Protokoll der Sitzung vom 25.06.2003

Würzburg gehört aus Sicht des Innenministeriums zu den Rettungsdienstbereichen, die sich für eine Aufnahme in die erste Projektstufe, die das Gesetz vorsieht, empfehlen, da dort genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und die infrastrukturellen Voraussetzungen auch im Übrigen vergleichsweise gut sind.

Über Betreiber und Standort einer integrierten Leitstelle entscheidet – übrigens wie es die kommunalen Spitzenverbände gewünscht haben – der jeweilige Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung in eigener Zuständigkeit. Gegen die Eignung sowohl der Berufsfeuerwehr Würzburg als auch des Bayerischen Roten Kreuzes als künftige Betreiber der integrierten Leitstelle bestehen aus der Sicht des Innenministeriums keine Bedenken.

Zusatzfrage: Herr Kollege Hartmann.

Herr Staatssekretär, ich stelle fest, dass Sie auf meine Frage, ob die Staatsregierung bei der Durchführung der Aufgaben eine Vermittlerrolle zwischen dem Bayerischen Roten Kreuz und der Berufsfeuerwehr einnehmen will, nicht eingegangen sind. Ich bitte Sie, das noch zu tun.

Da sich schon jetzt abzeichnet, dass der Zeitplan, der mit der Projektstufe 1 verbunden ist, nicht eingehalten werden kann, weil man sich vor Ort nicht einig werden kann, wer die Durchführung der Aufgaben übernehmen soll, stelle ich die Zusatzfrage, was die Staatsregierung konkret unternehmen will, damit der Zeitplan eingehalten werden kann.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Hartmann, meiner Antwort, dass die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Betreiber der integrierten Leitstelle beim jeweiligen Zweckverband liegt, können Sie entnehmen, dass die Staatsregierung keinen Einfluss nehmen wird, wem der Zweckverband den Zuschlag geben wird. Wir haben vorgesehen, dass die integrierten Leitstellen bayernweit nicht auf einen Schlag, sondern in drei Stufen errichtet werden. Derzeit ermitteln und erfragen wir, wo die besten Voraussetzungen gegeben sind, wo also die infrastrukturellen Voraussetzungen gut sind und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. In diesen Bereichen wollen wir die integrierten Leitstellen in die erste Projektstufe aufnehmen. Wenn der Klärungs- und Entscheidungsprozess in Würzburg noch länger dauern sollte – ich wiederhole, dass die Verantwortung vor Ort liegt –, kann es sein, dass Würzburg nicht in die erste Projektstufe kommt. Ich persönlich würde das bedauern. Ich habe den Raum schon besichtigt, der dort für die integrierte Leitstelle vorgesehen ist, ohne dass ich deswegen eine Präferenz für den Betreiber feststellen möchte.

Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, müssen Sie denn nicht einsehen, dass die Delegierung der Aufgabe nach außen, wer betreibt und durchführt, letztendlich eine Schwachstelle des Gesetzes ist, und wie wollen Sie den Eindruck widerlegen, dass Sie bei der Umsetzung des Gesetzes „Einführung der integrierten Leitstellen“ die Landkreise, kreisfreien Gemeinden, aber auch die Rettungszweckverbände einschließlich deren Mitglieder etwas alleine lassen?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Normalerweise pochen die kommunalen Vertreter auf möglichst viel Selbstständigkeit, auf ihre kommunale Selbstverwaltung und die Freiheit von staatlichem Einfluss. Auch wenn es unbequem wird, muss man diese Forderung befolgen und darf nicht die Dinge an den Staat abschieben wollen.

Ich selbst bin langjähriger Kommunalpolitiker und überzeugt, dass die kommunalen Verantwortungsträger in Würzburg durchaus in der Lage sind, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Ich kann mir vorstellen, dass, wie in anderen Bereichen auch, die Leistung „Betrieb der integrierten Leitstelle“ ausgeschrieben wird. Dann können sich die potenziellen Aufgabenträger bewerben, und dann müssen die Gremien des Zweckverbandes abwägen, wo die qualitativen und wirtschaftlichen Voraussetzungen am günstigsten sind. Es gibt durchaus Entscheidungskriterien, anhand derer man eine sachgerechte Entscheidung treffen kann. Man muss sie also nicht aus der Luft greifen.

Letzte Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, Artikel 10 Absatz 1 des Gesetzes zur Einführung integrierter Leitstellen sieht vor, dass eine Reihe von Verordnungen zu erlassen ist, beispielsweise bezüglich der Ausstattung, aber auch im Hinblick auf die Qualifizierung und die Aus- und Weiterbildung des Personals. Welche dieser Verordnungen sind bereits erlassen worden bzw. wann ist mit weiteren zu rechnen?

Wir stimmen derzeit die Verordnungen mit den betroffenen Stellen ab. Sie werden im Laufe des Jahres in Kraft treten. Wir haben Hinweise zum weiteren Vorgehen herausgegeben, die die Kriterien für die Bildung neuer Zweckverbände festlegt. Damit können die Verbände bereits arbeiten, sodass aus diesem Grunde kein Hinderungsgrund für die Rettungszweckverbände gegeben ist, konsequent an dieser Aufgabe zu arbeiten.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Köhler.

Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Wie viele Einbürgerungen gab es in den letzten zwei Jahren, wie viele Anträge wurden abgelehnt, und was waren die häufigsten Gründe?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Köhler, die Einbürgerungsstatistik ist als Bundesstatistik in § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gesetzlich geregelt. Die statistischen Erhebungen werden danach jährlich für jedes Kalenderjahr durchgeführt. Ich gehe davon aus, dass in der Anfrage mit „den letzten zwei Jahren“ die beiden Kalenderjahre 2001 und 2002 gemeint sind und dass sich die Anfrage nicht auf das Bundesergebnis bezieht, das Bundesinnenminister Schily am 13.06. dieses Jahres der Presse vorgestellt hat, sondern auf die Einbürgerungszahlen in Bayern.

Im Jahr 2001 wurden in Bayern 19921 Personen eingebürgert, im Jahre 2002 waren es 17090, das heißt, 14,2% weniger als im Vorjahr. Im Vergleich: Bundesweit ist ein Rückgang um circa 13,2% zu verzeichnen, im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sogar um 17,7%.

Die durchzuführenden Erhebungen erfassen für jede eingebürgerte Person nur die in § 36 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vorgesehenen Merkmale, wie etwa Geburtsjahr, Geschlecht, Familienstand und andere. Weder die Zahl der gestellten noch der abgelehnten Einbürgerungsanträge wird erfasst, sodass hierzu keine Aussage gemacht werden kann.

Zusatzfrage? – Die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, gibt es Schätzungen und Erfahrungswerte zum zweiten Teil meiner Frage, nämlich was die Ablehnungen betrifft?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Nein, ich habe keine Schätzungen, Erfahrungswerte oder Vermutungen, weil dies nicht erfasst wird.

Eine weitere Zusatzfrage? – Frau Kollegin Köhler.

Herr Staatssekretär, was ich schwer nachvollziehen kann und deshalb noch nachprüfen werde, ist, dass die Zahl der Antragstellungen auf Einbürgerung nicht erfasst wird.

Herr Staatssekretär.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Daten erfasst werden. Wir sind nicht in der Lage und auch nicht berechtigt, darüber hinaus etwas zu erfassen. Dazu müsste das Gesetz geändert und es müssten weitere Erfassungsmerkmale aufgenommen werden.

Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Hufe.

Herr Staatssekretär! Welche Planungen gibt es, auf den zunehmenden Verkehr auf der Staatsstraße 2222 zwischen Pleinfeld und Gunzenhausen durch bauliche Optimierungen zu reagieren?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Hufe! Die Netzfunktion der Staatsstraße 2222 macht es notwendig, die im Streckenverlauf dieser Staatsstraße vorhandenen Knotenpunkte einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Wegen der Unfallsituation an der Kreuzung WUG 1/Staatsstraße 2222 bei Pfofeld überprüft die Regierung von Mittelfranken auf der Basis der Ergebnisse der Unfallauswertung der Jahre 1997 bis 1999 derzeit, ob für den im Genehmigungsverfahren befindlichen Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung Staatsstraße 2222/WUG 1 auch andere Kreuzungsformen mit einer entsprechend gesicherten Führung für Radfahrer und Fussgänger möglich sind.

Des Weiteren beabsichtigt das Straßenbauamt Ansbach, den vorhandenen Radweg entlang der Staatsstraße 2222 über das Rezattal fortzusetzen. Damit kann auch die Radwegbrücke von Pleinfeld in Richtung Ellingen geschlossen werden. Die vom Straßenbauamt Ansbach aufgestellte Radwegplanung ist bereits mit dem Markt Pleinfeld und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach abgestimmt. Aufgrund der äußerst angespannten Lage im Staatsstraßenhaushalt, die sich infolge der vor kurzem verfügten zusätzlichen Haushaltssperre noch verschärft hat, ist es leider nicht mehr möglich, den Bau des Radweges in diesem Jahr zu realisieren. Sobald es die Finanzlage im Staatsstraßenhaushalt zulässt, wird das Straßenbauamt Ansbach mit dem Bau beginnen.

Zusatzfrage? – Der Fragesteller.

Wenn die Überlegungen zu dem Ergebnis führen würden, dass im Kreuzungsbereich der Staatsstraße 2222/WUG 1 von Pfofeld nach Langlau Sicherheit, am besten durch einen Kreisverkehr erreicht werden könnte, würde dieser dann am Geld scheitern?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Derzeit scheitert sehr viel am Geld. Sie wissen selbst, wie viel im Staatsstraßenhaushalt gestrichen wurde, sodass wir die Prioritäten jedes Jahr wieder neu festlegen müssen. Ich kann auch dann nicht konkret sagen, wann mit dem Bau begonnen wird, wenn feststeht, welche Lösung gewählt wird. Erst muss mit den jeweiligen Straßenbauämtern und Regierungen festgelegt werden, ob es noch dringlichere Anliegen gibt.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Hufe.

Haben Sie Erkenntnisse, Herr Staatssekretär, dass die Staatsregierung gewillt ist, den Staatsstraßenhaushalt so auszustatten, dass die Aufgaben erledigt werden können?

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege, Sie wissen, dass nicht die Staatsregierung die Mittel für den Staatsstraßenbau zur Verfügung stellt, sondern Sie und das Parlament. Ich kann nur alle auffordern, die an Staatsstraßenbaumaßnahmen interessiert sind, so massiv wie Innenminister Dr. Beckstein und ich dafür zu werben, dass die Staatsstraßenbaumittel erhöht werden.

Herr Kollege Dr. Runge ist verhindert. Frau Tausendfreund übernimmt seine Frage, bitte schön.

Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatssekretär, nachdem gemäß dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Information, dass der Münchner Rechtsanwalt Dr. Gerd Tersteegen Mitglied der PDS gewesen sei, auf einer offensichtlich nicht authentischen Liste der PDS beruhte, die als Nachweis für eine Mitgliedschaft nicht geeignet sei, frage ich die Staatsregierung, aus welchen Gründen sich das Landesamt für Verfassungsschutz geweigert hatte, diese Information über Tersteegen zu löschen, ob nun die übrigen Betroffenen aus der PDS-Datensammlung des LfV getilgt werden und aus welchen Gründen sich der Verfassungsschutz überhaupt mit der Beobachtung von potenziellen PDS-Mitgliedern oder Sympathisanten aufhält?

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Dr. Gerd Tersteegen in seinen Dateien als Mitglied der PDS geführt, weil es von seiner Mitgliedschaft überzeugt ist. Diese Überzeugung beruhte auf einer Mitgliederliste. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Rechtsstreit, in dem Herr Dr. Tersteegen die Löschung seines Namens in der Datei des LfV eingeklagt hat, die Authentizität dieser Mitgliederliste als tatsächlich zweifelhaft bewertet. Diese Bewertung erfolgte unter anderem aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts, er sei nie Mitglied der PDS gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit letztlich in freier Beweiswürdigung der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts und Klägers mehr Glauben geschenkt als den Erklärungen des Freistaates Bayern. Diese Entscheidung haben wir zu respektieren. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat deshalb die Mitgliedschaft des Herrn Dr. Tersteegen in der PDS in seinen Dateien gelöscht.

Die Speicherung von Mitgliedern extremistischer Organisationen ist gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes. Die PDS verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen; dies ergibt sich u.a. auch aus dem Verfassungsschutzbericht Bayerns sowie des BMI. Bestrebungen werden nicht abstrakt verfolgt, sondern von den Funktionären und Mitgliedern seiner Partei getragen. Deshalb sind die Daten der Mitglieder extremistischer Parteien

nach den gesetzlichen Vorgaben vom Verfassungsschutz zu speichern.

Über den Rechtsstreit mit Herrn Dr. Tersteegen wurde das Parlamentarische Kontrollgremium mehrfach informiert, zuletzt am 24. 06. 2003. In dieser Sitzung wurde auch die Frage der weiteren Speicherung der anderen Personen, die sich auf der streitgegenständlichen Liste befinden, erörtert. Weitergehende Auskünfte über die Speicherung von Personen sind in der Öffentlichkeit nicht möglich, um die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden nicht zu gefährden. Die oben genannte Liste wird jedoch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr verwendet.

Erste Zusatzfrage. Bitte schön, Frau Kollegin.

Nach der Entscheidung des VGH müsste auch aus der Sicht des Verfassungsschutzes der Grund für die Speicherung von weiteren Daten über Dr. Tersteegen weggefallen sein. Es ist aber davon auszugehen, dass weitere Daten, über die potenzielle Mitgliedschaft hinaus, gespeichert sind. Sind Sie bereit, Dr. Tersteegen jetzt – das war ja sein häufig geäußertes Anliegen – Auskunft zu erteilen, was insgesamt beim Verfassungsschutz über ihn gespeichert ist, das heißt welche Daten und welche Informationen?

Sie wissen, dass sich die Erkenntnisquellen des LfV nicht nur auf diese Liste beziehen, sondern es werden die gesamten Erkenntnisse des LfV berücksichtigt. Wenn Herr Dr. Tersteegen der Auffassung ist, dass über ihn Daten gespeichert werden, deren Speicherung nicht zulässig ist, hat er die Möglichkeit, sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz zu wenden, der überprüfen kann, ob noch Daten gespeichert sind und ob die Speicherung dieser Daten zulässig ist.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Tausendfreund.

In Bezug auf die übrigen 73 Betroffenen kam nach Ihren Ausführungen nicht so deutlich heraus, ob diese als potenzielle PDS-Mitglieder gelöscht werden oder nicht. Sie haben nur gesagt, die Liste werde nicht weiter verwendet. Es geht ja hier genauso wie bei Dr. Tersteegen um die Löschung der Information, dass möglicherweise eine PDS-Mitgliedschaft vorliegt oder vorlag.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Wenn sich die Erkenntnisse des LfV nur auf diese Liste stützen, dann ergibt sich aus meiner Antwort, die Liste werde nicht mehr verwendet, dass die Personen auch nicht mehr gespeichert werden. Wenn es allerdings darüber hinausgehende Erkenntnisse über eine Person gibt, die eine Mitgliedschaft dieser Person deutlich machen, dann kann es im Einzelfall auch weiterhin der

Fall sein, dass Einzelne dieser Personen gespeichert sind.

Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Schläger.