Sie laden nur Schuld und Verantwortung bei der Bundesregierung ab. Das machen Sie ja immer wieder. Diese Schuldzuweisungen werden aber auch nicht dadurch wahrer, dass sie ständig wiederholt werden.
Mit Ihrem Dringlichkeitsantrag betreibt die CSU eine reine Augenwischerei. Sie wollen mit Ihrem Antrag, dass über die Verwendung der Mittel aus dem Flutopfersolidaritätsfonds Rechenschaft abgelegt wird. Nur dann, wenn Finanzmittel überhaupt noch übrig sind, sollen diese
übrigen Mittel eventuell den Ländern und den Kommunen oder nur den Kommunen – das lassen Sie offen – zurückgegeben werden. Hier ist schon die Frage erlaubt, welche Mittel die Kommunen überhaupt bekommen sollen. Wenn der Flutopfersolidaritätsfonds erst einmal zu 100% aufgebraucht ist, läuft Ihr Antrag ins Leere. Gefragt werden muss auch, warum denn die Länder Geld zurückbekommen sollen. Aus der Diskussion um die Gewerbesteuerumlageerhöhung und deren Rückzahlung wissen wir alle, dass Sie, die Kolleginnen und Kollegen von der CSU, und die Staatsregierung nicht bereit sind, auch nur einen Pfennig an die Kommunen weiterzugeben. Machen Sie das dann, wenn die Länder aus dem Flutopfersolidaritätsfonds Geld zurückbekommen?
Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Kommunen. Deren Belastung soll spürbar verringert werden. Ihr Antrag hilft uns dabei keinen Schritt weiter. Er ist unausgegoren und bringt den Kommunen rein gar nichts. Er ist, wie schon gesagt, reine Augenwischerei.
Echte und spürbare Hilfe wird allein mit unserem Antrag gewährt. Wir wollen, dass Bund und Freistaat gemeinsam tätig werden. Wir lassen die Verantwortung nicht alleine beim Freistaat, weil wir sehen, dass auch der Bund gemeinsam mit den Ländern etwas tun kann. Wir wollen, dass Bund und Freistaat die finanzielle Belastung, die die bayerischen Kommunen bei der Flutopfersolidaritätshilfe hatten – das werden im Jahr 2003 etwa 148 Millionen e sein – gemeinsam übernehmen, und zwar unabhängig davon, was ausgegeben worden ist, und unabhängig davon, wie viel übrig bleibt. Das ist der qualitative Unterschied gegenüber Ihrem Antrag. Nach unseren Vorstellungen würde zum Beispiel die Stadt München um 21,6 Millionen e entlastet, wenn die Flutopfersolidaritätshilfe von Bund und Ländern übernommen würde. Für Nürnberg wären es auch noch 6 Millionen e.
Wir wollen weiter, dass die bayerischen Kommunen bei der Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit vom Freistaat entlastet werden. Bayerns Kommunen – Herr Ettengruber, das sind im Übrigen Zahlen des bayerischen Haushalts und nicht aus der Luft gegriffen – zahlen im Jahr 2003880 Millionen e für die Lasten der Deutschen Einheit. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Solidaritätsumlage.
Wir wollen zum einen, dass der Anteil zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit, den die Kommunen zu tragen haben, verringert wird, und zum anderen, dass der Freistaat einen höheren Anteil übernimmt. Das ist innerbayerische Solidarität, wie wir sie uns vorstellen.
Kolleginnen und Kollegen, der Widerstand in den Kommunen wächst. Ganz extrem ist die Lage der bayerischen Grenzregionen. Zum Beispiel stellt sich die Situation von Neustadt bei Coburg folgendermaßen dar: Die Mitfinanzierung der einheitsbedingten Lasten ist so hoch, dass sie nicht mehr aus den erwirtschafteten Mitteln finanziert werden kann. Das ist nicht akzeptabel. Die
Kommune Neustadt bei Coburg nimmt 3 Millionen e Gewerbesteuer ein und zahlt davon 2 Millionen e in den Fonds Deutsche Einheit und muss zusehen, dass ortsansässige Betriebe in das nahe Thüringen umziehen, weil sie dort eine bessere Förderung erhalten.
Nein. – Neustadt zahlt quasi den Umzug seiner Unternehmen nach Thüringen aus der eigenen Tasche. Das können wir nicht hinnehmen. Das kann nicht so bleiben.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert den bayerischen Landesentwicklungsminister Dr. Schnappauf auf, die grenznahen Gebiete, die vom soeben beschriebenen Fördergefälle besonders betroffen sind, zu definieren. Mit einem zweiten Schritt wollen wir diese Kommunen von den Lasten der Deutschen Einheit befreien. Das ist, Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sache des Landes Bayern und nicht des Bundes, wie Minister Dr. Schnappauf laut Presseberichten glauben machen will.
Dazu zitiere ich aus einem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Dr. Hendricks aus dem Bundesministerium der Finanzen, die auf die Zeitungsberichte reagiert, in denen der bayerische Landesentwicklungsminister Dr. Schnappauf den Bund auffordert, die Solidarumlage für die Arbeitsamtsbezirke Coburg, Kronach, Lichtenfels und Hof aufzuheben. Darauf antwortet die Staatssekretärin – ich zitiere:
Die so genannte Solidarumlage ist Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichssystems im Freistaat Bayern und dient dazu, den Beitrag der bayerischen Kommunen zur Finanzierung der einigungsbedingten Lasten des Freistaates Bayern... für jede einzelne Gemeinde zu regeln. Es handelt sich dabei um reines Landesrecht, auf das der Bund keinen Einfluss hat.
Der bayerische Landesentwicklungsminister wäre darüber aufzuklären, dass allein der Freistaat Bayern mit dem Instrument des kommunalen Finanzausgleichs über das geeignete Mittel verfügt, einzelnen Regionen, wie zum Beispiel den in seiner Forderung angesprochenen, eine gezielte Förderung zukommen zu lassen.
Das will die SPD-Landtagsfraktion mit dem Antrag erreichen. Wir haben ganz offensichtlich eine Forderung Ihres Umweltministers aufgenommen. Wir denken, dass Ihnen somit die Zustimmung nicht schwer fallen wird.
Ich bin fest davon überzeugt, dass das Problem der unterschiedlichen Förderung der alten und der neuen Bundesländer insbesondere dort, wo neue und alte Bundesländer aneinander grenzen, noch im Vorfeld der EUOsterweiterung gelöst werden muss. Wir müssen schon jetzt den finanzschwachen Kommunen in Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz entgegenkommen; denn sie müssen sich hautnah und Tag für Tag dem Wettbewerb mit den neuen Bundesländern stellen.
ich habe es gehört, Kollege Sackmann – noch einmal verschärft werden. Deshalb ist Handeln dringend geboten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir als bayerisches Parlament die Verantwortung für Bayerns Kommunen wahr.
Entlasten wir unsere Kommunen durch Maßnahmen, die wir als bayerische Abgeordnete beschließen können. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere, dass wir anlässlich der Beratung von Dringlichkeitsanträgen ein Problem, das meiner Meinung nach relativ leicht und zügig zu lösen wäre, nämlich die Verteilung der noch hoffentlich vorhandenen Reste von der Flutopferhilfe, vermengen mit dem aus finanzpolitischer Sicht sehr, sehr weiten Gebiet der Finanzierung der Deutschen Einheit, der Solidarumlage etc. Ich erinnere daran, welche Mühen es Anfang der Neunzigerjahre bereitete, diese Sache auszuhandeln.
Ich gehe zunächst auf den Solidaritätsfonds für die Flutopfer ein. Die Mittel, die laut Aussage von verschiedener Seite noch vorhanden sind, sollten ohne Auflagen an die Kommunen zurückfließen.
Die Vorgehensweise der CSU ist nicht korrekt. Alleine die Überschrift des Antrags bezichtigt den Bund des Dirigismus, und in der ersten Textzeile wird unterstellt, dass der Bund nicht ordentlich abrechne. So etwas tut man nicht. Selbstverständlich wird ordentlich abgerechnet.
(Ettengruber (CSU): Das kann der Bund offen legen! – Dr. Bernhard (CSU): Das ist unser grundsätzliches Misstrauen!)
Ich habe außerdem festgestellt, dass die CSU vor Ort die Meinung geschürt hat, die Kommunen hätten für die Flutopferhilfe gezahlt und der Bund würde ihnen etwas vorenthalten. Das stimmt nicht. Gezahlt hat das der Steuerzahler, weil die Bundesregierung die nächsten Schritte der Steuerreform verschoben hat, um Geld in die Kasse zu bekommen. Zahler war also einzig und allein der Steuerzahler. Ihm wurde etwas vorenthalten, nicht den Kommunen, den Ländern oder dem Bund. Das bayerische Finanzministerium hat diesen Sachverhalt an alle Betroffenen geschrieben.
Die vorhandenen Reste sollen den Kommunen als Soforthilfe zufließen. Wir sprechen uns gegen Konjunkturprogramme aus, die lediglich Kreditprogramme sein könnten, die den Kommunen kein Jota weiterhelfen.
Kreditfinanzierte Konjunkturprogramme sind lächerlich, denn sie verführen unter Umständen zu Bauten, die später riesige Folgekosten verursachen.
Nun zur Sanierung der kommunalen Finanzen. Wir sind der Meinung, dass etwas Grundsätzliches geschehen muss. Es wird allen Beteiligten – dem Bund, den Ländern und den Kommunen – Anstrengungen abfordern, sich endlich auf einen Vorschlag zu einigen.
Wir halten es nicht für sachgerecht, einzelne Kommunen in Bayern von der Solidarumlage zu befreien. Der Gedanke ist verführerisch; auch ich komme aus Niederbayern, wo diese Klage geführt wird. Ein solcher Gedanke führt uns aber in der Summe nicht weiter. Gerade aus den Grenzgebieten kennen wir noch den Ärger mit den 5b-Gebieten. Auch dort hatten wir ein Gefälle; die eine Gemeinde bekam die Förderung, die andere nicht. Ich bin der Auffassung, dass der Freistaat Bayern nicht nur handeln sollte, sondern schon längst hätte handeln müssen, um die Situationen der Kommunen generell zu verbessern, indem er seine ureigenen Aufgaben erfüllt und die Kosten, die im Rahmen der Schülerbeförderung, der Kinderbetreuung, der Ganztagsschule oder der Computerausstattung an den Schulen auf die Kommunen abgewälzt wurden, selbst übernimmt. Diese Aufgaben hat der Freistaat zu leisten; wir haben das auch immer wieder beantragt.
Ich sage bereits heute vorher: Der ganze Komplex der Solidarumlage – die Frage, wer in Zukunft zahlt und die Abgrenzung – würde ausufern. Wir hätten dann die Abgrenzungsfrage, wer gerade noch müsste und wer gerade nicht mehr müsste. Mir reicht bereits, was bei den EU-Fördergebieten an Ärger und Zoff vorhanden ist. Ich möchte nicht noch einmal ein Fass mit solchen Aus
nahmeregelungen aufmachen. Man kann bei diesem Thema unterschiedlicher Meinung sein. Wir stimmen dem SPD-Antrag nicht zu, weil wir in der Sache andere Lösungen vorschlagen. Dem CSU-Antrag stimmen wir auch nicht zu, weil Sie sich, wie so häufig, in der Wortwahl und im Ton vergreifen. Ich empfinde das als ungehörig.
Nein, soweit ist es noch nicht gekommen, Herr von Rotenhan. Ich bin auch keine Lehrerin, Sie müssen keine Angst haben. Ich als Abgeordnete empfinde es als nicht angenehm, wenn hier im Hause eine Seite der anderen Unredlichkeit vorwirft, indem sie behauptet, die Rechnungslegung würde nicht gemacht, oder unterstellt, die eine Seite wolle die andere ausschmieren. Sie wissen doch alle, dass das gar nicht möglich ist und dass diese Rechnungslegung kommen muss.
Wir sind dafür, dass etwaige Mittel, die noch vorhanden sind, auf die Kommunen nach dem Schlüssel für entsprechende Steuereinnahmen verteilt werden, um auf diese Weise ein Milderungsprogramm vornehmen zu können. Man darf sich keinen Illusionen hingeben: Diese 148 Millionen e werden ein Tropfen auf den heißen Stein sein.