Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Tausendfreund und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Änderung des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz)
Werden die Gesetzentwürfe vonseiten der Antragsteller begründet? – Herr Prof. Dr. Gantzer. Die Redezeit beträgt zehn Minuten; das ist die maximale Redezeit. Sie können sich selbstverständlich kürzer fassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Dachau haben, wie Historiker festgestellt haben, die schwersten Wahlfälschungen in der Bundesrepublik seit Kriegsende stattgefunden. Die Gerichtsurteile sprechen für sich. Ich bedaure sehr, dass die Justiz in diesem Fall ein Geschäft mit der Verteidigung und dem Angeklagten gemacht hat und den Hauptwahlfälscher mit zwei Jahren auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe hat davonkommen lassen. Den eigentlichen Skandal hat man gar nicht aufgeklärt, und das finde ich sehr bedauerlich. Ich will aber deswegen die Justiz nicht schelten.
Wir müssen allerdings sehen, dass sich so etwas wiederholen kann. Deshalb legt die SPD einen Gesetzentwurf vor, in dem sie für den Fall, dass Unregelmäßigkeiten festgestellt und Nachwahlen angeordnet werden, fordert, dass Artikel 52 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte geändert wird. Nach der schwerwiegenden Wahlfälschung in Dachau wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit gewesen, die Gesetze so zu ändern, dass so etwas in Zukunft nicht mehr möglich ist. Vor allem muss dafür gesorgt werden, dass das nicht auch noch nachträglich ausgenutzt werden kann. Ich muss aber lesen, dass Herr Kempfler sagt, dass der SPD-Antrag nur eine Wahlkampfmasche sei, Änderungen habe man doch immer erst kurz vor den Kommunalwahlen gemacht.
Meine Damen und Herren, was war das Ergebnis dieser Wahlfälschung? – Bürgermeister Bürgel, dem die Wahl
fälschung durch die CSU vielleicht nicht bekannt war, hat die Wahlfälschung dadurch ausgenutzt, dass er Einspruch gegen die Ungültigkeitserklärung eingelegt hat, anstatt sich demokratisch zu verhalten. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat in Abstimmung mit dem Innenministerium und der Regierung von Oberbayern die Bürgermeisterwahl, die Stadtrats- und Kreistagswahlen aufgehoben; die letzteren sind wiederholt worden. Der Bürgermeister hat aber Einspruch eingelegt. Er hat jedoch nur taktieren wollen, wie man jetzt festgestellt hat. Es hat jetzt ein für ihn negatives Gerichtsurteil gegeben, und jetzt bestand die Gefahr, dass die Jahresfrist abläuft und damit nicht nur die Stichwahl wiederholt wird, sondern dass eine gesamte Neuwahl stattfinden muss. Dann hätte jede Partei andere Kandidaten stellen können. Dieser Gefahr ins Auge blickend, hat der Bürgermeister die Jahresfrist schamlos ausgenutzt und kurz vor Ablauf der Frist die Gerichtsentscheidung doch noch akzeptiert. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Daher findet jetzt nur die Stichwahl statt.
Herr Dr. Kempfler, vor diesem Hintergrund ist Ihre Argumentation falsch. Schon morgen kann so etwas wieder passieren. Wenn ein Bürgermeister zurücktritt oder stirbt, muss eine Bürgermeisterwahl durchgeführt werden, und dann kann genau dasselbe passieren, was in Dachau passiert ist, nämlich eine Wahlfälschung. Deshalb muss das Parlament jetzt sofort die notwendigen Schritte tun und gesetzliche Maßnahmen beschließen, die verhindern, dass Fälle von Wahlfälschung nachträglich noch schamlos ausgenutzt werden. Meine Damen und Herren von der CSU, daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf nach entsprechender Beratung im Innenausschuss zuzustimmen.
Ich gebe die Ergebnisse der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmungen zu den Dringlichkeitsanträgen im Zusammenhang mit der Regierungserklärung zum Transrapidprojekt bekannt:
Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Kein Griff in Nahverkehrskassen für das bayerische Transrapidvorhaben“, Drucksache 14/11619: Ja-Stimmen 15, Nein-Stimmen 97, Stimmenthaltungen 153. – Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich berichtige: Ja-Stimmen 15, Nein-Stimmen 97, Stimmenthaltungen 53. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend „Transrapidstrecke zwischen Flughafen München und Hauptbahnhof München unverzichtbar“, Drucksache 14/11627: Ja-Stimmen 96, Nein-Stimmen 13, Stimmenthaltungen 54. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Solide Finanzierung des Transrapidprojekts“, Drucksache 14/11629: Ja-Stimmen 56, Nein-Stimmen 105, Stimmenthaltungen 2. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt.
Wir fahren fort mit der Behandlung der Tagesordnungspunkte 2 d und 2 e. Will das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Begründung abgeben? – Frau Kollegin Tausendfreund, bitte.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich kurz zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion Stellung nehmen. Wir begrüßen die Ansätze, die hier gefordert worden sind, nämlich dass neue Wahlvorschläge bei einer Nachwahl eingereicht werden können und die Kosten für die Nachwahlen auf den Wahlvorschlagsträger zurückfallen, aus dessen Reihen der Wahlfälscher kommt. Das ist der richtige Ansatz.
Das Problem in Dachau ist noch lang nicht erledigt nach der Verurteilung von Herrn Aechtner, CSU-Mitglied, und den Nachwahlen zum Stadtrat, zum Kreistag und demnächst der Wiederholung der Stichwahl zum Bürgermeister. Die Verurteilung hat durch die Vereinbarung des Gerichts mit dem Angeklagten nicht dazu beigetragen, dass die Vorgänge umfassend geklärt worden sind. Den aufgetauchten Hinweisen darauf, dass schon bei früheren Wahlen durch Herrn Aechtner Wahlfälschungen vorgenommen wurden, konnte nicht nachgegangen werden. Das wäre allerdings sowieso verjährt gewesen. Es ist aber auch nicht der Frage nachgegangen worden, ob weitere Personen involviert waren und wie die Zusammenhänge genau sind. Es ist einfach eine Vereinbarung getroffen worden – Deckel zu, Angelegenheit erledigt.
Dankenswerterweise haben wir auf unseren Antrag hin einen Bericht der Bayerischen Staatsregierung bekommen, wo es sonst noch zu Unregelmäßigkeiten bei den Kommunalwahlen gekommen ist. Wir haben einen Ergänzungsantrag nachgeschoben, weil hier nur die Fälle aufgelistet worden sind, die von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet wurden. Die Fälle, wo Wahlanfechtungen aus der Bevölkerung gekommen sind, wo es vorher keine Beanstandungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde gab und wo Urteile gefällt worden sind, sind nämlich in diesen Bericht nicht aufgenommen worden. Hier soll noch eine Ergänzung stattfinden, damit wir ein vollständiges Bild haben. Denn es hat weitere Fälle gegeben, zum Beispiel die Wiederholung der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Gräfelfing, die in diesem Bericht nicht auftaucht.
Es ist nicht einfach, Korrekturen am Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz durchzuführen, ohne das Wahlrecht gerade bei der Briefwahl einzuschränken und ohne rechtsstaatliche Wahlgrundsätze zu verletzen. Wir haben uns in unserem Gesetzentwurf auf zwei Punkte konzentriert, mit denen wir Abhilfe schaffen wollen. Wir haben das deshalb getan, weil in dem Bericht der Staatsregierung keine Ansätze zu erkennen sind, wie die Staatsregierung Korrekturen am Wahlrecht vornehmen will. Es wurde geschrieben, dass das Wahlrecht eigentlich in Ordnung sei und dass man nicht viel machen könne und dass viele Verstöße auf der Mißachtung des Wahlrechts beruhten.
Einer der beiden Ansätze, die wir uns vorstellen, ist, dass wir das Fälschungsrisiko bei der Briefwahl minimieren wollen. Das ist nicht leicht, ohne die Briefwahlmöglichkeiten einzuschränken. Es muss aber zumindest sichergestellt sein, dass derjenige, der die Briefwahl auf dem Benachrichtigungskärtchen beantragt, wenigstens persönlich die Briefwahlunterlagen in die Hand bekommt. Das wollen wir erreichen, indem die Briefwahlunterlagen nur persönlich ausgehändigt werden oder zumindest mit der Post zugeschickt werden, damit keine Boten zwischengeschaltet werden können. Es gibt Situationen, wo selbsternannte Wahlhelfer zum Beispiel in einem Altenheim herumlaufen, sich die Unterschriften für die Beantragung der Wahlunterlagen geben lassen, mit 40 bis 50 dieser Karten zu der Gemeinde gehen, sich die Wahlunterlagen aushändigen lassen und diese ins Heim bringen. Was auf dem Weg dorthin geschieht, das ist die große Frage. Hier liegen die großen Möglichkeiten zur Wahlfälschung.
Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die Wählerin und der Wähler die Wahlunterlagen persönlich in die Hand bekommen und dass zwischengeschaltete Personen, die hilfreich zur Seite stehen wollen, nicht die Möglichkeit bekommen, ohne Wissen der Betroffenen die Stimmzettel auszufüllen. Das war in Dachau das Problem, wo 3500 der eidesstattlichen Versicherungen, mit denen belegt wird, dass der Wähler selbst gewählt hat, verschwunden sind.
Das zweite Problem, das wir ausräumen wollen, ist die ungute Situation, dass der Wahlausschuss ein Wahlergebnis als richtig feststellen muss, obwohl er überzeugt ist, dass dieses Wahlergebnis nicht richtig sein kann. Das war ebenfalls das Problem in Dachau. Deswegen wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass die Entscheidung sofort an die Rechtsaufsichtsbehörde abgegeben werden kann. Damit sparen wir uns das ganze Verfahren mit Androhung der Ersatzvornahme und Zeitverzögerungen. In Dachau sind Wochen vergangen, bis der Wahlausschuss endlich die Entscheidung getroffen hat, die er treffen musste, obwohl er überzeugt war, dass er ein falsches Wahlergebnis feststellt. Diese Entscheidung soll an die Rechtsaufsichtsbehörde abgegeben werden können, die sowieso die Wahl überprüfen muss. Damit wird ein Zwischenschritt eingespart, und die ehrenamtlich Tätigen in den Wahlausschüssen werden nicht einem Gewissenskonflikt ausgesetzt.
Die Nichtigkeitserklärung bzw. die Berichtigung kann dann schneller erfolgen. Damit tritt erst gar nicht die
Situation ein, dass ein möglicherweise unrechtmäßiges Gremium in Amt und Würden gesetzt werden muss, wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird. Das normale Wahlanfechtungsverfahren mit seinen gerichtlichen Möglichkeiten wird durch unseren Gesetzentwurf nicht beeinträchtigt; wir wollen nur eine Verfahrensabkürzung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Heike, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Auch wenn heute erst die Erste Lesung stattfindet, sind einige Anmerkungen zu machen. Zu den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Gantzer ist zu sagen: Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, am Sonntag finden die Wahlen in Dachau statt. Ich gehe davon aus, dass wir danach wieder miteinander reden können, sine ira et studio. Dann kommen wir vielleicht wieder auf einen vernünftigen Weg; denn das, was Sie uns heute vorgelegt haben – ich komme noch darauf – ist mit Sicherheit ein Schritt, der sehr kurz gesprungen ist, um nicht zu sagen: zu kurz gesprungen ist.
Ich möchte zunächst auf die Vorschläge des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingehen. Wenn die Aushändigung von Briefwahlunterlagen nur noch persönlich oder durch die Post erfolgen soll, keine Abgabe an Dritte – so genannte Bevollmächtigte – und keine Aushändigung an nahe Verwandte mehr möglich ist, dann wird der Sinn der Briefwahl unterlaufen. Ich nenne Ihnen ein einfaches Beispiel. Was machen Sie, wenn der Wahlberechtigte kurzfristig krank wird? – Das kommt häufiger vor, als man denkt.
Dann ist nämlich keine Lösung gefunden. Das Ergebnis wird sein, dass solche Leute zum weitaus überwiegenden Teil von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Ersetzung der Feststellung des Wahlergebnisses – so eine weitere Forderung – durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist unseres Erachtens nicht geeignet. Erst einmal muss der Verstoß festgestellt werden. Dieser Verstoß wird normalerweise erst durch die Staatsanwaltschaft, womöglich auch durch Gerichtsentscheidungen, siehe Dachau, in die richtige Richtung gebracht und damit der Beweis für diese Feststellungsmöglichkeit gegeben. Also ist es wohl so, dass die Ersatzvornahme nicht dienlich ist, dass sie letztlich keine Lösung darstellt, weil wir damit nicht schneller zurande kommen. Das ist für mich wieder ein Schnellschuss.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich gehe davon aus, dass wir am 19. März 2003 die Möglichkeit haben werden, wenn nämlich der Bericht, der von der SPD gefordert worden ist, im innenpolitischen Ausschuss gegeben wird, noch einmal alles zu erläutern und durchzuprüfen. Ich glaube, dass wir dann Lösungen finden. Dass etwas geändert werden muss, hat niemand bestritten; das ist der richtige Weg.
Jetzt zu dem, was die SPD gesagt hat: Ungültigkeitserklärung bei Rechtskraft, Nachwahl nach drei Monaten, Zeitdifferenz von sechs Monaten. Ich frage mich, Kollege Prof. Dr. Gantzer, wie wollen Sie das erreichen? – Sie müssen erst einmal Erkenntnisse haben, dann müssen diese festgestellt werden, und daraus resultierend kann erst eine Wiederholung der Wahl erfolgen. Dass dabei natürlich verschiedene Dinge vorkamen, die nicht so günstig sind, dass Leute, die man nachweislich der Wahlfälschung überführt hat, auf einer Liste stehen, darüber muss man reden. Aber mit Ihren Vorschlägen kann man das mit Sicherheit nicht verbessern.
Jetzt noch ein Satz – weil das für mich wirklich ein Schauantrag ist – zur Kostentragung. Haben Sie sich Ihren Gesetzesvorschlag einmal genau angeschaut? Dort heißt in Artikel 54, wie Sie ihn formulieren wollen:
Beruht die Ungültigerklärung einer Wahl auf dem vorsätzlichen Verhalten eines Mitglieds eines Wahlvorschlagträgers, so hat dieser Wahlvorschlagträger die Kosten der Nachwahl zu übernehmen.
Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, da müssen Sie noch einmal erklären, wie Sie das machen wollen, ohne zu erreichen, dass sich niemand mehr als Wahlhelfer bereit erklärt.
Wie wollen Sie denn wissen, wer das Mitglied von welchem Wahlvorschlagträger – übrigens ein herrliches Wort – ist. Ich meine, das müsste durchdacht werden. Wir würden den Wählern Steine statt Brot geben, wenn wir nach Ihrem Vorschlag vorgehen würden.
Ein Satz sei mir noch gestattet; das ist vielleicht wirklich im Bereich des Aktuellen, leider ist die Fraktionsspitze der SPD jetzt nicht da, Prof. Gantzer wird es sicherlich ausrichten: Wenn ich erleben muss, dass ein Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion der SPD in Dachau auftritt und sich dort selbst zur Wahlfälschung hergibt, dann muss ich fragen, ob er oder dieser Vorschlag noch ernst genommen werden. Den Saubermann zu spielen, selbst aber genau anders herum zu arbeiten, das ist mit Sicherheit nicht glaubwürdig. Wenn so jemand in Dachau auftritt und ein Foto mit einer Briefwählerin zusammen mit der zweiten Bürgermeisterin von der SPD machen will, noch dazu im Amtsgebäude, dann ist das eine parteipolitische Veranstaltung. Nach Artikel 20 der Bayerischen Verfassung ist das nicht zulässig. Ich darf zitieren, was der „Münchner Merkur“ dazu schreibt, das alleine ist schon entlarvend genug.
Den Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform wollte die SPD vorstellen und hätte doch beinahe geltendes Wahlrecht gebrochen und einen klassischen Anfechtungsgrund gegen die Nachwahl der OB-Stichwahl geliefert.
Doch wenn man schon trotz der selbst so oft bemühten politischen Hygiene nicht davor zurückschreckt, hätte man das zumindest rechtlich absichern sollen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, mit zwei Zungen zu reden. Dann darf sich nicht wundern, wenn man nicht mehr glaubwürdig ist. Das muss ich Ihnen, von der SPD, in diesem Fall vorwerfen.
Wir werden das in den Besprechungen in den Ausschusssitzungen mit Sicherheit sehr genau prüfen. Wir werden Lösungen finden, wir werden auch gemeinsam nach Lösungen suchen. Nach dem Sonntag wird es hoffentlich auch mit Ihnen möglich sein, verehrter Herr Prof. Dr. Gantzer, wieder sine ira et studio zu reden.