Das Modell in Amberg, Weiden und Ingolstadt hat das Ziel herauszufinden, wie viele in der Lage sein werden, dies zu bewältigen. 7000 standen an und 36 – wenn ich es richtig im Kopf habe – sind die Hochqualifizierten. Diese müssen die Chance bekommen. Das ist überhaupt keine Frage. Sie kommen dran. Ob wir dann eine
weitere Modifizierung finden, sei dahingestellt. Eines ist mit mir jedoch nicht zu machen, nämlich dass sich die hochqualifizierten Meister einschreiben und nach zwei Jahren auf der Strecke bleiben. Das sage ich ganz klar.
Wenn Sie das so sagen, Herr Dr. Scholz, leugnen Sie, dass sie das auch bei einem 19-jährigen Abiturienten oder einer 19-jährigen Abiturientin sagen könnten, weil diese im Sinne unserer Gesetze volljährig sind. Er muss das Abitur bestanden haben.
Sie waren doch auch dafür, dass die Volljährigkeit ab 18 Jahren anerkannt wurde. Jetzt wollen Sie die Reife aber erst mit 24 Jahren anerkennen. Da hätte der junge Mensch ein Hirn, wie Sie es vorhin formuliert haben, mit 19 Jahren dagegen nicht. Schminken Sie sich diese Vorstellungen ab. Dieser Antrag ist entlarvend. Wenn Sie meinen, es reicht, die Meisterprüfung oder einen Bildungsgang abgeschlossen zu haben, um quer über den Acker studieren zu können, dann kommen wir nicht zusammen. Ich werde für alle Möglichkeiten eintreten, wenn die Bewerber sehr gute Abschlüsse gemacht haben. Den Weg, dass Bewerber bei sehr guter Qualifizierung studieren können, gehen wir genauso, wie wir jetzt den Weg der Masterabschlüsse an den Fachhochschulen gehen, die gleichwertig mit der universitären Ausbildung sein werden. Dieser Antrag bringt uns jedoch um keinen Deut weiter, er führt in die Irre.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 14/10630 die Ablehnung. Die Abstimmung wird, wie Sie wissen, auf Wunsch der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgabe sind entsprechend gekennzeichnete Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der CSU-Seite und die Urne für Stimmenthaltungen auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann begonnen werden. Fünf Minuten stehen dazu zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und ich gebe es später bekannt.
Bodenschutz in Bayern (6); Modellprojekte zur Gewerbeflächenverbund und interkommunalem Gewerbeflächenmanagement (Drucksache 14/9196)
Bodenschutz in Bayern (7); Landeswettbewerb für Nutzungsmanagement leerstehender Gebäudesubstanz (Drucksache 14/9197)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Bodenschutz ist in Bayern sehr aktuell, da Bayern mit dem Flächenverbrauch durch Gewerbe-, Verkehrs- und Siedlungsflächen an der Spitze der Bundesländer liegt. Wir haben zu diesem Thema hier im Bayerischen Landtag eine Interpellation auf Drucksache 14/7731 eingebracht. Darüber wurde in drei Ausschüssen diskutiert. Aufgrund dieser Interpellation hat sich nun Handlungsbedarf ergeben. Auch die CSU hat zu diesem Thema Anträge eingebracht. Wir haben ein ganzes Bündel von 16 Anträgen eingebracht. Ich habe davon vier Anträge beispielhaft herausgezogen, bei denen sich auf Seiten der CSU ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten gezeigt hat. Im Umweltausschuss war Einstimmigkeit festzustellen, während im Haushaltsausschuss die Anträge abgelehnt wurden. Wie wir heute abstimmen, werden wir sehen.
Generell geht es bei den Anträgen darum, die Brachund Konversionsflächen zu erheben und darzustellen, sodass man bei der Planung weiß, auf welche Flächen
zurückgegriffen werden kann. Wir müssen nicht unbedingt auf die grüne Wiese gehen, sondern wir können Flächen wieder hernehmen, die bereits einmal für Gewerbe oder Siedlungen gebraucht wurden. Darüber wurde Einstimmigkeit erzielt. Diese Vorstellungen müssen auch in die Bauleitplanung, in die Planfeststellung oder in die Raumordnung Eingang finden. Möglicherweise trägt dieses Ziel dazu bei, den Flächenverbrauch zu mindern.
Ebenso wurde im Umweltausschuss Übereinstimmung darüber erzielt, dass wir die Idee der interkommunalen Gewerbegebiete voranbringen. Dazu brauchen wir Leitfäden für die Kommunen, damit sie die Planungs- und Erschließungskosten umlegen, die Nutzungsrechte verteilen und die Gewerbesteuereinnahmen aufteilen können. Hier müssen wir die Kommunen unterstützen. Auch hierüber wurde im Umweltausschuss Einstimmigkeit erzielt.
Gefreut hat es mich auch, dass wir darin unterstützt werden, einen Landeswettbewerb für die Kommunen durchzuführen, um alte bestehende Gebäudesubstanzen optimal zu nutzen, wenn sie für Gewerbe, für den Wohnungsbau oder für den öffentlichen Bedarf gebraucht werden. Das bringt auch die Kommunen voran.
Dissens bestand zwischen dem Haushaltsausschuss und dem Umweltausschuss in der Frage, ob wir ein zusätzliches Förderprogramm für Flächenrecycling brauchen.
Hier kann unter Umständen die Städtebauförderung greifen. Wir haben beantragt zu prüfen, ob für die Kommunen ein zusätzliches Flächen-Recyclingsprogramm geboten erscheint; gegebenenfalls sollte darüber im Ausschuss berichtet werden. Hier fiel die Abstimmung unterschiedlich aus.
Das entscheidende ist beim Bodenschutz, wirklich konkret zu werden und den Bedarf zu prüfen. Die Anträge, die angenommen wurden, sind Schönwetteranträge. Die kann man hernehmen, um Konfliktsituationen zu entschärfen, aber sie sind keine konkreten Steuerungsinstrumente. Solche brauchen wir aber, um den Flächenverbrauch wirklich zu mindern. Von den Anträgen, die generell abgelehnt wurden, ist aus unserer Sicht beispielsweise die Forderung, eine konkrete Bedarfsprüfung durchzuführen, hervorzuheben.
Wir wollen bei der Ausweisung von Gewerbeflächen eine Bedarfsprüfung durch die Bezirksregierungen, um zu schauen, ob wirklich Bedarf für ein neues Gewerbegebiet besteht. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt, anstatt Nägeln mit Köpfen zu machen. Man muss an die Substanz gehen und schauen: Braucht die Kommune wirklich ein eigenes Gewerbegebiet? Gibt es nicht in anderen benachbarten Kommunen die Möglichkeit, Gewerbe anzusiedeln? In der Petition, die wir heute noch behandeln werden, geht es um genau so einen Fall. In diesem Fall sind Alternativen da, aber die Kommune besteht auf ihr eigenes Gewerbegebiet, obwohl es ein höchst schützenswertes Gebiet ist. Ich denke, man muss es sich innerhalb der CSU überlegen, auf diesem Feld Nägeln mit Köpfen zu machen.
Wo wir auch Nägel mit Köpfen machen wollen, ist beim gesamten LEP, dem Landesentwicklungsprogramm; darüber werden wir im Januar diskutieren. Wir halten die FOC-Regelung für untragbar, wenn man den Bodenschutz voranbringen will. Wir haben im Gegensatz dazu die Vorstellung – auch dazu haben wir einen Antrag eingebracht –, Zielvorstellungen ins LEP aufzunehmen, um den Bodenschutz voranzubringen und den Flächenverbrauch in den Regionen zu mindern. Es müssen Zielvorstellungen entwickelt werden, an denen man sich in der Regionalplanung orientiert.
Wir halten es auch für notwendig, den gesamten Straßenbau auf den Prüfstand zu stellen. Auch hierzu hatten wir Anträge gestellt. Wie Sie wissen, sind über 360 Projekte zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Wenn man es anschaut, stellt man fest, dass es insgesamt 4000 km sind, davon 2000 km Neubau an Bundesfernstraßen.
Ja, das ist das Thema Bodenverbrauch. Ich führe gerade dazu aus, was es bedeutet, Nägeln mit Köpfen zu machen, Herr Kaul. Ich mache es knapp. Die Fraktionen haben Redezeiten von jeweils einer halben Stunde vereinbart; das werde ich bestimmt nicht in Anspruch nehmen. Ich will Sie ja nicht weiter reizen.
Lassen Sie mich weiter ausführen: Wir müssen auch die Verkehrsprojekte kritisch hinterfragen. Dazu gehört auch der Staatsstraßenbau. Es sind wiederum 1000 km bis 2010 geplant. Auch hier muss man eine ökologische Bedarfsprüfung unter der Prämisse der Reduktion des Flächenverbrauchs durchführen. In diesem Zusammenhang entscheidet es sich dann: Will man mit dem Bodenschutz ernst machen?
Weitere Bereiche sind Qualitätsverbesserungen. Ich meine, in diesem Zusammenhang besteht Handlungsbedarf in der Landwirtschaft. Wir haben zum Beispiel damals in der Interpellation erfahren, dass keine Zahlen darüber vorliegen, wie viel Pestizide in die Böden ausgebracht werden. Es liegen auch keine Zahlen vor, wie viel Medikamente in die Umwelt gelangen; darüber ist eine Studie geplant, das begrüße ich sehr. Ich denke, man muss auf die Einträge in die Böden schauen und eine Minderung anstreben.
Natürlich war auch das Thema Bodenerosion ein Thema in den Debatten. Sie haben die Vorschläge abgelehnt, Daten über Erosionsvorgänge bei Ackerbaugebieten, Mais-, Hopfen- oder Kartoffelanbau zu erheben.
Ein letzter Punkt – meine Kollegin hat ihn heute schon angesprochen – ist natürlich immer noch die Altlastenregelung. Hier haben wir beispielsweise über 13000 altlastenverdächtige Flächen. Davon wollen Sie die Hälfte bis 2010 erkunden und die vollen 100% bis 2020 erreichen. Wir sagen: Hier muss ein ganz anderes Tempo vorgegeben werden. Denn wir haben in der Tat sicher mehr als 3300 Altlastenstandorte, die derzeit ungefähr in Bayern erfasst sind. Das entspricht in etwa dem, was das Saarland hat. Die Erkundung muss ganz massiv fortgeführt werden; wir fordern, die historische und orientierende
Untersuchung bis 2005 abzuschließen, um zu wissen, wo wir Altlasten haben und wo wir im Hinblick auf Bodenschutz Flächen hernehmen und einsetzen können, um nicht neu auf die grüne Wiese zu gehen. Hier ist Handlungsbedarf. Ich freue mich, wenn von den 16 Anträgen heute drei oder vier angenommen werden; wir werden das dann bei der Abstimmung sehen. Ich beantrage wieder eine getrennte Abstimmung.
Insgesamt bin ich der Meinung, dass das Thema Bodenschutz sehr konkret immer wieder in die Debatte und in die Entscheidungen einfließen muss. Wir haben Vorschläge eingebracht und werden heute in der Petition ein erstes konkretes Beispiel haben. Diese Petition wird ein Prüfstein sein, wie ernst Sie es in der CSU und in der Staatsregierung mit dem Bodenschutz meinen.
Frau Kollegin Paulig, Sie beantragen getrennte Abstimmung; Herr Kollege Dr. Dürr hat gesagt, wir könnten gemeinsam abstimmen. Was gilt denn nun?
Ich gebe zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur ermöglichen“, Drucksache 14/7728, bekannt: 58 Ja-Stimmen, 89 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen. Der Antrag ist damit abgelehnt.