Frau Kollegin, ich wollte nur fragen: Wollen Sie ernsthaft bestreiten, dass in den Ausschüssen des Landtags auch nichtöffentliche Sitzungen stattfinden?
„In der Regel“ habe ich gesagt. Wenn ein Grund für eine nichtöffentliche Tagung vorliegt, tagt ein Landtagsausschuss natürlich auch einmal nichtöffentlich. Das ist klar. Aber in der Regel ist alles weitgehend öffentlich. Ich sage ja auch nicht, dass auf der Gemeindeebene alles öffentlich verhandelt werden muss, sondern da gibt es klare Regelungen, wann Persönlichkeitsrechte, Interessen der Gemeinde usw. zu wahren sind, Grundstücksgeschäfte usw. Das ist ja alles wunderbar geregelt und in der Praxis wird diese Unterscheidung zwischen vorbera
tenden und beschließenden Ausschüssen gar nicht gemacht. Da stehen zehn Punkte auf der Tagesordnung, fünf davon sind vorberatend, fünf sind beschließend. Es wäre eigentlich eine Vereinfachung, weil es dann nur noch eine Sorte von Ausschüssen gäbe und man nicht mehr genau hin und her überlegen müsste, ob das jetzt vorberatend oder beschließend ist, sondern es läuft in einer Tagesordnung durch, und in einem Falle ist es eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat und im anderen Fall ist es der endgültige Beschluss.
Zur Verwendung der Überschüsse bei den Sparkassen eine Richtigstellung: Unser Antrag sieht nicht vor, dass die kompletten Überschüsse zum Gewährträger laufen sollen, sondern nur die so genannten verbleibenden Überschüsse, die sowieso für gemeinnützige Zwecke vorgesehen werden. Sie sollen eben nicht durch die Sparkassenvorstände, sondern durch die Kommunen verteilt werden. Darüber soll auch im Rat beschlossen werden.
Noch ein Argument zu den Bürgerversammlungen: Landauf landab wird dafür geworben, dass sich insbesondere junge Leute für das interessieren und sich in das einmischen sollten, was auf der kommunalen Ebene passiert. Es wird für Jugendparlamente geworben etc. pp. Hier ergäbe sich tatsächlich eine Möglichkeit, auch die jüngeren Leute anzusprechen, sich zu engagieren und mitzuwirken.
Was für Kompetenzen hat denn die Bürgerversammlung? Hier können Vorschläge für den Gemeinderat gemacht werden, nicht mehr und nicht weniger. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass hier auch Nichtwahlberechtigte mitreden und mit abstimmen können. Ihre Argumentation, Herr Heike, dass auf der Bürgerversammlung nur diejenigen mitreden sollen, die auch von den Entscheidungen betroffen sind, geht doch völlig fehl. Die Jugendlichen sind ja gerade von allen Gemeindeentscheidungen betroffen. Genauso sind alle nichtwahlberechtigten EU-Ausländer von allen Entscheidungen auf kommunaler Ebene betroffen. Genau das ist ein Argument für die Schaffung dieser Einwohnerversammlungen, um auch diesem Personenkreis die Mitwirkung zu ermöglichen.
Nun noch zu dem letzten Gesetzentwurf, was die städtischen Bezirksausschüsse anbelangt: Hier beißt sich Ihre Argumentation wirklich in den Schwanz. Es ist genau umgekehrt. Wenn wir vom Landtag der Stadt München erlauben, mehr Kompetenz an die Bezirksausschüsse zu geben, so ist das nicht eine Gängelung, sondern eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, weil dann die Stadt selber eine größere Entscheidungskompetenz hat.
Frau Kollegin, Sie können sich vielleicht schon denken, welche Frage ich wie beim letzten Mal auch diesmal wieder
stelle. Ich frage Sie, ob Sie mittlerweile wenigstens ein einziges Mal bei einer Bezirksausschusssitzung waren und deshalb auch beurteilen können, ob es sinnvoll ist, dort weitere Rechte einzuführen oder nicht.
Gegenfrage, Herr Haedke: Erzählen Sie mir doch mal, welche Erkenntnisse ich aus einer Teilnahme an einer solchen Bezirksausschusssitzung hätte gewinnen sollen.
Es geht nicht um das Dortsein, es geht darum, diesen Bezirksausschüssen prinzipiell einen größeren Kompetenzbereich zu ermöglichen. Diese Kompetenzerweiterung wird auch gefordert. Ich habe hier eine Forderung aufgegriffen und sie ist mir nicht plötzlich eingefallen. Das nächste Mal stellen Sie, bitte schön, intelligente Fragen.
Es gehört also in den Bereich der Legendenbildung, wenn gesagt wird, dass wir mit unserem Demokratiepaket die Kommunen in irgendeiner Form einschränken wollten. Das entspricht einfach nicht den Tatsachen, auch wenn Sie es noch so oft behaupten.
Frau Kollegin, wissen Sie Bescheid darüber, ob Herr Haedke zum Beispiel Sparkassenaufsichtsrat oder Zweckverbandsvorstandsmitglied oder so etwas ist? Wenn nicht, dann sollten wir uns darüber unterhalten, ob er heute mitstimmen darf.
Herr Kollege Haedke, Sie sollten sich, wenn Sie sich betroffen fühlen, bei dieser Abstimmung enthalten.
und hoffe, dass Sie sich noch irgendwann einmal umentscheiden. Aber die Politik hier im Landtag ist genauso wie die Kommunalpolitik. Es ist das langsame aber stetige Bohren dicker Bretter. Irgendwann ist dann das Loch aber durch.
Die Aussprache ist geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 8 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzent
wurf auf Drucksache 14/3785 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3786 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion der SPD.
Vorhin hat jemand darum gebeten, nur intelligente Zwischenfragen zu stellen. Ich erweitere das auf Zwischenrufe.
Jetzt lasse ich über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3787 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Tagesordnungspunkt 11 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3788 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? Ich sehe keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3789 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Tagesordnungspunkt 13 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3792 zugrunde. Der federführende Aus
schuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3793 zugrunde. Auch diesen Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Ablehnung. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist ebenfalls abgelehnt.
Jetzt lasse ich noch über den Antrag auf der Drucksache 14/3790 abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 15. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU und die Fraktion der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Abs.6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.
Über die Listennummer 3, das ist der Antrag der Abgeordneten Ach, Grabner, Dr. Bernhard und anderer (CSU) betreffend „Grundsteuer“, Drucksache 14/3280, soll gesondert abgestimmt werden, da zu der nach der Geschäftsordnung der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse deshalb zunächst über diesen Antrag abstimmen. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit angenommen.
Außerdem soll auf Wunsch der CSU-Fraktion über die Listennummer 12, das ist der Antrag der Abgeordneten Glück, Kaul, Hofmann und anderer und Fraktion (CSU), betreffend „Einhaltung der europaweit geltenden technischen Überwachungs- und Störfallmelde-Kriterien durch
Die CSU-Fraktion hat beantragt, abweichend von der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses auf der Drucksache 14/5493, den Antrag mit der Maßgabe zur Abstimmung zu stellen, dass im ersten Absatz in der fünften Zeile nach dem Wort „und“ die Worte „über die Bundesregierung“ eingefügt werden.
Besteht damit Einverständnis, dass ich in dieser Fassung über den Antrag abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.
Wer dem Antrag auf Drucksache 14/4672 mit der von mir genannten Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist so beschlossen.
Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Listennummern liegen Ihnen vor. Wer seinem Abstimmungsverhalten beziehungsweise dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den jeweils federführenden Ausschüssen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Auch keine.