Protokoll der Sitzung vom 31.01.2001

Ich kann nicht verstehen, weshalb Sie Schwierigkeiten mit den Ausländern haben. Sie lassen kaum eine Gelegenheit aus zu behaupten, Sie wollten die Integration. Das haben Sie sogar mit einer Unterschriftenaktion deutlich gemacht. Der erste Satz besagte, dass Sie für die Integration sind. Merkwürdig war nur, dass die Leute immer im Rathaus gefragt haben: Wo kann man gegen die Ausländer unterschreiben? Das ist aber jetzt Geschichte. Rein verbal sind Sie immer für die Integration. Warum machen Sie bei einer gesetzlichen Änderung, wie sie hier vorgeschlagen wird, dann nicht mit? Was könnte es denn schaden, wenn ein Türke, ein Jugoslawe oder ein Südafrikaner auf einer Einwohnerversammlung das Wort ergreifen würde? Das würde fraglos die Integration fördern. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass sich Ihr verbales Bekenntnis nicht mit dem deckt, was Sie hier tun. Sie bremsen alles aus.

Die Tatsache, dass die EU-Bürger seit 1996 in den Gemeinde- oder Stadtrat gewählt werden dürfen, ist ein enormer europapolitischer Fortschritt, den man nicht

hoch genug einschätzen kann. Sie haben dem zwar zunächst Rechnung getragen, aber mehrere Hürden für die Wahlberechtigten aufgebaut, indem diese Leute im Vorfeld einige eidesstattliche Versicherungen abgeben mussten. Erfreulicherweise haben Sie das in letzter Zeit geändert. Diese Hürde gibt es jetzt nicht mehr, so dass die EU-Bürger bei der nächsten EU-Wahl ebenso angeschrieben werden wie andere Bürger auch. Sie haben jetzt bürokratische Steine aus dem Weg geräumt. Bei Ihnen dauert das immer etwas länger.

Ich möchte jetzt noch einen besonders glänzenden Landtagsabgeordneten zitieren. Damit meine ich selbstverständlich einen sozialdemokratischen Abgeordneten. Gustav Starzmann hat am 29.11., allerdings in einem anderen Zusammenhang, etwas gesagt, was Ihre Strategie des politischen Agierens deutlich charakterisiert. Kollege Starzmann hat damals, als es um die Ökolandwirtschaft ging, gesagt:

Ich erinnere an die Öko-Landwirtschaft. Da gibt es eine Abstufung der Annäherung. Für Sie waren Ökobauern zunächst Spinner, später Leute, die Nischen ausfüllten, noch später Leute, von denen man sagte: Jeder solle doch machen, was er will. Ein Stück weiter war es dann ein neuer Weg, mehr verdienen zu können. Heute sind selbst im bayerischen Agrarhaushalt die Ökobauern diejenigen, die am stärksten gefördert werden.

Ich unterstelle, dass die Abstufung, die Sie bei den Ökobauern vorgenommen haben, bei der CSU langfristig auch im Falle der Integration von Ausländern gelten wird. Ich hoffe das zumindest sehr.

(Willi Müller (CSU): Das ist ein schlechter Vergleich, Herr Kollege!)

Herr Kollege Haedke, jetzt können Sie offenbar eine Zwischenfrage stellen.

Herr Kollege Volkmann, ist Ihnen bekannt, dass trotz der angeblichen bürokratischen Hemmnisse, die Sie anführen, die prozentuale Beteiligung der Ausländer bei den Wahlen genauso hoch ist, so dass das überhaupt keinen Unterschied ausmacht, so dass das, was Sie gesagt haben, eine bösartige Unterstellung ist? Ist Ihnen ferner bekannt, dass in München eine Kommunalwahl stattfindet und deshalb bei der Referentenverteilung die Usancen in einer Kommune eine Rolle spielen, so dass das nicht mit dem Landtag vergleichbar ist?

Herr Kollege Haedke, die erste Frage geht wirklich am Problem vorbei. Die Tatsache, wie viele sich an einer Wahl beteiligen, hat nichts damit zu tun, ob für einen Teil der Wahlberechtigten eine Hürde aufgebaut wird, die für andere nicht besteht. Wenn man den EU-Ausländern bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht gibt, sollte man sie alle gleichbehandeln. Ich halte es für erfreulich, dass man sie in einem zweiten Schritt nunmehr mit den deutschen Wahlberechtigten gleichbehandelt. Das ist vernünftig. Ich sage nur,

dass Sie das schon Jahre früher hätten machen können. Das macht mich für andere Fragen zuversichtlich. Vor wenigen Monaten haben Sie im Kommunalausschuss noch abgelehnt, dass ein EU-Ausländer Bürgermeister einer Gemeinde werden kann. Nach wiederholtem Drängen werden Sie diesen weiteren Schritt auch tun. Sie brauchen eben immer ein bisschen länger. Das ist typisch für Konservative. Das ist auch gar nicht so schlimm, aber für uns ist es ärgerlich, weil uns das soviel Mühe macht, Sie dorthin zu ziehen. Irgendwann werden Sie uns dann sicher folgen.

(Zuruf des Abgeordneten Haedke (CSU))

Meine Damen und Herren, unter Bezugnahme auf mein Zitat des Herrn Starzmann empfehle ich Ihnen mehr Mut bei der Umsetzung Ihrer verbal verkündeten Ziele.

Ich verstehe nicht, weshalb Sie sich im Fall der Rechte der Bezirksausschüsse so zieren. Mit einer Erweiterung von deren Rechte würden Sie nichts anders tun, als das von Ihnen hochgepriesene Subsidiaritätsprinzip zu verwirklichen und in diesem Fall zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich habe den Eindruck, Sie verwenden das Argument Subsidiaritätsprinzip immer nur dann, wenn es Ihnen nützt und opportun erscheint, so wie Sie auch den Föderalismus nach außen hin immer sehr deutlich und lautstark predigen, nach innen aber bedauerlicherweise eher zentralistisch handeln.

Eigentlich wollte ich Sie bitten, den Gesetzentwürfen zuzustimmen, zumindest insoweit, als wir dies auch tun. Das wäre eine kluge Entscheidung. Ich fürchte aber, damit eine Fehlbitte zu äußern, wie die bisherige Erfahrung zeigt. Doch selbst wenn Sie die Gesetzentwürfe heute ablehnen, sollten Sie über eine ganze Reihe von Punkten ernsthaft nachdenken. Das würde Ihnen nicht schaden – und der Demokratie in Bayern und seinen Gemeinden auch nicht.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile nun Herrn Staatsminister Dr. Beckstein das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwürfe, die mit der Überschrift „Stärkung der kommunalen Demokratie“ versehen wurden, sind aus meiner Sicht keine Verbesserung der gegenwärtigen Rechtslage. Wir bitten Sie deshalb, die Gesetzentwürfe abzulehnen. Damit befinden wir uns in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände.

Zentraler Punkt ist für mich die Hochachtung der kommunalen Selbstverwaltung, das heißt, im Prinzip sollen Entscheidungen auch auf kommunaler Ebene getroffen werden. Nur dann, wenn übergeordnete zwingende Gründe gegeben sind, sollte man durch Gesetze des Landes eingreifen. Das betrifft insbesondere die Gleich

stellung des Geschäftsgangs für vorberatende Ausschüsse mit demjenigen für beschließende Ausschüsse. Aus unserer Sicht kann es durchaus sinnvoll sein, solche vorberatenden Ausschüsse einzurichten, die nichtöffentlich eine unbefangene Vorerörterung einer Angelegenheit durchführen. Denn jeder von uns weiß, dass in dem Augenblick, in dem eine Angelegenheit öffentlich behandelt wird, manches etwas polarisierter als bei nichtöffentlicher Behandlung dargestellt wird. Würden wir das durch Gesetze des Landes verbieten, obwohl es eine Kommune selbst für sinnvoll hielte, dürften sich andere Möglichkeiten finden, zum Beispiel dass sich die Fraktionsvorsitzenden beim Oberbürgermeister treffen. Ich halte das für einen nur eingeschränkten Vorteil und meine deshalb, wir sollten die Kommunen nicht zwingen, solche Möglichkeiten wahrzunehmen, wenn sie dies ohnehin tun können, sofern sie es für sinnvoll halten. Im Übrigen werden die Entscheidungen selbst später nach dem Öffentlichkeitsprinzip getroffen. Denn abschließende Entscheidungen werden erst getroffen, wenn die Öffentlichkeit hergestellt ist.

Die angeregten Änderungen für Bildung und Besetzung der Ausschüsse, insbesondere die obligatorische Einführung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer, sind für uns kein Anlass, die kommunale Selbstverwaltung einzuschränken. Das kann vor Ort entsprechend geregelt werden.

Ähnliches gilt beim Optimierungsgebot. Falls ein Optimierungsgebot eingeführt würde, wäre in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen, was die Größe der Ausschüsse betrifft. Bayernweit wäre denkbar, dass Ausschüsse wieder annähernd dieselbe Größe wie das Plenum hätten. Außerdem müsste bei allen Veränderungen, die im kommunalen Bereich nicht gerade selten sind, eine Veränderung der Ausschüsse erfolgen, was wir für nicht zweckmäßig halten. Wir sehen nicht ein, dass unter Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung Vorgaben gemacht werden sollen.

Die Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen in der Verbandsversammlung von Zweckverbänden, im Verwaltungsrat und Aufsichtsrat von Unternehmen sowie im Verwaltungsrat der Sparkassen beurteilen wir ähnlich. Niemand hindert die Kommunen, entsprechende Geschäftsordnungen zu formulieren. Als es in Nürnberg noch andere Mehrheiten gab, Herr Kollege Volkmann, hat man in bestimmten Teilbereichen nach Mehrheit entschieden. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass man dann bei größeren Gemeinden die Referentenbänke in ähnlicher Weise besetzen könnte. Denn Ihre Aussage, dass die Besetzung von Referentenposten ausschließlich nach der Qualifikation erfolge, haben Sie wohl selbst nicht ernst genommen. Dafür lesen wir alle in Bayern zu viel Zeitung, als dass wir das glauben könnten. Jeder weiß, dass die Verteilung zum Beispiel davon abhängt, welche Fraktion vorschlagsberechtigt ist, womit unter Umständen eine Einschränkung der Qualität hingenommen wird.

(Volkmann (SPD): Sie dürfen von der CSU nicht auf die SPD schließen!)

Herr Kollege Volkmann, Sie sollten im Plenum des Parlaments nicht versuchen, die Öffentlichkeit in einer derart plumpen Weise für dumm zu verkaufen.

(Beifall bei der CSU)

Ehrlicherweise müssten Sie einräumen, dass es bei der Besetzung von Referentenposten bestimmte parteipolitische Fokussierungen gibt, die gut oder schlecht sein mögen. München ist das beste Beispiel dafür, wie Minderheiten dauernd nicht berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CSU)

Dies sage ich nicht als Innenminister, sondern als jemand, der in Nürnberg derartige Praktiken über Jahrzehnte hinweg kritisiert hat. Dort gab es über Jahrzehnte hinweg keinen Referenten ohne SPD-Parteibuch. Das zu kritisieren fühlte sich niemand aus der SPD veranlasst. Deshalb sollten Sie nicht so scheinheilig sein, Herr Kollege Volkmann, sondern mit uns und der Öffentlichkeit ehrlich umgehen.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei Abgeordne- ten der SPD)

Es kann durchaus sinnvoll sein und gutem demokratischem Konsens entsprechen, bei Fragen wirtschaftlicher Betätigung einen möglichst breiten Konsens herbeizuführen. Dies und die Entscheidung darüber, in welcher Weise Referentenkollegien gebildet werden, sollten wir aber den Kommunen überlassen.

Würde dem Ersten Bürgermeister die Möglichkeit eingeräumt, einzelne Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung den Bezirksausschüssen zu übertragen, wäre das im Lichte der Zweckmäßigkeit der Verwaltung eher ein Rückschritt. Vor allem will ich aber darauf hinweisen, dass die jetzige Regelung auf dem Volksentscheid von 1995 beruht, und dieser Wille des Volkes sollte respektiert und nicht verändert werden.

Was die Sparkassen betrifft, gibt es heute unzweifelhaft die Möglichkeit, dass die Gewährträger beschließen, inwieweit die nicht notwendigen Rücklagen ausgeschüttet werden. Die Kommunen haben die Möglichkeit, Gewinne über das notwendige Maß hinaus den Rücklagen zuzuführen, an die Gewährträger auszuschütten oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es Aufgabe der Gewährträger ist, darüber zu entscheiden, und sehe nicht ein, dass eine Möglichkeit, welche die Kommunen nur sehr selten in Anspruch nehmen, da sie der Auffassung sind, die Kreditinstitute sollten im Wettbewerb über hinreichendes Eigenkapital verfügen, kraft Gesetzes obligatorisch werden soll. Denn nicht einmal die Begünstigten halten eine obligatorische Gewinnausschüttung für erforderlich. Ich halte eine solche Regelung für schlecht und mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung für nicht richtig.

Nicht nur die Staatsregierung, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände stehen den genannten Gesetzentwürfen ablehnend gegenüber. Diejenigen, die diese Gesetzentwürfe heute unterstützen, sollten in der

Zukunft etwas weniger von der großen Bedeutung kommunaler Selbstverwaltung reden, sondern offen zugeben, dass sie die Gemeinden ein bisschen gängeln wollen, wenn es ihnen in den Kram passt.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Jetzt hat Frau Kollegin Tausendfreund das Wort.

Der Beitrag des Kollegen Heike hat mich veranlasst,

(Leeb (CSU):... auf die Palme zu gehen! – Allgemeine Heiterkeit)

noch einmal ans Rednerpult zu gehen. Herr Kollege Heike, es geht doch nicht um die Fleischtöpfe. Ich weiß, dass Sie die Gesetzentwürfe genau gelesen und durchdacht haben. Ihre heutige Analyse entspricht wohl nicht dem, was Sie eigentlich denken. Das lässt hoffen. Ganz so tief in die Mottenkiste hätten Sie aber nicht greifen müssen.

Wenn ich gleich den Punkt der Ausschussverteilung und der Verteilung in den sonstigen Gremien aufgreifen darf: Es geht hierbei doch nicht darum, dass ein Grundmandat für grüne Kommunalpolitiker eingeführt werden soll und dass endlich GRÜNE auch bei den Sparkassen mitmischen können und hier ihre Vergütungen bekommen. Darum geht es überhaupt nicht, sondern gerade was die Zweckverbände, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte anbelangt, würde die Neuregelung nicht dazu führen, dass die kleinste Gruppierung oder eine mittlere Gruppierung immer mit dabei wäre, sondern sie würde dazu führen, dass eine gerechte Verteilung in den Ausschüssen und sonstigen Gremien existiert. Dies ist durch das d’Hondtsche Verfahren eben nicht gewährleistet.

In den Ausschüssen ist ja zumindest ein spiegelbildliches Verteilungsverfahren vorgeschrieben und man kann sich dann zwischen d’Hondt und Hare-Niemeyer entscheiden. Aber das d’Hondtsche Verfahren benachteiligt per se die kleineren Gruppen und bevorzugt die großen.

Bei den Zweckverbänden ist es nicht einmal vorgeschrieben, überhaupt ein Verteilungsverfahren anzuwenden. Das ist wirklich ein Defizit. In einen Zweckverband werden nur zwei, drei, vier, vielleicht fünf Personen entsandt, aber nach der jetzigen Regelung könnte die Mehrheit beschließen, dass nur von der Mehrheitsfraktion entsandt wird. Nachdem immer mehr Aufgaben auch auf Zweckverbände verlagert worden sind, ist es ein unhaltbarer Zustand, dass die Mehrheitsverhältnisse im Zweckverband dadurch so verzerrt werden.

Bei den Verwaltungsräten und Aufsichtsräten besteht dieselbe Situation. Bei den Zweckverbänden fühlen sich die Kommunen meistens noch dazu aufgerufen, in der Geschäftsordnung festzulegen, dass eben doch ein Verteilungsverfahren angewendet wird; aber bei Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und bei der Sparkasse wird hin

ter verschlossenen Türen hin und her überlegt, wer da hineingehen könnte. Das hat mit Sicherheit nichts mit der persönlichen Qualifikation der einzelnen Personen zu tun. Das kann sein, aber das muss eben nicht sein.

Wenn Sie bei den Verwaltungsräten der Sparkassen das scheinbare Argument anführen, dass hierbei noch die fachliche Anforderung an die jeweilige Person zu richten sei, so kann diese Anforderung natürlich weiterhin bestehen bleiben. Ich bin mir sicher, dass Sie in jeder Fraktion, die nach unserer Regelung einen Anspruch hätte, auch eine Person finden, die die entsprechende wirtschaftliche Kompetenz mitbringt. Wenn nicht, bleibt dieser Sitz eben vakant. Es besteht also kein Anlass, diesen Vorschlag aus vorgeschobenen rechtlichen Gründen abzulehnen.

Wie gesagt, es geht nicht um das Grundmandat, sondern es geht um eine gerechte Verteilung nach einem gerechten Verteilungsverfahren, das ja zum Glück auch zunehmend zur Anwendung kommt. Viele Gemeinden verabschieden sich ja von dem d’Hondtschen Verfahren.

Nochmals zur Gleichsetzung von vorberatenden und beschließenden Ausschüssen. Hier haben Sie mir kein Argument geliefert, das dafür spräche, diese Trennung aufrechtzuerhalten. Schauen Sie sich doch die Landtagsausschüsse an. Sie tagen auch alle öffentlich und sie sind alle im Grunde vorberatende Ausschüsse. Das Argument, dass man sich in einer trauten, verschlossenen Runde besser austauschen könnte, kann ich nicht gelten lassen. Die Entscheidungen gerade auf der kommunalen Ebene sind weniger politisch als die Entscheidungen hier, sondern da geht es um das Verkehrsschild an der einen Kreuzung, um die Beteiligung an dem Krankenhaus dort, um die Straße hier, um die Wohngebäude dort und um den Kindergarten. Es gibt also gar keinen Grund, irgendwelche Entscheidungen vorab „auszukarteln“. Ich halte es für ein Demokratiedefizit, dass dies möglich ist, weil es eben in der Praxis tatsächlich so aussieht, dass dann die entscheidende Abstimmung ohne große Diskussion im Gemeinderat oder im Stadtrat stattfindet.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heike?

Frau Kollegin, ich wollte nur fragen: Wollen Sie ernsthaft bestreiten, dass in den Ausschüssen des Landtags auch nichtöffentliche Sitzungen stattfinden?