Protokoll der Sitzung vom 13.12.2000

Wir wollen, dass die Zuwanderer Sprachkenntnisse, kulturelle Offenheit, gutnachbarschaftliches Zusammenleben selber hier anstreben. Wir haben heute in der Zeitung gelesen, dass das mit den Sprachkenntnissen nicht als Druckmittel dienen soll, sondern als Angebot, etwa wie in den Niederlanden mit so genannten Checks zur Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen. Das ist der richtige Weg. Bei Ihnen habe ich immer den Verdacht, dass Sie selbst diejenigen, die zwanzig Jahre hier sind, Sprachprüfungen unterziehen wollen, und wenn die nicht bestanden werden, sagen Sie: Jetzt werdet ihr ausgewiesen. Zu solch – wie ich leider sagen muss – aberwitzigen Konstellationen halte ich die Beckstein’sche und die CSU-Ausländerpolitik für fähig.

Das Angeführte haben wir schon damals gefordert. Wir haben weiter gefordert: Vor allem ist nötig, dass Einheimische und Zuwanderer Integration als gegenseitigen Prozess begreifen und gemeinsam einen verbindlichen Katalog von Grundwerten akzeptieren und einhalten. Dazu gehören die Verfassungsprinzipien der rechtsstaatlichen Demokratie, Teilhabe und Mitbestimmung, Gleichberechtigung, religiöse und weltanschauliche Toleranz und Chancengleichheit. Sie tun jetzt so, als ob das Ihre Erfindung wäre. Nein, das war schon immer unsere Sicht für eine wertbestimmte Integration und für das Zueinander-Finden von so vielen Menschen, die bei uns leben und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Wir sind schon damals ganz klar auch der Auffassung gewesen, dass eine Quotierung stattfindet, die bestimmen soll, wie viele Menschen unser Gesellschafts- und Wirtschaftssystem verträgt, in das diese Menschen neu hineinkommen. Darüber soll ein Zuwanderungsrat entscheiden, in dem gesellschaftliche Verbände, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände vertreten sein sollen. Bei der Bestimmung dieser Quote, jeweils für ein Jahr, sollen wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische, entwicklungspolitische sowie humanitäre Gesichtspunkte festgelegt werden.

Mir kommt es vor, als ob in letzter Zeit der Durchbruch für eine Zuwanderung nur unter ökonomischen Gesichtspunkten von Ihnen gesehen wird. Es muss beides beinhalten, auch den humanitären Aspekt. Es ist ja völlig blödsinnig, wenn wir die bosnischen Pflegekräfte, die noch da sind, wegschicken, weil sie nicht unter die

neue Regelung fallen. Wenn wir ein Zuwanderungsgesetz haben, sagen wir: Es wäre eigentlich sinnvoll, die hereinzuholen. Das zeigt die Brüchigkeit Ihrer ganzen Argumentation.

Wir haben ganz klar auch gesagt: Den Personen, die zuwandern, muss ein Integrationsangebot gemacht werden. Dazu gehören Sprachkurse und Kurse, die dem politisch-gesellschaftlichen Leben dienen.

Wir wollen auch, dass Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge nicht unter das Zuwanderungsgesetz fallen. Es ist doch ganz klar: Wenn jemand am 1. Oktober kommt, der noch die Striemen der Folter auf dem Rücken hat, kann man nicht sagen: Tut uns leid, die Quote für Asylbewerber ist jetzt voll. Das geht nicht. Das können Sie nicht machen.

Ich finde es ja witzig, wie Sie den früheren Bundespräsidenten Herzog hier abmeiern. Herr Stoiber nickte noch dazu, als er da war. Sie sagen: Schaut nur in die EUGrundrechte-Charta; dort ist nur eine institutionelle Garantie. Der Mitverfasser des größten GrundgesetzKommentars wird wohl zwischen Grundrechten und institutionellen Garantien unterscheiden können. Er würde sich nicht dafür hergeben, unter der Überschrift EU-Grundrechte-Charta in einen so klar umrissenen Bereich bloß institutionelle Garantien aufzunehmen. Das wäre ein Widersinn sondergleichen. Es wäre eine Mogelpackung in der Grundrechte-Charta.

Im Artikel 18 heißt es klar „Recht auf Asyl“. Es wird Bezug genommen auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die Individualansprüche gewährt, Ansprüche nicht nur auf Non-refoulement, also darauf, nicht zurückgeschickt zu werden, wenn Gefahr besteht, sondern auch auf Überprüfung durch eine unabhängige Instanz. Auch das sind Individualansprüche und keine institutionellen Garantien.

Also Sie lügen sich selber etwas in die Tasche. Sie wollen das einfach so aufrechterhalten. Es wird nicht dazu kommen. Bundeskanzler Schröder hat eindeutig erklärt: Am verbliebenen Grundrecht auf Asyl ist mit der SPD nicht zu rütteln. Das ist nötig und muss bleiben.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie verfallen in eine Rolle rückwärts, und es ist interessant zu sehen, wie Sie diese begründen und, ebenso wie Fraktionsvorsitzender Glück und dabei in Wortklaubereien verfallen. Fraktionsvorsitzender Glück sagt, es komme entscheidend darauf an, ob man „Zuwanderung“ oder „Einwanderung“ sage; dies ist jetzt ganz toll.

Der große Hammer ist die so genannte Leitkultur. Ich habe mich sehr darüber gefreut, als ich in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Beitrag des heute abwesenden Kultusministers Zehetmair gelesen habe, der gesagt hat, eine deutsche Leitkultur gebe es nicht. Es hat nur noch gefehlt, dass er „basta“ angefügt hätte.

(Herrmann (CSU): „Basta“ ist ein Berliner Ausdruck!)

Sie versuchen, den Begriff „Leitkultur“ wieder zum Leben zu erwecken. Viele Kinder des Kinderchors, der gestern Abend hier im Landtag die sehr schöne Weihnachtsfeier gestaltet hat, hatten nicht deutsche, sondern andere Eltern. Auf dem Programm stand ein Musikstück von Orlando di Lasso, das aber wegen Abwesenheit der Sängerin ausgefallen ist. Orlando di Lasso hat in München gelebt, war aber Niederländer – kein Italiener.

(Zuruf des Abgeordneten Hofmann (CSU))

Die Sängerin hieß Ruxandra Urderean, eine „typisch Deutsche“; die auch von Herrn Hofmann viel Beifall bekommen hat; dies ist die Kultur in unserem Land.

(Beifall bei der SPD)

Gehen Sie in die Oper und in das Olympiastadion, dort sehen Sie, was Kultur ist. Dort ist nicht das Deutsche dominierend, sondern da kommt vieles zusammen.

(Beifall bei der SPD)

Bei einem so schönen Tag, an dem man einen tollen Blick über die Stadt hat, ist das Maximilianeum etwas Besonderes. Sehen Sie an einem schönen Tag über die Dächer und Türme dieser Stadt. Dabei werden Ihnen die Namen folgender Baumeister einfallen: Sustris, Cuvilliès, Barelli, Viscardi, Zuccalli, ebenso die Theatiner Kirche, die Residenz und Schloss Nymphenburg. Alle diese „deutschen Baumeister“ haben in München die „deutsche Kultur“ aufgebaut. Auf diesem Gebiet waren die Wittelsbacher, die diese Bauherren beschäftigt haben, und die katholische Kirche sehr viel weiter als die CSU.

(Beifall bei der SPD – Herrmann (CSU): Ich stimme Ihnen insofern zu, als es bessere Architekten waren als Behnisch!)

Auch bei unserer politischen Verfassung spielen Namen eine entscheidende Rolle, etwa Graf Rumford und insbesondere Herr Montgelas, welcher durch alle unsere Verordnungen geistert, allerdings manchmal bei der CSU vor allem durch den Obrigkeitsstaat und den Zentralismus, den wir in Bayern vorfinden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Welnhofer?

Herr Kollege, könnten Sie sich vorstellen, dass die Ausländerpolitik des Hauses Wittelsbach eher von den Becksteinschen Grundsätzen geprägt gewesen sein könnte, als von den Ihrigen?

Wenn Sie die Geschichte der bayerischen Stämme und die historischen Ausgrabungen betrachten, werden Sie sehen, dass gerade das Gegenteil der Fall ist. Ich weiß nicht, wie es in Ihrer persönlichen Familie aussieht. Wir haben überall das Zusammentreffen von Wanderungsbewegungen und von Per

sonen, die hier geblieben sind; dies hat Bayern ausgemacht. Die Wittelsbacher waren sehr schlau, indem sie nicht den einen gegen den anderen Personenkreis ausgespielt, sondern auf Integration gesetzt haben.

(Herrmann (CSU): Herr Dr. Hahnzog, aber Sie gehören auf jeden Fall zu den Zurückgebliebenen!)

Man kann diese Beispiele fortführen: Wer in das Krankenhaus muss, Bekannte und Verwandte in Pflegeheimen besucht oder sich bei BMW die Fließbänder anschaut, stellt fest, dies sind nicht mehr allein bayerische, sondern Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern. Wir müssen alles daran setzen, dass diese Menschen gut zusammenarbeiten und nicht ausgegrenzt werden, wie es uns die Bayerische Staatsregierung unter der Mogelpackung „Zuwanderungspolitik“ zu verkaufen versucht.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Kempfler, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beschränke mich auf einige Aspekte der Kommunalpolitik, möchte aber zunächst zu Frau Tausendfreund sagen, dass mir ihr Motto „Die Staatsregierung und die Mehrheit der CSU werden vom Volk geliebt“ sehr gut gefallen hat.

(Beifall bei der CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hat von einem Gerücht gesprochen! – Gegenruf von der CSU: Die Liebe ist durch das Wahlergebnis bestätigt worden!)

Zur Liebe gehört aber auch die Wahl, und die CSUMehrheit ist gewählt worden. Beides wollen wir hoch einschätzen. Die Politik im Freistaat Bayern zeichnet sich durch Kommunalfreundlichkeit aus. Sie, Herr Staatsminister Dr. Beckstein, haben einen Dank an die Bediensteten der öffentlichen Verwaltung ausgesprochen. Wir möchten uns diesem Dank anschließen, aber auch Ihnen für die kommunalfreundliche Politik danken. Sie sind nicht nur ein Garant für die Innere Sicherheit, sondern auch für die Kommunalfreundlichkeit der Politik in unserem Lande. Ihnen, Herr Dr. Beckstein, aber auch Herrn Staatssekretär Regensburger, der Ihnen in dieser Arbeit kräftig zur Seite steht, herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Der Kommunalfreundlichkeit liegt die Idee der Partnerschaft von Staat und Kommunen zugrunde. Dies wird nicht nur durch die Finanzausstattung, sondern auch durch viele Regelungen, die die Beziehungen zwischen Staat und Kommunen gestalten, deutlich. Die Vorwürfe hinsichtlich der mangelhaften Ausstattung der Kommunen können sehr leicht wiederlegt werden. Dies wird bei der Beratung des Einzelplans 13 sehr ausführlich geschehen. Ich darf aber darauf hinweisen, dass in Bayern die Finanzausgleichsmittel pro Bürger jährlich 805 DM betragen, während sie in den anderen Flächenländern bei 748 DM liegen. Dieser deutliche Unterschied

belegt die Kommunalfreundlichkeit der Finanzpolitik in unserem Land.

In der Vergangenheit sind viele Regelungen geschaffen worden, beispielsweise die Umwandelung der Rechtsaufsicht in eine Ermessensaufsicht, wobei die staatliche Beratung im Vordergrund steht, die Umwandlung des kommunalen Wirtschaftsrechts, die Freiheit der Kommunen, die Rechtsform bei der wirtschaftlichen Betätigung zu wählen und vieles andere; ferner, die Experimentierklausel in der Gemeinde- und in der Landkreisordnung, welche in der kommunalen Selbstverwaltung zu einer Weiterentwicklung geführt hat. In fast 100 Fällen wurden durch das Innenministerium vor allem im Bereich der kommunalen Haushaltsverordnung Genehmigungen erteilt; Stichworte: Budgetierung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit von Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Genehmigungspflichten wurden durch die Straffung und Verkürzung von Verwaltungsverfahren und durch die Optimierung der Organisationsabläufe abgeschafft. Durch die Einführung neuer Techniken konnten die kommunalen Vewaltungen effektiver, wirtschaftlicher und kostenbewusster gestaltet werden. Dabei hat der Staat die Bemühungen der Kommungen partnerschaftlich unterstützt. Ich nennen hier beispielhaft die Straffung und Verkürzung der Baugenehmigungsverfahren. Eine Erhebung der Obersten Baubehörde hat ergeben, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, mittlerweile vier Fünftel aller Bauvorhaben, in den letzten beiden Jahren in vier Wochen abgewickelt waren. Dieses ist eine enorme Leistung.

(Herrmann (CSU): Sehr gut!)

Viele andere Beispiele zeigen, dass sich unsere Kommunen nach Kräften bemühen, die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung zu nutzen und zu modernen Serviceunternehmen zu werden.

Die Beziehungen des Staates zu den Kommunen und die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Kommunen und zum Staat haben in den letzten Jahren einen Wandel in Richtung Modernisierung erfahren. Die Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Bürgernähe durch hervorragende Serviceleistungen der kommunalen Verwaltungen sind ein wichtiger Standortfaktor für die Gemeinden und für den Freistaat Bayern.

Nicht nur das Verhältnis des Staates zu den Kommunen hat sich in den letzten Jahren verändert; auch die Beziehungen zwischen Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern unterliegen einer steten Entwicklung. Die Bürgerinnen und Bürger wollen das Leben in ihrer Gemeinde zunehmend mitgestalten. Dieses Bedürfnis findet den Niederschlag in der aktiven Bürgergesellschaft. Unser Fraktionsvorsitzender Alois Glück hat dafür Grundlagen erarbeitet und in seinen Büchern „Neue Wege in der Kommunalpolitik“ und „Verantwortung übernehmen“ auch konkrete Handlungsbeispiele gegeben.

Eine Form der Bürgerbeteiligung ist die Mitwirkung an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Mit unserer gesetzlichen Regelung können wir uns in der Bundesrepublik sehen lassen, meine Damen und Herren. Die SPD

in Nordrhein-Westfalen hat sich vor kurzem dafür feiern lassen, dass sie die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt hat. Dies geschah erst in diesem Jahr. Wir haben eine noch bessere Regelung durch die Staffelung der Quoten; daran denken die anderen Bundesländer in keiner Weise. Herr Dr. Hahnzog, Sie sollten einmal in den anderen Bundesländern missionieren und für die Regelung eintreten, die in Bayern besteht, statt weitergehende Forderungen bei uns zu erheben.

(Beifall bei der CSU)

Die Verwaltungen und insbesondere die kommunalen Verwaltungen werden ihren Modernisierungsprozess fortsetzen. In Zusammenarbeit mit dem Staat werden die Kommunen von den Möglichkeiten der neuen Informationstechniken immer stärker Gebrauch machen. Im Wettbewerb „innovative Verwaltung 2000“ haben sieben kommunale Verwaltungen mit ihren Projekten beeindruckt; darunter befand sich beispielsweise die Gemeinde Memmelsdorf, die als eine der ersten Gemeinden in Deutschland ein vollständig integriertes virtuelles Rathaus errichtet hat. Nach einem halben Jahr werden inzwischen mehr als 15% aller Verwaltungsabläufe der Gemeinden über das Internet abgewickelt.

Die bayerischen Gemeinden stehen den modernen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber. Auf der Landesversammlung 2000 des bayerischen Gemeindetages am 11. und 12. Oktober stand die Thematik „Bayerns Gemeinden online – Internet und Intranet“ auf der Tagesordnung. Den Gemeinden wurde die Nutzung von Internet und Intranet empfohlen. Der Gemeindetag sieht darin mit Recht die Chance, die Bürgerinnen und Bürger enger an ihre Gemeinde heranzuführen: durch mehr Transparenz, durch verstärkte Möglichkeiten eines interaktiven Meinungsaustausches. Mit Recht stellt der Gemeindetag fest, dass die Nutzung der neuen Medien dem Aufbau einer modernen Bürgergesellschaft dienen kann.

Das virtuelle Rathaus kann allerdings selbstverständlich das real existierende Rathaus nicht ersetzen. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, mit ihrer Gemeindeverwaltung oder Landkreisverwaltung unmittelbar sprechen zu können. Das virtuelle Rathaus ist ein innovatives Zusatzangebot zum realen Rathaus.

Meine Damen und Herren, die bayerischen Kommunen erfüllt derzeit ein Thema mit ganz besonderer Sorge: Es geht um die Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und hier vor allem um die kommunale Wasserversorgung. Die europäische Kommission – der Herr Staatsminister hat das auch angedeutet – schickt sich an, nach der Liberalisierung von Strom, Gas und Telekommunikation auch gemeinschaftliche Vorgaben hinsichtlich der Wasserversorgung zu entwickeln. Wir haben im Landtag auf Antrag aller Fraktionen eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Darin wenden wir uns gegen Liberalisierungsbestrebungen der EU und des Bundes. Ich betone ausdrücklich, dass auch die SPD-Fraktion genauso wie die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die Streichung des Gebiets

schutzparagrafen 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ablehnt.