Protokoll der Sitzung vom 09.07.2003

Frau Kollegin Peters, das ist relativ einfach zu vermitteln. Ursprünglich hatten wir für Oberfranken und die nördliche Oberpfalz einen Betrag zwischen 700000 und 800000 e vorgesehen. Jetzt ist der Betrag auf die genannte Summe von weit über 4 Millionen e aufgestockt worden. Deswegen können Sie davon ausgehen, dass alle Anträge in Oberfranken, in der nördlichen

Oberpfalz, aber auch im ganzen Freistaat Bayern bedient werden können.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Noch eine Zusatzfrage.

Gibt es schon einen Überblick, wie die Programme bzw. die Hilfen angenommen werden?

Ja, den gibt es. Bei uns gehen vor allem Anträge auf Mobilitätsbeihilfen ein. Diese gibt es in zweierlei Variationen. Wenn die jungen Leute länger als zweieinhalb Stunden unterwegs sein müssen – in der Addition der Fahrtwege am Morgen und am Abend –, bekommen sie diese Beihilfe bis zu 200 e, und zwar entweder als Fahrtkostenzuschuss oder, wenn eine Wohnung genommen wird, praktisch als Mietzuschuss. Dafür liegen schon zahlreiche Anträge bei uns vor. Die ersten sind bereits bewilligt.

Ich gehe aber davon aus, dass die jungen Menschen zunächst versuchen, in ihrem eigenen Umfeld, möglichst nahe an ihrem Heimatort, eine Lehrstelle zu bekommen. Erst in den letzten Wochen werden sie ausweichen und das dritte oder vierte Angebot annehmen, was möglicherweise mit einer größeren Entfernung von zu Hause verbunden ist. Daher gehen wir davon aus, dass erst im August oder auch noch im September die Zahl der Anträge erheblich ansteigen wird.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön. Nächste Fragestellerin Frau Werner-Muggendorfer, bitte.

Herr Staatssekretär, welche Mittel werden im Rahmen der „Familienbildung“ zurzeit zur Verfügung gestellt, wer erhält sie und welche Mittel sind weiterhin vorgesehen, um die wichtige Stärkung der Erziehungskompetenz von Vätern und Müttern zu gewährleisten?

Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, die Familienbildung gemäß § 16 SGB VIII ist vorrangige Aufgabe der Kommunen. Die Bayerische Staatsregierung misst jedoch ungeachtet dessen der Entwicklung von neuen niedrigschwelligen Konzepten der Familienbildung höchste Bedeutung zu.

Ich möchte Ihnen auch die konkreten Zahlen nennen. Im Haushaltsjahr 2003 sind für die Familienbildung Mittel in Höhe von 494000 e eingestellt. Diese Mittel kommen vor allem der erzieherischen Familienbildung am Wochenende durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zugute. Außerdem wird aus diesen Mitteln die regelmäßige Überarbeitung der Elternbriefe gefördert.

Darüber hinaus wurden 2001 vom Landtag einmalig 1,02 Millionen e zur Entwicklung von niedrigschwelligen Angeboten zur Verfügung gestellt. Damit wurden 19 Modellprojekte gefördert, die im Laufe des Jahres 2003 zum Abschluss gelangen und deren Ergebnisse im Rah

men einer Fachtagung Ende des Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für die Umsetzung der Projekte stehen 200000 e zur Verfügung. Eine Liste der geförderten Modellprojekte, aus der sich Träger und Maßnahme ergeben, könnte ich Ihnen gern zur Verfügung stellen, damit Sie einmal sehen, welche Projekte und Träger wir fördern.

Einen wesentlichen Beitrag zur Familienbildung leisten auch die 180 bayerischen Erziehungsberatungsstellen mit ihren präventiven Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz, also durch Informationsveranstaltungen und Elternseminare in Kindergärten und Schulen. Die Erziehungsberatungsstellen werden vom Freistaat Bayern mit jährlich rund 8,7 Millionen e bezuschusst.

Seit 2001 wird ferner vom Freistaat Bayern im Rahmen der Förderung des erzieherischen Jugendschutzes das Projekt Elterntalk der Aktion Jugendschutz Landesstelle Bayern e.V. mit jährlich rund 120000 e gefördert. In dem Projekt werden neue Wege der medienpädagogischen Erwachsenenbildung modellhaft erprobt. Schließlich – das ist die letzte Bemerkung – leisten auch die 158 Eheund Familienberatungsstellen in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Ehe- und Familienbildung. Diese werden in Bayern überwiegend von kirchlichen Trägern angeboten. Der Freistaat Bayern fördert den Einsatz des hoch qualifizierten Beratungspersonals, also insbesondere Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädagogen, Ärzte, Juristen, durch Personalkostenzuschüsse in Höhe von jährlich 1,66 Millionen e.

Das sind die einzelnen Zahlen zu den unterschiedlichen Projekten und Programmen.

Herr Staatssekretär, bedeutet das für die 19 Modellprojekte, dass es dann, wenn sie ausgelaufen sind, keine weitere Förderung mehr gibt?

Wie ich gerade gesagt habe, stehen für die Umsetzung noch einmal diese 200000 e zur Verfügung. Dann werden die Projekte normal laufen müssen, in die anderen Bereiche hinein. Wir haben damals auch gesagt, dass die Projekte, für die 1 Million e vorgesehen war, um neue Konzepte zu entwickeln und neue Wege zu gehen, wenn sie einmal implementiert sind, von sich aus laufen müssen. Das ist immer so bei Modellförderungen. Das war von Anfang an auch so geplant und vorgesehen. Das ist der Stand zum heutigen Tag.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer bitte.

Gibt es weitere Anträge für solche Modellprojekte oder andere Formen, dies auf irgendeine Weise wieder anzustoßen? Ich weiß nämlich, dass wieder an solche Modellprojekte gedacht wird. Ist vorgesehen, dafür weitere Summen zur Verfügung zu stellen, oder war es eine einmalige Sache, dass der Landtag damals diese Mittel zur Verfügung gestellt hat?

Sie haben völlig Recht: Es gibt natürlich immer wieder neue Überlegungen und neue, zusätzliche Möglichkeiten, hier sozusagen prospektiv voranzukommen, neue Gedanken einfließen zu lassen. Damals hat der Landtag beschlossen, diese Sonderaktion mit der 1 Million e zu machen, um daraus Projekte für die Zukunft entstehen zu lassen. Ich halte wenig davon, dass wir in Permanenz mit Modellprojekten arbeiten. Aus den Modellprojekten heraus sollen dann Konzepte entwickelt werden, die mittel- oder auch langfristig weitertragen. Ich halte es für völlig falsch, in Permanenz neue Dinge zu machen, sodass man nicht beruhigt auf einem festen Fundament weiter arbeitet.

Ich glaube, dass wir mit diesen 19 Modellprojekten, deren detaillierte Beschreibung ich Ihnen mitgeben werde, einen guten Weg gegangen sind. Sie sind sehr fruchtbar gewesen. Auf ihnen können wir für die Zukunft aufbauen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Die Summe, die im Haushalt eingestellt ist, die 494000 e. Ist das eine Summe, die so beibehalten wird, oder wie wird sie sich entwickeln? Kann man mit einem Fortbestand rechnen oder ist eine Kürzung vorgesehen?

Ich versuche immer, weit in die Zukunft zu schauen. Das hängt natürlich davon ab, wie wir mit den Haushaltsverhandlungen weiterkommen, wie sich der Haushalt weiterhin gestaltet. Diese Frage hängt nicht konkret von meinem Haus ab, sondern das ist ein Thema der Gesamtentwicklung in unserem Land.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich rufe das Staatsministerium der Justiz auf. Nächste Fragestellerin: Frau Stahl, bitte.

Guten Morgen, Herr Minister! Nachdem die Statistik der Regulierungsbehörde für Telekommunikation im Jahr 2002 bundesweit 21874 Abhöraktionen zählte, frage ich die Bayerische Staatsregierung: Wie viele Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wurden in Bayern 2002 erlassen? Und wie viele wurden in 2002 abgeschlossen? In wie vielen Fällen sind in 2002 nach Abschluss der Überwachungen die Betroffenen benachrichtigt worden?

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Zunächst zur Zahl der Anordnungen. Im Bereich der bayerischen Justiz wird nach einem bundeseinheitlichen Muster sowohl die Anzahl der Verfahren, in denen in einem Berichtsjahr Maßnahmen nach den §§ 100 a, 100 b StPO angeordnet wurden, als auch die Anzahl der von solchen Maßnahmen betroffenen statistisch erfasst. Im Jahr 2002 sind in 562 Verfahren Maßnahmen nach den §§ 100 a, 100 b StPO angeord

net worden. Von diesen Maßnahmen waren im Jahr 20021313 Personen betroffen.

Zum Abschluss der Überwachungen kann ich Ihnen keine Zahlen nennen. Die Erfassung von abgeschlossenen Überwachungen ist in der bundeseinheitlichen statistischen Erhebung zu Maßnahmen nach §§ 100 a, 100 b StPO nicht vorgesehen. Auch eine gesonderte statistische Erhebung erfolgt im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz hierzu nicht.

Auch zur Frage der Benachrichtigungen kann ich keine Angaben machen, da in diesen Fällen weder bei der bundeseinheitlichen statistischen Erhebung noch im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Feststellungen getroffen werden. Auf jeden Fall werden die bayerischen Staatsanwaltschaften regelmäßig für die besondere Bedeutung der Benachrichtigungsverpflichtung gemäß § 101 StPO sensibilisiert, zuletzt bei der Dienstbesprechung mit den Leitern der Staatsanwaltschaften vom 19. bis 21. März 2003 in Kloster Irsee.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfragen, Frau Stahl?

Herr Staatsminister, das heißt, ich muss davon ausgehen, dass vermutlich auch zu der Frage, wie viele Überwachungen zu einer Verurteilung geführt haben, keine Zahlen vorhanden sind.

Sie haben das richtig erkannt, Frau Kollegin.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Herr Minister, ich nehme an, nachdem Sie nur über die Überwachungen nach §§ 100 und 100 a StPO gesprochen haben, dass darin die Zahlen, die eventuell über den Verfassungsschutz laufen, nicht enthalten sind und ich mich deshalb vermutlich ans Innenministerium wenden muss, das mir vermutlich keine Auskunft geben wird.

Auch hier liegen Sie richtig, Frau Kollegin.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Dann ist der nächste Fragesteller Herr Christ, bitte.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatsminister! Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass Prozessbeteiligte in Verfahren bei einer der Kammern für Handelssachen am Landgericht in Aschaffenburg über zu lange Verfahrensdauer klagen?

Frau Präsidentin, Hohes Haus, lieber Kollege Christ! Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Aschaffenburg leistet eine gute und zügige Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Aufgrund dieser Mündlichen Anfrage ist der Staatsregierung allerdings bekannt geworden, dass ein Prozessbeteiligter in Verfahren vor Kammern für Handelssachen am Landgericht in Aschaffenburg über eine zu lange Verfahrensdauer klagt. Nach Auskunft des Gerichts wirkt dieser Prozessbeteiligte in nicht unwesentlicher Weise an der Länge der Verfahren selbst mit durch häufigen Rechtsanwaltswechsel, mit Anträgen auf Ergänzungsgutachten sowie durch Zustimmung zu längerem Ruhen des Verfahrens.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Christ.

Herr Staatsminister, die von Ihnen angesprochene Firma aus dem Landkreis Aschaffenburg soll allerdings an der besagten Kammer kein Einzelfall sein; denn ein Verfahren soll sich schon seit dem Jahre 1999 hinziehen.

Ich weiß von der zuständigen Berufungskammer, dass diese Kammer hohes Ansehen genießt und sehr zügig arbeitet. Ich weiß allerdings auch, dass der Betreffende, auf den Sie sich beziehen, in den letzen Jahren eine größere Anzahl von Klagen einbrachte und dass er jedes Mal, wenn die Gefahr bestand, einen Prozess zu verlieren, durch eine Unmenge von Beweisanträgen – ich denke an die Vernehmung eines Zeugen im Kosovo –, durch mehrmaligen Anwaltswechsel und durch sonstige Maßnahmen dazu beitrug, dass es nicht zu einem für ihn negativen Urteil kam. Sonstige Klagen sind mir von anderen Beteiligten nicht bekannt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage?

Herr Staatsminister, kann es sein, dass die von Rot-Grün in den letzen Jahren unter DeublerGmelin eingeführte Justizreform im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg besonders scharf angewandt wird, insbesondere weil sehr häufig Berufungen ohne mündliche Anhörung zurückgewiesen werden sollen, da sich die Richter möglicherweise Arbeit ersparen wollen und somit die Möglichkeiten der Justizverfahren besonders restriktiv angewendet werden?

Lieber Herr Kollege, ich glaube nicht, dass man diesen Regelungen der ZPO solche Schlussfolgerungen entnehmen kann. Es ist jetzt vorgesehen, dass die Berufungsgerichte substanzlose Rechtsmittel zurückweisen können. Das heißt, dass sie sich mit wirklich grundlosen Rechtsmitteln nicht allzu lange befassen müssen, sondern dass sie sich darauf konzentrieren können, auf die Rechtsmittel einzugehen, die Substanz haben. Im Übrigen ist die Zurückweisung substanzloser Rechtsmittel durch § 522 ZPO ohne mündliche Verhandlung zwingend vorge

schrieben. Es ist also nicht so, dass hier die Aschaffenburger besonders rigide wären, sondern sie halten nur das Gesetz ein.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun die Staatssekretärin für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, Frau Görlitz. Fragestellerin ist Frau Kellner.

Frau Staatssekretärin, wie hoch waren die Kosten der Infopaketversendung „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ – insgesamt 30 Flyer, 30 Broschüren und Plakate in einem Paket –, die vom Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz an niedergelassene Ärzte verschickt wurde?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Frau Präsidentin, Frau Kollegin, Hohes Haus! Die Aktion „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ wird von der Staatsregierung seit dem Jahr 2000 mit hoher Akzeptanz in der bayerischen Bevölkerung durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine bayernweite Präventionskampagne, die der Vermeidung UV-indizierter Gesundheitsschäden, insbesondere von Hautkrebs, dienen soll. Statistisch gesehen erkrankt in Bayern ungefähr jeder 100. Bürger im Laufe seines Lebens an einem malignen Melanom, dem so genannten schwarzen Hauptkrebs. Da die junge Haut ganz besonders gefährdet ist, richtet sich die diesjährige Informationskampagne unter dem Motto „Sonnenschutz ist kinderleicht“ vor allem an die Zielgruppe der Kinder und deren Eltern.

Im Rahmen der Aktion „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ wurden dieses Jahr an niedergelassene Hautärzte, Kinderärzte und hautärztlich tätige Internisten Pakete mit Aktionsmitteln versandt. Diese Pakete enthielten jeweils 1 Plakat, je 30 Informationsbroschüren und 30 Miniratgeber. Die Versandkosten – also Kosten für Porto und Verpackungsmaterial – für die Infopaketversendung an insgesamt 2433 Ärzte betrugen 16177,53 e. Die Agentur- und Druckkosten für die genannten Infopakete beliefen sich auf ca. 20500 e. Somit konnte durch die Beschränkung auf wichtige Multiplikatoren und durch die Kooperation mit Projektpartnern die Aktion, bezogen auf die breite Verfügbarkeit der Informationen, mit relativ geringem Mitteleinsatz realisiert werden.