Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der CSU-Fraktion und bei der SPD-Fraktion für die zügige, sachkundige Beratung und Berichterstattung sowie für die Zustimmung zum Rundfunkstaatsvertrag bedanken. Ich will Ihre Geduld nicht über Gebühr bean
spruchen, meine Damen und Herren, denn um Herrn Dr. Dürr aus der medienpolitischen Steinzeit herauszuholen, reicht meine kurze Redezeit nicht. Herr Dr. Dürr, ich kann Ihnen nur empfehlen, zuerst nachzudenken, und erst dann ans Rednerpult zu treten.
Ihre Bemerkungen gehen größtenteils an der Sache vorbei. Jugendschutz ist sowohl eine Aufgabe der Anbieter als auch der Eltern und des Staates. Nur wenn alle drei Partner ihrer Verantwortung gerecht werden, kann der Jugendschutz effektiv verbessert werden. Dazu ist der Staat allein mit ordnungspolitischen Instrumenten und Auflagen nicht in der Lage. Im Übrigen stellen sich die Schranken des Grundgesetzes.
Herrn Kollegen von Redwitz bin ich dankbar dafür, dass er sagte, wir seien an die Grenzen dessen gegangen, was verfassungsmäßig zulässig ist. Dazu wurde von uns ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Mit dem vorliegenden Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Jugendschutz effektiv und deutlich verbessert, was nicht zuletzt dem Einsatz der Bayerischen Staatsregierung zuzuschreiben ist. Die anderen am Zustandekommen des Vertrags Beteiligten bestätigen, dass die Staatsregierung das Thema Jugendschutz mit größtem Einsatz forciert hat. Ich rufe Anbieter und Eltern dazu auf, jetzt ihren Beitrag zu leisten.
Herr Dr. Dürr, Sie haben behauptet, mit dem Vertrag würde die Position der Anbieter einseitig verbessert, der Beitrag der öffentlich-rechtlichen Anbieter zur Grundversorgung sei außen vor geblieben. Wer das behauptet, sollte zunächst den Vertragstext lesen. Mit den digitalen Bouquets, die wir der ARD und dem ZDF im Umfang von drei analogen Fernsehkanälen gewähren, wird nicht nur die Bestands-, sondern auch die Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Strukturreform und Finanzausgleich sind im Wesentlichen zwischen den Ländern ausgehandelt und werden jetzt im Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Fragen der Gebührenerhöhung verbunden. Wir sind ständig in Beratungen. Was Sie als Mangel dargestellt haben, ist nur ein Informationsmangel Ihrerseits, aber kein objektiver Mangel der Beratungen.
Wir haben eine gute Balance zwischen den Möglichkeiten des privaten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens geschaffen, was gerade in Bayern zu Reichhaltigkeit und Vielfalt beigetragen und dazu geführt hat, dass kein anderes Land auf ein derartiges Angebot verweisen kann. Im keinem anderen Bundesland gibt es mehr als 50 lokale und regionale Hörfunksender, nirgends sonst in Deutschland so viele regionale und lokale Fernsehangebote. Dies zu erreichen, war ein wesentliches Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Wir sind insgesamt auf einem guten Weg. Ich glaube, wir können heute sagen, dass wir den Zuschauern ein breites, vielfältiges, plurales und qualitativ hochwertiges Programm bieten. Bei Programmmängeln oder Verletzung rechtlicher Regeln greift eine wirksame Aufsicht in den Medienanstalten.
Ich bedanke mich bei denen, die in den Rundfunk- und Medienräten tätig sind; denn sie haben einen wesentlichen Anteil an der Vielfalt der Programme und der Programmarbeit. Ich bitte Sie, dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Er ist eine weitere deutliche qualitative Verbesserung von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk und Fernsehen in Deutschland.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 14/1832 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/3140. Gemäß § 61 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD sowie der Abgeordnete Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Es ist so beschlossen.
Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD sowie Herr Kollege Hartenstein. Ich bitte, die Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden.
Zweites Gesetz über weitere Maßnahmen zur Verwaltungsreform in Bayern (Zweites Verwaltungsreform- gesetz) (Drucksache 14/1369)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Ich erteile Herrn Kollegen König das Wort.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es, dass es die Staatsregierung als ständige Aufgabe ansieht, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, geeignete Aufgaben an leistungsfähige Dritte zu übertragen und den Personalbedarf stets aufgabengerecht zu steuern. Erst gestern war in der Zeitung wieder von dem neuen Wettbewerb „Innovative Verwaltung“
zu lesen, der regelmäßig durchgeführt werden wird. Eines der Beispiele für diese diversen Bemühungen ist das zur Endabstimmung anstehende Zweite Verwaltungsreformgesetz. Hier geht es um den Abbau staatlicher Aufgaben, um die Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften und um die Konzentration von Zuständigkeiten.
Im federführenden Rechtsausschuss und in diversen anderen Ausschüssen haben wir die Einzelvorschriften ausführlich beraten. Im Einzelnen ging es um die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in einer Vielzahl von Fallgruppen, namentlich beim Ausländerrecht und bei der Kommunalaufsicht, um eine Aufhebung des Röntgenreihenuntersuchungsgesetzes und vor allem um die Vereinfachung von Zuständigkeitsregelungen, zum Beispiel beim Verkehrswesen, namentlich beim Flughafen Franz-Josef-Strauß, beim Sammlungsgesetz und beim Grundstücksverkehrsgesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis geht es hier um den Abbau von Bürokratie, um die Einsparung mehrerer Millionen DM im Jahr und insgesamt um mehr Bürgernähe. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der CSU verbleibt eine Redezeit von 27 Minuten. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Wir sagen unbedingt ja zur Verwaltungsreform. Hier gibt es tatsächlich einiges zu tun. Wenn es dabei nur um die Entrümpelung unnötiger Verwaltungsvorschriften ginge, wäre das für uns kein Problem. Wir haben kein Problem mit einer Verwaltungsreform, solange damit der Abbau von obrigkeitsstaatlichen Elementen und der Weg zu mehr Liberalität und Bürgerfreiheit gemeint ist, solange damit der Umbau zu einem Staatswesen gemeint ist, das den Bürgerinnen und Bürgern und deren Anliegen nicht von vornherein misstrauisch gegenübersteht, oder damit der Umbau zu einer staatlichen Verwaltung gemeint ist, die den Anspruch auf Transparenz und Bürgerfreundlichkeit nicht als unsittliches Ansinnen und Belästigung missversteht. Davon ist jedoch im Zweiten Verwaltungsreformgesetz nichts zu spüren.
Wir würden das nicht weiter kritisieren, wenn im Ersten Verwaltungsreformgesetz, das bereits verabschiedet worden ist, grundlegende Änderungen für die Verwaltungsstruktur auf den Weg gebracht und unsere Vorstellungen einer bürgernahen Verwaltung verwirklicht worden wären. Dem ist aber leider nicht so. Herr Kollege König, Sie brauchen heute die Zahlen nicht stolz zu verkünden, da diese Zahlen auch für etwas anderes stehen. Wie in den Kommunen wird die Verwaltungsreform auch hier als Deckmantel für den Personalabbau verwendet. In Nürnberg liegt sie, nachdem die CSU ans Ruder gekommen ist, äußerst apathisch darnieder, weil die CSU kein besonderes Interesse an einer Verwaltungsreform hat, da sie damit nicht so toll werben kann.
Das Zweite Verwaltungsreformgesetz enthält eine Reihe von redaktionellen Änderungen, gegen die nichts einzuwenden ist. Herr König hat das bereits ausgeführt. Artikel 1 zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung lässt zukünftig eine Reihe von Widerspruchsverfahren entfallen. Dies wird von der Staatsregierung damit begründet, dass in der Regel die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Ausgangsbehörde sowieso nur bestätigt habe und gerade bei ausländerrechtlichen Entscheidungen eine Überprüfung im einstweiligen Rechtschutzverfahren erfolge. Ich frage Sie: Was ist das für eine Begründung für eine Verwaltungsreform?
Erstens. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung von Verwaltungshandeln, das von der Judikative unabhängig zu sein hat. Wir haben heute bereits erlebt, wie Sie beide Bereiche miteinander vermischen.
Zweitens. In Widerspruchsverfahren wird nicht in allen Fällen im Sinne der Ausgangsbehörde entschieden. Mit Ihrer Regelung verweisen Sie also zukünftige Fälle, die in Widerspruchsverfahren erfolgreich gewesen wären, an die Gerichte. Sie verursachen somit für die Gerichte weitere Arbeit und für die Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger Kosten.
Drittens. Die Begründung der Staatsregierung ist gerade bei ausländerrechtlichen Fragen zynisch. Natürlich wird in diesen Fällen sehr schnell der Rechtsweg beschritten, weil das Widerspruchsverfahren alleine keinen ausreichenden Schutz vor Abschiebungen mehr bietet. Der Widerspruch hat nämlich keine aufschiebende Wirkung mehr. Diese haben Sie bereits im Vorfeld abgeschafft. Sie begründen weitere Rechtswegbeschränkungen mit bereits erfolgten Beschränkungen. Diesen Weg wollen wir nicht mitgehen.
Wir sind der Auffassung, dass die Verwaltungskontrolle strikt von der Kontrolle durch die Gerichte zu trennen ist. Dies ist ein Gebot des Rechtsstaatlichkeitsprinzips. Der Wegfall des Vorverfahrens sollte eigentlich nur die Ausnahme sein. Sie schaffen mit Ihrem Ausnahmekatalog eine Reihe von Sonderfällen, die in der Regel keine Sonderfälle bleiben werden. Bereits die erste Verwaltungsreform hat zu zusätzlichen Belastungen für die Gerichte geführt.
Ein weiteres Beispiel für die Einschränkung von Bürgerrechten ist der Artikel 6, der die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei der vorzeitigen Besitzanweisung im Enteignungsrecht regelt. Diese Regelung widerspricht den Bemühungen um eine außergerichtliche Streitschlichtung, die auch in diesem Verwaltungsverfahren möglich wäre. Gerade in schwierigen Grundstücksfällen wäre es sinnvoll, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die in einem Vorverfahren gegeben sind, selbst wenn letztlich doch noch der Weg zum Gericht beschritten wird.
Eine weitere Unsitte in der Fortentwicklung des Verwaltungsrechts spiegelt sich in Artikel 14 wider. Oberflächlich betrachtet, wird dort ein relativ kleines Problem behandelt. Wenn man jedoch genauer hinsieht, stellt man fest: Wenn sich die Forstbehörde nicht binnen eines Monats meldet, wird automatisch davon ausgegangen,
dass kein Widerspruch von Seiten der Forstbehörde erhoben wird. Wenn diese Zustimmungsfiktion immer häufiger zugrunde gelegt wird, wird damit die ursprüngliche Vorgehensweise im Rahmen des Verwaltungsverfahrens völlig auf den Kopf gestellt. Wir fragen uns, was geschehen würde, wenn diese Zustimmungsfiktion auch für unsere Anträge und Anfragen bei der Bayerischen Staatsregierung gelten würde. In diesem Falle hätten wir bereits einige Dinge politisch umgesetzt.
Wir erwarten von Ihnen nicht, dass Sie annehmen, dass wir der Streichung des Zustimmungsvorbehalts der Regierung zu Bauten für den Lärmschutz bei Flughäfen in Artikel 19 zustimmen werden.
Für die Regierungen mag das eine lästige Pflichterfüllung sein, aber im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nicht nur in München, sondern auch in Nürnberg, wo es einen Stadtflughafen gibt, halten wir es für notwendig, dass eine Behörde zwischengeschaltet wird.
Die Staatsregierung selbst könnte unseres Erachtens viel zur Beschleunigung in der Verwaltung beitragen. Sie könnte zum Beispiel EU-Vorhaben rechtzeitig in ihren Gesetzesvorhaben berücksichtigen. Wenn Sie EU-Vorhaben von vornherein richtig werten würden, bräuchten Sie Gesetze nicht nachzubessern. Außerdem könnten Sie häufiger erstinstanzliche Urteile akzeptieren. Sie brauchen nicht immer wie ein „Prozesshansel“ in die nächste Instanz zu gehen. Bei ausländerrechtlichen Entscheidungen ist es wohl Sitte, dass positive Bescheide dem Innenministerium vorgelegt werden. Die Verwaltung wird noch einmal beschäftigt, nur um die Sache so hinzubiegen, dass die positive Entscheidung doch nicht so positiv ist.
Insgesamt sind wir von der zweiten Verwaltungsrechtsreform enttäuscht. Sie dient nicht dazu, mehr Transparenz zu schaffen, sondern geht eher auf Kosten von Bürgerrechten. Aus den genannten grundsätzlichen Erwägungen stimmen wir dem Zweiten Verwaltungsreformgesetz nicht zu.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN verbleibt eine Redezeit von zwölf Minuten. Als Nächster hat sich Herr Kollege Güller zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme der Einschätzung von Frau Kollegin Stahl zu, dass der Gesetzentwurf kein großer Wurf ist. Es handelt sich sicher nicht um das große Werk, mit dem Millionen eingespart werden und Transparenz geschaffen wird, als das es uns der Kollege von der CSU-Fraktion euphorisch zu verkaufen versucht. Es handelt sich um ein „Klein-Klein“. Wie ein Artikelgesetz eben aufgebaut ist, ist eine Reihe von Änderungen zusammengeschustert worden. Enthalten sind auch einige „Kröten“ wie insbesondere die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im ausländerrechtlichen Verfahren, die wir, wenn sie einzeln zur Abstimmung vorgelegen hätten, nicht mitgetragen hätten. Ich glaube aber, insgesamt ist
die Zielrichtung richtig, das Widerspruchsverfahren in Bereichen abzuschaffen, in denen es weder eine Befriedungsfunktion noch eine Kontrollfunktion hat.
Die Befriedungsfunktion ist sicher bei der Änderung von Familiennamen oder Vornamen nicht gegeben. Hier gibt es keinen Mittelweg. Das Gleiche gilt für das Enteignungsgesetz. Hier wird von der Widerspruchsbehörde keine Befriedung erzielt. Ein Rechtstreit wird nicht vermieden. Deshalb können wir mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, die hier nur wenige Fälle betrifft, ganz gut leben.
Dort, wo Widerspruchsbehörde und Ausgangsbehörde identisch sind, wo also die gleichen Leute im Ausgangsverfahren und im Widerspruchsverfahren entscheiden, ist eine Änderung der Rechtsauffassung unwahrscheinlich. Es hat keinen Sinn, das Verfahren zu verzögern. Man kann in diesen Fällen sagen: Wenn die Betroffenen in diesen Fällen nicht einverstanden sind, müssen sie eben Klage erheben.
Anders stellt sich die Situation, wie gesagt, bei den ausländerrechtlichen Entscheidungen dar. Interessanterweise ist die Begründung des Gesetzentwurfes hierzu eine andere als in den sonstigen Fällen. Im Gesetzentwurf wird davon gesprochen, dass das Widerspruchsverfahren abgeschafft wird, weil in der Regel parallel dazu ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren läuft. Das einstweilige Rechtsschutzverfahren ist aber ein Verfahren mit einer anderen Prüftiefe und einer anderen Prüfrichtung als das Widerspruchsverfahren. Das Argument der Staatsregierung kann daher nicht gelten. Die SPD hat sich deshalb in den Beratungen aller acht beteiligten Ausschüsse dieses Hauses gegen diese Änderung gewandt. Wir stimmen zwar heute dem Gesetz insgesamt zu, aber unter dem Vorbehalt, dass wir diesen Punkt nicht mittragen.
Ich möchte noch eine Pittoreske am Rande erwähnen, auf die Frau Kollegin Dr. Kronawitter gestoßen ist. Die Staatsregierung, die angeblich immer so viel von Beteiligung und Anhörungen hält, hat es schlicht verschlafen, den Landkreis Erding zu fragen, ob er mit der Übertragung der verkehrsrechtlichen Zuständigkeit für den Flughafen München einverstanden ist. Man hat zwar den Bayerischen Landkreistag gefragt, aber man hat es versäumt, in Erding und Freising nachzufragen. Der Landrat durfte aus der Zeitung erfahren, welche neuen Zuständigkeiten das Landratsamt erhält.
Zum Thema Befriedungsfunktion: Meine Herren von der Staatsregierung, es wäre ganz einfach gewesen, den Landrat anzurufen und zu fragen, ob er einverstanden ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, hätten Sie eine ganz einfache Antwort bekommen, nämlich eine Zusage mit der Bitte, dass der Landkreis nicht mit zusätzlichen Sach- und Personalkosten belastet wird. Im Rechts- und Verfassungsausschuss haben wir erreicht, dass die Staatsregierung die Zusage gegeben hat, dass dann, wenn auf den Landkreis Erding zusätzliche Kosten zukommen sollten, Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, diese zu ersetzen. In dieser Sache wäre auf Ihrer Seite etwas mehr Genauigkeit und Information der
Ich komme zu einem Thema, das eigentlich eine Lachnummer wäre, wenn wir es nicht noch einmal im Ausschuss behandeln würden. Die zeitliche Begrenzung von Gesetzen wurde schon mehrfach angesprochen. Es gibt die Möglichkeit, Gesetze, wenn sie nicht erneuert werden, auslaufen zu lassen. Nachdem die SPD jahrelang entsprechende Forderungen erhoben hat, gibt es jetzt einen „wunderbaren“ Antrag der CSU-Fraktion, in dem gefordert wird, dass im Rahmen einer „neuen Bürgerkultur“ Gesetze zukünftig zeitlich zu begrenzen sind. Als wir Sie beim Wort genommen und für einige Abschnitte dieses Gesetzes eine zeitliche Begrenzung gefordert haben, wollten Sie allerdings plötzlich nichts mehr von Ihrem eigenen Antrag wissen und haben gesagt, das behandeln wir später. Anscheinend wollen Sie sich nicht an Ihren eigenen Anträgen orientieren. Ein bisschen mehr Ehrlichkeit wäre in der politischen Diskussion schon angebracht.
Abschließend will ich noch auf ein altes Ärgernis bei der Beratung von Gesetzentwürfen zur Verwaltungsreform, aber auch in anderen Bereichen zu sprechen kommen. Bevor die Ministerien ein Gesetz endgültig in den Landtag einbringen, führen sie Anhörungen durch. Sie hören Verbände an, holen Stellungnahmen ein, bewerten diese Stellungnahmen, arbeiten sie teilweise in das Gesetz ein oder verwerfen sie. Im Interesse der Transparenz – jetzt sind wir wieder bei diesem Begriff – wäre wirklich nichts dabei, auch dem Bayerischen Landtag und seinen Abgeordneten die Stellungnahmen der einzelnen Verbände zur Verfügung zu stellen.