Protokoll der Sitzung vom 18.05.2000

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen (Drucksache 14/3545)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Wortmeldungen liegen mir auch nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs;

Wahl der Präsidentin

Mit Schreiben vom 28. März 2000 wurde vonseiten des Ministerpräsidenten mitgeteilt, dass die Staatsregierung in ihrer Sitzung am 21. März beschlossen habe, zur Wiederwahl als Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit Wirkung ab 1. Juli 2000 die Präsidentin des Oberlandesgerichts München, Frau Hildegund Holzheid, vorzuschlagen. Die Richterwahlkommission hat in ihrer Sitzung am 3. Mai beschlossen, der Vollversammlung die Wiederwahl von Frau Präsidentin Holzheid zu empfehlen. Eine Gegenkandidatin bzw. ein Gegenkandidat wurde vonseiten der Fraktionen nicht vorgeschlagen. Wir kommen damit zur Wahl. Sie findet nach Artikel 4 Absatz 1 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes ohne Aussprache statt.

An Ihrem Platz finden Sie einen Stimmzettel vor, auf dem die vorgeschlagene Kandidatin aufgeführt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für die Wahl zu verwenden ist. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Plenarsaales im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern sie den hierfür bereit stehenden Schriftführern

und Mitarbeitern des Landtagsamtes auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlgangs sichergestellt werden. Wir beginnen nun mit der Wahl. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Stimmabgabe von 11.06 bis 11.11 Uhr)

Die Wahl ist beendet. Die Auszählung der Stimmen findet außerhalb des Plenarsaals statt. Das Wahlergebnis wird später bekannt gegeben. Zwischenzeitlich fahren wir in der Behandlung der Tagesordnung fort.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen.

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 4

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

(Fortgesetzte Unruhe)

Ich darf um Ruhe bitten.

(Fortgesetzte Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir haben folgendes Problem: Wir haben über die Listennummern 17, 19, 20, 52 und 56 gesondert abzustimmen, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Wir kommen zunächst zur Listennummer 17, Antrag der Abgeordneten Starzmann und anderer (SPD), Sinnvolle Organisation der Grundlagen- und Anwendungsforschung für nachwachsende Rohstoffe (Drucksache 14/1900). Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 14/3394 empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Listennummer 19, Antrag der Abgeordneten Hirschmann, Wahnschaffe, Irlinger und anderer (SPD), Gesundheitliche Ungleichheit beseitigen, Gesundheitserziehung im Unterricht (Drucksache 14/2062). Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt auf Drucksache 14/3416 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen diesem Votum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nun Listennummer 20, Antrag der Abgeordneten Hirschmann, Wahnschaffe, Irlinger und anderer (SPD), Gesundheitliche Ungleichheit beseitigen, Erweiterung der schulärztlichen Reihenuntersuchung (Drucksache 14/2063). Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt auf Drucksache 14/3417 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Listennummer 52, Antrag der Abgeordneten Ach, Sackmann, Knauer und anderer (CSU), Bayerische Besoldungsordnung; Gleichbehandlung in der Schulleitung zwischen MB-Realschulen und sonstigen Realschulen (Drucksache 14/2762). Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 14/3475 die Annahme des Antrags in unveränderter Fassung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ich sehe wiederum keine. Somit ist der Antrag angenommen.

Jetzt zur Listennummer 56, Antrag der Abgeordneten Ettengruber und anderer (CSU), Erhöhung des Anteils deutscher Beamten in der EU-Kommission (Drucksache 14/2775). Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt auf Drucksache 14/3343 Zustimmung zu dem Antrag mit der Maßgabe, dass die Worte „gegebenenfalls im Benehmen mit dem Bund“ gestrichen werden. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die der SPD und die des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag so beschlossen.

Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Wer bei Listennummer 78 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und in den übrigen Fällen dem entsprechenden Abstimmungsverhalten in dem jeweils federführenden Ausschuss beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Kolleginnen und Kollegen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit übernimmt der Landtag die Voten.

(siehe Anlage 1)

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 5

Eingaben

betreffend Aufenthaltsgenehmigung für eine armenische Familie (Az.: EB.1666.14, EB.1684.14, EB.1674.14, EB.1701.14, EB.1710.14, EB.1711.14, EB.1716.14, EB.1721.14, EB.1722.14, EB.1723.14, EB.1724.14, EB.1751.14, EB.1757.14, EB.1803.14, EB.1809.14, EB.1695.14, EB.1717.14, EB.1849.14, EB.1850.14 und EB.1885.14)

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner Sitzung am 12. April 2000 mit den Eingaben befasst und beschlossen, diese gemäß § 84 Nummer 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die SPD-Fraktion hat fristgerecht gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes beantragt, die Eingaben auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne nun die Aussprache hierzu. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Kollege Schindler. Ich weise darauf hin, dass eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt wurde.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedauere, dass jetzt kein Vertreter des Innenministeriums anwesend ist.

(Unruhe)

Gut, wenn der Ministerpräsident in diesem speziellen Fall die Entscheidungskompetenz hat,

(Zurufe von der CSU)

dann soll es damit sein Bewenden haben. Ich empfinde es gleichwohl als schlechten Stil, dass bei der Behandlung der aufgerufenen Eingaben, die nicht nur in der Oberpfalz viel Aufmerksamkeit erregt haben, kein Vertreter des Innenministeriums anwesend ist.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein Affront gegenüber dem Parlament. So sehe ich es jedenfalls.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? – Die Familie A. ist 1993, aus Armenien kommend, in die Bundesrepublik eingereist. Ihr Asylantrag wurde damals abgelehnt. Allerdings hat das zuständige Verwaltungsgericht festgestellt, das Abschiebehindernisse vorlägen, sodass die Abschiebung der Familie bis 1999 nicht durchgeführt werden konnte. Das bedeutet: Von 1993 bis 1999 standen der Aufenthaltsbeendigung faktische Hindernisse entgegen und war der Aufenthalt der Familie legal. Später wurde festgestellt, dass die Abschiebehindernisse nicht mehr bestünden, sodass die Abschiebung in die Wege geleitet wurde.

Im November 1999 hat das zuständige Landratsamt Regensburg signalisiert, die Familie könne in den Genuss der neuen Altfallregelung kommen. Diese

Ansicht wurde allerdings im Januar 2000 – wohl auf Weisung des Innenministeriums – revidiert. Vorbereitungen zur Beendigung des Aufenthalts wurden getroffen. Daraufhin kam es zu den Eingaben, die wir am 12. April dieses Jahres im Eingabenausschuss behandelt haben. Dieser Fall weist nicht nur menschliche Tragik auf, sondern zeichnet sich noch dadurch aus, dass es ihn gar nicht gäbe, wenn die betreffende Familie in einem anderen Bundesland lebte.

(Zustimmung bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Gründe waren folgende: Man wirft der Familie vor, zu lange und zu viel Sozialhilfe bezogen zu haben, wohl wissend, dass die Mutter der Familie, deren Ehemann bereits 1996 das Land wieder verlassen hat, über lange Zeit hinweg weder faktisch noch rechtlich eine Möglichkeit hatte, einer genehmigten Arbeit nachzugehen. Immer dann, wenn sie arbeiten durfte, hat sie das auch gemacht und zuletzt immerhin 1500 DM netto im Monat verdient und damit den Unterhalt für sich und ihre beiden Kinder gesichert.

Nun argumentiert das bayerische Innenministerium, der Umstand, dass sie über Jahre hinweg ergänzende Leistungen der Sozialhilfe habe in Anspruch nehmen müssen, verhindere, dass sie in den Genuss der Altfallregelung komme. Ich behaupte, dass diese Auslegung der Intention und dem Geist der Altfallregelung vom November 1999 widerspricht.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn es in der Altfallregelung heißt, dass vermeidbare Härten bei der Rückführung von Familien mit Kindern, die sich hier integriert haben, vermieden werden sollen, dann wäre gerade die Familie A. das Paradebeispiel für die Anwendung dieser Regelung gewesen.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)