Herr Staatssekretär, die Feststellung, dass permanent im Schnitt über 6000 Fälle anhängig sind, veranlasst mich dazu, nachzufragen, ob Sie die lange Verfahrensdauer, insbesondere für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die zeitweise ohne Einkünfte dastehen, für zumutbar halten. Wenn Sie gestatten, füge ich eine weitere Frage an: Aus welchen Gründen werden Stellen und Funktionen, die durch Ruhestand frei geworden sind, nicht schnell und zeitnah besetzt?
Herr Kollege Boutter, ich räume ein, dass diese Verfahren immer noch zu lange dauern. Jemand, der eine Klage beim Sozialgericht anhängig hat, beschwert sich zu Recht darüber, wenn das Verfahren viele Monate in Anspruch nimmt. Daher haben wir verschiedene Maßnahmen getroffen. Zunächst haben wir die gesamte Sozialgerichtsbarkeit, wie im Übrigen auch die Arbeitsgerichtsbarkeit, von Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes ausgenommen. Diese Stellen können im Prinzip also sofort wiederbesetzt werden. Das führt dazu, dass wir im Sozialministerium unter den gesamten Stellen gewissermaßen einen Lastenausgleich vornehmen müssen.
Herr Kollege Boutter, wir haben versucht, durch die EDVAusstattung eine Verbesserung zu erreichen. Der Ausstattungsgrad mit EDV-Arbeitsplätzen in der Richterschaft beträgt derzeit 58%. Gerade am Sozialgericht Würzburg sind wir dabei, die Verkabelung zu vervollständigen, um das Gericht komplett mit EDV auszustatten. Seit 1995 versuchen wir aufgrund einer umfassenden Organisationsuntersuchung, das nicht richterliche Personal zu verstärken. Wer in diesem Bereich schon einmal tätig war, weiß, dass ein Richter so weit wie möglich von verwaltungstechnischen Aufgaben entlastet werden muss.
Ich darf noch einmal festhalten: Ich sehe sehr wohl Ihr Problem, das trotz der soeben genannten drei Maßnahmen nicht beseitigt werden kann. Wir können das Problem aber nicht dadurch lösen, dass wir noch mehr Richterstellen schaffen. Mit drei bis fünf Richterstellen für ganz Bayern würde gar nichts erreicht, sondern man müsste Stellen in einer wesentlich umfangreicheren Größenordnung schaffen. Daher ist der Ansatz struktureller Veränderungen im Verfahrensbereich richtig. Zwar fällt es nicht leicht, ein bisher kostenfreies Verfahren kostenpflichtig zu machen; das räume ich ein. Man muss sehr
gut überlegen, in welchen Fällen das gemacht werden soll und welche Beträge verlangt werden sollen, um nicht Menschen, die Hilfe brauchen, von gerichtlichen Verfahren auszuschließen, weil sie sich das finanziell nicht leisten können. Das ist eine Diskussion, die in der gesamten Richterschaft in Deutschland, nicht nur in Bayern, geführt werden muss.
Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen das zwar nicht unterstellen, aber durch die Diskussion darüber, dass die Anzahl der Fälle so hoch sei, weil die Verfahren kostenfrei geführt werden können, kann schon der Eindruck erweckt werden, man halte diese Fälle für nicht gerechtfertigt. Deshalb frage ich Sie, wie hoch der Anteil der Fälle ist – jetzt nicht auf das Komma genau –, die positiv für die Bürgerinnen und Bürger entschieden werden.
Herr Kollege Boutter, ich möchte gar nichts unterstellen. Wir müssen jetzt sehr sachlich diskutieren. Jeder, der im juristischen Bereich Erfahrung hat, weiß, dass Klagen erhoben werden, obwohl sie definitiv keine Aussicht auf Erfolg haben. Wir wissen, dass es einen Missbrauch bei der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln gibt. Ich will das aber nicht allen unterstellen, die eine solche Klage einreichen. Wir brauchen diese Klageverfahren auch zur Kontrolle im Instanzenweg; das ist unbestritten. Deswegen halte ich es nicht für richtig, da unnötige Schärfe hineinzubringen.
Es ist schon berechtigt, darüber zu diskutieren, ob wir diese „Missbrauchsfälle“ – ich setze dieses Wort ganz bewusst in Anführungszeichen – dadurch vermeiden, dass wir eine bescheidene Grundgebühr einführen, wie immer die auch ausgestaltet sein mag. Darüber können wir jederzeit reden, das ist nicht nur ein bayerisches Thema. Wenn wir diese Grundgebühr vernünftig gestalten, können wir auch das Problem der missbräuchlichen Klagen einer vernünftigen Lösung zuführen.
Letztlich ist dieses Problem natürlich nicht endgültig gelöst, aber wir erreichen eine wesentliche Entlastung der Gerichte. Jeder weiß, dass auch eine Klage, die „missbräuchlich“ erhoben wird, einen gewissen Aufwand erfordert. Sie muss registriert werden, der Richter muss sich damit befassen. Sie erfordert letztlich also genauso viel Arbeit wie jede andere Klage auch. Aber ich glaube, dass wir strukturell in diese Richtung arbeiten müssen.
Ich habe jetzt keine konkreten Zahlen da, wie erfolgreich die Klagen jeweils sind. Ich kann Ihnen versichern, dass der Anteil rechtsmissbräuchlicher Klagen zwar keinen großen Teil ausmacht, die Gerichte aber doch sehr
stark belastet. Wenn wir diese Klagen vermeiden können, haben wir mehr Luft für die sehr schwierigen Fälle. Sie haben völlig Recht, im Sozialbereich gibt es überaus komplizierte Rechtsfälle, die den Richter stark in Anspruch nehmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen scheint es nicht zu geben. Ich rufe die nächste Fragestellerin auf. Frau Kollegin Narnhammer.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie, welche technisch umsetzbaren Möglichkeiten Sie sehen, um den Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Gewalt verherrlichende und Jugend gefährdende pornografische Schriften und Bilder, die im Internet verbreitet werden, wirkungsvoll zu unterbinden.
Frau Kollegin Narnhammer, herzlichen Dank für diese Frage, die es mir möglich macht, ein wenig ausführlicher auf dieses Thema einzugehen. Seit 1995 entwickeln vor allem vier Firmen in den USA Software-Filtersysteme, die den Zugriff auf bestimmte Informationen oder Dienste des Internets, wie zum Beispiel pornografische oder Gewalt verherrlichende Darstellungen, regulieren. Diese Filterschutzsoftware wird inzwischen auch auf dem deutschen Markt angeboten. Für die Installation der technischen Filtersoftware bieten sich im Prinzip drei verschiedene Orte an, der Rechner des einzelnen Internet-Nutzers, der zentrale Internet-Rechner einer Institution wie zum Beispiel einer Schule oder Universität oder der Rechner eine Zugangsanbieters, wie zum Beispiel AOL oder t-online, um nur zwei zu nennen. Das sind die Orte, wo eingegriffen werden kann. Sämtliche angebotene Filter-Software basiert im Wesentlichen auf drei Konzepten. Auch hier gibt es drei unterschiedliche technische Überlegungen.
Erstens. Das sogenannte Keyword-Blocking arbeitet mit Listen, die bestimmte verbotene Begriffe enthalten. Auf diesem Konzept basieren Programme wie Cyber Patrol, Cybersitter und Net Nanny, die zum Teil von den großen Anbietern wie AOL und Compuserve eingesetzt werden. Die Programme, die mit diesem System arbeiten, können Internet-Seiten filtern sowie den häuslichen Computer komplett überwachen. Ein- und ausgehende E-Mails oder Beiträge in Chat-Räumen können genauso gefiltert werden wie Systemdienste. Entsprechende Programme sind in der Herstellung relativ billig und einfach zu pflegen, da im Wesentlichen nur eine Liste mit verbotenen Wörtern zusammengestellt und ergänzt werden muss. Das also ist die erste technische Möglichkeit, die Einführung des sogenannten Keyword-Blocking, ein System, in das bestimmte Begriffe aufgenommen werden.
Das zweite System ist das Site-Blocking. Es tut mir leid, dass alle Begriffe englisch sind, aber wie wir wissen, ist die Sprache im Internet nun einmal englisch. Dabei handelt es sich um ein System zur Sperrung von bestimmten Seiten, die in einer „schwarzen“ Liste aufgeführt sind. Es orientiert sich an unerlaubten Netzadressen und filtert diese heraus. Jede Internet-Seite wird dabei zuerst von Menschen gesichtet, bevor über die Aufnahme in die
Liste entschieden wird. Bei diesem zweiten System kommt es also auf die Kennzeichnung von Seiten an.
Das dritte System ist das Page-Labeling. Es basiert auf einem System mit der Bezeichnung PICS für Platform of Internet Content Selection, einem System der Etikettierung von Internet-Seiten. Dabei wird jede einzelne Seite mit einem Label durch den Anbieter selbst gekennzeichnet, so dass Aufschluss über den Inhalt der Seite besteht. Hintergrund dieses Systems ist eine im Mai 1999 von Microsoft, AOL/Bertelsmann, t-online und anderen internationalen Anbietern gegründete Vereinigung, die sogenannte ICRA. Dies zeigt deutlich, dass sich auch die Anbieter mit diesem Thema beschäftigen. ICRA steht im Übrigen für Internet Content Rating Association. Bei diesem System wird eine Filtermöglichkeit für Inhalte des Internets entwickelt, die auf der Selbstregulation von Anbietern basiert, die die Meinungsfreiheit und den Wettbewerb nicht behindert und die kulturelle Vielfalt in Europa berücksichtigt. Der Vorteil dieses Konzepts liegt in seiner Transparenz. Auf jeder einzelnen Seite ist am Rand dokumentiert und ersichtlich, welche moralischen, politischen bzw. religiösen Vorstellungen sie enthält bzw. für welche Altersklassen sie geeignet ist.
Je nach der Einstellung des Filters können Seiten gesperrt werden, deren Label auf problematische Seiten hinweisen. Der Filter kann aber auch so eingestellt werden, dass alle Seiten ohne Label automatisch gesperrt werden. Theoretisch kann damit jeder Nutzer eine entsprechende Labeling-Plattform wählen, die genau auf seine ideologischen und moralischen Vorstellungen ausgerichtet ist, vorausgesetzt, es gibt genügend gekennzeichnete Seiten. Es handelt sich dabei also um ein relativ ausgeklügeltes System. In der Computerbranche wird im Übrigen ganz auf dieses Labeling-System gesetzt.
Die Europäische Gemeinschaft hat darüber hinaus ein Programm zur Förderung der sicheren Nutzung des Internets verabschiedet. Neben dem Aufbau von Hotlines und anderen flankierenden Maßnahmen wird auch an einer Internet-Filterung gearbeitet. Damit ist also gewissermaßen noch ein viertes System entwickelt worden. Dazu wurde das Projekt INCORE ins Leben gerufen, mit dem ein Rating- und Filteringsystem geschaffen werden soll.
Trotz der ständigen Fortentwicklung der genannten Konzepte müssen wir jedoch auch eingestehen, dass die technischen Möglichkeiten bislang noch nicht ausgereift genug sind, um einen absoluten Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Das wissen wir auch aus eigener Erfahrung in unseren Familien. Die entsprechende Weiterentwicklung der verschiedenen Filtersysteme soll und kann jedoch von der Bayerischen Staatsregierung nicht im Alleingang bewältigt werden. Im Hinblick auf den Zielkonflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und Jugendschutzanliegen müssen Gewerbetreibende, Internet-Anbieter, Jugendschützer und Politiker an einem Strang ziehen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Dabei sind wir Politiker auch auf die Wissenschaft und die Wirtschaft angewiesen. Gerade die Wirtschaft ist bei der Qualifizierung der technischen Voraussetzungen für einen effektiven Jugendschutz im Internet gefordert, um ihrem Auftrag zur Selbstkontrolle als
Noch ein letzter Punkt, Frau Kollegin Narnhammer, der mir selber sehr wichtig ist. Die obersten Landesjugendbehörden haben ihrerseits reagiert. Im Oktober 1997 wurde aufgrund eines Beschlusses der Jugendministerinnen und -minister der Länder die gemeinsame Stelle der Länder „jugendschutz.net“ eingerichtet. Diese Stelle hat die Aufgabe, jugendschutzrelevante Inhalte im Internet und anderen Mediendiensten aufzuspüren und gegebenenfalls das jeweils nach dem MediendiensteStaatsvertrag zuständige Land zu informieren. Das soll einmal zum Ersten reichen, nachdem Sie sich bereits zu einer Zwischenfrage gemeldet haben. Ich bitte um Nachsicht, dass meine Ausführungen so umfangreich waren, aber ich wollte dieses Problem einmal deutlich darstellen.
Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung, die sich aber in dieser Ausführlichkeit hauptsächlich an Fachleute wendet, die sich mit den entsprechenden Begriffen auch auskennen. Deshalb meine Zusatzfrage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, um in geeigneter Form und verständlicher Weise auf solche Programme aufmerksam zu machen, damit auch Eltern damit umgehen und entsprechende Filtersoftware in ihren Computer einbauen können?
Es ist völlig richtig, der unbefangene Betrachter will eine klare Lösung haben. Diese gibt es momentan in idealer Form noch nicht. Wir sind hier nach wie vor auf die technische Entwicklung angewiesen. Es würde nichts helfen, wenn ich den Eltern das eine oder andere der vier Konzepte gut übersetzt anbieten würde, solange die Technik noch nicht ausgereift ist. Aber es ist richtig, dass an der Sache mit Hochdruck gearbeitet werden muss und gearbeitet wird.
Wenn das Konzept vorliegt, ist völlig richtig, was Sie gesagt haben, nämlich dass es transferiert werden muss in eine Sprache, die die Menschen verstehen, damit die Eltern das System umsetzen können. Das System muss aber dann so sicher gestaltet sein, dass die Kinder, die den Eltern in diesen Fragen bisweilen überlegen sind, nicht die aufgebauten Hürden überwinden. Letztlich muss das System verständlich und praktisch anwendbar für die Eltern sein, darf aber nicht von den Kindern ausgehebelt werden können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächste Fragestellerin Frau Kollegin Steiger auf.
Herr Staatssekretär, welche konkreten Ergebnisse brachte die bei der Vorstellung des ersten bayerischen Sozialberichts im Oktober 1999 von
Frau Staatsministerin Barbara Stamm angekündigte Fachtagung mit den Wohlfahrtsverbänden, und wie wurden diese bisher umgesetzt?
Frau Kollegin Steiger, Frau Staatsministerin Barbara Stamm hat den Sozialbericht im Juni 1999 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Anschluss hieran hat das Sozialministerium am 27. Oktober des vergangenen Jahres die Wohlfahrtsverbände zwecks gemeinsamer Aufarbeitung des Sozialberichts zu einer gemeinsamen, groß angelegten Fachtagung eingeladen. In sogenannten Workshops wurden ausgewählte Schwerpunktthemen gemeinsam erörtert. Die Workshops befassten sich mit folgenden Themen, die ich Ihnen stichwortartig, ohne auf Details einzugehen, nennen will: Der erste Komplex umfasste die Themen „ältere Menschen“, „Pflegebedürftige“ und „Behinderte“, wobei soziale Situation, Versorgungsfragen und neue Konzepte eine Rolle spielten. Der zweite Block umfasste die Themen „Alleinerziehende“, „kinderreiche Familien“ und „Kinder“. Es ging um Familienpolitik und die Belastungen der Familien. Der dritte Schwerpunkt lag auf den Themen „Migration“und „Integration“.
Die gemeinsame Erörterung in den Workshops brachte nochmals eine rege Aussprache, ohne dass sich gegenüber der bereits zuvor stattgefundenen öffentlichen Debatte neue Aspekte oder konkrete Forderungen der Wohlfahrtspflege ergeben hätten. Die Themen sind damals ausführlich nicht nur hier im Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Die Fachtagung hat keine neuen konkreten Ergebnisse erbracht. Dies überrascht allerdings nicht, weil vorhandene Problemlagen sowohl den Wohlfahrtsverbänden als natürlich auch dem Sozialministerium bekannt sind. Die Situation ist beiden Seiten geläufig. Der ständige Dialog mit den Sozialpartnern, zum Beispiel im Beschäftigungspakt, und mit den Wohlfahrtsverbänden, zum Beispiel in Form der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, gehört zum Tagesgeschäft unseres Hauses und ist Daueraufgabe des Sozialministeriums.
Der Bericht zur sozialen Lage in Bayern ist dabei eine hilfreiche Zusammenfassung der sozialen Situation in Bayern und in anderen Ländern. Er beinhaltet aber keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die denjenigen, die sich damit seit Jahrzehnten befassen, nicht schon bekannt gewesen wären. Weil derartige Themen nicht an einem Tag entstehen, sondern stets eine Entwicklung hinter sich haben, sind sie uns geläufig. Es ist selbstverständlich, dass wir diese Diskussion auch zukünftig mit der gleichen Intensität mit den Wohlfahrtsverbänden führen. Wie gesagt, es geht hier nicht um ein kurzfristiges Problem, sondern um eine echte Daueraufgabe unseres Hauses und natürlich auch des Parlaments.
Ob alle anwesend waren, kann ich nicht beurteilen, weil ich selbst nicht dabei war, aber es waren alle eingeladen. Uns liegt daran, ein Gespräch auf breitester Ebene zu führen. Man kann natürlich niemand dazu zwingen, daran teilzunehmen. Sollte es passiert sein, dass jemand zu der Veranstaltung nicht eingeladen worden ist, dann wäre das ein Versehen, das man sofort dahin gehend korrigieren müsste, dass man mit dem Verband ein eigenes Gespräch führt. Es besteht keine Absicht unseres Hauses, jemand auszuschließen, sondern uns geht es darum, alle zu integrieren.
Ich habe keine Ausgrenzung unterstellt. Ich wollte nur wissen, ob alle da waren. Ist es möglich, eine Liste der Teilnehmer zu bekommen, die bei der Fachtagung anwesend waren?
Es ist kein Problem, Ihnen die Einladungsliste zu geben. Ich weiß nicht, ob jemand etwas dagegen hat. Ich halte den Datenschutz sehr hoch, ohne etwas verschweigen zu wollen. Eine Liste derjenigen, die eingeladen wurden, kann Ihnen das Ministerium gern zur Verfügung stellen. Wenn jemand nicht gekommen ist, ist das seine Entscheidung. Sollte jemand nicht eingeladen worden sein, dann sind wir gern bereit, ein weiteres Gespräch zu führen. Die Liste wird Ihnen selbstverständlich gegeben. Das ist kein Problem.
Herr Staatssekretär, wurde bei der Fachtagung und in diesen Foren auch auf die regionalen Befindlichkeiten im Zusammenhang mit dem bayerischen Sozialbericht eingegangen?
In derartigen Workshops kann natürlich nicht der gesamte Sozialbericht aufgearbeitet werden. Wie ich Ihnen gesagt habe, sind im Wesentlichen die drei genannten Themenkomplexe im Mittelpunkt gestanden. Selbstverständlich spielt die eine oder andere regionale Situation
vor allem bei der Argumentation eine Rolle, denn derjenige, der argumentiert, argumentiert oft aus seiner örtlichen Situation heraus und aufgrund seiner eigenen Erfahrungen, sodass die örtlichen Belange natürlich Einfluss auf die Debatte genommen haben. Sie wissen als Kennerin der Materie aber selbst, dass eine Diskussion des gesamten Sozialberichts in aller Tiefe mit allen regionalen Besonderheiten an einem Tag nicht möglich ist. Aber es ist schon eine breite Debatte geführt worden.