Protokoll der Sitzung vom 18.10.2000

All das wird notwendig sein, um die Herausforderungen zu überwinden.

(Beifall bei der CSU)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Gartzke. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten wieder zum Thema zurückkommen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben über alles Mögliche geredet, über Badeseen, über Wasser, Verkehr und einiges mehr. Das sind sicherlich wichtige Themen, die zu diskutieren wir auch gerne bereit sind. Diese Themen haben auch eine europäische Dimension, sie sollten aber dann zur Sprache gebracht werden, wenn sie anstehen.

Es geht zur Zeit um etwas viel Wichtigeres. Es geht um die einmalige Chance, dass dieses geeinte Europa nach Osten erweitert wird und die Menschen, die hinter dem Eisernen Vorhang leben mussten, zu uns wollen. Wenn es in Budapest und Prag Bewegungen gibt, die sich zu

Europa bekennen, dann ist das einmalig. Wir sollten diese jungen Demokratien aufnehmen. Wir sollten aber auch die Probleme sehen, die mit der Aufnahme verbunden sind. Diese sind genannt worden. Wir brauchen institutionelle Reformen, eine andere Finanzverfassung und eine Debatte über die Grundrechte in Europa.

Es ist eine einmalige Angelegenheit, dass gemeinsame Werte in der Charta der Grundrechte enthalten sind. Es ist eine wichtige und positive Botschaft, dass dieses Europa fähig ist, sich auf gemeinsame Werte zu einigen. Wo gibt es denn auf der Welt ein ähnliches Beispiel, dass sich Nationalstaaten zusammenschließen und auf der Basis gemeinsamer Werte zusammenarbeiten wollen? Die Werte in der Grundrechtscharta der Europäischen Union gelten allgemein, auch in Bereichen, in denen zur Zeit mehr oder weniger rechtsfreier Raum festzustellen ist. Das betrifft die Kommission und die Beamten, die immer gescholten werden.

(Beifall bei der SPD)

In der Charta der Grundrechte sind Sozialstandards enthalten, ein Bekenntnis zur Familie, ein Bekenntnis zur Bürgerkultur usw. Wir sollten über die Details diskutieren und diese Charta grundsätzlich begrüßen, ähnlich wie es die Bundestagsfraktion der CDU/CSU getan hat. Wir sollten die Charta als eine Chance für ganz Europa sehen. Wir müssen zusammenarbeiten, weil der internationale Druck größer wird, sich der Wettbewerb verschärft, Umweltprobleme nicht vor den nationalen Grenzen halt machen usw. Wenn wir zusammenarbeiten, dann müssen wir uns zuerst auf Werte einigen.

In einer zweiten Stufe müssen wir uns in der Tat auf das Subsidiaritätsprinzip einigen. Dass Schlimme ist, dass immer nur über Europa genörgelt wird, Frau Schweder. Sie müssen Ross und Reiter nennen und sagen, wo Abgrenzungen vorzunehmen sind, Kompetenzen überschritten werden und entgegen den Bestimmungen des Mastrichters Vertrags gehandelt wird, weil Herr Kohl es verschlafen hat, entsprechende Regelungen durchzusetzen.

(Willi Müller (CSU): Schröder!)

Schröder hat nichts verschlafen. Die Finanzverfassung hat zuerst Kohl kaputt gemacht. Er hat jedes Jahr mehr Geld ausgegeben. Er hat die bekannte Bimbes-Politik nach Europa getragen. Was aber haben wir im Zusammenhang mit der „Agenda 2000“ in Berlin gemacht? Wir haben dieses Finanzdesaster umgekehrt.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Bernhard (CSU))

1999 sind die Gelder, die nach Europa geflossen sind, um 20% reduziert worden. Das steht in der „Bayerischen Staatszeitung“. Diesen Artikel habe ich bei jeder Europadebatte bei mir. 1999 sind die Beiträge erstmals zurückgegangen, und zwar um 20%. Das ist ein Teil der „Agenda 2000“. Das reicht sicher nicht aus, das ist keine Frage. Die Probleme der Agrarpolitik sind nicht gelöst. Wir können mit dieser Agrarverfassung die Osterweiterung nicht bewerkstelligen. Sie von der Union haben aber 16 Jahre lang die falsche Politik betrieben. Wenn es

keine Einigung gab, wurde gezahlt, es wurde mit dem Scheckbuch Europapolitik gemacht. Das Ergebnis sehen Sie heute, und dieses Ergebnis kann man nur langsam wieder korrigieren.

Europa muss Schritt für Schritt aufgebaut werden, und die Schritte müssen in der richtigen Richtung erfolgen. Wir haben diese Entwicklung mit institutionellen Reformen, einer vorsichtigen Änderung in der Finanzverfassung und mit der Charta der Grundrechte eingeleitet. Vielleicht wird es ein Vertragswerk geben, welches man als Europäische Verfassung bezeichnen könnte. Darin müssen die Abgrenzung und die Subsidiarität geregelt werden, aber die Tücke steckt im Detail. In dieser Beziehung habe ich von der CSU noch keine sachdienlichen Argumente gehört.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Herr Staatsminister Bocklet das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass heute eine solche Debatte stattfindet. Dies ist ein Beitrag zur Herstellung von Öffentlichkeit zum Thema Europa. Ich finde es gut, dass hier der Grundkonsens zu Europa beschworen worden ist.

Ich verstehe aber nicht, dass diejenigen kritisiert werden, die auf der Grundlage dieses Grundkonsenses über Europa kritische Bemerkungen zu dem machen, wie Europa dem Bürger gegenüber in Erscheinung tritt. Ist es eigentlich antieuropäisch, wenn man feststellt, dass die Europäische Union in Bosnien und im Kosovo versagt hat und deswegen eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik notwendig ist? Ist es antieuropäisch, wenn man darauf hinweist, dass in Brüssel viel Überflüssiges getan wird, dass die „Methode Monnet“, mit der wir den Binnenmarkt und die Währungsunion erreicht haben, jetzt nicht mehr ausreicht und keine Antwort darauf gibt, wie dieses Europa politisch gestaltet werden soll? Wer dafür eintritt, dass diese Schicksalsgemeinschaft der Europäischen Union in der Zukunft Erfolg hat, muss auch die Kraft haben, die Mängel anzusprechen, die heute dieses europäische Projekt kennzeichnen. Nur dann haben wir die Chance, es besser zu machen.

Ich bin etwas erstaunt darüber, dass man leicht ironisch über den Begriff des Europa der Nationen und Regionen hinweggeht. Was wir damit meinen, ist ganz klar: Diese Europäische Union muss auch in der Zukunft auf den Nationen aufbauen, und sie muss gerade aus der Sicht der deutschen Länder den Regionen den nötigen Freiraum lassen. Ich hätte mir gewünscht, dass gerade im Bayerischen Landtag von Ihnen, Herr Dr. Köhler, dieser Aspekt nicht ironisch behandelt worden wäre, sondern als ein gemeinsames Anliegen, die Staatlichkeit der Länder nicht durch eine immer größere Zentralisierung durch Brüssel weiter aushöhlen zu lassen. Darum geht es bei dem Thema „Bayerns Zukunft in Europa“.

Ich will Ihnen klar sagen: Unsere Europapolitik hat erstens das Ziel, in einer Europäischen Union mit 20 bis 30 Mitgliedstaaten nur noch das in Europa machen zu lassen, was wirklich nur auf europäischer Ebene gemacht werden kann. Alles andere muss in die Mitgliedstaaten zurückverlagert werden. Zweitens brauchen wir handlungsfähige Organe auf europäischer Ebene, und drittens – das ist das Entscheidende – muss es weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben, darüber zu entscheiden, was auf europäischer Ebene gemacht wird. Das darf nicht auf die europäische Ebene verlagert werden.

Sie kennen den Begriff der Kompetenz-Kompetenz. Wenn wir uns über die Inhalte im Klaren sind, ist es müßig, darüber zu diskutieren, ob man nun von einer europäischen Föderation oder von etwas anderem spricht. Ich denke, hier kann man zustimmen.

Jetzt sage ich Ihnen eines, meine Damen und Herren von der Opposition: Wenn ich mir die Verhandlungsführung der Bundesregierung in der gegenwärtigen Regierungskonferenz ansehe, fällt mir zweierlei auf, Beispiele dafür, wie es nicht laufen darf. Da erklärt der Bundeswirtschaftsminister gegenüber dem Handwerk, man solle unbesorgt sein; an der Handwerksordnung werde sich nichts ändern. Gleichzeitig verhandelt in der Regierungskonferenz die Bundesregierung, vertreten durch das Auswärtige Amt, und zeigt die Bereitschaft, Artikel 47 Absatz 2 des EG-Vertrags, in dem es um Grundsätze der Berufsordnungen geht, die nach geltendem Recht nur einstimmig geändert werden können, der Mehrheitsabstimmung zugänglich zu machen. Wenn man sich ein wenig in Europa auskennt, weiß man: Nur in zwei Mitgliedstaaten gibt es eine Handwerksordnung und den großen Befähigungsnachweis. Wenn man die Entscheidung darüber per Stimmenmehrheit treffen lässt, dann – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche – wird es im Zuge der Harmonisierung auf europäischer Ebene dazu kommen, dass Handwerksordnung und Befähigungsnachweis entfallen. Die Bundesregierung kann doch nicht gegenüber dem Handwerk eine Position vertreten und in der Regierungskonferenz auf das Gegenteil dessen hinwirken.

Das zweite Beispiel. Es ist Herrn Bundesinnenminister Schily hoch anzurechnen, dass er der Kritik unseres Innenministers Dr. Beckstein folgt, die dieser an den Vorstellungen der Kommission zum Recht auf Familienzusammenführung für Drittstaatsangehörige und zum Asylrecht geübt hat.

(Dr. Hahnzog (SPD): Es gibt auch Einzelstimmen bei uns, Herr Bocklet! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Bernhard (CSU): Sie waren schon immer in der Minderheit!)

Insofern kann man hoffen, dass die Bundesregierung im Ministerrat gegen die entsprechenden Vorschläge der Kommission stimmt.

(Zuruf der Frau Abgeordneten Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was tut aber die Bundesregierung in der Regierungskonferenz? Sie gibt zu erkennen, dass sie dafür ist, das Einstimmigkeitsprinzip im Zusammenhang mit dem Einwanderungs- und Asylrecht nicht erst in fünf Jahren aufzugeben, sondern schon jetzt, als Ergebnis dieser Regierungskonferenz. Damit wird es Herrn Bundesinnenminister Schily unmöglich gemacht, so weitgehende Regelungen zu stoppen, die von Brüsseler Seite kommen. Hinzu kommt – insofern haben Sie Recht, Herr von Heckel –:

(Zurufe von der SPD)

Möglicherweise steht Herr Schily in der SPD mit seiner Meinung allein da. Jedenfalls haben alle SPD-Abgeordneten im Europaparlament den Plänen der Kommission zugestimmt. Sie alle waren dafür, dass wesentlich mehr an Familiennachzug zugelassen wird, als es unserem nationalen Recht entspräche.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))

Wozu haben die Länder Artikel 23 des Grundgesetzes erstritten, wenn deren Position nun in der Regierungskonferenz kein Thema mehr ist? Inzwischen hat die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben, dass diese in der Regierungskonferenz die Rechte und Interessen der Länder bislang nicht hinreichend berücksichtigt hat. Noch ein Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte: Im Rahmen des Gipfels in Lissabon im März dieses Jahres hat die Bundesregierung einen Gipfelbeschluss mitgetragen, wonach die Mitgliedstaaten zum Beispiel im Rahmen der sogenannten offenen Koordinierung aus den vor Ort bestehenden Schulen Mehrzwecklernzentren machen sollen. Bislang hat die Bundesregierung den Ländern nicht mitgeteilt, was in dem Zusammenhang alles beschlossen wurde und was die Länder nun umzusetzen haben. Hier hat die Bundesregierung Länderrechte verletzt. In Deutschland dürfte sie so etwas nie tun. Auf dem Gipfel in Lissabon hat sie Länderrechte vernachlässigt. Leider kommt hier von Ihnen überhaupt keine Kritik daran, meine Damen und Herren von der Opposition. Deswegen möchte ich ausdrücklich feststellen: Wir sollten gemeinsam auf die Bundesregierung einwirken, damit sie bei solchen Fragen Länderrechte besser beachtet, als sie es bisher getan hat. Das sollte ein gemeinsames Anliegen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Lassen Sie mich noch kurz etwas zur Osterweiterung sagen. Die Osterweiterung ist politisch entschieden. Wir alle sind für die Osterweiterung. Die Frage ist nicht ob, sondern wie sie vollzogen werden soll. Als Nachbarn Tschechiens haben wir besondere und legitime Interessen. Wir haben besondere Interessen, weil Bayern an Tschechien angrenzt und weil unsere Grenzregionen in besonderer Weise von der Osterweiterung betroffen sind. Wir halten es für notwendig, gewisse Übergangsbestimmungen zu erlassen und ein Sonderprogramm für die Grenzregionen aufzulegen.

(Beifall des Abgeordneten Willi Müller (CSU))

Die fünf Bundesländer, die an die Erweiterungsgebiete grenzen, vertreten hier eine gemeinsame Position. Gemeinsam haben wir Herrn Kommissar Verheugen geschrieben und ihm entsprechende Vorschläge unterbreitet. Er hatte uns in der Europaministerkonferenz dazu sogar aufgefordert. Doch hat die Bundesregierung bislang nicht die Forderung erhoben, etwa im Hinblick auf die Freizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit, die Landwirtschaft oder den Transport Übergangsbestimmungen zu vereinbaren. Ein Sonderprogramm für die Grenzregionen hat sie schon gar nicht gefordert. Da ist es doch mehr als recht und billig, dass wir, die Betroffenen, im Interesse der in den Grenzregionen lebenden Menschen darauf hinweisen, dass es anlässlich des Beitritts von Spanien und Portugal so genannte Mittelmeerprogramme gab, und zwar schon vor dem Vollzug des Beitritts jener Staaten. Diese Mittelmeerprogramme waren übrigens mit 4,1 Milliarden ECU ausgestattet. Bislang ist nichts dergleichen vorgesehen. Deswegen ist es so wichtig, jetzt gemeinsam vorzugehen.

Allerdings befindet sich Herr Kommissar Verheugen in einer außerordentlich misslichen Situation: Er kann zwar verhandeln, hat aber keinen Einfluss darauf, wie die Osterweiterung wettbewerbsrechtlich oder regionalpolitisch abgewickelt wird. So hat er Herrn Kollegen Dr. Schnappauf und mich darum gebeten, dahin gehend unter anderem auf Herrn Kommissar Monti einzuwirken, dass dieser das tut, was Herr Verheugen gerne machen würde. Meine Damen und Herren von der Opposition, in dieser Situation wäre es nützlich, wenn Sie an unserer Seite stünden, anstatt billige Kritik an dem zu üben, was bereits getan wurde.

(Beifall des Abgeordneten Willi Müller (CSU))

Noch eine Bemerkung zur Daseinsvorsorge. Meine Damen und Herren von der Opposition, von Ihrer Seite wurde erklärt, wir befürchteten grundlos, dass die Grundrechte-Charta über den Geltungsbereich des jetzigen EU-Rechts hinausgehen werde. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass Artikel 51 der GrundrechteCharta eine entsprechende Schranke vorsehe. Ich darf Ihnen in dem Zusammenhang ein Beispiel nennen. Die Kommission hat am 20. September dieses Jahres eine Mitteilung zur Daseinsvorsorge herausgebracht. Darin wurde der Anspruch erhoben, dass Brüssel nicht nur die Wettbewerbsseite kontrollieren dürfe – das ist das gute Recht der EU-Kommission –, sondern auch inhaltliche Vorgaben zur Gestaltung der Daseinsvorsorge durch die Kommunen machen dürfe. In ihrem Papier beruft sich die Kommission auf Artikel 36 der Grundrechte-Charta über den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Sie sehen: Bevor die Grundrechte-Charta rechtsverbindlich geworden oder feierlich verkündet worden wäre, beruft sich die Kommission auf diesen Text, um weitere Kompetenzen an sich ziehen zu können. Vor dem Hintergrund ist es mehr als berechtigt, dass wir erklären: Die Grundrechte-Charta darf überhaupt nur rechtsverbindlich werden, wenn gleichzeitig die Kompetenzen im Rahmen eines Verfassungsvertrags klar geregelt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Wir sollten – gerade Sie von der Linken – im Überschwang über die Grundrechtecharta nicht aus den Augen verlieren, dass es dort erhebliche Fußangeln gibt. Gerade ein Landespolitiker sollte sich Artikel 14 ansehen, in dem das Recht auf Bildung gewährleistet wird. Die EU hat nur sehr eingeschränkte Kompetenzen in der Bildungspolitik, aber hier wird das Grundrecht festgeschrieben. Es heißt:

Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Das nimmt Brüssel mit der Grundrechtecharta für sich in Anspruch. Der nächste Schritt wird wahrscheinlich sein, dass Vorgaben für die Mitgliedstaaten und Länder gemacht werden, wie das Ganze umzusetzen ist. Meine Begeisterung hält sich in Grenzen, wenn ich solche Dinge lese. Eigentlich wäre es die Aufgabe der Landespolitiker, ihre Kompetenzen dagegenzusetzen und zu verteidigen.

(Beifall bei der CSU)

Ich bitte Sie, die Bayerische Staatsregierung in diesen Dingen entsprechend zu unterstützen. Ich meine wirklich, dass wir ein gemeinsames Anliegen haben, nämlich dass die Ordnung, die mit der Europäischen Union geschaffen worden und die unsere Schicksalsgemeinschaft ist, auch in Zukunft Erfolg haben muss; aber nicht in der Weise, dass alles zentral in Brüssel geregelt wird und die Länder nur noch hochpotenzierte Verwaltungseinheiten sind.

Schließlich zum Schluss: Da die Werteordnung – die beschworen worden ist – in einer Grundrechtecharta niedergelegt wurde, wäre es das wichtigste gewesen, dass die 14 Mitgliedstaaten sich an geltendes Recht gehalten und Österreich nicht gegen jedes Recht mit Sanktionen überzogen hätten.

(Beifall bei der CSU)