Es ist nur recht und billig, eine 50-%-Quote einzuführen. Da Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, ist unser Ziel, die Hälfte von allem zu erhalten, doch eigentlich sogar bescheiden. Wir sollten das auch so in ein Gesetz schreiben und uns nicht mit einer Arbeitshilfe zufrieden geben, wie sie die CSU vorgeschlagen hat. Eine Arbeitshilfe ist unverbindlich; sie kann ignoriert werden; ein Gesetz eigentlich nicht. Beim Gleichstellungsgesetz muss man allerdings „eigentlich nicht“ sagen; denn es ist interessant, dass die Gleichstellungsbeauftragten, die es ja wissen müssen, festgestellt haben, dass es kein Gesetz gibt, das so häufig übertreten wird wie das Gleichstellungsgesetz; es wird eher wie eine Verordnung als wie ein Gesetz behandelt.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu den Gleichstellungsbeauftragten sagen. Wir sind der Ansicht, dass der Umfang der zeitlichen Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen geregelt werden muss. Die zeitliche Entlastung muss sich selbstverständlich an der Größe der Dienststelle orientieren. Für uns alle war äußerst überraschend, dass 57,3% der Gleichstellungsbeauftragten nicht von ihren dienstlichen Aufgaben entlastet wurden. Fast 60% der Gleichstellungsbeauftragten müssen also ihre schwierige Arbeit zusätzlich zu ihren dienstlichen Aufgaben erledigen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Wenn Gleichstellungsarbeit mit Energie vorangetrieben werden soll, wenn Gleichstellungsarbeit auch zum Ziel führen soll, dann brauchen die Gleichstellungsbeauftragten auch ein entsprechendes Zeitbudget. Nur wenn ein entsprechendes Zeitbudget zur Verfügung gestellt wird, kann auch erwartet werden, dass Gleichstellungsarbeit ernsthaft betrieben wird.
Zum einen brauchen wir also sozusagen Entlastungsstunden für Gleichstellungsarbeit; zum anderen müssen die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten genau definiert werden. Dies müsste eigentlich auch ein Anliegen der Staatsregierung sein. Frau Stamm beklagt selbst, dass der Begriff „gleichstellungsrelevant“, der im Gesetz zu finden ist, zu unbestimmt ist. Eine Definition ist sehr leicht zu finden, indem man in das Gesetz schreibt, was eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte tun muss oder woran sie letzten Endes zu beteiligen ist.
Man kann hineinschreiben, so wie wir es Ihnen vorschlagen – ich nenne nur einige Dinge –: Sie muss beteiligt werden bei Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen, Versetzungen, Rationalisierungsmaßnahmen, Eingruppierungen, Höhergruppierungen, Beurlaubungen usw. usf., auch bei der Abfas
sung von Ausschreibungstexten. Gerade beim letzten Punkt hat auch Frau Stamm sehr stark kritisiert, dass die Ausschreibungen im öffentlichen Dienst noch nicht so im Sinne der Frauen gehandhabt werden, wie es eigentlich wünschenswert ist. Es ist doch eines der einfachsten Dinge, Ausschreibungstexte so zu gestalten, dass sich Frauen wirklich angesprochen fühlen. Ich meine, das gehört letztlich zum Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten. Das dürfte wirklich kein großer Aufwand sein. Das wird explizit so benannt, und dann müsste es wenigstens bei den Ausschreibungstexten funktionieren.
Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellungsarbeit ist Sisyphusarbeit. Erleichtern wir denjenigen die Arbeit, die sich in den Kommunen und den Dienststellen für die Gleichstellung engagieren. Präzisieren wir deshalb das Gesetz und nutzen wir den Spielraum des Gesetzes voll aus! Stimmen Sie daher unserem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wer sich den Gleichstellungsbericht vornimmt, den uns Frau Ministerin Stamm im Dezember vorgelegt hat, stellt fest, dass Bayern frauenpolitisch nach wie vor ein Entwicklungsland ist.
In den drei Jahren, seit wir in Bayern endlich ein Gleichstellungsgesetz haben, hat sich kaum etwas geändert; das hat auch dieser Bericht erwiesen. Frauen in Führungspositionen muss man nach wie vor suchen, da hat sich nichts geändert. Und wenn Frau Stamm meint, Frauen, die A-13-Positionen besetzen, seien Führungskräfte, dann muss ich sie fragen, ob wirklich alle Lehrkräfte in A-13-Positionen Führungskräfte sind.
Schauen wir uns nur die Gremienbesetzung an: Von 2825 Personen sind lediglich 370 Frauen. Auch da gibt es noch sehr viel zu tun. Darauf hätte der Gleichstellungsbericht eingehen müssen, aber dieser Punkt wurde überhaupt nicht erwähnt.
Auch Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz waren kein Thema dieses Gleichstellungsberichts, obwohl wir uns in diesem Hohen Haus im vergangenen Jahr x-mal über die Probleme bei der bayerischen Poli
zei unterhalten mussten. Dabei mussten wir feststellen, dass gerade bei diesem Personenkreis große Probleme vorhanden sind.
Da ich bei einem Besuch der Beamtenfachhochschule für die Polizei in Fürstenfeldbruck feststellen musste, dass das Gleichstellungsgesetz in den Lerninhalten bisher kein Thema ist, frage ich mich, ob es hier nicht auch Versäumnisse seitens des Sozialministeriums gibt.
Als Vertreter des hier führenden Ministeriums müssten Sie, sehr geehrter Herr frauenpolitischer Sprecher, Herr Staatssekretär – heute sind Sie offenbar unser Ansprechpartner und nicht Frau Ministerin Stamm, die bei diesem Thema eigentlich hier sitzen sollte; ich denke, Sie werden uns als frauenpolitischer Sprecher nachher sicherlich Rede und Antwort stehen –, müssten Sie Wert darauf legen, dass künftig bei der Ausbildung an den Beamtenfachhochschulen, vor allem bei der für die Polizei, das Gleichstellungsgesetz einen breiten Raum einnimmt.
Auch die frauenfreundliche Sprache ist kein Thema im Gleichstellungsbericht. Dass wir in diesem Haus darüber reden müssen, dass von Ihrer Seite die letzten weiblichen Formulierungen aus Gesetzestexten gestrichen werden, ist zu Beginn des dritten Jahrtausends eine Situation, der ich mit Unverständnis gegenüberstehe. Wir müssten mittlerweile so weit sein, in den Gesetzestexten eine geschlechtsneutrale Sprache zu verwenden, oder, wo dies nicht möglich ist, die weibliche und die männliche Form. Aber nein, Sie, sehr geehrte Herren Kollegen, stellen Anträge, auch noch die letzten weiblichen Formulierungen aus Gesetzestexten herauszunehmen. Woher soll die Öffentlichkeit, woher sollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das Bewusstsein bekommen, das Sie immer einfordern, das in den Köpfen vorankommen soll, wenn es nicht einmal in der Sprache vorhanden ist?
Sogar der Bayerische Senat, Kolleginnen und Kollegen, der eher ein konservatives Männergremium war – ich glaube, darin werden Sie mir im Nachhinein nicht widersprechen –, hat erkannt, dass Änderungen und Neuregelungen im Bayerischen Gleichstellungsgesetz notwendig sind. Er hat sogar erkannt, dass der Bayerische Landtag Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom November 1997 ziehen sollte, in dem ausdrücklich festgelegt wurde: Wenn in bestimmten Bereichen der Frauenanteil unter 50% liegt, sollen Frauen bevorzugt werden, und auch die Beurteilung von Quotenregelungen sei deshalb zu überdenken. Sehr geehrte Damen und Herren von der CSU, da sogar der Bayerische Senat darüber nachgedacht hat, wäre es doch endlich an der Zeit, dass auch Sie anfangen, darüber nachzudenken.
Der Bayerische Senat hat sogar erkannt, dass es angesichts der zunehmenden Privatisierung von staatlichen Aufgaben und Betrieben – das ist ja auch Ihre Ideologie, überall zu privatisieren, wo es geht – auch zu einer Ausdehnung des Gleichstellungsgesetzes auf privatrechtlich organisierte Betriebe der öffentlichen Hand kommen soll. Bitte denken Sie auch darüber nach.
Außerdem hat der Bayerische Senat erkannt – und das ist ganz erstaunlich –, dass Gleichstellungsbeauftragte eigentlich Frauen sein sollten. Das ist etwas, was in Ihre Köpfe anscheinend überhaupt noch nicht hineingeht. Der Bayerische Senat hat ausgeführt, dass „gravierende Änderungen in den Verhältnissen nicht zu erwarten“ seien und deshalb „die Bestellung von Männern als Gleichstellungsbeauftragte nicht erforderlich sei“. Also Frauen als Gleichstellungsbeauftragte!
Die CSU und die Staatsregierung sehen aber keinerlei Änderungsbedarf und geben sich mit unverbindlichen Arbeitshilfen zufrieden. Dabei wissen Sie alle, dass unseren Gleichstellungsbeauftragten vor Ort unverbindliche Arbeitshilfen so gut wie nichts nützen. Sie brauchen ein Gesetz, auf das sie sich berufen können.
Die CSU hat über 400 Frauen in dieses Hohe Haus eingeladen – Sie können sich sicherlich noch an Ihre Anhörung erinnern – und den Frauen große Versprechungen gemacht, aber nichts davon ist bisher eingetreten. Bei dieser Anhörung, die Sie organisiert hatten, haben Sie festgestellt, „dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz Schwachstellen aufweist, welche dringend Nachbesserungen erfordern“. Sie haben festgestellt, dass die Einrichtung einer Schiedsstelle notwendig wäre, an die sich Gleichstellungsbeauftragte in Konfliktfällen wenden könnten. Sie haben festgestellt, dass das Gleichstellungsgesetz verbindliche Aussagen festlegen sollte, wie lange die Gleichstellungsbeauftragten freigestellt werden sollten. Ihre damalige stellvertretende Fraktionsvorsitzende hat als Minimum sogar eine Halbtagsstelle gefordert.
Von all dem wollen Sie heute offenbar nichts mehr wissen. Frau Ministerin Stamm hat formuliert, dass das bestehende Gleichstellungsgesetz zu weich sei, und angeblich hat das EuGH-Urteil bei Ihnen im Sozialministerium sogar große Freude ausgelöst und „kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden“. Wertschätzung ist schön und gut, aber irgendwann müssen auch die Konsequenzen daraus gezogen werden.
Von der Freude war schon nichts mehr zu spüren, als die SPD-Fraktion die Staatsregierung aufforderte, aus dem EuGH-Urteil Konsequenzen zu ziehen. Noch weniger groß war die Freude, als bei der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes entsprechende Schwachstellen aufgezeigt wurden, als auf den Gleichstellungsbericht eingegangen wurde. Sie waren nicht einmal bereit zuzuhören, welche Schwachstellen im Gleichstellungsbericht enthalten sind.
Eine der Schwachstellen war gerade die, dass die Gleichstellungsbeauftragten gar nicht gefragt wurden, welche Schwachstellen im Gesetz vorhanden sind. Es wurden nur die Dienststellen gefragt, nicht aber die Gleichstellungsbeauftragten. Aber Sie sind gar nicht bereit zuzuhören.
Sie sind nicht bereit zuzuhören und abzufragen, was in Bayern vor Ort der Fall ist. In Bayern reagiert man auf den Gleichstellungsbericht nach dem Motto: Friede, Freude, Eierkuchen, wir haben es nicht nötig, etwas zu verändern, da sowieso alles optimal ist. Tatsächlich aber ist Bayern frauenpolitisch ein Entwicklungsland. Andere Länder nehmen den Gleichstellungsbericht zur Hand und novellieren ihr Gesetz. Sie aber haben dies nicht nötig und versuchen nicht einmal, Änderungen herbeizuführen. Die SPD-Fraktion hat sich in ihren Beratungen sehr intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN befasst und herauskristallisiert, in welchen Punkten wir nicht ganz Ihrer Meinung sind. Aber im Großen und Ganzen müssen wir in Bayern gleichstellungspolitisch etwas auf den Weg bringen, weswegen wir dem Gesetz zustimmen. Wir brauchen in Bayern endlich eine konsequente Frauenförderung und ein Gesetz, das für unsere Frauenbeauftragten mehr Rechte festschreibt, das ihnen mehr Zeit zur Verfügung stellt und eine bessere finanzielle Ausstattung sichert; denn nach unserer Meinung darf das Gleichstellungsgesetz nicht wie bisher ein Markt der Beliebigkeiten werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN aus folgenden Gründen ab: Schon derzeit müssen die Ziele des Gleichstellungsgesetzes auch von privaten Betrieben berücksichtigt werden, die sich ganz oder überwiegend in der öffentlichen Hand befinden. Eine geschlechsparitätische Besetzung von Gremien kann in dem gewünschten Ausmaß nie verwirklicht werden, da in vielen Gremien und Dienststellen immer noch die Männer in großer Mehrheit sind. Es ist äußerst problematisch, öffentliche Aufträge von Frauenförderung abhängig zu machen, da ein frauenfeindliches Verhalten schwierig nachzuweisen ist. Überdies wäre eine solche Auftragsvergabe nicht systemkonform; denn eine Auftragsvergabe muss nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, welches Staatsverständnis Ihren Äußerungen zugrunde liegt. Die Forderung, dass, so lange kein Gleichstellungskonzept aufgestellt ist, in Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, keine Einstellungen und Beförderung vorgenommen werden dürfen, lehnen wir ab, weil damit nicht die verantwortlichen Dienststellenleiter, sondern die Bediensteten getroffen werden, die zur Beförderung bzw. zur Höhergruppierung anstehen. Eine solche Regelung widerspricht dem im Beamtenrecht verankerten Leistungsprinzip.
Eine Frauenquote für Fortbildungsmaßnahmen, die Sie auch fordern, wäre viel zu starr und würde den jeweiligen Beschäftigungsstrukturen in einer Dienststelle kaum entsprechen. Eine Regelung, wonach nur Frauen zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden dürfen, ist entbehrlich; denn Sie wissen genau, dass in der Praxis bereits 98% der Gleichstellungsbeauftragten Frauen sind. Im Übrigen heißt die Überschrift zu Ihrem Gesetzentwurf: Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen; also sind hierfür auch Männer vorgesehen.
Frau Münzel, was die Einführung von Quoten betrifft, darf ich Sie daran erinnern, dass es Ihnen selbst nicht gelungen ist, obwohl Sie Satzungsvorgaben haben, bei der Regierungsbildung auf Bundesebene die von Ihnen vorgegebenen Punkte zu verwirklichen. Sie haben bei der Besetzung von drei Ministerposten keine Frauenquote erreicht, sondern Sie haben von drei Posten nur eine Position mit einer Frau besetzt. Gleiches gilt für die SPD. Auch ihr ist keine Quotierung bei der Besetzung von Positionen der Bundesregierung gelungen.
Sie haben eine zeitliche Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten gefordert und verlangt, dass sich diese an der Größe der Dienststelle orientieren solle. Ich erinnere daran, dass eine Gleichstellungsbeauftragte nicht nur innerbetriebliche Aufgaben, sondern auch einen Wirkungskreis nach außen hat.
Sie haben bemängelt, dass die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nicht genau definiert sind. Wir haben in unserem Antrag gefordert, dass die Präzisierung des Begriffs „gleichstellungsrelevant“, der von den Gleichstellungsbeauftragten tatsächlich angemahnt worden ist, in Form einer Handreichung gelöst werden soll. Artikel 18 Ihres Gesetzentwurfs listet in einer Aufzählung auf, was „gleichstellungsrelevant“ ist. Aber ich darf Sie daran erinnern, dass diese Auflistung nicht allumfassend ist. Das heißt, dieser Anforderung kann man nach der Begriffsdefinierung „gleichstellungsrelevant“ kann man wesentlich besser durch eine Handreichung entsprechen.
Frau Kollegin Naaß, ich finde es geradezu rührend, dass Sie zur Untermauerung Ihrer Forderungen den Senat bemühen. Wahrscheinlich haben Sie bereits vergessen, dass Sie den Senat zu Grabe getragen haben. Vielleicht tut Ihnen dies heute leid.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich freue mich, dass ich nach drei Frauen auch als Mann zu diesem Thema Stellung nehmen darf.