Protokoll der Sitzung vom 29.01.2003

Herr Kollege Meyer, eine ganz klare Festlegung kann und will ich im Moment noch nicht treffen. Ich habe aber dargelegt, dass wir die Entwicklung sehr genau verfolgen werden. Die A 3 hat in diesen Bereichen eine deutliche Verkehrszunahme. Ich verhehle nicht, dass ich im Zuge der Osterweiterung der Europäischen Union mit weiteren Verkehrszunahmen rechne. Insbesondere beim Lastverkehr ist zu erwarten – das ist der Sinn der Osterweiterung –, dass der Handel zwischen der bisherigen EU und den Beitrittsstaaten zunehmen wird. Das wird sich dann beim Lkw-Verkehr entsprechend darstellen. Wir werden es verfolgen und beobachten.

Wenn es eine Chance gibt, die knappen Mittel so einzusetzen, dass die Straße durch die Telematik eine intelligente Straße wird, werden wir das unterstützen. Die bisherigen Erfahrungen mit den Telematik-Systemen insbesondere im Großraum Nürnberg zeigen, dass damit die Verkehrsunfälle um rund ein Drittel zurückgehen. Das ist

also durchaus eine effiziente Investition und wird von daher von uns positiv begleitet. Heute kann ich aber noch nichts versprechen.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Brandl.

Herr Staatsminister! Ihre Aussagen im Bezug auf die Verkehrsdichte und das Unfallgeschehen wird vor Ort und insbesondere vom ADAC anders gesehen und beurteilt. Meine Frage an Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, durch mehr Kontrollen mehr Verkehrssicherheit zu erreichen?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Zunächst, Herr Kollege Brandl, mir ist durchaus bewusst, dass die Darstellung, die ich jetzt gegeben habe, vor Ort durchaus kritisch hinterfragt und gesehen wird. Ich habe aber dargelegt, dass wir die Autobahndirektion Südbayern und die Polizei angewiesen haben, die aktuelle Verkehrs- und Unfallsituation zu beobachten, uns Meldungen zu geben und Bewertungen vorzunehmen.

Der zweite Teil Ihrer Frage handelt von verstärkten Verkehrskontrollen. Wir versuchen durch intensive Kontrollen den Straßenverkehr – gerade auch den Lastverkehr – zur Einhaltung der Verkehrsregeln anzuhalten. Da und dort gibt es massive Beschwerden, dass wir die Lkws schikanös kontrollieren würden. Das ist nicht der Fall. Wir sehen daran aber, dass unsere Kontrollintensität auf Reaktionen vonseiten der Verkehrsteilnehmer führt. Wir nehmen unsere Personalkapazitäten in Anspruch, um die Verkehrskontrollen durchzuführen. Zum Teil machen wir das mit dem zuständigen Bundesamt für den Güterverkehr, mit dem Zoll und ähnlichen Einrichtungen. Wir haben die Verkehrskontrollen verstärkt. Die früheren Kontrollen an den Südgrenzen zu Österreich, sind heute ins Landesinnere verlagert.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Prof. Dr. Waschler.

Herr Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, dass mit Blick auf die bevorstehende Öffnung der Europäischen Union im Osten verstärkt auf den Bund eingewirkt werden muss, die Sicherheitslage zu optimieren, und dass man kurz- oder mittelfristig vor allem mit Tempolimits und Überholverbot an den besonders unfallgefährdeten Abschnitten den Bürgerinnen und Bürgern, die wegen der in letzter Zeit gehäuften Unfälle berechtige Ängste haben, entgegen kommen sollte?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Zunächst: Die Erhöhung der Mittel für das TelematikSystem ist ein wichtiges Anliegen. Insbesondere betrifft das die Erhöhung der Mittel für den angemessenen Aus

bau von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen. Ich verhehle nicht, dass wir die Hoffnung hatten, im Zusammenhang mit der Lkw-Maut viel mehr Geld zur Verfügung zu haben. Nun verzögert sich die Maut einerseits und andererseits wird von den Mautgebühren ein erheblicher Umfang für den allgemeinen Haushalt abgezweigt. Es ergibt sich also nicht die Erhöhung, die wir für dringend notwendig halten. Das trifft auch das TelematikSystem, weil die Summen insgesamt niedriger sind.

Für Geschwindigkeitsbeschränkungen und das Überholverbot im Einzelfall sind die Landesbehörden zuständig. Wir sind auch Auftragsverwaltung. Die Behörden vor Ort verfolgen sorgfältig das Geschehen. Eines ist klar: Es muss sich um signifikante Abweichungen von der allgemeinen Gefährdungslage handeln, damit entsprechende Anordnungen getroffen werden können. Wir haben da und dort schon Anordnungen getroffen, die gerichtlich aufgehoben worden sind. Wir beobachten die Entwicklung sorgfältig, um die Veränderungen der Verkehrsbelastungen, die in den letzten Jahren eingetreten sind, weiter verfolgen zu können. Ich habe schon gesagt, dass wir in überschaubarer Zeit die Notwendigkeit des Telematik-Systems mit Schilderbrücken und automatischer Steuerung gegebenenfalls neu bewerten werden.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Sackmann.

Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um den geplanten Ausbau der B 85 zwischen Cham und Untertraubenbach, für den bereits ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, auf Bundesebene mit Nachdruck zu unterstützen?

Herr Minister.

Herr Präsident, lieber Kollege Markus Sackmann! Die Staatsregierung hat den zweibahnigen Ausbau der Bundesstraße 85 zwischen Amberg und Cham zur Aufnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ des neuen Bedarfsplans angemeldet. Derzeit wird im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ein Entwurf des neuen Bedarfsplans erstellt, der den Ländern anschließend zur Stellungnahme zugeleitet wird.

Die Staatsregierung wird sich sowohl auf Verwaltungsebene als auch auf politischer Ebene weiterhin mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass der zweibahnige Ausbau der B 85 in den neuen Bedarfsplan aufgenommen wird und insbesondere der verkehrswichtige Abschnitt zwischen Cham und Untertraubenbach, für den Baurecht bereits vorliegt, zeitnah finanziert werden kann.

Frau Radermacher, Sie sind die nächste Fragestellerin. Bitte schön.

Herr Staatsminister, trifft es zu, dass die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, bei der Umsetzung der Änderung des Melderechtsrah

mengesetzes in das Bayerische Meldegesetz die AKDB mit der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft sowie mit der automatisierten Rückmeldung zu beauftragen und dadurch ohne Anhörung der nicht der AKDB angeschlossenen Kommunen eine Monopolstellung für die AKDB zu schaffen.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Radermacher! Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt nicht, bei der Umsetzung der Änderung des Melderechtsrahmengesetzes in das Bayerische Meldegesetz der AKDB ohne Anhörung der nicht der AKDB angeschlossenen Kommunen eine Monopolstellung zu verschaffen.

Das Dritte Änderungsgesetz zum Melderechtsrahmengesetz sowie das Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit verlangen weitreichende Überlegungen zur Umsetzung hinsichtlich der geforderten Online-Leistungen der Meldebehörden wie eine verpflichtende Online-Auskunft, nach Möglichkeit OnlineRückmeldungen, im Übrigen nach Ermessen OnlineSelbstauskünfte und Online-Anmeldungen. Zu klären sind zahlreiche Rechts- und Sachfragen, wobei der Diskussionsprozess derzeit noch nicht abgeschlossen ist. In Arbeitsgruppen auf Bundes- und auf Landesebene werden die zu klärenden Fragen behandelt. In der bayerischen Arbeitsgruppe sind neben dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag auch betroffene EDV-Dienstleistungsunternehmen vertreten. Dies gilt insbesondere für die komuna GmbH, die neben der AKDB der bedeutendste EDV-Dienstleister für bayerische Gemeinden ist.

Derzeit existieren mehrere Denkmodelle als Vorüberlegungen. Eines der Denkmodelle sieht eine gewisse Aufgabenbündelung bei der AKDB vor, die ihr aber keine Monopolstellung verschaffen würde. Nach diesem Modell könnte die AKDB beauftragt werden, Rückmeldungen innerhalb Bayerns und nach außen abzuwickeln sowie ein Portal für die Online-Auskunft sogenannter Power-User, zum Beispiel für Versandhäuser oder für Rechtsanwaltskanzleien mit zahlreichen Auskunftsersuchen, bereitzustellen. Die übrigen Online-Leistungen würden auch bei diesem Modell durch die Meldebehörden selbst erfolgen, die zudem nicht gehindert würden, eigene Portale etwa für eine Online-Auskunft zu betreiben. Eine Entscheidung, welches Denkmodell umgesetzt werden soll, ist noch nicht getroffen.

Die Bayerische Staatsregierung legt bei der Umsetzung des Dritten Änderungsgesetzes zum Melderechtsrahmengesetz größtmöglichen Wert auf die Einbindung der betroffenen Gemeinden. Die kommunalen Spitzenverbände wurden von Beginn an in die Entscheidungsfindung einbezogen. Auch derzeit haben die kommunalen Spitzenverbände Gelegenheit, sich zu den Vorüberlegungen des Staatsministeriums des Innern zu äußern und auf den Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen.

Die Staatsregierung wird auch im weiteren Verlauf der Arbeiten zur Umsetzung der Änderung des Melderechts

rahmengesetzes sowie des Gesetzes zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit größtmöglichen Wert darauf legen, die betroffenen Gemeinden einzubinden.

Zusatzfrage: Frau Radermacher.

Herr Minister, haben Sie eine Vorstellung, bis wann das ungefähr abgeschlossen sein könnte?

Herr Minister.

Ich gestehe, dass ich selbst ein ungeduldiger Mensch bin und immer wieder nachfrage. Es wird mir gesagt, dass die rein technischen und organisatorischen Schwierigkeiten erheblich sind. Ich hoffe aber, dass wir im Laufe dieses Jahres zu Entscheidungen kommen.

Danke.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Odenbach. Bitte schön.

Herr Staatsminister, nachdem laut Presseberichterstattung vom 21.01.dieses Jahres im „Fränkischen Tag“ die oberfränkischen Notärzte davor warnen, dass die flächendeckende Notarztversorgung in Oberfranken vor allem in ländlichen Gebieten erheblich gefährdet sei und an 6 von 16 Standorten bereits jetzt kein durchgängiger Dienstplan mehr erstellt werden könne, frage ich die Staatsregierung, mit welchen Maßnahmen sie die notärztliche Versorgung für die Bevölkerung in Oberfranken in dieser Situation aktuell sicherstellen und wie sie diese langfristig gewährleisten will.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Herr Kollege Odenbach! Zuständig für die Sicherstellung des Notarztdienstes sind nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes der Rettungszweckverband und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gemeinsam. Nachfragen bei den für die Notarztversorgung in Oberfranken zuständigen Stellen haben ergeben, dass es an einigen Notarztstandorten Probleme bei der Sicherstellung im Notarztdienst gegeben habe. Diese hätten aber jeweils vor Ort durch entsprechende Maßnahmen gelöst werden können.

Die Probleme in Oberfranken sind leider kein Einzelfall. Nicht nur in Bayern, sondern auch in anderen Bundesländern gibt es Probleme mit der lückenlosen und flächendeckenden Sicherstellung des Notarztdienstes. Eine wesentliche Ursache dafür ist der Ärztemangel insbesondere in den Kliniken, die derzeit 80% der Notärzte stellen.

Das Innenministerium hat im Rahmen des Möglichen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beigetragen. Durch Einführung eines neuen Notarztindikationenkatalogs seit dem 01. 10. 2002 sollen unnötige Einsätze von Notärzten vermindert werden. Unter Vermittlung des Innenministeriums haben sich die Kostenträger bereit erklärt, bis vorerst Ende 2003 weiterhin die Finanzierung der Fahrer von Notärzten zu bezuschussen. Das Innenministerium hat sich auch in die Differenzen zwischen KVB und Kostenträgern hinsichtlich der Vergütung der Notärzte vermittelnd eingeschaltet. Danach zeichnet sich zumindest zwischen den Regionalkassen und der KVB eine Lösung ab.

Das Innenministerium hat außerdem in mehreren Konsensusrunden mit allen Beteiligten den Komplex Notarztdienst grundlegend und umfassend erörtert. Die Ergebnisse werden Grundlage für die anstehende Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes, mit der auch die Regelungen für den Notarztdienst verbessert werden sollen, sein. Das wird aber nicht mehr in dieser Legislaturperiode kommen.

Zusatzfrage: Herr Kollege Odenbach.

Die jetzige Konstruktion ist eine subsidiäre Konstruktion, wie wir sie eigentlich auch wollen. Sehen Sie die Grundlagen für den Erhalt dieser Konstruktion gegeben, oder muss man auch überlegen, ob andere Partner ins Boot genommen werden müssen? Denn es geht letztlich um die Bevölkerung. Den Menschen ist es egal, wer ihnen hilft. Entscheidend ist, dass die Notarztversorgung immer gewährleistet ist.

Herr Minister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Herrn Kollege Odenbach, wir stimmen völlig überein, dass es eine hohe Priorität hat, dass die Bevölkerung weiß, dass kurzfristig ein Notarzt zur Verfügung steht, wenn ein Notfall eintritt. Deshalb ist es die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes, den Notarzt vorzuhalten. Anders verhält es sich mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, der außerhalb der Sprechstundenzeiten den Hausarzt zur Verfügung stellt. Das ist jedenfalls nach der heutigen Konstruktion eine Aufgabe der niedergelassenen Ärzte. Die Bereitstellung eines Notarztes gehört zum öffentlichen Rettungsdienst.

Mittelfristig sind erhebliche Veränderungen zu befürchten, die auf die Einführung der DRG, der pauschalen Abrechungssysteme für die Krankenhäuser, zurückgehen. Es wird prognostiziert, dass es zu einer Standardisierung in den Krankenhäusern kommen wird und die Bereitschaft, Unfälle und allgemeine Notfälle zu behandeln, abnehmen wird. Das wird sich wiederum negativ auf die Bereitstellung von Notärzten auswirken.

Wir werden deshalb möglicherweise verstärkt auch professionelle Notärzte haben, wie es heute bereits in Nürnberg der Fall ist. Wir versuchen, diese Fragen mit allen Beteiligten im Konsens zu regeln, weil wir letztendlich nur dann Erfolg haben werden, wenn alle mithelfen. Es

ist allerdings in diesem Bereich außerordentlich schwierig, zu einer befriedigenden Übereinstimmung zu kommen. Ich selber habe zu Gesprächen mit den Krankenkassen eingeladen, um die drastische Reduzierung der Entgelte für Notarzteinsätze zu verhindern. Mit der AOK sind wir zurande gekommen.

Im Hinblick auf die Ersatzkassen scheint das noch nicht gelungen zu sein. Machen wir uns nichts vor, es gehört auch ein materieller Anreiz dazu. Dieser materielle Anreiz darf nicht so reduziert werden, dass die Notärzte aussteigen. Die unmittelbare Verantwortung liegt derzeit aber beim Rettungszweckverband und bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Frau Schmidt-Sibeth, Sie sind die nächste Fragestellerin. Bitte sehr.

Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung angesichts ernsthafter Bemühungen, künftige Hochwasserkatastrophen zu mindern und zu verhindern, die Absicht des Landkreises Fürstenfeldbruck, zur Errichtung eines geplanten Neubaus für das Graf-Rasso-Gymnasium in Fürstenfeldbruck gegebenenfalls im Retentionsraum der hochwassergefährdeten Amper die Ausweisung eines neuen Baugebiets zu veranlassen?