Im Prizip aus den gleichen Gründen wurde der Dringlichkeitsantrag mit Beschluss des Landtagsplenums vom 24. 11. 1999, Landtags-Dr. 14/2224, abgelehnt.
Ich frage die Staatsregierung, ab wann und wo in Niederbayern Praxisklassen eingerichtet werden und warum die Umsetzung des Praxisklassenkonzepts in Niederbayern so lange dauert?
Antwort der Staatsregierung: Die Praxisklasse ist eine spezielle Form der Förderung, die nur an bestimmten Hauptschulen sinnvoll ist. Vorrangig ist dabei an Schulen mit einem schwierigen sozialen Umfeld zu denken.
Im Regierungsbezirk Niederbayern werden im Schuljahr 2000/01 nach derzeitigem Planungsstand drei Praxisklassen neu eingerichtet und zwar in Straubing-Alburg, Landshut-Altdorf und Pocking (Lkr. Passau).
Im vorausgehenden Schuljahr 1999/2000, dem ersten Jahr der Umsetzung der Hauptschulreform, waren Standorte in anderen Landesteilen vorrangig zu berücksichtigen, weil dort der Bedarf dringender war. Dies galt insbesondere für Hauptschulen in den Ballungsräumen. Im Regierungsbezirk Niederbayern war der Bedarf vergleichsweise auch deshalb nicht so groß, weil dort bereits andere Modelle mit ähnlicher Zielrichtung liefen: an der Ulrich-Schmidl-Hauptschule in Straubing das Modell „TUSCH“ (Treffpunkt Ulrich-Schmidl-Schule) und an der Hauptschule Landshut-Schönbrunn das dort bewährte Förderprojekt in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Landshut und BMW.
Trifft es zu, dass die bisherigen Anrechnungsstunden für Schulleiter an Grund- und Hauptschulen in Fürth für die Leitung und Koordination durch Ganztagesbetreuung nach über 10 Jahren abgeschafft werden soll und wird damit diese Aufgabe zukünftig als reine Freizeitbeschäftigung der betroffenen Schulleiter durch die Bayerische Staatsregierung angesehen?
Antwort der Staatsregierung: Zu Beginn des Schuljahres 1990/91 hat die Stadt Fürth an mehreren Grund- und Hauptschulen eine nachmittägliche Betreuung von Kindern eingerichtet. Das Staatsministerium hat diese Initiative unterstützt, in dem für jede beteiligte Schulleitung eine Anrechnungsstunde gewährt wurde. Diese Maßnahme war nach den Unterlagen des Staatsministeriums auf das Schuljahr 1990/91 begrenzt, wurde aber tatsächlich bis zum laufenden Schuljahr ohne entsprechende Rechtsgrundlage gewährt.
Bei dem nachmittäglichen Betreuungsangebot handelt es sich um eine Maßnahme, die in die Zuständigkeit der Stadt Fürth fällt. Das Staatsministerium begrüßt diese Initiative, kann dafür jedoch keine Anrechnungsstunden bereitstellen. Auch für Schulen, an denen Mittagsbetreuung angeboten wird und der Rektor in die Organisation eingebunden ist, können keine Anrechnungsstunden zugewiesen werden.
Das Staatsministerium weist darauf hin, dass es gemäß Art. 31 BayEUG zu den allgemeinen Aufgaben der Schule gehört durch Zusammenarbeit mit Horten, Tagesheimen und ähnlichen Einrichtungen die Betreuung von Schülern außerhalb der Unterrichtszeit zu fördern. Daher können Anrechnungsstunden nicht bereitgestellt werden.
Unter welchen Voraussetzungen können Lehrkräfte an Staatlichen Berufsschulen mit der Lehrbefähigung für „Wirtschaft und Verwaltung“ und langjährigem Unterrichtseinsatz im Fach Sozialkunde – jedoch ohne entsprechende Zweitfachausbildung – die Funktion „Fachbetreuer“ für Sozialkunde ausüben bzw. unter welchen Maßgaben kann diese Funktion übertragen werden?
Antwort der Staatsregierung: Eine Fachbetreuung kann für ein Fach (z.B. Sozialkunde) aber auch für zwei oder mehrere Fächer oder eine Fächergruppe eingerichtet werden.
Die Bestellung eines Fachbetreuers setzt voraus, dass in diesen Fächern mindestens 50 Wochenstunden Pflichtunterricht erteilt werden.
Als Fachbetreuer kommen nur hierfür besonders geeignete Lehrkräfte in Frage. Einer Lehrkraft kann die Fachbetreuung grundsätzlich nur für solche Fächer übertragen werden, für die sie eine Lehrbefähigung besitzt. Einer hauptamtlichen/hauptberuflichen Lehrkraft ohne Lehramtsprüfung kann eine Fachbetreuung nur übertragen werden, wenn sie ein entsprechendes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer Hochschulprüfung oder Staatsprüfung abgeschlossen hat.
Die Lehramtsprüfungsordnung I sieht vor, dass Lehrkräfte ihre Lehrbefähigung nachträglich erweitern können. Das gewünschte Fach (z.B. Sozialkunde) kann an jeder Landesuniversität, die dieses Fach anbietet, im Rahmen eines Kontaktstudiums studiert und mit der 1. Staatsprüfung abgeschlossen werden. Mit Bestehen der 1. Staatsprüfung erwirbt man die Lehrbefähigung. Eine 2. Staatsprüfung ist nicht erforderlich.
Eine Übertragung der Funktion des Fachbetreuers aufgrund von langjährigem „fachfremden“ Unterrichtseinsatz ist nicht möglich.
Wie beurteilt die Staatsregierung die Kritik der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe an dem Entwurf zur Budgetierung der Lehrpersonalzuschüsse und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Antwort der Staatsregierung: Der Entwurf zur Budgetierung der Lehrpersonalzuschüsse in der Heilerziehungsausbildung ist im Januar in die Anhörung gegeben worden. Die Stellungnahmen der betroffenen Spitzenverbände und Schulträger liegen nun vor und werden derzeit ausgewertet.
Sie haben daher sicher Verständnis, dass Ihre Anfrage zur Umsetzung der Budgetierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Rahmen einer mündlichen Anfrage beantwortet werden kann.
Da bei der großen Zahl von sechsstufigen Realschulen in Bayern, darunter insbesondere auch an der R6 in Zirndorf, Landkreis Fürth, hinsichtlich der Lehrmittel und Lehrplaninhalte, der Lehrerstundenkontingente, der Bereitstellung der notwendigen Räume und einer flächendeckenden Schülerbeförderung bei Lehrern, Eltern und Schülern noch erhebliche Unsicherheiten bestehen, frage ich die Staatsregierung, auf welche Weise insbesondere bei der R6 in Zirndorf sichergestellt wird,
c) dass die notwendigen zusätzlichen Räume (wie viele und in welchen Gebäuden?) zur Verfügung stehen,
e) mit welcher Schülerzahl an der Realschule in Zirndorf insgesamt bei Schulbeginn 2000/2001 zu rechnen ist?
Lernmittel Während der Dauer des Schulversuchs sechsstufige Realschule wurde entsprechend der „Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (ZLV)“ genehmigt, dass Lernmittel, die zum Gebrauch an Hauptschulen und Gymnasien zugelassen sind, auch an der sechsstufigen Realschule verwendet werden können. Darüber hinaus wurden Sondergenehmigungen für Lernmittel erteilt, die an sechsstufigen Realschulen in anderen Ländern der Bundesrepublik, z.B. in Baden-Württemberg, eingesetzt sind.
Zwischenzeitlich haben verschiedene Verlag damit begonnen, speziell auf die R6 in Bayern bezogene Lehrmittel zu entwickeln; eine Reihe davon wurde bereits zugelassen, einige befinden sich im Zulassungsverfahren. Die Lehrkräfte der Staatl. Realschule Zirndorf entscheiden selbst, welche der zugelassenen Lernmittel sie im Unterricht einsetzen wollen.
Es ist derzeit geplant, der Staatl. Realschule Zirndorf zur Abdeckung des Pflichtunterrichts für das Schuljahr 2000/2001 sechs Lehrkräfte mit voller Unterrichtspflichtzeit und zusätzlich zwei Lehrkräfte mit 16 Wochenstunden (2/3-Verträge bzw. Studienreferendare) zuzuweisen.
Die Staatl. Realschule Zirndorf führt mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 einen sechsstufigen Zug. Für den Besuch der 5. Jgst. haben sich nach derzeitigem Stand so viele Schüler angemeldet, dass 8 Eingangsklassen gebildet werden.
Die Schulleiterin der Staatl. Realschule Zirndorf bestätigt, dass diese 8 Eingangsklassen im Hauptgebäude der Schule untergebracht werden können. Mit dem Sachaufwandsträger ist darüber hinaus geklärt, dass im Laufe des Schuljahres 2000/2001 weitere drei Räume als Klassenzimmer ausgebaut werden.
Die Organisation der Schülerbeförderung zu den Realschulen im Landkreis Fürth ist Aufgabe des Aufgabenträgers der Schülerbeförderung. Die Organisation der
Schülerbeförderung erfolgt vorrangig unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sofern solche nicht vorhanden sind oder nicht in zumutbarer Weise benutzt werden können, unter Einsatz von Schulbussen. In Einzelfällen kann auch die Genehmigung des Einsatzes von PrivatPkw’s in Betracht kommen.
Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis Fürth seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderungsverordnung ebenso nachkommt wie alle anderen bayerischen Landkreise. Nähere Erkenntnisse zur Art der Schülerbeförderung im Landkreis Fürth liegen nicht vor.
Die Staatl. Realschule Zirndorf geht in ihrer vorläufigen Unterrichtsübersicht für das Schuljahr 2000/2001 von 918 Schüler in 32 Klassen aus.
Dr. Baumann Dorle ✕ Beck Adolf ✕ Dr. Beckstein Günther Berg Irmlind ✕ Dr. Bernhard Otmar ✕ Biedefeld Susann Blöchl Josef ✕ Bocklet Reinhold Böhm Johann ✕ Boutter Rainer ✕ Brandl Max Breitschwert Klaus Dieter ✕ Brosch Franz ✕ Brunner Helmut ✕
Eck Gerhard ✕ Eckstein Kurt ✕ Egleder Udo ✕ Eppeneder Josef ✕ Ettengruber Herbert ✕ Dr. Eykmann Walter ✕
Gabsteiger Günter ✕ Prof. Dr. Gantzer Peter Paul Gartzke Wolfgang ✕ Dr. Gauweiler Peter ✕ Geiger Hermann ✕ Glück Alois ✕ Göppel Josef ✕ Görlitz Erika ✕ Goertz Christine ✕ Dr. Götz Franz Dr. Goppel Thomas Gote Ulrike ✕ Grabner Georg ✕ Dr. Gröber Klaus
Haedke Joachim ✕ Dr. Hahnzog Klaus Hartenstein Volker ✕ Hartmann Gerhard ✕ Hausmann Heinz ✕ Hecht Inge ✕ Heckel Dieter ✕ Hecker Annemarie ✕ Heike Jürgen W. ✕ Heinrich Horst Herrmann Joachim ✕ Hirschmann Anne ✕ Hoderlein Wolfgang ✕ Hölzl Manfred ✕ Hofmann Walter ✕ Hohlmeier Monika Huber Erwin ✕ Hufe Peter ✕