Waltraud Schmidt-Sibeth
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Herr Kollege Maget, wissen Sie, dass seit heute Morgen ab 7 Uhr beide Gleise der S-Bahn-Stammstrecke in München gesperrt sind und der S-Bahn-Verkehr total zusammengebrochen ist? Ist Ihnen bekannt, dass totales S-Bahn-Chaos in München herrscht?
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Staatsregierung angesichts ernsthafter Bemühungen, künftige Hochwasserkatastrophen zu mindern und zu verhindern, die Absicht des Landkreises Fürstenfeldbruck, zur Errichtung eines geplanten Neubaus für das Graf-Rasso-Gymnasium in Fürstenfeldbruck gegebenenfalls im Retentionsraum der hochwassergefährdeten Amper die Ausweisung eines neuen Baugebiets zu veranlassen?
Herr Staatsminister, wie bewerten Sie die Tatsache, dass im Landesentwicklungsplan – der gestern beschlossen wurde – ausdrück
lich vorgesehen ist, dass in Retentionsflächen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden sollen?
Herr Staatsminister, tragen Sie die Intention grundsätzlich mit, dass in Retentionsräumen keine Baugebiete ausgewiesen werden dürfen, auch dann, wenn wir normalerweise von Kommunalhoheit sprechen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem den Mitgliedern des Umweltausschusses, die immer wieder Petitionen zu Beschwerden bezüglich Mobilfunkantennenanlagen behandeln müssen, ist das Anliegen weiter Bevölkerungskreise sehr bekannt, über Standorte und Immissionsbelastungen von genehmigungsfreien wie genehmigungspflichtigen Mobilfunkantennenanlagen informiert zu sein.
Mit dem Antrag will Kollege Hartenstein erreichen, dass die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie neu eingerichtete Internet-Datenbank für Funksysteme nicht nur Landes- und Kommunalbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden zugänglich ist, sondern dass der Zugang unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben allgemein für die Bevölkerung geöffnet wird. Im Sinne von mehr Transparenz bezüglich der Immissionseinflüsse des Mobilfunks ist es richtig und sinnvoll, diese Förderung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu unterstützen. Laut Auskunft der Regulierungsbehörde sind in unmittelbarer Nähe von Mobilfunkantennenanlagen Wohnende berechtigt, Auskünfte über Standort und Leistung dieser Anlage per Anfrage zu erhalten. Wie aber sollen Betroffenen von vorhandenen Standorten Kenntnis haben, wenn nicht alle Funksysteme gut erkennbar sind, und warum sollen Bürgerinitiativen keine Auskünfte erhalten?
In Kenntnis der Bedürfnisse vieler Bürger, möglichst breit angelegte Informationen zu erhalten, plant laut Auskunft von Ministerialrat Weigl, Umweltministerium, die Regulierungsbehörde deutschlandweit zumindest Karten der Standorte für die Allgemeinheit via Internet zugänglich zu machen.
Obwohl die Kolleginnen und Kollegen der CSU ihre Sympathie für den öffentlichen Zugang und für mehr Transparenz der Mobilfunkdaten bekunden, wurde der Antrag im Wirtschaftsausschuss abgelehnt mit der Empfehlung an Kollegen Hartenstein, er könne den Antrag erneut stellen, wenn sich der öffentliche Zugang zur Information im Internet erheblich verzögern sollte.
Dankenswerterweise haben sich die CSU-Kollegen im Umweltausschuss diesem nicht nachvollziehbaren Abstimmungsverhalten nicht angeschlossen. Ich frage mich ernsthaft, warum dieser Antrag heute mit der Vertröstung abgelehnt werden soll, man könne ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder stellen. Das ist weder logisch noch dient es der immer wieder beschworenen Transparenz von Daten über Mobilfunkinstallationen.
Ich weiß nicht, wie Sie abstimmen werden. Herr Hofmann, mir ist nicht bekannt, was Sie andeuten. Ich habe gesagt, ich freue mich, dass die Mitglieder des Umweltausschusses zugestimmt haben, und ich möchte Sie dazu auffordern, dass wir heute ein einstimmiges Votum zugunsten des Antrags abgeben. Wenn Sie das tun, freue ich mich sehr.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Dr. Runge.
Herr Staatsminister, ist es rechtlich zulässig, dass im Landkreis Fürstenfeldbruck den beiden Gemeinden Jesenwang und Adelshofen trotz jeweils einstimmiger Gemeinderatsbeschlüsse zur Beibehaltung der vorhanden Trassenführung erhebliche Anteile der staatlichen Zuschüsse zum vollständigen Ausbau ihrer beschädigten Ortsverbindungsstraße vorenthalten werden mit der Begründung, ungekürzte Zuschüsse würden von einer Verschwenkung der Straße
im Bereich des Privatflugplatzes Jesenwang abhängig gemacht, da das Luftamt Südbayern Einspruch gegen die Beibehaltung der alten Trassenführung unmittelbar entlang des Flugplatzes und Startbahnendes erhoben habe?
Es ist Ihnen ja bekannt, dass es den beiden Gemeinden nicht untersagt wird, die alte Trassenführung beizubehalten. Es geht nur darum, dass Zuschüsse nicht gewährt werden, wenn die alte Trasse beibehalten wird. Ich frage Sie noch einmal: Ist das rechtlich zulässig, obwohl wir doch immer von kommunaler Hoheit sprechen?
Ihrem letzten Satz kann ich zustimmen. Bei den anderen Sätzen habe ich Schwierigkeiten. Können Sie garantieren, dass bei einer ausreichenden Verschwenkung der Straße nicht die Start- und Landebahn verlängert wird, sodass dadurch erheblich mehr Flugbewegungen stattfinden? Das ist nämlich die eigentliche Sorge der dortigen Bevölkerung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Bevölkerung wächst die Sorge vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Erkrankungen aufgrund von Elektrosmogbelastungen. Es bilden sich immer mehr Bürgerinitiativen gegen die Errichtung bzw. gegen den Betrieb von Mobilfunkantennenanlagen, während zugleich der Handyverkauf und das Funktelefo
nieren boomen. Mein Eindruck ist: Alle Welt will mit dem Handy überall telefonieren, aber niemand will den Mobilfunkmasten in der Nähe seiner Wohnung haben.
Dies stellt die Politik eigentlich vor unlösbare Probleme, die noch dazu erheblich durch die Tatsache erschwert werden, dass es zur Bewertung des Einflusses von gepulsten elektromagnetischen Feldern auf die Gesundheit sehr widersprüchliche Aussagen von Wissenschaftlern, Ärzten der Praxis und Betroffenen gibt. Über 10 000 wissenschaftlichen Studien, die die Unbedenklichkeit der heutigen Grenzwerte bescheinigen, stehen die Appelle einer kleinen Zahl von Wissenschaftlern gegenüber, die aussagen, ihre Studienergebnisse belegten den eindeutigen Zusammenhang von Strahlenbelastung durch den Mobilfunk und bestimmten gesundheitlichen Gefährdungen und Erkrankungen.
Da eine große Mehrheit der federführenden medizinischen Wissenschaftler immer wieder darstellt, nicht die Belastung selbst, sondern die Angst vor einer Belastung mache bestimmte Menschen krank, bot es sich an, vertiefende Untersuchungen an einer Spezies vorzunehmen, der man nicht Angst vor Elektrosmog vorwerfen kann: den Rindern in mobilfunkexponierten Ställen. Ich möchte mich bei allen Beteiligten dafür bedanken, dass zwei Studien auf den Weg gebracht wurden, die Gesundheit, Leistung und Verhalten von Rindern untersuchen sollten.
Die zweite Rinderstudie, die sich auf die Anträge des Kollegen Hartenstein bezieht, weist erhebliche Schwächen auf. Zum einen gibt es in Deutschland heute sicherlich keinen Stall mehr, der nicht einer Grundbelastung von künstlich erzeugten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt ist. Wenn die Studie demnach die signifikanten Abweichungen zwischen exponierten und nicht exponierten Rindern herausarbeiten sollte, dann konnte dies nur zwischen mehr oder weniger exponierten Tieren geschehen.
Ich kann es nur bedauern, dass die Auswahl der Ställe unterschiedliche Rassen und einen unterschiedlichen Gesundheitszustand beinhaltete. Damit wurde es unmöglich, eine ausreichende Anzahl der erforderlichen signifikanten Unterschiede zur Norm entweder festzustellen oder zu verneinen.
Ich begrüße die Anstrengungen des Kollegen Hartenstein, die Versuchsanordnungen und die Ergebnisse intensiv hinterfragt zu haben. Ich teile jedoch seine Beurteilung nicht, die Studie und ihre Ergebnisse seien massiv manipuliert worden.
Spätestens durch die Aussprache im Umweltausschuss mit den wissenschaftlichen Erstellern der Studie konnten einige Ihrer Vorwürfe, die Ausdruck in Ihren Anträgen gefunden haben, ausgeräumt werden. Dass die anwesenden Wissenschaftler nicht eingehender befragt werden konnten, haben Sie mit Ihrem über einstündigen Redebeitrag trotz sehr begrenztem Zeitrahmen leider verhindert.
Weil die Aussprache in der verbleibenden Zeit dennoch zur Klärung beitrug
das ist immer sehr kritisch, Herr Hofmann –, hatten sich spätestens zu diesem Zeitpunkt fast alle Ihre Anträge, Herr Hartenstein, erledigt, denen wir zuvor zum großen Teil durchaus hätten zustimmen können.
Ich möchte dazu auf Ihre Bemerkung eingehen, ich hätte angekündigt, dass eine andere Auswertung dieser Studie durchgeführt werde, die zu anderen Ergebnissen führen könne. Das ist richtig. Herr Prof. Herzog saß bei der Anhörung zu nicht ionisierenden Strahlungen neben mir und sagte, er könne sich das vorstellen und er habe vor, diese Auswertung zu machen. Ich habe ihn dann befragt und bekam von seinem Team die Aussage und von ihm noch einmal persönlich bestätigt, dass diese andere Anordnung der Auswertung dennoch das gleiche Ergebnis gebracht habe. Damit kann ich keine Manipulation sehen und damit ist der Antrag, den Sie in diese Richtung stellen, für mich erledigt und darum habe ich ihn abgelehnt.
Ich versuche sehr sachlich zu sein. Ich bedauere das wirklich, aber ich sage noch einmal: Herr Hartenstein hat mit seinem irrsinnig langen Redebeitrag verhindert, dass wir die Wissenschaftler noch wesentlich ausführlicher befragen konnten.
Ich komme zur Studie zurück. Trotz sehr bedauerlicher erheblicher Unzulänglichkeiten warnen die Verfasser ausdrücklich davor, bezüglich der Wirkung von Mobilfunkstrahlung Entwarnung zu geben. Die Studie habe gesundheitliche Folgen aufgrund von Strahleneinwirkungen des Mobilfunks weder eindeutig bestätigen noch eindeutig widerlegen können. Wieso Umweltminister Schnappauf daraus eine Presseerklärung mit der dicken Überschrift „Entwarnung“ machen konnte, bleibt nicht nur der Landtagsopposition ein Rätsel und schmälert seine Glaubwürdigkeit beim späteren Einschwenken auf die Position seiner Fraktion.
Die Rinderstudie hat mehrfach deutliche Hinweise und ein signifikantes Ergebnis zur Beeinflussung des Verhaltens, der Gesundheit und der Leistung von Rindern gebracht. Deshalb haben die Wissenschaftler empfohlen – und das macht sie für mich weiterhin glaubwürdig –, auf der Basis des erstellten Materials bei einzelnen untersuchten Parametern eine vertiefende Forschung zu veranlassen. Das zeigt, dass die Wissenschaftler ein Interesse daran haben, dass sachlich-wissenschaftlich vertieft geforscht wird, um eventuell zu Ergebnissen zu kommen, die Hinweise geben für die Forschung zu gesundheitlichen Gefahren für den Menschen, – das ist es nämlich, was eigentlich dahinter steht.
Der einstimmig gefasste Dringlichkeitsantrag, der am Ende der Vorstellung und Aussprache zur Rinderstudie formuliert wurde, nimmt diese Anregung auf und fordert eine gemeinsame Finanzierung vertiefender Forschung aufgrund vorhandener Materialien von Bund und Ländern.
Zur Drucksache 14/5573 möchte ich noch anmerken: Das Abstimmungsergebnis der SPD-Mitglieder im federführenden Ausschuss ist nicht eindeutig. Wir sind für Ablehnung. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Begründung, ausnahmslos genehmigungspflichtige Mobilfunksendemasten garantierten die erwünschte Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei der Standortwahl, versucht das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ihre irreführende Novelle auf Änderung der Bauordnung zu verkaufen. Irreführend ist das deshalb, weil damit keine zusätzlichen Rechte entstehen. Herr Runge, was nützt mehr Transparenz bei anschließender Ohnmacht, keine rechtliche Handhabe zur Veränderung des Standortes zu haben.
Ihr Gesetzentwurf soll bei allen besorgten Bürgerinnen und Bürgern offensichtlich den Eindruck vermitteln, nur die GRÜNEN allein nehmen in der zunehmend heftiger geführten Mobilfunkauseinandersetzung die berechtigten Interessen der Bevölkerung wahr. Es ist dies eine Irreführung der Bürger. Denn die Bürger wissen inzwischen sehr genau, dass über eine Änderung der Bayerischen Bauordnung die von allen Parteien gewünschte und geforderte rechtlich einklagbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen an der Standortwahl nicht zu erreichen ist.
Aber das kümmert Sie wenig, denn Sie versuchen, mit Ihrem Gesetzentwurf in der Bevölkerung lieb Kind zu machen, während sich alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die sich ebenfalls um eine Minimierung der Belastung und eine Optimierung des Entscheidungsprozesses bei der Standortwahl bemühen, permanent gegen den Vorwurf der Tatenlosigkeit verteidigen müssen.
Doch damit nicht genug. Frau Kollegin Paulig besteht auch noch auf einer mediengünstigen Tageszeit für die Behandlung im Plenum und auf namentlicher Abstimmung,
damit auch noch dem letzten Bürger suggeriert werden kann, wie gut die GRÜNEN es doch im Gegensatz zu allen anderen mit der Bevölkerung meinen.
Ihr habt’s ja scho geredet gell! – Um noch einmal deutlich zu machen, worum es eigentlich geht, möchte ich etwas ausführlicher darstellen, wie das Prozedere eines Baugenehmigungsverfahrens aussähe, wenn jede Mobilfunkantenne genehmigt werden müsste. Gemäß
der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung handelt es sich bei der Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen um privilegiertes Bauen.
Die Kommunen sind grundsätzlich verpflichtet, die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunkanlagen zu gewährleisten. Auch das ist eine Vorbedingung.
Genau. Wie in der Landwirtschaft. Hat ein Mobilfunkbetreiber die Absicht, eine entsprechende Anlage zu errichten, muss er nach geltendem Bundesrecht zunächst der Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post einen entsprechenden Plan unter Angabe aller technischen Daten und des gewählten Standortes vorlegen. Nach Prüfung auf Einhaltung aller immissionsschutzrechtlichen Auflagen am Standort stellt die Regulierungsbehörde eine Standortbescheinigung aus.
Es ist unglaublich laut im Saal; ist das normal? – Anschließend legt der Betreiber der zuständigen Gemeinde seinen Bauantrag zusammen mit der Standortbescheinigung und den Unterschriften zur Nachbarbeteiligung vor. Aufgrund der Deregulierung von Baugenehmigungsverfahren kann die Gemeindeverwaltung ohne Einschaltung eines Gemeinderatsgremiums in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständig entscheiden. Und falls sie nicht selbst die staatliche Entscheidungskompetenz hat, kann sie den Antrag anschließend ans Landratsamt weiterreichen.
Die kommunalen Verwaltungen haben keinerlei Einfluss auf die immissionsschutzrechtlichen Inhalte. Ich betone: Keinerlei rechtlich abgesicherte Inhalte. Sie sind gehalten, den Bauantrag ausschließlich bauordnungs- und planungsrechtlich zu prüfen. Verhandlungsmöglichkeiten bestehen ausschließlich auf freiwilliger Basis von Seiten des Antragstellers.
Erfüllt der Antrag demnach alle gesetzlichen Auflagen, besteht Genehmigungspflicht, ohne dass irgendeine rechtliche Handhabe bestünde, am Standort des Senders oder auch an dessen Leistung irgendetwas verändern zu können.
Ich bin deshalb sehr gespannt, was bei der Klage der Stadt Rosenheim auf Zulassung des Baustopps gegen die Betreiber des Mobilfunks bei geltendem Bundesrecht herauskommen wird, da die Betreiber den Rechtsanspruch auf privilegiertes Bauen haben. Bisher jedenfalls wurden laut Angaben des Bayerischen Gemeindetages alle entsprechenden Prozesse von den Mobilfunkbetreibern gewonnen.
Der Bayerische Gemeindetag warnt davor, diese Freistellung der Baugenehmigung aufzuheben.
Doch weiter im Bauantrag. Nach pflichtgemäß erteilter Baugenehmigung durch die Gemeindeverwaltung erhalten alle Nachbarn, die den Antrag nicht unterschrieben haben, von der Gemeinde eine Ausfertigung der Genehmigungserteilung zusammen mit der Rechtsbehelfsbelehrung. Die Nachbarn können Widerspruch einlegen; da dieser wegen der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften abzulehnen ist, können sie danach gegen die Kommunen – die Gemeinde, die Stadt oder das Landratsamt – nicht aber gegen den Bauträger Klage einreichen. Das Gericht prüft dann die Rechtslage, und da diese eindeutig ist, kann eine vorzeitige Baugenehmigung erteilt werden. Der teuere Weg der Nachbarklage hat demnach nicht nur keine Aussicht auf Erfolg, sondern er bewirkt nicht einmal eine Verzögerung des Baus.
Verweigert ein Gemeinderat, ein Stadtrat oder ein Landratsamt die Zustimmung zur Baugenehmigung, würde und müsste diese wegen des Rechtsanspruchs durch die Bezirksregierung ersetzt werden.
Ziel des Wegfalles der Genehmigungsfreistellung in der Bauordnung soll, so habe ich es verstanden, die rechtzeitige Information und Einfluss nehmende Beteiligung der Kommunen und der Bürgerschaft an einer dem Minimierungs- und Optimierungsgebot folgenden Verteilung von Mobilfunkstandorten im Gemeinde- oder Stadtgebiet sein. Wie dargestellt, wird dieses Ziel nicht erreicht.
Erreicht würde mit der vorgeschlagenen Änderung der Bauordnung dagegen eine verwaltungsintensive Bauantragsflut bei den Gemeinden. Erreicht würde im Rahmen der Nachbarbeteiligung die Möglichkeit, für viel Geld bisher erfolglose gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Kommunen zu führen. Erreicht würde damit eine scheinbare Verlagerung der Verantwortung für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen von den Mobilfunkbetreibern auf die Kommunen, einer Verantwortung, die den genehmigungspflichtigen Behörden im Gegensatz zu den Betreibern keinerlei rechtlichen Spielraum lässt. Erreicht würde damit, dass sich der Ärger der Bürger nun auf Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte verlagert, weil die gemeindliche Ohnmacht im Genehmigungsverfahren sicherlich nur schwer zu vermitteln wäre – und dieser gesamte Aufwand nur, weil damit als einziges ehrliches Ergebnis der Kommune rechtzeitig bekannt wäre, wo ein Mast errichtet werden soll, eine Erkenntnis, die jedoch nur dann etwas nützen würde, wenn der vorher festgelegte und behördlicherseits bescheinigte Standort freiwillig von den Betreibern infrage gestellt würde.
Damit sind wir wieder bei den freiwilligen Vereinbarungen vonseiten der Betreiber, sich zuerst mit den Kommunen abzusprechen, bevor sie der Regulierungsbehörde einen Plan vorlegen. Wenn aber aufgrund geltender Bundesgesetze heute sowieso nur auf freiwilliger Basis verhandelt werden kann, dann kann auch einvernehmlich vereinbart werden, dass die Gemeinden rechtzeitig vor Festlegung des Standorts von einer Bauabsicht unterrichtet werden. Was soll dann in dieser Situation eine nicht zielführende Gesetzesänderung des Landes?
Wenn wir die Sorgen und Ängste der Bevölkerung wirklich ernst nehmen und wenn wir ehrlich miteinander umgehen, müssen wir zugeben, dass nach geltender Rechtslage erweiternde vorsorgende Maßnahmen nur über freiwillige Vereinbarungen wahrgenommen werden können. Wir müssen deshalb alles daransetzen, auf Landesebene entsprechende Vereinbarungen nicht nur abzuschließen, sondern auch auf deren Einhaltung zu pochen.
Meine Fraktion fordert deshalb von der Staatsregierung einen Erfolgsnachweis über alle freiwilligen Vereinbarungen mit den Mobilfunkbetreibern, die bewirken sollen, dass sowohl bei genehmigungspflichtiger als auch bei genehmigungsfreier Errichtung von Mobilfunksendeanlagen die Kommunen frühzeitig, also vor der Standortbescheinigung, über benötigte Standorte informiert und Entscheidungen zur Standortwahl unter Berücksichtigung von sensiblen Bereichen, wie Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen, einvernehmlich getroffen werden.
Die SPD fordert die Staatsregierung auf, sich an der Grundlagenforschung zu möglichen Gesundheitsgefahren durch nicht ionisierende Strahlen mit eigenen Forschungsaufträgen zu beteiligen
und dafür Sorge zu tragen, dass dabei besonderes Augenmerk auf mögliche Wirkungen aufgrund der Pulsung von elektromagnetischen Feldern gerichtet wird.
Wir fordern, Forschung und Entwicklung zur Optimierung der Mobilfunktechnik mit Nachdruck zu initiieren, und wir fordern, Gespräche mit Mobilfunkbetreibern und dem Handel zu führen, um eine Vereinbarung über ein freiwilliges Werbeverbot gegenüber der Zielgruppe Kinder und Jugendliche zu erreichen. Außerdem fordern wir eine generelle Handyzurückhaltung in Schulen.
Im engen Kontakt mit unseren Bundestagskollegen und der Bundesregierung vermitteln wir nachdrücklich unsere Position, dass im Interesse einer erweiterten Vorsorge bei der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eine deutliche Absenkung der Grenzwerte erreicht werden muss und dass die technischen Standards der Sender und der Mobilfunktelefone zu kennzeichnen und laufend zu überprüfen sind.
Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass zusätzlich zu den bestehenden Forschungsaufträgen mit den aus der UMTS-Lizenzversteigerung freigewordenen und für Gesundheitsforschung vorgesehenen Bundesmitteln kurz- und langfristige Aufträge zur Erforschung der Wir
kung elektromagnetischer Felder auf lebende Organismen gegeben werden.
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, auf der Basis der Immissionsschutzgesetzgebung Mittel und Wege zu finden, um Kommunen und Bevölkerung rechtzeitig und umfassend zu informieren und am Planungsverfahren angemessen zu beteiligen. Vor einer möglichen Verpflichtung aller Mobilfunkbetreibenden zur Installation mehrerer Anlagen an einem gemeinsamen Standort fordern wir, wissenschaftlich überprüfen zu lassen, ob im Sinne des Minimierungs- und Optimierungsgebotes einer leistungsstarken Bündelung an wenigen Standorten der Vorzug vor leistungsschwachen Einzelsendern an sehr vielen Standorten zu geben ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnik ist die Politik heute vor zwei sich widersprechende Forderungen gestellt: Einerseits will die Bevölkerung – in Deutschland haben wir über 50 Millionen zugelassene Handys – flächendeckend das Handy benutzen. Andererseits will aus Angst vor gesundheitlicher Gefährdung fast niemand in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen wohnen. Eine Lösung dieses Konfliktes wird es kaum geben. Eine vorsorgende Minimierung und Optimierung der Belastungen muss jedoch mit großem Einsatz versucht werden.
Dazu bedarf es neben intensiver wissenschaftlicher Forschung jeder Anstrengung, um Kommunen und Bevölkerung ausreichend aufzuklären, über vorhandene und geplante Standorte rechtzeitig zu informieren und wo immer möglich dem Wunsch nach größeren Abständen zu sensiblen Bereichen nachzukommen. Nicht Beschwichtigung, sondern umfassende Informationen, Aufklärung und Beteiligung auf freiwilliger und künftig auf geregelter Basis, das ist nach unserer Meinung das Gebot der Stunde.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Hartenstein.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine beachtliche Leistung der Anrainerstaaten, bei unterschiedlichen Interessenlagen ein gemeinsames Programm, die Alpenkonvention, mit seinen Durchführungsprotokollen zum Schutz, zur Vorsorge und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums erarbeitet zu haben. Sieben der zwölf vorgesehenen Protokolle sind heute unterzeichnet. Allerdings hapert es bei der Umsetzung gewaltig. Das hat auch die Staatssekretärin des Umweltministeriums in ihrer Rede zur Vorstellung des neuen Alpenraumprogrammes eindeutig bestätigt.
Sicherlich wird niemand behaupten wollen, dass in den vergangenen Jahren nichts umgesetzt worden wäre. Vor allem dank der persönlichen Initiative einzelner Bürgermeister und Kommunalgremien ist es in Zusammenarbeit mit den örtlichen NGOs gelungen, Vorzeigeprojekte umzusetzen, die sich der Zielsetzung nähern, divergierende Interessenlagen wie die Bedürfnisse nach Ruhe und Reinhaltung der Luft, Schonung natürlicher Ressourcen, Schutz der Natur, Schutz vor Naturkatastrophen, Erhalt des kulturellen Erbes, naturschonende Lenkung des Verkehrs, Erhalt von Arbeitsplätzen und das Betreiben von Sport und sanftem Tourismus in Einklang zu bringen.
Punktuelle Lösungen genügen aber nicht. Die flächendeckende und länderübergreifende Umsetzung des Protokolls ist das Gebot der Stunde. Die Staatsregierung ist gefordert, über Aufklärungs-, Motivations-, Bildungs- und Agenda-21-Projekte die ansässige Bevölkerung in den Umsetzungsprozess einzubeziehen und die örtlichen Verbände und Organisationen besser in die Lage zu versetzen, sich umfassend zu engagieren. Ein Teil unserer Anträge geht in diese Richtung.
Lobenswert ist, dass das Umweltministerium vor wenigen Tagen die von der EU projektbezogen geförderten Ziele des neuen Alpenraumprogramms vorgestellt hat. Sie sollen in transnationaler Zusammenarbeit umgesetzt werden. Doch auch hier hat die eigentliche Arbeit, das länderübergreifende Engagement zum Schutz und zur Weiterentwicklung des Alpenraums, noch nicht begonnen. Langfristig brauchen wir dazu die beschleunigte Einrichtung eines Generalsekretariats der Alpenländer, das bisher leider nicht zustande kam. Dieses Sekretariat könnte entscheidend zur Beschleunigung der Umsetzungsprozesse beitragen. Solange wir dies jedoch nicht erreicht haben, solange es also keine zentrale Koordination aller Projekte gibt, sollten die Beauftragten der einzelnen Länder enger zusammenarbeiten.
Wir dürfen nicht so lange über Schutz und nachhaltige Entwicklungen reden, bis kaum noch etwas zu retten ist. Schon die schweren Naturkatastrophen in den Alpen, zum Beispiel die dramatischen Lawinenunglücke der letzten Winter oder die Flut- und Schlammkatastrophen und unsere Hochwasserkatastrophen, zeigen, dass es fünf vor zwölf ist. Wir brauchen nicht weitere Papiere, so gehaltvoll sie auch sein mögen, oder Goodwill-Erklärungen. Wir müssen vielmehr das Erarbeitete schnell umsetzen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN greift ein Thema auf, das die Bevölkerung in zunehmendem Maß beschäftigt. Die vehement anwachsende Zahl
an Mobilfunkanlagen auf hohen Dächern inmitten von Wohnbebauungen führt zunehmend zu Unbehagen, zu ernster Sorge bis hin zu heftigen Proteststürmen. Es wächst die Furcht, die von Sendeanlagen erzeugten elektromagnetischen Felder, der Elektrosmog, könnten, ohne dass es eine Möglichkeit gäbe, sich ihrem Einfluss zu entziehen, schädigende Einflüsse auf Gesundheit und Wohlergehen weiter Bevölkerungskreise haben. Wesentlich verstärkt haben sich diese Ängste seit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen, die nahezu eine Verdoppelung der Mobilfunkanlagen herbeiführen werden. Allein in Bayern ist mit der Installation von bis zu 9000 neuen Sendeeinheiten zu rechnen, wobei laut Angaben der Mobilfunkbetreiber 50 bis 70% an vorhandenen Standorten untergebracht werden können.
Dem Gesundheitsschutz dienende Grenzwertbestimmungen können nie absolut sein, sondern jeweils lediglich den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse widerspiegeln. Deshalb müssen wir insbesondere die Ansprüche von sensiblen Personen bei der Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung berücksichtigen. Die Grenzwerte müssen immer wieder auf den Prüfstand, es müssen von uns die Ängste und Sorgen einzelner Personen und der zahlreichen Bürgerinitiativen ernst genommen werden. Gebot der Stunde ist es, durch mehr Transparenz bei der Planung, durch bessere Aufklärung über Errichtung, Reichweite und Wirkung von Mobilfunkanlagen sowie durch mehr Bürgerbeteiligung auf die Sorgen einzugehen und damit zum Abbau von Ängsten beizutragen.
Ein wichtiges Anliegen meiner Fraktion ist, es immer wieder zu hinterfragen, ob es nicht Möglichkeiten und Maßnahmen gibt, noch größere Sicherheitsabstände und noch besseren Schutz gegen Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu erreichen, ohne die Benutzung von Handys grundsätzlich infrage zu stellen. Bezweifelt werden muss allerdings, ob im Sinne des verbesserten Schutzes der Bevölkerung der Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Wegfall der Genehmigungsfreiheit von Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern zielführend ist,
oder ob er nicht vielmehr, ohne eine markante effiziente Wirkung zu erzielen, in populistischerweise einen zahnlosen Tiger als Problemlösung anbietet.
Die grundsätzliche Ablehnung eines Standortes durch die Kommune, zum Beispiel wegen der unmittelbaren Nähe zu einem Kindergarten oder Krankenhaus, ist auch nach der beantragten Änderung der Bauordnung prinzipiell nicht zulässig und wird laut Bundestagsdrucksache 14/4202 auch vom grünen Umweltminister nicht befürwortet. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob die verbleibenden zwar wünschenswerten, aber doch minimalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Optimierung von Standorten den hohen Aufwand an Zeit, an kommunaler Verwaltungstätigkeit und an mögli
chen gerichtlichen Auseinandersetzungen rechtfertigen, oder ob es dafür nicht bessere Bedingungen gibt.
Wie die GRÜNEN selbst zugeben, können immissionsschutzrechtliche Probleme und mehr Mitwirkungsrechte letzten Endes nicht auf der Ebene des Baurechts gelöst bzw. zugestanden werden. Diese Auffassung vertritt auch der Bayerische Gemeindetag. Gelöst werden könnten die Probleme nur im Rahmen des Immissionsschutzrechts, also mittels der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Verbindung mit der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Die Bundesregierung hat in Vorbereitung der noch in dieser Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung neue Überlegungen und Prüfungen zugesagt.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Staatsregierung, im Rahmen der Ausschussberatungen einen Bericht vorzulegen, ob bzw. welche Maßnahmen und Möglichkeiten sich anbieten, um besseren Schutz, mehr Aufklärung und eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kommunen und Bevölkerung zu erreichen.
Hinweisen möchte ich auch darauf, dass die Ausschussberatungen sinnvollerweise erst nach der am 7. Dezember 2000 vom Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen anberaumten Anhörung zu den Auswirkungen „nichtionisierender Strahlen“ beginnen sollten.
Ich fasse zusammen: Meine Fraktion nimmt die Sorgen und Probleme der Menschen bezüglich möglicher schädigender Wirkungen elektromagnetischer Felder nicht nur im Bereich des Mobilfunks sehr ernst. Wir müssen alles daran setzen, um durch mehr Transparenz, Aufklärung und Bevölkerungsbeteiligung Ängste abzubauen. Unser Antrag auf Einrichtung einer Clearingstelle zielt in diese Richtung. Vor allem aber dürfen wir bei allen unseren Überlegungen zur Problemlage die mögliche Gefährdung besonders sensibler oder bereits betroffener Menschen nicht außer Acht lassen und müssen uns deshalb um technisch maximal mögliche Sicherheitsabstände bemühen.
Frau Staatssekretärin, finden bzw. fanden im Vorfeld zur Veröffentlichung der „Rinderstudie“ zur möglichen Wirkung nichtionisierender Strahlen auf lebende Organismen Vorgespräche zwischen Staatsregierung, Mobilfunkbetreibern und den Studienerstellern statt, wenn ja, werden bei Abweichungen in der Endfassung dem Parlament beide Versionen der Studie zur Verfügung gestellt, und liegt die Studie einschließlich einer ausführlichen Zusammenfassung so rechtzeitig allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der am 07.12.2000 vorgesehenen Anhörung „Nichtionisierende Strahlen“ vor, dass das Ergebnis in die Referate und Diskussionen mit einfließen kann?
Ist daran gedacht, die Anhörung zu verschieben, wenn wider Erwarten diese Studie nicht rechtzeitig vorliegen sollte, so dass keine Möglichkeit besteht, sie vor der Anhörung noch einmal zu lesen? Da es so viele Verschiebungen gegeben hat,
ist meine Hoffnung nicht sehr groß, dass die Abgabe pünktlich erfolgt.
Mir ist bekannt, dass ursprünglich, um genug Abstand zu haben, die Anhörung im Februar stattfinden sollte, sie aber auf Wunsch des Herrn Staatsministers schon im Dezember stattfindet. Ich bitte Sie, sich dazu noch einmal zu äußern.