Nach Ansicht von Experten ist die radioaktive Belastung in deutschen Mineralwässern durch Radium 226 generell nicht gesundheitsgefährdend.
Trotzdem, Herr Kollege Hartenstein, halte ich für richtig, dass dieses Thema noch einmal auf den beiden genannten Ebenen angegangen wird. Das bedeutet, dass noch einmal eine Risikobewertung auf europäischer Ebene mit Beteiligung der zuständigen Bundesbehörden stattfindet, aber auch parallel dazu eine neue Risikobewertung auf der Ebene des Bundesgesundheitsministeriums.
Wäre die Staatsregierung – falls die Ergebnisse auf europäischer Ebene unbefriedigend sind – selbst bereit, eine Novellierung der Mineralwasserverordnung dergestalt anzustreben, dass künftig die Reduzierung radioaktiver Isotope ermöglicht wird?
Sie sprechen die Mineral- und Tafelwasserverordnung an. Wir sind der Meinung, dass die Experten bisher davon ausgingen, es bestehe keine Gesundheitsgefährdung. Sollten diese beiden neuen Risikobewertungen, die ich soeben angesprochen habe, zu anderen Aussagen kommen, dann unterstelle ich, dass es nicht nur einer Initiative Bayerns bedarf, sondern auf Bundesebene eine entsprechende Gesetzesanpassung zu erfolgen hat.
Es geht dann immer noch darum, wie verfahren wird. Ob es dann zu Empfehlungen kommt, zu Richtwerten oder Grenzwerten, das wird auf Bundesebene zu entscheiden sein, weil dort auch die Risikobewertung vorgenommen wird.
Herr Staatssekretär, darf ich auf Ihr Angebot zurückkommen und bitten, mir die Unterlagen, die Sie zitiert haben, auszuhändigen?
Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Selbstverständlich stelle ich Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung, Herr Kollege Hartenstein. Ich habe heute nur einen Teil daraus zitieren können, um das Plenum nicht zu stark zu belasten. Aber aus diesen Äußerungen wird eben deutlich, dass die Bewertungen auch des Jahres 1987 nochmals bestätigt werden. Wenn Sie zusätzliche Informationen aus unserem Hause brauchen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herr Staatsminister Zehetmair. Die Frage an dieses Haus richtet Herr Kollege Dr. Dürr.
Herr Minister! Nachdem Pressemeldungen zu entnehmen war, dass sich das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit einem Arbeitskreis aus Vertretern von Wirtschaft und Wissenschaft getroffen hat, um den Bedarf an Computerspezialisten in Bayern zu ermitteln, frage ich die Staatsregierung, welche Zahlen bei dem Treffen genannt wurden, ob das Staatsministerium glaubt, dass die Expertenlücke trotz gegenlautenden Äußerungen aus der Wissenschaft aus eigener Kraft geschlossen werden kann bzw. wie die Staatsregierung diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage schließen will, um die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns nicht nachhaltig zu schädigen?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Dr. Dürr, verlässliche Angaben über die Größe des Bedarfs und das Bedarfsprofil der benötigten IT-Fachleute konnten bei dem ersten Treffen noch nicht gemacht werden.
Inwieweit und wie schnell die Expertenlücke aus eigener Kraft, sprich durch Hochschulen, Schulen und Wirtschaft, geschlossen werden kann, lässt sich demnach noch nicht beantworten. Es ist im Übrigen nicht alleinige Aufgabe des Staates, die Lücke zwischen Angebot an und Nachfrage nach IT-Fachkräften zu schließen. Ich zitiere:
Die Wirtschaft müsste ihren Teil dazu beitragen, junge Menschen auch glaubhaft zu überzeugen, dass sie... Ingenieure, Informatiker und Naturwissenschafter nachhaltig benötigt. Humankapital lässt sich eben nicht wie Finanzkapital an der Börse oder wie Zulieferprodukte just in time beschaffen.
So der frühere Ordinarius für Hochfrequenztechnik der Universität Erlangen-Nürnberg in einem lesenswerten Beitrag zur Green Card Diskussion in der Aprilausgabe der Zeitschrift „Forschung und Lehre“.
Die mit Hilfe von HTO-Geldern möglichen, mittelfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im Studienbereich Informatik wird das Kabinett auf meinen Vorschlag Anfang Mai beschließen.
Herr Staatsminister, den Zeitungen konnte man entnehmen, dass die IHK bereits Zahlen sowohl für Schwaben als auch für Oberbayern ermittelt hat und kursieren lässt. Wurden bei diesem Treffen auch schon erste Zahlen vorgelegt und können Sie mir diese mitteilen?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Dr. Dürr, die Zahlen, die die IHK mehrfach genannt hat, kann ich Ihnen mitteilen. Man liest sie schließlich überall. Aber das reicht uns nicht. Auf meine Bitte, man möge sauber spezifizieren, wie viel man im dualen Bereich braucht – sprich: doch nur Programmierer und Vergleichbares – wie viel Ingenieurbedarf man in welchen Species aus dem FH-Bereich spekulativ sieht und welche aus dem universitären Bereich, kam als Ergebnis heraus, dass wir mit wenigen ausgewählten Wirtschaftern und Wissenschaftlern unter Führung meines Hauses jetzt die Daten haben wollen und daran arbeiten. Denn nur dann kann die Politik und hier der Staat ansetzen und mit höchstem Bemühen versuchen, so schnell wie möglich geeignete Kräfte zur Verfügung zu stellen.
Herr Minister, sehen Sie über die bereits eingeleiteten Maßnahmen hinaus Möglichkeiten, im universitären Bereich der Nachfrage der Wirtschaft möglichst schnell nachzukommen?
Herr Dr. Dürr, Sie wissen erstens, dass dieses Hohe Haus beschlossen hat, für den Informationsbereich 30 Millionen DM aus dem High-Tech-Bereich unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Wir haben inzwischen die Entscheidung getroffen, für die Fachhochschulen 10,5 Millionen DM und für die Universitäten 19,5 Millionen DM. Das wird die Grundlage dessen sein, was ich als Ergebnis im Ministerrat bekannt geben werde. Jene Hochschulen, die dabei auch eigene Power einbringen, und von ihrem bisherigen Profil her qualifiziert sind, werden bevorzugt werden. Das gilt in gleicher Weise für die Fachhochschulen wie für die Universitäten.
Zweitens. Es hat sich im Gespräch herausgestellt, dass eine nennenswerte Zahl des Bedarfes, die aber nicht konkretisiert werden konnte, im Bereich der Programmierer zu finden ist, also in der dualen beruflichen Bildung. Natürlich habe ich die Gelegenheit genutzt, darauf hinzuweisen, dass der Staat, sprich die Berufsschule, seit Jahren zum Teil allein in Vorleistung gegangen ist, während die Betriebe viel zu wenig Ausbildungsplätze für jene Programmierer, Informationstechniker, Assistenten und andere zur Verfügung gestellt haben. In letzter Zeit ist eine Steigerung eingetreten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese weiter entwickelt.
An den Universitäten und den Fachhochschulen haben wir innerhalb der letzten fünf Jahre die Zahl der Studenten und Studentinnen in den Fächern Informatik und Wirtschaftsinformatik verdoppeln können. Das heißt, die Nachfrage ist bei den jungen Leuten gestiegen, weil sie jetzt hoffen können, anschließend auch in der Wirtschaft benötigt zu werden und auch über das dreißigste Lebensjahr hinaus – das sage ich jetzt etwas spöttisch –
noch im Geschäft zu sein. Green Card hin oder her, Inder-Kinder oder was immer gesagt wird, die deutsche Arbeitswelt muss sich dazu bekennen, in der Informationstechnik auch noch jemanden mit mehr als vierzig Jahren zu nehmen und gegebenenfalls fort- und weiterzubilden.
Nächster Punkt. Ich hatte seinerzeit den Bayerischen Rundfunk dabei, da wir bereit sind, in einem Crash Curriculum die dafür geeigneten Leute fort- und weiterzubilden, um sie spätestens nach einem Jahr in geeigneter Weise der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Was spezifisch die Eignung dann ausmacht, muss uns aber die Wirtschaft noch sagen.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die Öffnung für die Einwanderung keine einseitige Angelegenheit sein kann? Das heißt, wenn wir jetzt daran gehen – was wir offensichtlich ja auch tun werden, – unseren Arbeitskräftebedarf zusätzlich aus dem Ausland zu befriedigen, dann müssen wir uns gleichzeitig unserer humanitären Verpflichtung stellen, und zwar nicht nur denen gegenüber, die wir damit ins Land holen, sondern auch denen gegenüber, die zu uns flüchten. Das kann also keine Auswirkungen auf die Asylgesetzgebung haben.
Das betrifft zwar nicht mehr Ihren Fachbereich, Herr Minister, aber ich überlasse Ihnen, ob Sie antworten wollen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Dr. Dürr, ich werde nur den Bereich beantworten, der meinen Fachbereich betrifft und den ich vorher schon mit dem Wort angedeutet habe, dass ich vor dem Just-in-time-Denken warne. Von daher kann ich all die Formulierungen, die damit zusammen hängen, dass wir die Verpflichtung haben, junge und ältere Menschen, die uns verfügbar sind, für den angeblichen und wirklichen Bedarf bestmöglichst zu Hause auszubilden und weiterzubilden, Wort für Wort teilen.
Danke sehr, Herr Minister! Wir kommen zum Fragenkatalog, der sich an das Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen richtet. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf wird die Fragen beantworten. Die erste Frage zu diesem Bereich stellt – sobald der Herr Minister da ist – Herr Kollege Gartzke.
Herr Staatsminister Dr. Schnappauf! Ist es zutreffend, dass Bayern keine pauschale Entschädigung an die Bewirtschafter in den künftigen FFH-Gebieten gewähren will, was sind hierfür die Gründe und warum schöpft Bayern die nach europäischem Standard mögliche Höchstförderung von 400,00 DM pro Hektar in ausgewiesenen FFH-Gebieten, die mit 50% von Europa kofinanziert werden, nicht aus?
Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Abgeordneter Gartzke, es trifft zu, dass eine pauschale Ausgleichszahlung für die Bewirtschafter in den künftigen FFH-Gebieten nicht vorgesehen ist. Eine pauschale Ausgleichszahlung ist nach Artikel 16 der EG-Verordnung Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – kurz EAGFL genannt – nicht möglich. Ausgleichszahlungen nach Artikel 16 können nur gewährt werden zum – ich zitiere – „Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten,..., die sich in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen durch die Umsetzung von auf gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beruhenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ergeben...“. Zitatende.
Außerdem wird eine pauschale Ausgleichszahlung – das wissen Sie auch, Herr Kollege Gartzke – auch in bayerischen Schutzgebieten nicht gewährt. Eine ungleiche Behandlung von bayerischen und europäischen Schutzgebieten erscheint gegenüber den Grundstückseigentümern bzw. Bodennutzern weder sinnvoll noch vertretbar. Die EAGFL-Programmplanung sieht deshalb auch in FFH-Gebieten einzelflächenbezogene Zahlungen vor, und zwar bei konkreten Bewirtschaftungseinschränkungen, die zu zusätzlichen Kosten oder Einkommensverlusten führen, oder bei einer freiwilligen Verpflichtung zu einer besonders naturschonenden Landbewirtschaftung.
Dagegen trifft es nicht zu, dass Bayern die nach der EAGFL-Verordnung kofinanzierbaren Höchstbeträge nicht ausschöpft. Im Gegenteil, die nach der Verordnung vorgesehenen Fördermöglichkeiten der Europäischen Union werden in bestmöglichem Umfang genutzt. Während für Ausgleichszahlungen in FFH-Gebieten die kofinanzierungsfähigen Höchstbeträge auf 400 DM begrenzt sind, betragen sie bei freiwilligen Maßnahmen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm bzw. dem Erschwernisausgleich für Feuchtflächen knapp 900 DM oder 450 1/4, die zu 50% mit EU-Mitteln kofinanziert werden.
Herr Staatsminister, wären Sie bereit, diese wichtigen Sätze in das laufende Dialogverfahren einzubringen? Würden Sie in einem Nachschreiben an die Verbände und an die Gemeinden klar darstellen, dass bis zu 400 DM an Förderung möglich sind, wenn Auflagen notwendig sind bzw. dass im Vertragsnaturschutz eine Förderung bis 900 DM möglich wäre? Wären Sie auch bereit, klarzustellen, dass Europa diese Förderung für so wichtig erachtet, dass es dazu bereit ist, dafür Zigmillionen auch in Bayern auszugeben?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Eine entsprechende Nachinformation ist nicht erforderlich, weil die Regierungen und die Landratsämter bereits informiert sind.
Auch den Verbänden ist dies bekannt. Sie wissen, dass die Umsetzung so verläuft, dass die Länder, die für den Vollzug des Naturschutzgesetzes zuständig sind, sechs Jahre Zeit haben, um für jede Fläche konkret die Erhaltungsziele bzw. eventuelle Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Konkret bedeutet dies, dass jedes Landratsamt vor Ort mit den jeweiligen Grundstückseigentümern, also mit den Bauern, festlegen wird, was zu tun ist und mit welchen Instrumentarien gehandelt wird. Wir haben auch hierfür im Ministerrat die Eckpunkte einer Vollzugsbekanntmachung beschlossen. Diese Eckpunkte liegen den Verbänden und den Ämtern ebenfalls schriftlich vor. In dieser Vollzugsbekanntmachung ist der Grundsatz zum Ausdruck gebracht worden, dass der Vertragsnaturschutz vor Verordnungsregelungen Vorrang hat.
Bei jeder Gelegenheit – erst vor ein paar Tagen beim Bayerischen Bauernverband in Herrsching auf einer Großveranstaltung mit Herrn Sonnleitner und Herrn Weiger – bringe ich zum Ausdruck, dass die bekannten Beträge nach dem Vertragsnaturschutzprogramm bzw. auch nach der noch in Ressortabstimmung befindlichen Ausgleichsregelung der bisherigen Höhe nach dem Vertragsnaturschutzprogramm entsprechen. Die Verbände sind also bereits umfassend informiert worden.
Herr Staatsminister, Sie haben gerade angedeutet, dass der Freistaat Bayern sechs Jahre Zeit hat, um entsprechend den jeweiligen Flächen die Ausgleichszahlungen vorzunehmen. Heißt das, dass es für die Bauern, die Flächen in FFH-Gebieten haben, bei der Auszahlung der Ausgleichsbeträge zu Verzögerungen kommt oder ist hier ein schnelleres Handeln vorgesehen?
Herr Präsident, Hohes Haus, Frau Abgeordnete! In der FFH-Richtlinie selbst – Sie kennen sicher den Inhalt dieser Richtlinie – ist das Verfahren festgelegt. Danach trifft die Europäische Union aufgrund der Meldungen, die über Berlin nach Brüssel gehen, die Auswahl. Sie bedient sich zu diesem Zweck des European Topic Centers in Paris. Mit der Einstellung von Flächen in den europäischen Biotop-Verbund „Natura 2000“ treten die Rechtswirkungen, also das Erhaltungsgebot bzw. das Verschlechterungsverbot in Kraft.
Anschließend gehen die Meldungen wieder an die Mitgliedsstaaten zurück bzw. innerhalb des Mitgliedsstaats Deutschland an die dafür zuständigen Länder. In Bayern können dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. Flächennutzern die konkreten Vereinbarungen über die Realisierung der Erhaltungsziele auf den jeweiligen Flächen getroffen werden. In Gesprächen wird geklärt, ob eine Verordnung erlassen wird – eine Landschaftsschutzverordnung oder im Einzelfall eine