Das ist der alte Abwehrreflex gegen alles, was neue Technologie mit sich bringt. Nachdem wir seit 14 Jahren das Thema Wasserstoff verfolgt haben, sind die GRÜNEN im letzten Jahr plötzlich daraufgekommen, dass dies doch eigentlich eine interessante Technologie ist; sie haben BMW besucht und haben schöne Bilder machen lassen. Ich habe gedacht: Vielleicht kommen Sie darauf, dass es Verkehrssysteme gibt, die energiewirtschaftlich sinnvoll sind, die schneller fahren, die leiser fahren, die deswegen den ökologischen Ansprüchen mehr gerecht werden; vielleicht kriegen Sie jetzt die Kurve. Kaum kommt aber das Thema Transrapid, kommen die alten Abwehrreflexe. Ich verstehe nicht, warum Sie sich davon nicht lösen können. Offensichtlich ist Ihnen nicht zu helfen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die mitberatenen Dringlichkeitsanträge. Die Abstimmung soll jeweils in namentlicher Form erfolgen.
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Kein Griff in Nahverkehrskassen für das bayerische Transrapid-Vorhaben“ auf Drucksache 14/11619 in namentlicher Form abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion aufgestellt. Die Urnen befinden sich jeweils im Bereich der Eingangstüren. Die Enthaltungsurne befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann jetzt begonnen werden. Dazu stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.
Jetzt führen wir die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend „Transrapidstrecke zwischen Flughafen München und Hauptbahnhof München unverzichtbar“ auf der Drucksache 14/11627 durch. Diesmal sind die Urnen wie folgt aufgestellt: Die Ja-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne ist auf der Oppositionsseite im Bereich der Eingangstüren zu finden. Die Enthaltungsurne befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür steht wieder ausreichend Zeit zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Wir führen jetzt die Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Solide Finanzierung des Transrapidprojekts“ auf der Drucksache 14/11629 durch. Die Ja-Urne befindet sich auf der OppositionsSeite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion im Bereich der Eingangstüren. Die Urne für Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür steht wieder ausreichend Zeit zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Auch diesmal wird das Abstimmungsergebnis außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekanntgegeben. Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort. Ich rufe auf:
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Dr. Dürr, Elisabeth Köhler und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sicherung der kommunalen Finanzen durch die Vereinfachung der Erhebung der Beiträge für die Tierseuchenkasse (Drucksache 14/11503)
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dafür stehen zehn Minuten Redezeit zur Verfügung. Das Wort hat Frau Kollegin Tausendfreund.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, etwas Ruhe einkehren zu lassen, damit ich die Begründung dieses Gesetzentwurfs vornehmen kann. Ich weiß, dass wir gerade das sehr wichtige und brisante Thema „Transrapid“ behandelt haben.
Bei diesem Gesetzentwurf geht es um die Erhebung der Beiträge zur Tierseuchenkasse. Dies ist ein scheinbar
unwichtiges Thema, allerdings handelt es sich dabei um ein Musterbeispiel für Bürokratismus. Aus der bisherigen Regelung der Erhebung der Beiträge zur Tierseuchenkasse wiehert förmlich der Amtsschimmel. Die Tierseuchenkasse muss nämlich zunächst eine Meldung an die Landratsämter machen. Die Landratsämter geben diese Meldung an die Gemeinden weiter. Die Gemeinden stellen daraufhin den Landwirten Bescheide aus. Die Landwirte zahlen dann entweder an die Gemeinde oder erheben Widerspruch.
Dann muss das Widerspruchsverfahren bei der Gemeinde durchgeführt werden. Wenn gezahlt wird, leiten die Gemeinden das Geld an die Tierseuchenkasse und eine Liste über die Erhebung an die Landratsämter weiter. Die Landratsämter geben die Liste wieder an die Tierseuchenkasse. Das ist ein vermeidbarer Kreislauf. Auch die kommunalen Spitzenverbände fordern schon lange, dass die Tierseuchenkasse ihre Beiträge selbst erhebt.
Durch die einfache Streichung einer Vorschrift könnten wir hier Bürokratie abbauen und zu einer vernünftigen Regelung kommen. Dass die Staatsregierung das manchmal auch so sieht, erkennt man daran, dass sich nahezu zum gleichen Datum die Vorschrift, die wir gestrichen haben wollen, wiederfindet in dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Aufhebung einiger Rechtsvorschriften. Es wäre ein sinnvolles Verfahren, wenn unser Gesetzentwurf hier durchläuft, der gesetzestechnisch genauer ist und auch noch die Aufgabenzuweisung der Beitragserhebung an die Tierseuchenkasse beinhaltet; in dem Vorschlag der Staatsregierung ist das nicht enthalten. Sie sollten also die Nummer 45 des Gesetzentwurfes der Staatsregierung herausnehmen und unserem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Schweiger.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich kann mich zum aufgerufenen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr kurz fassen. Die Vorrednerin hat von vernünftigen Regelungen und Vorschlägen gesprochen. Gegen solche haben wir absolut nichts einzuwenden.
Das Antragsziel wurde bereits angesprochen. Auch wir von der CSU haben bereits seit längerer Zeit in diese Richtung diskutiert. Es geht darum, dass die Beiträge an die Tierseuchenkasse künftig nicht mehr wie bisher von den Gemeinden eingehoben werden sollen, sondern von der Tierseuchenkasse selbst. Dazu sind kleinere Änderungen beim Vollzug des Tierseuchenrechtes notwendig.
Wir haben mit den vorgeschlagenen Änderungen kein Problem. Die Einhebung der Beiträge durch die Gemeinden stellt ohnehin eine kommunalfremde Leistung der Gemeinden dar. Die beantragten Änderungen betrachten auch wir als Abbau von Bürokratie. Wir wollen uns aber mit diesem Thema noch im Einzelnen im zuständi
gen Fachausschuss befassen. Daher bitte ich darum, diesen Antrag in den Fachausschuss zur weiteren Diskussion zu verweisen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass wir einmal so einmütig über etwas reden können. Auch wir stimmen dem Antrag zu. Eigentlich gibt es gar nicht mehr viel zu diskutieren, aber wir können uns natürlich darüber im Fachausschuss noch einmal unterhalten.
Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. So beschlossen.
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Liegen Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall. Dann brauchen wir keine Aussprache durchzuführen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (Drucksache 14/11561)
Dieser Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Liegen Wortmeldungen vor? – Nein. Dann können wir auf die Aussprache verzichten. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. So beschlossen.
zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) (Drucksache 14/11564)