Dann haben wir sofort eine Stärkung der Kommunen. Das ist Ihre Möglichkeit. Sie und Ihre Mehrheit in Berlin haben die Verantwortung. Tun Sie etwas für die Kommunen; die Möglichkeiten sind vorhanden. Dieser Antrag ist in dieser Richtung hilfreich.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/11825 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die SPDFraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 14/11872 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Redezeiten für die Dringlichkeitsanträge sind aufgebraucht. Die noch vorhandenen und nicht beratenen Dringlichkeitsanträge werden in die dafür zuständigen Ausschüsse überwiesen. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich kann es bei diesem Tagesordnungspunkt deshalb sehr kurz machen, weil im federführenden Umweltausschuss bis auf eine Stimmenthaltung alle dafür waren. Bei dem Antrag ging es darum sicherzustellen, dass bei den Förderungen der RZWas analog der RZWas 2000 auch die gültigen Regelsätze der RZWas 91 dahin gehend geändert werden, dass die Zweitwohnsitze nicht in die Förderung eingerechnet werden. Wir haben damit gewollt, dass im
Grunde genommen alle noch offenen Förderfälle bereinigt werden, haben allerdings – das muss ich auf meine Schulter nehmen – übersehen, dass es möglicherweise bei der RZWas 83 auch noch einige ungelöste Fälle gibt. Deshalb, meine Damen und Herren Kollegen, möchte ich den Vorschlag machen, damit das auch für die anderen gilt, den Antrag wie folgt umzuformulieren:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Bemessung der Zuwendungen für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen analog zur RZWas 2000 bei allen noch offenen Förderfällen der RZWas 91 sowie früherer Fassungen die maßgebende Einwohnerzahl ohne Berücksichtigung von Nebenwohnsitzen zu ermitteln.
Damit könnten wir eine ganze Reihe von Streitfällen bei der Bemessung von Zweitwohnsitzen, die sich natürlich auch zuschussschädlich für die betroffenen Gemeinden auswirken, vernünftig regeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein richtiger Schritt, der das korrigiert, was wir bei der Zustimmung im Umweltausschuss zunächst einmal vergessen hatten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Protokoll des federführenden Umweltausschusses heißt es – im Konjunktiv, wie das bei Protokollen so üblich ist –, und ich zitiere Herrn Ministerialrat Geisenhofer:
Das liegt ja lange zurück. Dass er heute noch hochgezogen wurde, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Gleichwohl muss ich sagen, wenn wir schon bei der RZWas sind und weil vorhin auch die Kommunalfinanzen beim Herrn Finanzminister und bei anderen Rednern eine große Rolle gespielt haben, was in dieser so genannten neuen RZWas im Wesentlichen zum Nachteil
es geht um die RZWas, Herr Hofmann, und Sie haben diesen Antrag hochgezogen – der Kommunen geregelt wurde. Die Förderschwelle wurde dramatisch nach oben gezogen, und zwar so dramatisch, dass 50% der antrag
stellenden Kommunen bzw. der Kommunen insgesamt überhaupt keine Zuschüsse mehr bekommen. Ist das die Kommunalfreundlichkeit der Bayerischen Staatsregierung?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Willi Müller (CSU): In SPD-regierten Ländern gibt’s überhaupt nichts!)
Darüber hinaus erhalten die Kommunen, die noch Zuschüsse bekommen, wesentlich geringere als vorher nach der alten RZWas 91.
In diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mir eine Presseerklärung des damaligen Umweltministers Dr. Thomas Goppel vom 25. Januar 1996 in die Hände gefallen, in der er davon sprach, die Abwasserversorgung und Abwasserbeseitigung koste Geld. Das ist eine Binsenweisheit. Jetzt kommt es:
steht ein Investitionsbedarf über 20 Milliarden auf diesem Gebiet an, unter anderem für die Verbesserung der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, für den Bau und die Sanierung von Mischwasserbehandlungsanlagen, für die weitergehende Abwasserreinigung, für den Neubau überalterter Wasserversorgungsanlagen – viele sind noch aus den Zwanzigerjahren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Hofmann (CSU): Das haben wir doch mit dem Gemeindetag abgesprochen!)
Abschließend möchte ich hinzufügen: Wenn im Eckwertebeschluss des bayerischen Kabinetts vom 17. Dezember 1999 – das war die Grundlage für die neue RZWas 2000 – steht, dass durch die neue RZWas 305 Millionen DM eingespart werden sollen bei den Kommunen, wen wundert es dann noch, dass der Antragstau abgebaut werden konnte? – Wer keine Zuschüsse mehr bekommt, stellt keine Anträge.
Folglich wird der Antragsstau natürlich deutlich geringer, und das vor dem Hintergrund, dass 20 Milliarden DM auf diesem Gebiet von 1996 bis zum Jahr 2005 investiert werden müssen.
Hier erweist sich ganz konkret Ihre „kommunalfreundliche“ Politik, nein, sie wird ad absurdum geführt, nicht zuletzt durch diese RZWas 2000.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist nach Ihrem Redebeitrag, Herr Mehrlich, eigentlich nicht ganz klar, wie die SPD abstimmen wird. Wollen Sie jetzt zustimmen, wie Sie es im Ausschuss gemacht haben, oder wollen Sie ablehnen, weil alles unklar ist?
Aber auch das grüne Abstimmungsverhalten wird die CSU erfreuen. Wir haben uns nämlich im Umweltausschuss und im Haushaltsausschuss der Stimme enthalten,