Jürgen Heike

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kollegin Hirschmann hat in ihrer Rede auf den Coburger Schülerselbstmord hingewiesen und einen Zwischenruf von mir so gehört, als ob ich das Wort „Schwachsinn“ gebraucht hätte. Das ist nicht richtig. Ich habe diesen Hinweis von ihr als geschmacklos bezeichnet. Ich werde mich dagegen verwahren, dass behauptet wird, es sei irgendwo das Wort „Schwachsinn“ gefallen. Es ist weder von mir noch von meiner Fraktion gebraucht worden, dafür ist die Sache viel zu ernst.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst, Frau Kollegin Tausendfreund, zu Ihren Ausführungen: Ob Sie hier etwas angestoßen haben, das werden wir noch sehen, aber ich bin zumindest dankbar, dass Sie auf die sachliche Diskussion zurückgeführt haben. Das habe ich bei meinem Kollegen Prof. Dr. Gantzer wieder einmal, wie immer, wenn es um
die Wahlfälschung in Dachau ging, nicht feststellen können. Darauf komme ich aber noch zurück.
Sowohl die GRÜNEN als auch die SPD hatten die Möglichkeit, uns in der Ersten Lesung und natürlich auch in den Ausschüssen klarzumachen, warum Sie genau diese Vorschläge hier eingebracht haben. Sie haben es immer noch nicht geschafft, den Nachweis zu bringen, dass die Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Veränderungen besteht. Die Vorschläge, die Sie uns übermittelt haben, sind – ich muss das so deutlich sagen – Schnellschüsse. Die Vorschläge sind weder zielführend, noch sind sie verfassungsrechtlich akzeptabel – leider ist Kollege Dr. Hahnzog nicht da, den hätte ich gerne als Zeugen hier angerufen.
Fangen wir mit der sachlichen Durchforstung Ihrer Vorschläge an: Dass nach sechs Monaten bereits völlig neue Wahlvorschläge eingebracht werden müssen, um damit eine völlig neue Wahl mit völlig neuem Vorlauf zu ermöglichen, kann wohl nicht Sinn der Sache sein. Innerhalb dieser Sechsmonatsfrist zwischen angefochtener Wahl und der Durchführung der Neuwahl – das müssen Sie sich einmal vorstellen – sollen die Einreichung neuer Vorschläge, die Bekanntmachung dieser Vorschläge, die Beschlussfassung des Wahlausschusses, die Behandlung möglicher Einsprüche von Wahlbewerbern, die abgelehnt worden sind, das Beschwerdeverfahren und die Bekanntmachung der zugelassenen Vorschläge, der Druck der Stimmzettel und nicht zuletzt die Versendung von Briefwahlunterlagen mit der Möglichkeit, sich für die Briefwahl zu entscheiden, stattfinden. Meine Damen und Herren Kollegen, Sie glauben nicht im Ernst, dass so etwas überhaupt machbar ist.
Dann wurde vorgeschlagen, dass der Rücktritt von Wahlfälschern erzwungen werden kann. Kollege Gantzer, ich gebe Ihnen Recht, solche Leute gehören nicht in ein solches Gremium.
Aber das weiß der Bürger. Das Beispiel Dachau hat auch gezeigt, was in solchen Fällen geschieht.
Ein erzwungener Rücktritt von Wahlfälschern hört sich zwar wunderbar an, hat aber nur zur Folge, dass eine Wahl verzögert werden muss, denn derjenige, der bezichtigt wird, muss überführt werden, und derjenige der überführt ist, hat trotzdem Rechtsmittel. Die wird er ausschöpfen. Das haben sie vorhin gerade im Falle des Dachauer Bürgermeisters kritisiert, der sich im Übrigen rechtlich einwandfrei verhalten hat, Herr Kollege. Bei Wahlfälschern aber wollen Sie das zulassen? – Das wäre doch wirklich die Verkehrung von allem, was wir wollen. Letztendlich könnte dies auch zu einer Gefahr für das passive Wahlrecht werden, und davor warne ich nachdrücklich.
Die Kosten für Nachwahlen: Wenn festgestellt wird, dass irgendjemand oder eine Gruppe – ich will hier nicht von einer Partei reden – solche Verstöße begangen hat, soll nach ihren Vorschlägen Kolleginnen und Kollegen der SPD, von der Gruppe bzw. von denjenigen, die für diese Gruppe stehen, die Kosten aufgebracht werden. Das ist eine völlige neue Sache, das ist eine Art von Organhaftung, die wir nicht kennen, und die wir so doch auch alle
nicht wollen. Meines Erachtens ist dieser Vorschlag nicht durchdacht worden. Was geschieht dann mit Wählergruppen, haben Sie das schon einmal bedacht? Wer haftet? Alle miteinander? Auch diejenigen, die sich anständig verhalten haben? – Erwarten Sie, dass irgendjemand noch für eine Gruppe kandidiert, wenn er nicht mehr danach behandelt wird, was er getan hat, sondern danach, was ein anderer, mit dem er gar nichts zu tun haben muss, gemacht hat? Wer stellt sich dann noch als Wahlhelfer zur Verfügung? Wer ist noch bereit, auf einer Liste zu kandidieren und sorgt dafür, dass wir unsere Basisdemokratie, auf die wir alle so stolz sind, weiterhin durchführen können? Wer ist rechtlich ein Mitglied und damit haftbar? – Wir alle, nicht nur unsere Partei, sondern auch Sie, haben auf unserer Liste Personen, die nicht Mitglieder unserer Partei sind, sondern die sich bereit erklären, auf der Liste mitzukandidieren. Darauf sind wir stolz.. Will man diese Kandidaten dann auch zur Kasse bitten? Schafft man dadurch nicht viel mehr, dass niemand mehr bereit ist, in der Demokratie mitzumachen? Was Sie, meine Damen und Herren von der SPD, hier versuchen, ist sicherlich gut gemeint, jedoch nicht durchdacht worden.
Bei den GRÜNEN handelt es sich um die Frage der Briefwahlunterlagen. Frau Kollegin Tausendfreund, Sie haben das Beispiel des Altenheims gebracht. Dieses Beispiel können wir auch auf andere übertragen, denn so etwas gibt es auch in Familien, das kommt in der Verwandtschaft vor. Wissen Sie aber eigentlich, was Sie fordern? – Sie fordern, dass nur noch postalisch oder persönlich die Wahlunterlagen ausgehändigt werden können. Wie soll das möglich sein? Die Versendung von Unterlagen durch die Post an dem Tag, an dem die Wahl stattfindet – weil der Betroffene zufällig krank geworden ist – geht nicht. Damit beschneiden Sie das aktive Wahlrecht für diejenigen, die am Tag der Wahl erkrankt sind. Das kann doch nicht der Fall sein! Das ist außerdem verfassungswidrig. Das werden wir auch ganz deutlich sagen. So etwas geht für uns nicht. Sie entmündigen Kranke, das ist nicht zulässig.
Sie fordern außerdem den Ersatz von Feststellungen, was bedeutet, dass nicht der Wahlausschuss, wenn der sich weigert, sondern die Rechtsaufsichtsbehörde eingreifen müsste. Das geht an der Sache völlig vorbei. Zunächst einmal müssen die Manipulationen nachgewiesen werden, und dann muss dem Wahlausschuss die Möglichkeit zur Feststellung gegeben werden. Die Ersatzvornahme kann nicht anders vorgehen als die eigentliche Vornahme selbst, das heißt sie muss von Fakten ausgehen. Solange diese aber rechtlich nicht einwandfrei geklärt sind, kann das auch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht lösen. Das darf sie nicht einmal. Wir haben also auch hier eine Situation, die niemanden hilft. Das ist nur Aktionismus.
Als Fazit meiner bisherigen Ausführungen darf ich feststellen: Erstens: Verehrter Herr Kollege Dr. Gantzer, Sie sind in den letzten Wochen immer wieder als ungefragter Ratgeber aufgetreten und haben die Rücknahme von Anträgen und Gesetzesvorlagen gefordert. Heute hätte es Ihnen gut angestanden, wenn Sie diesen Gesetzesentwurf zurückgezogen hätten, denn er ist mit Sicherheit nicht sachdienlich.
Sie allerdings überhaupt nicht, Kollege Dr. Gantzer, das ist Ihr Problem. Sie werden auch nicht glaubwürdiger, wenn Sie uns auf der einen Seite erklären, was wir tun sollen, wenn Sie auf der anderen Seite selbst nicht danach handeln. Dieser Schnellschuss hilft Ihnen nicht. Sie behindern, ja Sie unterlaufen sogar elementare Grundrechte der Wahlteilnahme. Sie behindern und verhindern die ehrenamtliche Teilnahme von Wahlhelfern, von Parteien und Gruppierungen. Das kann sicher nicht Sinn der Sache sein. Ihr Verhalten wird allerdings durchschaubar, wenn man auf das Datum schaut, wann die Gesetzesinitiative eingebracht worden ist. Es geschah zu einem Zeitpunkt, als in Dachau die Nachwahl vor der Tür stand. Mein verehrter Kollege Prof. Dr. Gantzer wollte gerne dazu beitragen, dass sich das Ergebnis einer Wahl ändert, welche nicht so ausgefallen war, wie er sie gerne gehabt hätte. Das verstehe ich. Jetzt aber sollten Sie Ihren Antrag zurückziehen. Sie hatten nämlich Pech, der Wähler war mündiger als Sie dachten und hat genau das getan, was wir von ihm erwartet haben: Er hat nach den Fakten entschieden, und er hat sich dem rechtlich einwandfreiem Bürgermeisterhandeln angeschlossen. Das müssen sie von der SPD zur Kenntnis nehmen. Auch wir haben das schon manches Mal gemusst. Ich bin deshalb der Meinung, dieser Auftritt heute wäre nicht notwendig gewesen. Sie haben von einer Beerdigung gesprochen. Wenn Sie den Gesetzentwurf nicht zurückziehen, dann ist dies eine Beerdigung dritter Klasse. Die Leiche wird wahrscheinlich den Sarg noch selbst tragen müssen. Kerzen gibt es jedenfalls keine mehr dafür.
Was wir tun werden, Kollege Dr. Gantzer: Wir werden die Staatsregierung auffordern – das ist bereits erfolgt –, dass geprüft wird, was noch auf uns zukommt. Wir erwarten, und das wurde von der Staatsregierung zugesagt – das haben Sie im Ausschuss selbst miterlebt –, dass rechtzeitig eine Stellungnahme abgegeben wird im Hinblick auf eventuell notwendige, mögliche und verfassungsrechtlich einwandfreie Änderungen unserer kommunalen Wahlgesetzte, wobei auch bei der Briefwahl eine Überprüfung stattfinden muss, wie es weitergeht. Mit Sicherheit geht es aber nicht so, Frau Kollegin Tausendfreund, dass wir die Menschen, die das Pech haben, am Wahltag zu erkranken, von der Wahl ausschließen. Der blinde Aktionismus schadet, und so schlecht sind die Zustände nicht, Herr Kollege Dr. Gantzer. Ihr beliebter Begriff – Bananenrepublik – geht zu weit. Bei 4078 Wahlvorgängen in diesem Wahlgang 2002 sind ganze 98 berichtigt worden. Elf von 4078 – nur elf, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – mussten für ungültig erklärt werden. Es macht mir direkt Spaß, Kollege Dr. Gantzer, auch Sie noch einmal aufzufordern, Ihren Gesetzesentwurf zurückzuziehen. Sie werden das nicht tun, also werden wir ihn ablehnen, und wir werden uns dagegen wehren, mit Schnellschüssen etwas zu zerstören, was wir eigentlich schützen wollen.
Das erfolglose Wahlscharmützel von Dachau könnte jetzt endlich beerdigt werden. Wir haben einen demokratisch gewählten Oberbürgermeister und ordentlich gewählte Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte. Lassen Sie die Leiche endlich liegen, es bringt Ihnen gar nichts, wenn Sie weitermachen. Wir sind der Ansicht, es wird dadurch, dass wir blinden Aktionismus verfolgen, nicht besser. Wir warten auf die notwendigen Informationen, dann werden wir mit Sicherheit die notwendigen Änderungen vornehmen. Ihre Vorschläge aber werden wir heute ablehnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.
Das wird Ihnen aber nichts nützen.
Ich habe zu diesem Thema bereits im Innenausschuss ausführlich Stellung genommen. Offensichtlich haben Sie die Argumente nicht akzeptiert, denn Sie haben die alten Kamellen wieder auf den Tisch gelegt. So kann ich Ihnen nicht ersparen, heute und hier auch die Position der Staatsregierung noch einmal darzulegen.
Wir halten es, ebenso wie die CSU-Fraktion, für nicht richtig, einzelne Regelungen vorzuziehen. Wir wollen vielmehr, wie wir es nach jeder Kommunalwahl gemacht haben, Erfahrungen aus allen Regierungsbezirken auswerten und dann ein aufeinander abgestimmtes Regelungswerk von Gesetz, Wahlordnung und Bekanntmachung vorlegen. Das liegt, so glaube ich, auch im Sinne all derjenigen, die diese Gesetze – die ohnedies kompliziert genug sind – anwenden müssen, wenn sie eventuelle Neuerungen in einem Paket präsentiert bekommen.
Ihre Gesetzentwürfe beschäftigen sich dagegen nur mit wenigen Teilaspekten des Wahlrechts. Einzelne Vorschläge sind dabei unausgegoren, begegnen aber auch inhaltlichen Bedenken.
Die SPD fordert in ihrem Gesetzentwurf, das Wahlverfahren bereits dann insgesamt zu wiederholen, wenn zwischen der für ungültig erklärten Wahl und der Nachwahl mehr als sechs Monate liegen. Die derzeitige Rechtslage sieht bekanntlich ein Jahr vor. Aber auch in dem Fall, dass die Nachwahl binnen sechs Monaten oder früher stattfindet, sollen die Wahlvorschlagsträger binnen vier Wochen nach Erreichen der Bestandskraft der Ungültigkeitserklärung neue Wahlvorschläge einrei
chen können. Nach dem Vorschlag der SPD würde es zu einer auf die Mängel beschränkten Nachwahl nur dann kommen, wenn die Ungültigerklärung der Wahl sehr rasch erfolgt und umgehend – sie darf also in diesem Fall überhaupt nicht angefochten werden – in Bestandskraft erwächst. Derart kurze Zeitläufe sind nach unserer Erfahrung nicht der Regelfall. Vielmehr wird wohl meist die Sechsmonatsfrist sogar überschritten mit der Folge, dass das gesamte Wahlverfahren wiederholt werden müsste. Das Verfahren würde sich dadurch verlängern und das berechtigte Interesse sowohl der Wahlberechtigten als auch der Bewerber an einer möglichst zeitnahen, demokratischen Legitimation erst zu einem späteren Zeitpunkt befriedigt werden können.
Soweit die SPD verhindern möchte, dass bei der Nachwahl Personen kandidieren, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Wahlvorschriften verletzt haben, bin ich mit Ihnen in der Zielsetzung durchaus einig. Hier sollte die Möglichkeit des Rücktritts künftig vorgesehen werden. Rechtlich schwierig ist es allerdings, diesen Rücktritt, wenn er nicht freiwillig erfolgt, zu erzwingen, da eine derartige Einschränkung des passiven Wahlrechts wohl allenfalls durch eine Gerichtsentscheidung möglich wäre. In derartigen Fällen sind in erster Linie wohl auch die Parteien und Wählergruppen aufgerufen, auf die Bewerber Einfluss zu nehmen.
Den Vorschlag, dass der Wahlvorschlagsträger die Kosten der Nachwahl trägt, wenn sie durch vorsätzliches Verhalten eines Mitglieds des Wahlvorschlagsträgers verursacht wurde, lehne ich grundsätzlich ab. Eine derartige Haftung macht nur auf den ersten Blick einen guten Eindruck. Sie würde aber, zu Ende gedacht, zu einer Garantie und Einstandspflicht der Parteien und Wählergruppen auch für Kriminelle führen. Bei einer nichtorganisierten Wählergruppe, wie sie vielfältig in unserem Lande auftreten, würden sich die Ansprüche auf Kostenersatz gar gegen die einzelnen Mitglieder der Wählergruppe persönlich richten, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Eine derartige „Sippenhaft“ kann zum finanziellen Ruin Unschuldiger führen. Parteien und Wählergruppen werden sich künftig stark zurückhalten, Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen, wenn sie sich deren jeweiliges Fehlverhalten zurechnen lassen müssen. Sie hätten häufig auch Schwierigkeiten, Bewerber oder Mitglieder zu gewinnen.
Etwas anderes ist die Frage, ob ein Wahlfälscher selbst für die Folgen seines Handelns haften sollte. Eine nähere Überprüfung, ob eine solche Regelung eingeführt werden sollte, halte ich für durchaus sinnvoll.
Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nicht mehr an nahe Familienangehörige und an andere Personen auszuhändigen. Daran ist richtig, dass die Briefwahl natürlich Angriffsflächen für Wahlmanipulationen bieten kann. Man muss aber auch sehen, dass eine Einschränkung der Briefwahl zu einer Abnahme der ohnehin meist zu niedrigen Wahlbeteiligung führen würde. Gerade in Fällen plötzlicher Erkrankung ist es dem Wahlberechtigten häufig nicht möglich, die Unterlagen persönlich abzuholen. Eine Zusendung käme vielleicht zu spät. Ein Verbot hinsichtlich der Abho
lung durch Familienangehörige stieße sicherlich auch in der Bevölkerung weitgehend auf Unverständnis. Die Abholung durch Familienangehörige war im Übrigen, wie Sie wissen, nicht das Problem in Dachau. Denkbar erscheint mir, die Abholung durch Familienangehörige weiterhin zu erlauben, aber die Aushändigung an andere Personen als Familienangehörige nicht mehr in „dringenden Ausnahmefällen“, sondern nur noch bei plötzlicher Erkrankung zuzulassen. Das Landeswahlrecht wurde bekanntlich bereits entsprechend geändert.
Den Vorschlag, die Festsetzung des Abstimmungs- bzw. Wahlergebnisses durch die Rechtsaufsichtsbehörde vornehmen zu lassen, wenn es von den Wahlorganen nicht festgestellt werden kann, kann ich ebenfalls nicht unterstützen. Zu dem Zeitpunkt, in dem das Wahlergebnis festgestellt werden muss, mag der Sachverhalt eines vermuteten Wahlrechtsverstoßes zwar noch nicht erwiesen sein, die Rechtsaufsichtsbehörde steht dann aber vor den gleichen Problemen wie der Wahlausschuss. Wenn der Wahlvorstand oder der Wahlausschuss das Ergebnis nicht feststellen kann, was soll dann die Rechtsaufsichtsbehörde feststellen? – Das wäre ein Schwarzer-Peter-Spiel, das uns nicht weiterführt. Denkbar ist lediglich, die Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die schon bisher nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Regelungen möglich ist, unter erleichterten Voraussetzungen in diesem Spezialfall zuzulassen.
Wie bereits angekündigt, werden wir die Erfahrungen der letzten Gemeinde- und Landkreiswahlen für eine Fortschreibung des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts aus einem Guss nutzen. Das Innenministerium hat die von den Regierungen erbetenen Erfahrungsberichte systematisch erfasst und bereits mit den Regierungen besprochen. Das Ministerium wird diese Erfahrungsberichte nun unter Einbindung von erfahrenen Wahlrechtspraktikern auswerten und dann dem Landtag rechtzeitig einen Gesetzentwurf mit vernünftigen Änderungen vorlegen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 7 – Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion – abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/11564 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/11578 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist ebenfalls abgelehnt.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:
Tagesordnungspunkt 9
Gesetzentwurf der Abgeordneten Peters, Lück, Volkmann und anderer (SPD)
zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
hier: Einführung der Zweitwohnungssteuer in Bayern (Drucksache 14/10710)
Zweite Lesung –
Tagesordnungspunkt 10
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Dürr, Tausendfreund, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Wiederherstellung des Steuerfindungsrechts der Städte und Gemeinden zur Sicherung der kommunalen Finanzen (Drucksache 14/10907)
Zweite Lesung –
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Das Wort hat Herr Boutter.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Auch wenn heute erst die Erste Lesung stattfindet, sind einige Anmerkungen zu machen. Zu den Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Gantzer ist zu sagen: Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, am Sonntag finden die Wahlen in Dachau statt. Ich gehe davon aus, dass wir danach wieder miteinander reden können, sine ira et studio. Dann kommen wir vielleicht wieder auf einen vernünftigen Weg; denn das, was Sie uns heute vorgelegt haben – ich komme noch darauf – ist mit Sicherheit ein Schritt, der sehr kurz gesprungen ist, um nicht zu sagen: zu kurz gesprungen ist.
Ich möchte zunächst auf die Vorschläge des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingehen. Wenn die Aushändigung von Briefwahlunterlagen nur noch persönlich oder durch die Post erfolgen soll, keine Abgabe an Dritte – so genannte Bevollmächtigte – und keine Aushändigung an nahe Verwandte mehr möglich ist, dann wird der Sinn der Briefwahl unterlaufen. Ich nenne Ihnen ein einfaches Beispiel. Was machen Sie, wenn der Wahlberechtigte kurzfristig krank wird? – Das kommt häufiger vor, als man denkt.
Dann ist nämlich keine Lösung gefunden. Das Ergebnis wird sein, dass solche Leute zum weitaus überwiegenden Teil von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Ersetzung der Feststellung des Wahlergebnisses – so eine weitere Forderung – durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist unseres Erachtens nicht geeignet. Erst einmal muss der Verstoß festgestellt werden. Dieser Verstoß wird normalerweise erst durch die Staatsanwaltschaft, womöglich auch durch Gerichtsentscheidungen, siehe Dachau, in die richtige Richtung gebracht und damit der Beweis für diese Feststellungsmöglichkeit gegeben. Also ist es wohl so, dass die Ersatzvornahme nicht dienlich ist, dass sie letztlich keine Lösung darstellt, weil wir damit nicht schneller zurande kommen. Das ist für mich wieder ein Schnellschuss.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich gehe davon aus, dass wir am 19. März 2003 die Möglichkeit haben werden, wenn nämlich der Bericht, der von der SPD gefordert worden ist, im innenpolitischen Ausschuss gegeben wird, noch einmal alles zu erläutern und durchzuprüfen. Ich glaube, dass wir dann Lösungen finden. Dass etwas geändert werden muss, hat niemand bestritten; das ist der richtige Weg.
Jetzt zu dem, was die SPD gesagt hat: Ungültigkeitserklärung bei Rechtskraft, Nachwahl nach drei Monaten, Zeitdifferenz von sechs Monaten. Ich frage mich, Kollege Prof. Dr. Gantzer, wie wollen Sie das erreichen? – Sie müssen erst einmal Erkenntnisse haben, dann müssen diese festgestellt werden, und daraus resultierend kann erst eine Wiederholung der Wahl erfolgen. Dass dabei natürlich verschiedene Dinge vorkamen, die nicht so günstig sind, dass Leute, die man nachweislich der Wahlfälschung überführt hat, auf einer Liste stehen, darüber muss man reden. Aber mit Ihren Vorschlägen kann man das mit Sicherheit nicht verbessern.
Jetzt noch ein Satz – weil das für mich wirklich ein Schauantrag ist – zur Kostentragung. Haben Sie sich Ihren Gesetzesvorschlag einmal genau angeschaut? Dort heißt in Artikel 54, wie Sie ihn formulieren wollen:
Beruht die Ungültigerklärung einer Wahl auf dem vorsätzlichen Verhalten eines Mitglieds eines Wahlvorschlagträgers, so hat dieser Wahlvorschlagträger die Kosten der Nachwahl zu übernehmen.
Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, da müssen Sie noch einmal erklären, wie Sie das machen wollen, ohne zu erreichen, dass sich niemand mehr als Wahlhelfer bereit erklärt.
Wie wollen Sie denn wissen, wer das Mitglied von welchem Wahlvorschlagträger – übrigens ein herrliches Wort – ist. Ich meine, das müsste durchdacht werden. Wir würden den Wählern Steine statt Brot geben, wenn wir nach Ihrem Vorschlag vorgehen würden.
Ein Satz sei mir noch gestattet; das ist vielleicht wirklich im Bereich des Aktuellen, leider ist die Fraktionsspitze der SPD jetzt nicht da, Prof. Gantzer wird es sicherlich ausrichten: Wenn ich erleben muss, dass ein Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion der SPD in Dachau auftritt und sich dort selbst zur Wahlfälschung hergibt, dann muss ich fragen, ob er oder dieser Vorschlag noch ernst genommen werden. Den Saubermann zu spielen, selbst aber genau anders herum zu arbeiten, das ist mit Sicherheit nicht glaubwürdig. Wenn so jemand in Dachau auftritt und ein Foto mit einer Briefwählerin zusammen mit der zweiten Bürgermeisterin von der SPD machen will, noch dazu im Amtsgebäude, dann ist das eine parteipolitische Veranstaltung. Nach Artikel 20 der Bayerischen Verfassung ist das nicht zulässig. Ich darf zitieren, was der „Münchner Merkur“ dazu schreibt, das alleine ist schon entlarvend genug.
Den Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform wollte die SPD vorstellen und hätte doch beinahe geltendes Wahlrecht gebrochen und einen klassischen Anfechtungsgrund gegen die Nachwahl der OB-Stichwahl geliefert.
Doch wenn man schon trotz der selbst so oft bemühten politischen Hygiene nicht davor zurückschreckt, hätte man das zumindest rechtlich absichern sollen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet, mit zwei Zungen zu reden. Dann darf sich nicht wundern, wenn man nicht mehr glaubwürdig ist. Das muss ich Ihnen, von der SPD, in diesem Fall vorwerfen.
Wir werden das in den Besprechungen in den Ausschusssitzungen mit Sicherheit sehr genau prüfen. Wir werden Lösungen finden, wir werden auch gemeinsam nach Lösungen suchen. Nach dem Sonntag wird es hoffentlich auch mit Ihnen möglich sein, verehrter Herr Prof. Dr. Gantzer, wieder sine ira et studio zu reden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht, dann wird so verfahren.
Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:
Tagesordnungspunkt 3
Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Irlinger, Goertz und anderer (SPD)
Zweite Lesung –
Tagesordnungspunkt 4
Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Drucksache 14/9152)
hierzu:
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Münzel, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Drucksache 14/10635)
Änderungsantrag der Abgeordneten Glück, Siegfried Schneider und anderer (CSU)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen
Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (Drucksache 14/11579)
Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Glück und anderer und Fraktion (CSU)
Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Drucksache 14/11625)
Ich erteile Abgeordnetem Glück das Wort zur Geschäftsordnung.
Er lässt das Kind im Manne ein bisschen spielen.
Wenn ich höre, Frau Schmitt-Bussinger, dass Ihr Vorgänger im Amt, die Nürnberger Polizei als Kindergarten und Kollege Dr. Köhler, der in den Bundestag gegangen ist, die Polizei in Oberfranken als Altenheim bezeichnet hat, muss ich sagen, war das mit Sicherheit für den Umgang mit unserer Polizei nicht dienlich. Ich glaube, das wird sich hoffentlich unter Ihrer Ägide ändern.
Wir möchten gern, dass die innere Sicherheit so behandelt wird, wie es bisher ist. Dass Sie bei Innenminister Günther Beckstein in guten Händen ist, zeigen die Erfolge und das kann man auch ausdrücklich sagen.
Ein paar letzte Sätze zu den Ausführungen der Frau Kollegin Tausendfreund. Ich weiß nicht, ob Sie richtig informiert sind, wenn Sie beim Grundsicherungsgesetz davon gesprochen haben, das müsse natürlich vom Bund bezahlt werden. Wenn unter „natürlich“ zu verstehen ist, dass es ganze 15% sind, und 85% von den Kommunen zu tragen sind, kann das nicht in unserem Sinne sein. Sie haben den Straßenbau angesprochen, bei dem Mittel hätten gekürzt werden sollen. Liebe Frau Kollegin, gehen Sie einmal auf das flache Land, ich glaube nicht, dass Sie sich da sehr viele Freunde machen, wenn Sie solche Forderungen erheben. Wir brauchen eine Verbesserung beim Staatsstraßenbau und ich meine, es ist der richtige Weg, hier etwas dazuzugeben.
Noch etwas anderes, was mich schon beeindruckt hat: Sie kritisieren, dass V-Leute bei den Rechtsextremisten untergebracht werden. Liebe Frau Tausendfreund, wie sollen wir denn sonst der Aufgabe Rechnung tragen können?
Auch in Leitungsfunktionen. Seien Sie mir nicht böse, aber das sind genau die Stellen, an denen wir die Betroffenen verunsichern können. Genau das ist der Sinn der Sache, dass diese nicht ungeschützt arbeiten können, egal in welchem Bereich. Ich denke, wir werden uns alle darin einig sein, dass alle Extremisten bekämpft werden müssen, und zwar sowohl die rechten als auch die linken; sie müssen auch überall bekämpft werden. Dann sind wir wieder auf dem richtigen Weg.
Ein letzter Satz zur Feuerwehr, weil das vorher nur am Rande angesprochen wurde: Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der SPD und von den GRÜNEN – Sie stehen in der Verantwortung und können Weichen stellen –, sorgen Sie dafür, dass es endlich eine Möglichkeit gibt, unsere Ehrenamtler bei Feuerwehr, Katastrophenschutz und überall, wo sie sich für die Allgemeinheit einsetzen, ernsthaft zu unterstützen und zu entlastet. Das, was Sie bisher tun, ist nur ein Kinderspiel; Sie wollen nur versuchen abzulenken.
Wenn Sie auf diese Art und Weise schon versuchen müssen Steuern zu holen, dann gute Nacht Deutsch
land. Ich bin damit am Ende und bitte alle miteinander sich zu überlegen, ob wir uns so zum Nachteil unserer Ehrenamtlichen und unserer Helfer, die immer wieder dafür sorgen, dass es uns gut geht, verhalten sollten. Das ist schlechter Stil.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Prof. Dr. Gantzer, es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie das hier vortragen.
Davor fürchten wir uns nicht. Im Gegensatz zu Ihnen – Sie haben so viel von Angst gesprochen – haben wir davor keine Angst.
Der Antrag der SPD ist wirklich nicht das erste Mal gestellt worden. Letztmalig ist er 1999 eingebracht
und abgelehnt worden. Ich muss Ihnen dazu sagen: Es bleibt dabei, wir wollen keinen Daueruntersuchungsausschuss. Was Sie hier wollen, ist im Grunde nichts anderes, als dass die PKG dazu herangezogen wird, ständig als Untersuchungsausschuss zu fungieren. Wenn Sie das gern machen, Herr Kollege – Sie haben doch sonst nicht soviel Zeit –, bitte, Sie können es ja mal probieren.
Eines sag ich Ihnen auch: Den Worten, die Sie auch heute hier vorgebracht haben, lassen Sie leider nicht die notwendigen Beweise folgen. Ich habe Sie das letzte Mal im Ausschuss aufgefordert, uns einmal konkret zu sagen, wo Sie eine Auskunft nicht erhalten haben.
Das Ergebnis ist, dass Sie bis heute – und wir hatten inzwischen eine Ausschusssitzung – keine Veranlassung gesehen haben, sich irgendwie zu äußern und zu sagen: In diesem konkreten Fall bin ich nicht informiert worden.
Wir verweigern Ihnen nichts, aber wir haben meines Erachtens auch die verdammte Pflicht und Schuldigkeit den Mitarbeitern des Amtes gegenüber, diese in ihrer gefährlichen Arbeit zu schützen. Wer das verniedlicht und verkleinert, dass es ein Sandkastenspiel ist, was im Amt gemacht wird, der, muss ich sagen, hat die Zeichen der Zeit wirklich nicht erkannt. Ich muss sagen, da stehen wir zu den Mitarbeitern des Landesamtes. Wir sind also nicht bereit, über das hinauszugehen, was wir haben.
Sagen Sie – ich fordere Sie wieder auf – in der nächsten PKG-Sitzung ganz konkret, wo Sie nicht informiert worden sind, wo Sie Anfragen gestellt haben, die Ihnen nicht beantwortet wurden.
Den Nachweis Ihrer Kritik bleiben Sie uns schuldig, und wenn Sie zehn Mal schreien, Prof. Gantzer, wird es auch nicht besser. Kommen Sie mit Ihren Informationen in der PKG, ich bin sehr gespannt darauf, und dann können wir auch darüber diskutieren.
Im Übrigen, wenn Sie von dem Thema Angst sprechen, sage ich Ihnen nur eines dazu: Wir haben so viel Angst und so viel zu verbergen, dass wir vonseiten der CSU Ihnen sogar einen Sitz abgegeben haben. Es hätte eigentlich 4 : 1 stehen können, wir haben 3 : 2 gemacht.
Also bitte versuchen Sie doch nicht zu verniedlichen. Wir geben Ihnen doch trotzdem immer wieder die Möglichkeit, sich zu artikulieren und entsprechend mitzuarbeiten. Ich finde es ein bisschen jämmerlich, wenn Sie das einfach unter den Tisch kehren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gesamte Antragstellung seitens der SPD ist nicht neu. Wir berufen uns ganz einfach auf das, was wir schon einmal diskutiert haben. Wir haben uns über den Untersuchungsausschuss unterhalten und wir werden auch weiterhin die Möglichkeit haben, Eingaben von Bürgern, die das Amt betreffen, dort zu behandeln und auch diese Betroffenen entsprechend zu informieren bzw. informieren zu lassen.
Lassen Sie mich aber noch ein paar Sätze zu dem sagen, was die Staatsregierung vorschlägt und was wir natürlich dann auch unterstützen werden. Was wir wollen, ist ein weitgehendes Auskunftsrecht für das Amt bei Bank, Post, Telekommunikation und Verkehrsbetrieben. Wir wollen die Beobachtungen beim Inlandsextremismus genauso wie bei der organisierten Kriminalität. Wir wollen den Einsatz der „IMSI-Catcher“, die wir schon für sehr wichtig halten. Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Denn nur so können wir den technischen Errungenschaften nachfolgen und die Bekämpfung der Kriminalität durchführen. Die Regelungen beim vorbeugenden Sabotageschutz, besonders Sicherheitsüberprüfungen bei lebens- und verteidigungswichtigen Stellen, sind eine Selbstverständlichkeit, die wir verlangen und die wir auch durchsetzen werden. Die Veränderungen im Postgesetz müssen wir beantragen, weil es eine Neufassung der Überwachung auch nach Artikel 10 Grundgesetz gegeben hat.
Insgesamt geht es uns schlicht darum, dass wir Bedrohungen der Bürger und Bedrohungen des Staates abwehren müssen. Wir stehen – und das gibt mir die Möglichkeit, das wieder einmal deutlich zu machen – jedenfalls dazu, dass der Staat seine Bürger zu schützen hat. Der Staat muss wehrhaft sein. Der Staat muss sich neuen Gegebenheiten anpassen, sowohl technisch als auch juristisch. Um die Kompetenz deutlich zu machen, ist es einfach notwendig, dass wir – bei Beachtung der gesetzlichen Schranken – all das tun, was wir für wichtig halten, was wir für richtig halten, um für die Zukunft entsprechend unsere Ämter zum Schutz der Bürger und zum Schutz des Staates stark zu machen. Dafür wollen wir sein und deswegen werden wir die Regierungsvorschläge annehmen und Ihre, so leid es mir tut, wieder einmal ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! In der gebotenen Kürze: Die Staatsregierung hat bereits die Gründe für diese Gesetzesnovellierung vorgetragen. Zunächst jedoch zu Ihnen, Frau Kollegin Tausendfreund: Wie wir es machen, ist es immer falsch. Hätten wir sofort reagiert, hätten Sie uns im Ausschuss überschnelles Handeln, voreiliges Handeln oder eine Überreaktion vorgeworfen. Wenn wir jedoch – bedingt durch die Ferien und den Wahlkampf – etwas länger brauchen, werfen Sie uns vor, dass wir zu langsam seien. Das ist dann auch wieder falsch. Ich muss sagen: Langsam kann ich Ihre Kritik leider nicht mehr ernst nehmen.
Worum geht es? – Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer hat uns beredt erklärt., was nun alles kommen wird: Er nannte ein Akteneinsichtsrecht, das Recht, Beamte des Bayerischen Landesamts anzuhören und das Recht, das Landesamt für Verfassungsschutz zu besuchen. Ich bin sicher, die Verbrecher werden jetzt angesichts dieser Vorschläge zittern. Auch der Verfassungsschutz wird blass werden. Im Grunde handelt es sich dabei nur um alten Wein in neuen Schläuchen. Umgekehrt wäre es noch gefährlicher. Diese Vorschläge wurden nämlich von Ihnen bereits am 20. Mai 1999 eingereicht und schließlich abgelehnt. Ich brauche kein Prophet zu sein wenn ich behaupte, dass das, was Sie heute vorgeschlagen haben, eine reine Wiederholung ist.
Ich weiß nicht, ob es dadurch besser wird.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich komme zur Kontrolle zurück. Ich weiß, es juckt die GRÜNEN sehr, dass sie nicht überall mithören können. Sie haben von Kontrolle gesprochen. Manchmal hat man den Eindruck – das muss ich leider sagen –, dass es Ihnen nicht um Kontrolle geht, sondern darum, Möglichkeiten zu finden – ich drücke mich jetzt hier vorsichtig aus –, um einen Daueruntersuchungsausschuss einzurichten, um wieder einmal etwas ausstreuen zu können, und Ähnliches mehr.
Uns muss doch die Aufgabe des Amtes für Verfassungsschutz viel wichtiger sein als das, was Sie dort gerne hätten. Dazu ist uns dieses Amt zu schade. Wir sehen im Moment wieder: Wir brauchen ein gesichertes Amt, das tatsächlich arbeiten kann und nicht mit irgendwelchen Unterstellungen torpediert wird.
Frau Kollegin Tausendfreund, Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wenn Sie unbedingt in dieses Gremium kommen wollen, können Sie das ganz einfach erreichen: Werden Sie stärker, finden Sie mehr Wähler, und dann kommen Sie auch rein. In Ihrer jetzigen Form – das garantiere ich Ihnen – werden Sie keine Chance haben, dort in irgendeiner Art und Weise die Arbeit des Verfassungsschutzes zu stören. Da machen wir nämlich nicht mit.
Vielen Dank, dass Sie mich doch nicht ganz vergessen haben. Ich stelle nur eine Frage: Können Sie mir ganz klar und definitiv sagen, welche offensichtlichen groben Verstöße – diese verlangt nämlich die von Ihnen vorhin zitierte Vorschrift – Sie uns benennen können, die Oberbürgermeister Bürgel – wohl gemerkt: er selbst – bei der Stichwahl zwischen ihm und Herrn Piller begangen hat? Das möchte ich wissen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lieber Kollege Prof. Gantzer, ich habe es Ihnen jetzt schon zweimal gesagt, aber die Vorträge Ihrerseits werden nicht besser: Bringen Sie mir doch endlich einmal konkrete Nachweise für Ihre Behauptungen. Sie bringen im Moment immer nur ein Sammelsurium von unbewiesenen Behauptungen. Was interessiert mich jetzt hier, was ein Herr Hollerith macht oder Ähnliches? Ich frage Sie ja auch nicht danach, was ein Herr Rüthers oder ein Herr Wienand oder andere machen. Dort geht es um Korruption, meine Damen und Herren. Mit dem Vortrag solcher Sachen sollte man also lieber vorsichtig sein.
Kollege Prof. Gantzer, Ihren letzten Satz akzeptiere ich. Wir werden uns über das jetzige Wahlgesetz Gedanken machen müssen. Wenn solche Vorfälle möglich sind, müssen wir uns im Ausschuss darüber unterhalten. Vielleicht ist hier Einiges gerade aufgrund der Vereinfachung des Wahlrechts – vor allem bei der Briefwahl – falsch gelaufen. Auch in unserer Gegend hatten wir schon solche Vorfälle, die im Übrigen Ihre Parteifreunde betrafen. Auch dort wurden falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Darüber müssen wir wirklich einmal diskutieren.
Kollege Dr. Gantzer, ich fordere Sie aber noch einmal auf: Bringen Sie uns doch endlich Beweise für das, was Sie uns immer erzählen.
Sehr richtig! Vielen Dank, Herr Kollege. Genau das haben wir Ihnen im Ausschuss und hier im Plenum schon zweimal gesagt. Lassen Sie doch bitte die Staatsanwaltschaft nachforschen. Die Staatsanwaltschaft hat Beweise gefunden.
Aufgrund dieser Beweise ist auch Folgendes passiert, und das ist Fakt: Erstens wurde die Stadtratswahl für ungültig erklärt. Zweitens wurde die Kreistagswahl im Bereich der Stadt Dachau für ungültig erklärt, und drittens sind Wahlfälschungen aufgedeckt worden, denen nachgegangen wird und die auch strafrechtlich verfolgt werden. Warten wir aber doch erst einmal ab, was uns die Staatsanwaltschaft zur Oberbürgermeisterwahl sagt.
Hier wurde doch schon von einer Weisung an den Landrat gesprochen, und damit ist Ihrem Petitum Rechnung getragen.
Sie müssen aber auch einem Oberbürgermeister, der – egal ob mit 73 oder mit 53 Stimmen Mehrheit – gewählt ist, das Recht zugestehen, sich des Rechtsweges zu bedienen, zumal dieser Oberbürgermeister von niemandem, auch nicht vom Kollegen Gantzer, bezichtigt wird, selbst etwas gefälscht zu haben. Und des Rechtswegs wird sich der Oberbürgermeister auch bedienen.
Ich habe hier eine Petition vor mir liegen mit dem herrlichen Titel – ich musste darüber fast lachen – „Aktionsbündnis für Demokratie in Dachau“. Unterschrieben hat unter anderem ein Herr Kurt Piller von den Freien Wählern. Es ist der abgewählte Bürgermeister, der seine Mannschaft so gut in Schuss hatte, dass sie die Wahlunterlagen – das ist inzwischen auch nachgewiesen – sage und schreibe in Müllbeuteln deponiert hat. Piller ist auch der, der vierzehn Tage lang wusste, dass irgendwelche Verfahren nicht ganz so gelaufen sind, wie es sein sollte. Aber erst dann, als er verloren hatte, hat er plötzlich Bedenken bekommen und erklärt, was im Einzelnen abgelaufen ist. Ein Schurke, wer da schlecht denkt.
Meine Damen und Herren, ich will es kurz machen. Bei der Stichwahl gibt es bisher jedenfalls keine Beweise. So wie es aussieht, werden wir es aber dem Rechtsweg überlassen, und auf dem Rechtsweg werden mit Sicherheit die richtigen Entscheidungen gefällt. Die Politik – das haben wir jetzt auch gesehen – hat die Lösungen leider nicht gefunden. Für mich ist klar, dass Wahlfälschungen nicht hingenommen werden können. Darüber sind wir uns alle im Hause einig. Allerdings müssen solche Wahlfälschungen auch geprüft und nachgewiesen werden.
Nachdem ich den Antrag genau gelesen habe, kann ich nur sagen, dass er mit Ausnahme der Frage des Beauftragten – und das ist nach meiner Meinung rechtlich auch nicht möglich – erledigt ist. Der Bericht ist erstattet. Den Forderungen in der Petition ist Rechnung getragen, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen, wenn
Sie, Herr Prof. Gantzer, ihn nicht vorher für erledigt erklären.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen. Ich achte und schätze meinen Kollegen Prof. Dr. Gantzer sehr, aber was er heute, zumindest zum Schluss, vom Stapel gelassen ist, ist nicht einmal eine Schmierenkomödie, das war eines Abgeordneten nicht mehr würdig.
Frau Kollegin Biedefeld, das Wort Wahrheit aus Ihrem Munde hört sich besonders attraktiv an. Vielen Dank.
Herr Kollege Maget, ich bin nicht bereit, mir von Ihnen irgendwelche Vorwürfe machen zu lassen.
Wenn Sie zulassen, dass der Herr Ministerpräsident und der Herr Innenminister der organisierten Kriminalität bezichtigt werden, dann ist das die unterste Schublade des Wahlkampfes. Das ist schwach, was Sie tun.
Ich bitte, zu Protokoll zu nehmen, dass Frau Kollegin Biedefeld soeben gesagt hat: „Die CSU hat Wahlbetrug begangen.“ Bleiben Sie bei diesem Vorwurf, dann stellen Sie sich ein Zeugnis aus, das zu dem passt, was ich eben gesagt habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß gar nicht, was diese Aufregung soll. Als wir uns im Innenausschuss über diese Fragen unterhalten haben, waren wir uns darüber klar, dass wir Informationen von denjenigen erwarten, die die Aufklärung bringen können, nämlich von der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben mittlerweile sehr wohl aufgeklärt und einiges herausgefunden. Ich sage Ihnen ganz offen: Wenn sich die Lage so darstellt, wie wir sie aus den Zeitungen entnommen haben, dann wird es keinen bei uns geben, der das billigt; dann ist klar, dass die Handlungsweise nicht sauber, sondern rechtswidrig ist.
Die Diskussion, die wir jetzt geführt haben, ist unser nicht würdig. Ich beziehe mich zunächst einmal auf den
Antrag der GRÜNEN und bitte darum, dass über die Nummer 1 und die Nummer 2 getrennt abgestimmt wird. Die Nummer 2 des Antrags der GRÜNEN über die Berichterstattung wird von uns akzeptiert. Wenn getrennt abgestimmt wird, werden wir diesen Teil des Antrags unterstützen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Ihren Antrag, Herr Prof. Dr. Gantzer. Wenn wir Klarheit in die Angelegenheit bringen können, dann werden wir die Letzten sein, die etwas gegen einen Berichtsantrag haben.
Wir müssen feststellen lassen, was sich in den einzelnen Kommunen abgespielt hat, Frau Kollegin Tausendfreund. Es gab nämlich mehrere. Die gibt es bei jeder Wahl, das wissen wir. Wir sind einverstanden, dass geklärt wird, was im Einzelnen geschehen ist und ob man in Zukunft etwas verändern kann. Das ist allerdings auch nichts Neues. Es war schon immer so, dass nach den Wahlen im Innenministerium überprüft wird, ob es Ungereimtheiten gegeben hat. Es wurde dann versucht, diese zu bereinigen. Letzteres war bisher eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Es ist aber trotzdem nichts dagegen zu sagen, wenn wir uns im Ausschuss oder auch im Plenum, wenn es gewünscht wird, darüber unterhalten.
Die Nummer 1 des Antrags zielt aber in eine ganz andere Richtung als das, was rechtsstaatlich und rechtens ist. Denn Sie verlangen von der zuständigen Aufsichtsbehörde, die Stichwahl zum Oberbürgermeisteramt annullieren zu lassen. Dieses Petitum ist schlichtweg rechtswidrig. Wann wäre denn sonst nach Ihrer Darstellung eine Wahl rechtens? – Wahrscheinlich wäre sie nur dann rechtens, wenn sie zu Ihren Gunsten ausgeht. Das können wir Ihnen aber auch nach der dritten oder vierten Wahl nicht garantieren. So jedenfalls, wie Sie es sich vorstellen, geht es nicht.
Wir haben im Kommunalausschuss sachlich diskutiert und den Schluss gezogen, dass wir uns damit nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und nach den notwendigen Aufklärungen beschäftigen. Dass Sie nun einen Dringlichkeitsantrag gestellt haben, können wir hinnehmen. Ich sage aber ganz klar: Wir wissen bisher, dass bei den Wahlen zum Kreistag und zum Stadtrat Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind. Ob die nun, Herr Prof. Dr. Gantzer, wirklich nur zugunsten einer Partei erfolgt sind, ist für mich egal. Jede Fälschung oder Täuschung dieser Art sorgt dafür, dass wir aufheben müssen. Das wird auch geschehen.
Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, ich fordere Sie jedoch konkret auf, mir die Frage zu beantworten, wo Sie eine Fälschungshandlung oder eine Täuschung bei den Stichwahlen zum Oberbürgermeisteramt sehen. Frau Kollegin Tausendfreund war in dieser Beziehung vorsichtiger. Sie wissen das nämlich auch nicht. Sie sprechen von 800 Besuchen und 139 unterschiedlichen Stimmen. Das hat überhaupt nichts mit der Sache zu tun.
Sie sind lange genug Jurist, um zu wissen, dass auch die Möglichkeit einen gewissen Wahrheitsgehalt haben muss. Den hat die Staatsanwaltschaft bisher nicht gefunden. Ich fordere Sie deshalb auf, die Fälschungshandlung zu definieren. Mit Ihren Hausbesuchen kommen Sie nicht weiter. Wenn es Fakten gäbe, können wir darüber reden. Im Moment jedenfalls ist der Antrag der GRÜNEN rechtswidrig und rechtsstaatswidrig.
Wir werden deshalb diesem Teil des Antrags nicht zustimmen, sondern lassen die Staatsanwaltschaft, die bisher schon sehr erfolgreich und sauber gearbeitet hat, weiterarbeiten. Mit Vermutungen werden wir uns mit Sicherheit nicht abgeben. Wir haben weder ein Recht noch einen Grund, die Stichwahl im Moment für ungültig zu erklären. Wir müssen die Ermittlungen auch in diesem Fall abwarten. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte für eine Wahlfälschung. Wenn Sie eine Stichwahl anfechten wollen, nur weil Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, dann könnte man viele Wahlergebnisse anfechten.
Das hat keinen Sinn. Wir werden also diesen Teil des Antrags ablehnen.
Ich sage Ihnen noch einmal, Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer, dass die Formulierung von der organisierten Kriminalität nicht zu Ihnen passt. Es wäre gut, wenn Sie sich genauer überlegen würden, was Sie hier in den Raum gestellt haben. Das kann man nicht einmal mehr mit dem Wahlkampf erklären.
Wir werden dem Antrag auf Berichterstattung der SPD und dem zweiten Teil des Antrags der GRÜNEN zustimmen. Ablehnen werden wir den Teil 1 des Antrags der GRÜNEN, der eine rechtswidrige Handlung vom Parlament und den Rechtsaufsichtsbehörden verlangt.
Das werden wir nicht mitmachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Frau Kollegin Berg, Sie haben selbst gesagt: Alle Jahre wieder. Deshalb ist Ihr Hinweis auf die letzte Chance nicht ganz ernst gemeint. Ich verstehe, dass Sie nach einer Begründung suchen, warum Sie diesen Gesetzentwurf wieder einmal bringen.
Was Sie wollen, ist den Unterlagen deutlich zu entnehmen. Sie wollen die Seniorenbeiräte zwangsweise einführen, weil die Zahl der älteren Leute zunimmt. Die Seniorenbeiräte, so steht es in Ihrem Entwurf, hätten bisher keine genau definierte Kompetenz und keinen Anspruch auf finanzielle Mittel. Dadurch sei eine vorausschauende Planung der Aktivitäten nicht möglich. Das hatten wir alles schon einmal, und wir haben schon mehrfach darüber diskutiert. Deswegen ist es eigentlich gar nicht nötig, darauf noch einmal einzugehen.
Brauchen wir wirklich einen zwangsweise eingeführten Seniorenbeirat? – Sie, Frau Kollegin, sagten, die Alten
brauchten unbedingt einen Beirat, weil sie sich sonst nicht artikulieren könnten. Sie unterschätzen unsere Senioren gewaltig.
Der Erfahrungsschatz der Senioren ist uns sehr wichtig. Bei uns wird der Erfahrungsschatz sehr ernst genommen, und wir hören uns gern an, was uns die Senioren zu sagen haben. Und, liebe Frau Kollegin, wir hören uns das nicht nur an, sondern in der Region, aus der ich stamme, arbeiten sehr viele ältere Menschen, die über 60 oder 65 Jahre alt sind, sehr aktiv in den Gemeindeund Stadträten mit.
Sehen Sie, Herr Dürr, wir haben diese Menschen im Landtag, und wir sind stolz auf sie. Vielleicht täten Ihnen mehr Ältere in den eigenen Reihen auch gut. Dann würden Sie einiges vielleicht mit mehr Gelassenheit behandeln.
Es ist richtig, dass die alten Menschen ein Mitspracherecht brauchen. Das haben Sie auch. Aber eines wollen wir mit Sicherheit nicht: Wir wollen keine Lobbypolitik entwickeln. Warum sollen wir eigentlich nur für die Senioren Beiräte schaffen? – Mit denselben Argumenten könnte ich Beiräte für Jugendliche, Kinder, Behinderte und andere maßgebliche Gruppen unserer Gesellschaft schaffen. Was soll denn das? – Wir haben doch keine Lobbydemokratie, sondern eine Demokratie, die für alle Menschen gleichermaßen da ist, egal wie alt oder jung sie sind. Alle können in der Demokratie mitarbeiten. Sie wollen, so steht es in Ihrem Antrag, dass die Interessen gerade dieser Gruppe behandelt werden. Was ist das für eine einseitige Sichtweise und für eine Politik? – Die führt uns sicher nicht zu mehr Gemeinsamkeit in der Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, es sei erlaubt, darauf hinzuweisen, welche Erfahrungen wir mit solchen Beiräten gemacht haben. Gehen Sie doch einmal in die Städte und Gemeinden, in denen es schon einmal ein Jugendparlament gegeben hat. Denken Sie an die Ausländerbeiräte. Alle diese Gremien sind kurzfristig aufgeblüht, dann aber schnell wieder verschwunden, weil sie nichts gebracht haben und nur dazu benutzt wurden, Eitelkeiten zu pflegen. Dafür ist uns die Politik in unserer Demokratie zu schade.
Deshalb kann ich nur feststellen, dass wir in allen Parlamenten – ich bin Herrn Kollegen Dr. Dürr für seinen Hinweis dankbar – über Mitarbeiter und Berater verfügen, die allen Altersgruppen angehören. Darum brauchen wir so etwas Einseitiges wie die Seniorenbeiräte nicht. Die Probleme von einzelnen Gruppen müssen hier im Gesamtzusammenhang behandelt und dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Wir wollen keine Gruppeninteressen verfechten, sondern für alle Altersgruppen arbeiten. Dazu zählt für uns der Schutz des Gemeinde- und Stadtrats. Dieser soll weiterhin verantwortlich sein. Das gehört zum Selbstverwaltungsrecht, welches wir sehr hoch schätzen. Ich meine, dass dieses bisher auch in
Ihrer Fraktion sehr hochgehalten worden ist. Freiwillige und beratende Tätigkeit durch engagierte Senioren ist für uns selbstverständlich. Diese Arbeit würde durch die Erzeugung von einengenden Sichtweisen eher behindert.
Ich kann zusammenfassend für uns feststellen, dass wir die Gemeinde- und Stadträte, die wir bisher haben, nicht nur als ausreichend, sondern als sehr gut bezüglich der Repräsentation betrachten. Dort entscheiden alle Wähler, und wir beteiligen unsere Senioren genauso wie unsere jungen Menschen. Aus diesem Grunde sehen wir keine Veranlassung, diesem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Es ist wieder ein schöner Titel – „Stärkung der kommunalen Demokratie“ –, welchen die GRÜNEN für ihren Gesetzentwurf gewählt haben. Wir haben aber schon ein paarmal erlebt, was die Stärkung in Wirklichkeit bedeutet. Bei aller Sympathie, Frau Kollegin Tausendfreund, auch in diesem Falle betreiben Sie wieder etwas Etikettenschwindel. Ziel Ihres Gesetzentwurfes soll ein individueller Anspruch der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte auf Auskunft und Akteneinsicht sein. Im Moment hört sich das ganz gut an. Wenn man dabei nicht gleich das „individuell“ sieht, ist diese Forderung im Grunde genommen auch ganz gut.
Bekanntlich aber steckt der Teufel im Detail, und das ist auch hier der Fall. Zunächst einmal sei festgestellt, dass Artikel 23 Absatz 2 der Landkreisordnung schon jetzt jedem Kreisrat ein Auskunftsrecht gegenüber dem Land
ratsamt gibt, und zwar dann, wenn es speziell gefordert ist, um zum Beispiel Beratungsrückstände aufzuholen bzw. Entscheidungen treffen zu können. Für mich und – so meine ich – auch für den überwiegenden Teil der Landräte und der Verwaltungen in den Landratsämtern dürfte es selbstverständlich sein, dass auf Anfragen geantwortet werden muss. Das ist auch jetzt schon der Fall. Die Information des Ratsmitglieds ist somit gewährleistet.
Das was Sie, die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wollen, geht darüber hinaus. Sie wollen eine allgemeine Informationspflicht gegenüber den einzelnen Mitgliedern der kommunalen Gremien. Sie wollen eine Akteneinsicht in allen Fällen, auch in Fällen, welche gar nicht zur Debatte stehen oder vorbereitet werden müssen. Damit ist die Gefahr gegeben, dass allgemein, in toto in die Verwaltung hineingeprüft wird. Das ginge mir jedenfalls zu weit, denn damit werden nicht mehr Einzelfallfragen geklärt, sondern es geht Ihnen nur um ein Hineinregieren. Ein allgemeiner Anspruch auf Akteneinsicht und Information, unabhängig davon, ob ein aktueller Anlass vorliegt oder nicht, kann von uns nicht unterstützt werden. Ratsmitglieder sind die Entscheider. Sie können sich auf eine ordentliche und umfassende Vorbereitung Ihrer Entscheidung durch die Verwaltung verlassen. Sie müssen sich im Grunde auch darauf verlassen. Sie sind nicht – das ist besonders wichtig – Ersatz der Verwaltung, und Sie können das auch gar nicht sein, denn schließlich sind Sie ehrenamtliche Mitglieder des jeweiligen Gremiums, denen für diese Zwecke nicht die Zeit zur Verfügung steht, die dafür normalerweise die Verwaltung hat.
Nach der bisher bekannten Methode von Antragstellern Ihrerseits wird zunächst einmal alles infrage gestellt und bestritten, und selbst wenn Aufklärung kommt, wird alles wieder gerne vergessen. Man kann mit einem solchen Akteneinsichtsrecht individueller Art nur die Gefahr einer Blockade der Verwaltung oder einer Aufblähung derselben – auch das wollen wir nicht – fördern, und das kann nicht unser Ziel sein.
Eine zweite Gefahr, die in Ihrem Gesetzentwurf verborgen ist, besteht darin, dass trotz bestehender Schweigepflicht mit gegebenen Informationen Missbrauch getrieben wird. Bei Missbrauch gilt doch nur das berühmte Motto: „Und letztlich will es keiner gewesen sein.“ Damit bleibt also festzustellen:
Jedes Ratsmitglied kann Fragen stellen. Jedes Organ – egal ob Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag oder Bezirkstag – kann Informationsrechte seiner Mitglieder in eigener Verantwortung regeln. Kommunale Selbstverwaltung ist hier also schon sehr groß geschrieben. Aus der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ergibt sich, dass sich das Auskunftsrecht in der bisherigen Form bewährt hat. Die Fragesteller haben das Recht – das wird im Normalfall auch gar nicht angezweifelt –, erforderliche Informationen zu speziellen Fragen zu bekommen. Unterlagen werden nach Angabe der kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig vor der Entscheidung auch zur Verfügung gestellt. Der Bayerische Landkreistag erhebt gegen die Ausweitung der Informationsrechte auch wegen der Gefahr eines Verstoßes gegen das
Datenschutzgesetz Bedenken. Persönlichkeitsschutzrechte sind zu berücksichtigen, und nicht zuletzt wird vom Bayerischen Landkreistag auch der erhöhte Verwaltungsaufwand massiv in die Diskussion geworfen. Ich darf hier kurz zitieren aus dem Brief, welchen Sie, Frau Kollegin Tausendfreund, sicherlich auch haben. Dort wird zum Schluss wortwörtlich ausgeführt:
Wir können nur wiederholen, was wir bereits unter Ziffer 1 unserer Stellungnahme im Jahr 2000 ausgeführt haben, nämlich dass die interne Organisation der Kommunalverwaltung einschließlich Verfahrensfragen soweit wie möglich dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht bzw. der Entscheidung der Gemeinderäte und der Kreistage in deren Selbstverwaltung überlassen bleiben sollte.
Daher kommen wir zu der Auffassung, dass in einer ordentlichen Kommunalverwaltung die nötigen Informationen sowieso gegeben werden und der Antrag ins Leere geht, dass weiterhin die Gefahr der Blockade bei allgemein ausgeweiteter Informationspflicht für die Verwaltung sehr wohl existiert und nicht zuletzt der Schutz der betroffenen Bürger vor der Weitergabe von vertraulichen Informationen gerade im Bereich kleiner überschaubarer Gemeinden gefährdet ist, sodass wir davor warnen.
Die von Frau Kollegin Tausendfreund angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg geht in eine andere Richtung. Ich stimme zu, dass ein Gemeinderat oder – wie in diesem Fall – ein Kreisrat ein Recht auf eine definitive Erklärung hat. Genau das stellt das Verwaltungsgericht fest und verweist dabei auf Artikel 23 der Landkreisordnung, der auch von uns zur Kenntnis genommen wird. Gerade weil wir die Vorschrift zur Kenntnis nehmen, muss ich feststellen, dass die Diskussion ins Leere läuft. Für uns gilt, dass alle Bürgermeister, Landräte und Bezirkstagspräsidenten – egal, welcher politischen Couleur –, wenn sie ihr Amt ernst nehmen, kein Interesse an einer Informationsblockade haben können. Wir lehnen deshalb in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Volkmann.
Herr Kollege, sind Sie bereit zuzugestehen, dass es nicht zu den Aufgaben des Abgeordneten oder seines Mitarbeiters gehört, Journalisten zu informieren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Der vorliegende Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist zwar sehr umfangreich, aber – so leid es mir tut – ich halte den größten Teil davon für Etikettenschwindel. Natürlich hört es sich sehr gut an, wenn hier steht, dass man damit die kommunale Demokratie stärken will. Man muss aber dazu sagen, wenn man hinter die Kulissen schaut, sieht das alles etwas anders aus.
In dem ersten Antrag auf Drucksache 14/3785 wird zum Beispiel die Gleichstellung von vorberatenden und beschließenden Ausschüssen verlangt. Warum dies gefordert wird, ist nicht klar. Schon in der Grundlagenvorlesung für Verwaltungs- und Verfassungsrecht haben wir gehört, dass es unterschiedliche Ausschüsse gibt, nämlich vorberatende und beschließende, und dass die Unterschiede richtig und wichtig sind. Es gibt keinen Grund, warum wir Ausschüsse mit unterschiedlicher Zielrichtung plötzlich in einen gemeinsamen Topf werfen sollten. Dafür gibt es keine Begründung. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen.
Ich komme zu der Einführung des Hare-Niemeyer-Prinzips bei der Sitzverteilung. Ich weiß nicht, warum der Antrag gestellt wird. Das ist nichts Neues. Auf gut Deutsch gesagt, ist das kalter Kaffee. Jede Gemeindeordnung und jede Mustergeschäftsordnung beinhaltet die Möglichkeit hierzu. Eine Reihe von Gremien der kommunalen Verwaltung hat dies übernommen. Darüber muss jeder Stadtrat oder Gemeinderat selbst entscheiden. Dafür wollen wir das kommunale Selbstverwaltungsrecht nicht antasten. Die Geschäftsordnung gibt die Möglichkeit. Was soll also der Antrag? Wir werden ihn ablehnen.
Der Antrag auf Drucksache 14/3787 beschäftigt sich mit der Repräsentation in Zweckverbänden. Hier wird es schon etwas interessanter. Die GRÜNEN hoffen offensichtlich, dass ein Grundmandat eingeführt wird. Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet mit Sicherheit keine Demokratie.
Lieber Kollege und Verfassungsrechtler Dr. Hahnzog: Demokratie ist dann, wenn diejenigen, die gewählt worden sind, auch entsprechend bestimmen können, und nicht die, die schlecht oder überhaupt nicht gewählt worden sind, dann plötzlich mit Grundmandaten belohnt werden sollen. Das ist mit Sicherheit nicht demokratisch.
Im Übrigen geht es ja hier – – Ach, jetzt hat wieder die Frau Edeljuristin Stahl noch einen Einwurf. Aber es tut mir Leid, es ist leider schlecht zu verstehen, und Ihre Zwischenrufe bin ich auch inzwischen schon gewöhnt. Wenn etwas mehr Qualität wäre, könnte man es vielleicht einmal beantworten.
Die Materie ist wohl auch sehr trocken. Aber der Antrag liegt vor, deswegen müssen wir ihn behandeln, und wir müssen unsere Begründung dazu, Herr Präsident, auch geben können. Und ich glaube, das werden Sie auch sehr wohl durchsetzen können.
Wir kommen zum Antrag 3789. Da geht es um die Änderung des Sparkassengesetzes. Dort wird – sogar contra legem – ein Antrag gestellt. Wir können meines Erachtens beim Sparkassengesetz keine Änderung durchführen, weil wir dazu gar nicht berechtigt sind. Das hat mit Demokratie in der Gemeindeordnung nichts zu tun, sondern das sind Regeln, die in einem wirtschaftlichen Betrieb – und das sind die Sparkassen – auch so üblich sind.
Wir kommen zum Antrag 3792: Einführung einer Einwohnerversammlung. Ein solcher Teilnehmerkreis, wie er dort gewünscht wird, kann von uns nicht akzeptiert werden. Wir halten es nicht für richtig, dass dort jeder soll reden können; es sollen nur die tatsächlich Betroffenen berechtigt sein. Das dürfte auch die vernünftigste Lösung sein. Deswegen werden wir auch diesen Antrag wie die vorherigen alle ablehnen.
Der nächste Antrag, Drucksache 3793, betrifft die Stärkung der städtischen Bezirksausschüsse. Dabei ist es natürlich ein besonderes Münchner Recht. Ich muss allerdings dazu sagen: Wir sehen auch hier keine Notwendigkeit und überhaupt keine Gegebenheit, etwas zu ändern, so dass also deshalb die Zersplitterung von irgend- welchen Entscheidungskompetenzen mit umständlicher, wenn überhaupt noch möglicher Verwaltungsvollzugsmöglichkeit keinesfalls die Verwaltung leistungsfähiger macht, sondern sie höchstens lahm legt.
Der letzte Antrag betrifft die Änderung der Sparkassenordnung in Drucksache 3790. Da, muss ich sagen, ist eigentlich auch alles eindeutig; denn wir können nicht in den Betrieb der Sparkassen eingreifen. Die Gewährträger entscheiden, und das haben sie bisher wohl auch offensichtlich ordnungsgemäß gemacht, denn wir kennen da relativ wenige Einwendungen, um nicht zu sagen: ernsthafte Einwendungen überhaupt keine. Hier ist ein großes Thema der angeblichen Verbesserung der Demokratie eingefordert worden. Ich muss dazu sagen: Das, was wir hier vorliegen haben, ist zu wenig, als dass man sich damit ernsthaft weiter befassen sollte, und deshalb können wir dem nicht zustimmen.
Lassen Sie mich aber zum Schluss, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, noch sagen: Das Motto „Hin zu den Fleischtöpfen auch bei den Sparkassen und anderen Institutionen!“ wird Ihnen von uns nicht abgenommen. Sie haben ein ganz anderes Verständnis bisher gehabt. Vielleicht sind Sie auch hier auf einem neuen Weg, aber das ist nicht unser Problem. Die kommunale Selbstverwaltung, die Sie hier angreifen, die Sie teilweise sogar unterlaufen würden, wird von uns sehr hoch geachtet. Wir werden deshalb auch die kommunale Selbstverwaltung weiterhin in den Vordergrund stellen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: In Ihren Vorschlägen sind so viele Beschneidungen und sogar Entmündigungen der Gemeinde-, der Stadt- und der Kreisräte, dass wir dem mit Sicherheit auch aus diesem Grunde nicht zustimmen werden.
Wir glauben, dass unsere gewählten Vertreter, Männer und Frauen in den Gemeinde- und Stadträten wie in den
Kreistagen, ihre Arbeit sehr gut machen. Das kommunale Ehrenamt wird von uns hoch gehalten, und wir wollen auch, dass der kommunale Spielraum weiter erhalten bleibt. Deshalb werden wir Ihre Anträge in Gesamtheit ablehnen.
Frau Kollegin, ich wollte nur fragen: Wollen Sie ernsthaft bestreiten, dass in den Ausschüssen des Landtags auch nichtöffentliche Sitzungen stattfinden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Lassen Sie mich zunächst etwas zu den Aussagen des Kollegen Volkmann sagen.
Es mag vielleicht bei Ihnen so üblich sein, dass Sie Ihre Entscheidung danach richten, was Ihnen oder Ihrer Partei gerade gefällt. Wir wollen Vor- und Nachteile abwägen und uns nicht hinstellen und sagen: Nur weil es die anderen so machen, wollen wir es anders machen. Eine bürgerfreundliche Demokratie sollte unsere Messlatte sein, Herr Kollege Volkmann. Diese werden wir anlegen. Ich hoffe, wir tun es dann im Ausschuss gemeinsam.
Es ist auch nicht so – da sind Sie doch etwas sehr kurz gesprungen –, dass Integration durch Bürgerversammlungen und Ähnliches hervorgerufen wird. Das ist mit Sicherheit viel zu klein und zu eng gesehen. Damit werden Sie keine Integration machen, damit wird höchstens etwas mehr geredet, aber nichts erreicht.
Sie reden von der Subsidiarität. Sie haben zitiert, was Kollege Herrmann gesagt hat. Subsidiarität ist die Entscheidung auf unterer Ebene, das ist richtig. Wir sehen auf der unteren Ebene das gewählte Gremium Gemeinderat, Stadtrat oder eben auch Kreistag. Das ist dann auch wohlverstandene und richtige Subsidiarität.
Meine Damen und Herren, wir haben heute einen Gesetzentwurf vor uns, ein Konvolut aus verschiedenen Überlegungen mit einem wunderschönen Schlagwort – da beneide ich Ihren Erfindungsreichtum, Frau Kollegin Tausendfreund –: Kommunale Demokratie stärken. Das
hört sich wunderbar an, und da sind wir auch alle einer Meinung. Aber der Weg, den Sie dann aufzeigen, ist keine Stärkung, sondern eine Sackgasse, und da wollen wir nicht mitgehen.
Ich fange mit Ihren Vorschlägen an, zunächst einmal: Informationsrecht für kommunale Abgeordnete. Das ist sicherlich richtig, aber das ist nichts Neues. Das gibt es bereits.
Ich muss Sie fragen: Was haben Sie für Erfahrungen mit Bürgermeistern und Landräten, wenn diese sich weigern, ihren eigenen Mitgliedern die entsprechenden Informationen zu geben und was sind das dann für Kreis-, Gemeinde- oder Stadträte, die nicht willens, nicht Manns oder Frau genug sind, sich diese Informationen zu holen? Das Recht ist unbestritten. Für mich ist es jedenfalls kein Problem – und ich mache das Geschäft mittlerweile weit über 20 Jahre –, mir die Informationen zu holen und notfalls auch sehr deutlich zu sagen – schließlich gibt es den Artikel 23 der Landkreisordnung –, dass das Auskunftsrecht auch Akteneinsicht beinhaltet. Das lasse ich mir nicht nehmen. Da gehe ich eben hin, und notfalls lasse ich mich von meiner Fraktion dazu beauftragen. Dann kriege ich, was ich will, nämlich die Information, die wir brauchen. Aber das kostet halt ein bisschen Arbeit, Sachverstand und Sachkenntnis, die man natürlich haben muss.
Der zweite Punkt: die Gleichstellung von vorberatenden Ausschüssen. Was Sie hier fordern, ist meines Erachtens ein Eingriff in das Recht des jeweiligen Gemeinderates, Stadtrates oder Kreistages, sich seine Regeln selbst zu geben. Es muss Spielraum gegeben sein. Auch hier kann ich wieder nur sagen: Häufig ist es besser, wenn solche Dinge erst einmal nichtöffentlich vorberaten werden. Es ist auch sachdienlich, wenn nicht nur geredet wird, sondern auch einmal zur Sache gesprochen wird. Dadurch kann man manches Mal schnellere und sachgerechtere Lösungen erreichen.
Warum muss bei Ihnen eigentlich alles gesetzlich normiert werden? Warum wollen Sie die kommunale Selbstverwaltung noch mehr aushöhlen? Warum bleiben Sie nicht dabei, sich selbstbewusste kommunale Räte zu suchen, die dann entsprechend arbeiten?
Das Nächste: Bildung und Besetzung von Ausschüssen. Auch hier ist das, was Sie vorhaben, ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, ich halte das für falsch. Ich bin dagegen, dass wir alles von oben herab regeln und denjenigen, die eigentlich die Verantwortlichen sind, die Verantwortung wegnehmen. Diese Bevormundung haben unsere Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte einfach nicht verdient.
Zur Umbildung von Ausschussgemeinschaften sage ich Ihnen klipp und klar: Mit uns wird es keine Zustimmung für ein Grundmandat geben, weil das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Die Ausschüsse sollen – und das wollen wir weiterhin so halten – die Mehrheitsverhältnisse und damit den Wählerwillen darstellen. Das ist für uns Demokratie und nicht, durch wechselnde Mehrheiten mal hier und mal dort eine Gruppe zusammenzu
schließen. Damit würde nämlich dem Zufall und nicht mehr der demokratischen Entscheidung Tür und Tor geöffnet, und das wollen wir mit Sicherheit nicht.
Das Gebot der Spiegelbildlichkeit wird auch für kleinere Gruppen gelten. Diese haben ein Mitspracherecht, wenn sie gewählt werden. Aber eines wollen wir von der CSU mit Sicherheit nicht, nämlich dass der Schwanz mit dem Hund wedelt. Das werden wir zu verhindern wissen.
Zur Repräsentation in den Zweckverbänden kann ich nur sagen, anscheinend haben Sie hierzu keine genaueren Überlegungen angestellt, denn Sie können doch nicht ernsthaft, wie in Ihrem Vorschlag vorgesehen, eine Verwaltungsgemeinschaft und deren Reglementierungen mit einem Zweckverband vergleichen. Der Zweckverband hat eine Verbandsversammlung und im Übrigen keine Repräsentationsfunktion, er hat wirtschaftliche Leistungen zu lenken. Hier geht es um schnelle und erfolgreiche Entscheidung und Steuerung. Dazu ist mit Sicherheit keine Repräsentation, wie Sie sie vorschlagen, notwendig.
Frau Kollegin Tausendfreund, hinsichtlich der Einwohnerversammlungen scheinen Sie erneut das Rad zu erfinden. Herr Kollege Volkmann hat darauf hingewiesen. Im Rahmen der Behandlung der Drucksache 14/1588 haben wir schon einmal breit über das Thema diskutiert. Das Ergebnis hat Herr Kollege Volkmann richtig zitiert. Ich bin nicht bereit, zuzustimmen, dass wir in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreifen. Damit verhelfen wir dem Bürger nicht zu besseren Entscheidungen. Auch das Ehrenamt wird nicht aufgewertet. Im Gegenteil: Verantwortung übernimmt derjenige, der sich wählen lässt. Spätestens dann, wenn er sich zur Wiederwahl stellt, muss er für das, was er vorher getan hat, die Verantwortung übernehmen. Allein sich einmal zu treffen und zu sagen, man will das so oder so, reicht nicht, ist kein Highlight der Demokratie und dient nicht der tatsächlichen demokratischen Mehrheitsfindung in einem Gremium.
Der letzte vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Bezirksausschüsse. Die Frage von Herrn Kollegen Haedke war gar nicht so falsch, denn offensichtlich ist diesbezüglich nicht alles klar bzw. richtig angekommen. Zum Thema gibt es bereits einen Antrag von Ihrer Partei, Herr Kollege Volkmann, auf Drucksache 14/2904. Ich bitte darum – wir werden uns im Ausschuss ausführlich damit beschäftigen –, zu überlegen, was wir damit erreichen: eine Zersplitterung der Entscheidungskompetenzen und eine Störung des einheitlichen Verwaltungskonzepts. Die Verwaltungsvereinfachung wird unterlaufen, und es muss womöglich eine zusätzliche Verwaltung geschaffen werden. Frau Kollegin, wollen Sie das wirklich? Wir haben lange darüber diskutiert und sind für eine solche Art der Pseudodemokratie nicht zu haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch zwei Sätze zu dem sagen, was ich hinter dem ganzen, wunderschön aufgemachten Päckchen sehe, nämlich eine Mogelpackung, die letztlich – ich muss es deutlich sagen – unter dem Deckmantel des Minderheitenschutzes nur eines will. So wie wir es in Berlin sehen, sehen wir es auch hier: Seit GRÜNE Regierungsämter innehaben, haben
sie einen erstaunlichen Drang zu den Futterkrippen entwickelt. Es besteht kein Bedürfnis nach besserer Kontrolle, sondern es geht einfach um den Hang, einigen Freunden kleine Freundlichkeiten in Form von Aufsichtsratssitzen, Mitgliedschaften in Zweckverbänden und ähnlichem zukommen zu lassen. So werden Sie mit Sicherheit weder die Demokratie stärken noch uns überzeugen können, dass wir mit Ihnen gemeinsam diesen Weg gehen.
Wenn Sie den Minderheitenschutz anmahnen, sage ich Ihnen, dieser ist wichtig und wird von uns ernst genommen. Aber machen Sie es doch ganz einfach: Schaffen Sie sich möglichst viele Wähler durch eine gute, vertrauensvolle Arbeit. Dann werden Sie über die Diskussion zum Minderheitenschutz wahrscheinlich schnell hinwegkommen.