil seit 1986 nichts mehr dazukam, weiß man sehr genau, wo damals Fallout war, nämlich dort, wo Niederschläge stattfanden.

Im Jagdjahr 2001/2002 wurden 117 Forstämter sowie die beiden Nationalparks in die Untersuchung einbezogen. In stärker belasteten Gebieten sind viele Forstämter

dazu übergegangen, eigene Messgeräte zur Radiocäsium-Bestimmung zu betreiben und das erlegte Wildbret eigenverantwortlich zu analysieren. Die Messergebnisse werden der Bundesanstalt für Fleischforschung zur Verfügung gestellt und zum Teil durch Parallelmessungen der Bundesanstalt abgesichert.

Von den Rehwildproben, die 2001 von der Bundesanstalt für Fleischforschung untersucht wurden, wiesen 111 – das sind ca. 9% – der aus Verdachtszonen stammenden Tiere mehr als 600 Bq pro Kilogramm Frischmasse auf, 36 – 3% – davon mit mehr als 1250 Bq pro Kilogramm. Die von den Forstämtern bestimmten und übermittelten Messwerte wiesen für 146 – ca. 8% – von insgesamt 1808 untersuchten Rehwildproben eine höhere Gesamtcäsiumaktivität als 600 Bq pro Kilogramm Frischmasse auf, 37 – das sind 2% – davon waren höher als 1250 Bq pro Kilogramm Frischmasse.

Beim Schwarzwild, also bei den Wildschweinen aus den Verdachtsgebieten überschritten 273 – das sind 21% – von 1297 von der Bundesanstalt für Fleischforschung untersuchten Tiere die 600-Bq-pro-Kilogramm-Grenze, 147 – 11% – die 1250-Bq-pro-Kilogramm-Grenze. Bei den von den Forstämtern übermittelten Messwerten lagen 287 – das sind ca. 17% – von insgesamt 1651 über der 600 Bq pro-Kilogramm-Grenze, 146 – das sind 9% – davon sogar über der Marke von 1250 Bq pro Kilogramm.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nimmt in der vorderen Reihe Platz)

Jetzt habe ich festgestellt, dass Sie mir näher rücken. Ich hatte nach hinten gesehen und Sie nicht im Blick gehabt.

(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es tut mir leid, aber ich verstehe Sie wirklich nicht!)

Von den 172 an der Bundesanstalt für Fleischforschung untersuchten Rotwildproben lag nur eine Probe über 600 Bq pro Kilogramm, von den 95 von den Forstämtern eingesandten Messwerten war keine Überschreitung der 600 Bq pro Kilogramm zu verzeichnen. Rotwild ist die mit Radiocäsiumkontamination am geringsten belastete Wildart.

Die Forstämter der Bayerischen Staatsforstverwaltung führen auch im Jahr 2002/2003 in den als kritisch eingestuften Regiejagdflächen anhand eines von der BAFF erarbeiteten Probeplanens Messungen entweder selbst durch oder lassen sie durch die Bundesanstalt durchführen.

Auch in privaten Wäldern wird natürlich die radioaktive Belastung des geschossenen Wildes gemessen. Untersuchungsergebnisse liegen dazu zusammengefasst nicht vor. Eine umfassende Erhebung durch den Landesjagdverband Bayern wäre notwendig. Die Einhaltung der für private Jagdberechtigte bestehenden Sorgfaltspflicht wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung aufgrund der Rechtslage stichprobenartig kontrolliert. Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung richten sich nach den für den Verbraucher bestehenden Risiken.

Im Jahre 2001 wurden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 153 Proben von Haarwild bayerischer Herkunft untersucht. Acht Proben wiesen Radiocäsiumgehalte von über 600 Bq pro Kilogramm aus.

Damit die private Jägerschaft die gebotene Sorgfaltspflicht erfüllen kann, hat der Landesjagdverband auf Eigeninitiative beim Schlachthof Amberg eine qualifizierte Messstelle zur Verkehrsfähigkeit von Wildbret eingerichtet.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es Zusatzfragen? – Frau Paulig.

Herr Staatsminister, Sie haben ausführlich dargestellt, dass in den Regiejagdflächen und durch die Forstämter gemessen wird. Hierzu würde mich interessieren, welche Höchstwerte gerade in den radioaktiv hoch beaufschlagten Flächen, zum Beispiel Berchtesgaden und Freilassing, gemessen wurden. Sie haben nur Werte bis 1250 Bq pro Kilogramm oder höhere genannt. Ich möchte gerne die Höchstwerte hören. Das war die erste Nachfrage.

Ich habe eine zweite Nachfrage. Angesichts der Informationen, die mir vorliegen, dass in den durch den radioaktiven Fallout von Tschernobyl stark betroffenen Gebieten die Messwerte bei geschossenem Wild zwischen 3000 und 5000 Bq pro Kilogramm lagen, frage ich Sie schon, ob es denn nicht dringend angezeigt wäre, dass auch alles privat erlegte Wildfleisch aus diesen Verdachtsflächen, das in den Verkauf kommen soll, gemessen wird und dass das Fleisch, das über den Grenzwerten liegt, die wir durchaus noch haben, aus dem Verkauf genommen wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Sie werden verstehen, dass ich Ihnen die einzelnen Werte nicht aus dem Stegreif sagen kann. Wenn Sie die Frage angekündigt hätten, hätte ich mir diese Werte besorgt. Bei einer Anfrage über die radioaktive Belastung könnte ich hier theoretisch alle Werte umfassend vorlesen. Dann säßen wir jedoch heute Abend noch hier. Ich kann Ihnen aber diese Werte schriftlich nachreichen. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesjägerschaft in den hochbelasteten Gebieten sehr sensibel ist. Dort wird verstärkt gemessen, damit belastetes Fleisch nicht in den Verkehr kommen kann. In diesen Gebieten wird nämlich von der Lebensmittelüberwachung verstärkt nachgefragt. Sie werden verstehen, dass wir in der Kürze der Zeit nicht alle Werte, die zum Beispiel in Amberg ermittelt wurden, sofort bekommen, um sie in der Fragestunde bekannt geben zu können. Ich biete Ihnen an, diese Werte zusammenzustellen. Danach können wir noch einmal über dieses Thema diskutieren.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatsminister, ich möchte Sie fragen, ob die in Amberg gemessenen Werte aus ganz Bayern stammen und ob sie differenziert nach Verdachtsflächen erhoben wurden. Diese Frage sollten Sie im Rahmen Ihres Informationsangebots berücksichtigen. Außerdem würde mich folgende Frage interessieren, die ich hiermit stelle: Wie viele Prozent des in den Verkauf gebrachten Wildfleisches in den Verdachtsregionen wird gemessen, und welche Werte liegen hierzu vor? Diese Frage ist mir wichtig, weil ich Informationen erhalten habe, dass das privat geschossene Wild nicht gemessen wird. Bei dem Wild, das forstlicherseits in die Messungen gelangt, liegen demgegenüber hohe Becquerelwerte vor.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Natürlich wird in Amberg auch differenziert gemessen. Wir wissen, wo es einen Fallout wegen Tschernobyl gegeben hat. In einigen Gebieten wird das Wild auch ohne Messungen nicht in den Verkehr gebracht, weil diese Gebiete immer schon belastet waren. Das Problem ist also sicherlich nicht so dramatisch, wie Sie es in Ihrer Anfrage geschildert haben. Ich kann Ihnen gerne eine umfassende Information geben. In der Fragestunde habe ich selbstverständlich nicht alle Werte im Detail vor mir. Wenn ich Ihnen aus dem Kopf eine Antwort geben würde und Ihnen mitteilte, was ich früher einmal gelesen habe, wäre das weder für Sie noch für mich befriedigend.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Paulig.

Herr Staatsminister, ich begrüße es sehr, dass Sie mir noch weitere Werte geben werden. Vielen Dank dafür. Ich habe noch eine Zusatzfrage: Zunächst, wo liegen die Grenzwerte für das Fleisch?

(Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium): Bei 600 Becquerel!)

Welche Maßnahmen kann die Staatsregierung ergreifen, damit dieses Wild gemessen wird, und wie wird sie die Maßnahmen und die Kontrolle umsetzen, falls die Werte des Wildes über 600 Becquerel liegen und dieses Wild in den Verkehr gebracht worden ist?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Wir werden keine Maßnahmen umsetzen, sondern wir setzen Maßnahmen um. Ich habe auf die Messungen der Lebensmittelüberwachung hingewiesen.

Wenn Auffälligkeiten festgestellt werden, wird das Fleisch aus dem Verkehr gezogen. Außerdem wird es weiterreichende Konsequenzen geben, wenn festgestellt wird, dass bewusst kontaminiertes Wildbret in den Verkehr gebracht worden ist. Zu dieser Frage kann ich Ihnen eine Zusammenfassung der in den letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen geben.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Möstl.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister! Wie will die Bayerische Staatsregierung bei den ab 1. Januar 2003 neu beauftragten BSE-Testlabors für amtliche BSE-Tests ein Qualitätsmanagement sicherstellen, nachdem diese Labors mit neuen Test-Kits arbeiten, die bisher in Deutschland unbekannt sind, und eine Akkreditierung der neuen Auftragnehmer nicht gegeben ist und eine praktische Erfahrung der Labors nicht vorhanden ist, da sie derzeit keine amtlichen Tests durchführen?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatsminister.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Frau Präsidentin, Herr Kollege Möstl! Laboreinrichtungen, die sich im Rahmen der Ausschreibung für die Durchführung von BSE-Pflichttests in Bayern um ein Los beworben haben, mussten ihre Zuverlässigkeit unter Zugrundelegung einheitlicher und hoher Qualitätsstandards nachweisen. Unabhängig vom zwingenden Erfordernis einer rechtsgültigen Erlaubnis nach der Tierseuchenerregerverordnung mussten die Bewerber insbesondere ihre verpflichtende Bereitschaft zu einer Akkreditierung erklären und im Rahmen der verschärften Kontrollstandards ihre Teilnahme an der Durchführung von Ringversuchen bereits vor Testbeginn zusagen.