Protokoll der Sitzung vom 06.04.2001

Ich lasse jetzt über die mitberatenden Dringlichkeitsanträge abstimmen, zunächst über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Bildungsoffensive“ auf der Drucksache 14/6280. Wer dem Dringlichkeitsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse noch über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Situation an den bayerischen Schulen nachhaltig verbessern“ auf der Drucksache 14/6285 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Auch dieser Antrag ist abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 11 ist damit erledigt.

Ich möchte noch eine Bitte des Stenografischen Dienstes weitergeben: Die Niederschriften der heutigen Sitzung sind nicht mehr bis zum Sitzungsende fertig zu stellen. Deshalb können die Redebeiträge den Rednern im

Plenarsaal nicht mehr zugestellt werden. Aus diesem Grunde bitte ich die Redner, von den am Rednerpult aufliegenden gelben Formularen Gebrauch zu machen, falls sie die Niederschrift an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übermittelt haben wollen.

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 9:

Gesetzentwurf der Staatsregierung

eines Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG) (Drucksache 14/5949)

Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eykmann, Ach, Brunner und anderer und Fraktion (CSU)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekosten- gesetz) (Drucksache 14/5998)

Änderungsantrag der Abgeordneten Franzke, Naaß, Goertz und anderer und Fraktion (SPD)

zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekosten- gesetz) (Drucksache 14/6017)

Antrag der Abgeordneten Franzke, Naaß und anderer und Fraktion (SPD)

Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes; Erhöhung der Kilometer-Pauschale bei Dienstreisen vorziehen (Drucksache 14/5707)

Antrag der Abgeordneten Dr. Eykmann, Ach und anderer und Fraktion (CSU)

Novelle des Bayerischen Reisekostengesetzes (Drucksache 14/5723)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Kreidl.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute in Zweiter Lesung zu einem Gesetzentwurf der Staatsregierung sprechen zu können, der bereits in den Ausschussberatungen überaus positiv beurteilt wurde und es inhaltlich in jeder Form ist. In diesem Gesetzentwurf geht es um die Reisekostenvergütung für Beamte und Richter. Mit diesem Gesetzentwurf wurde eine konzeptionelle Neugestaltung vorgenommen, die eine weitgehende Verwaltungsvereinfachung mit sich bringt. Der Gesetzentwurf hat außerdem den Vorteil, dass er dank

der zügigen Beratung bereits rückwirkend zum 1. April dieses Jahres in Kraft treten kann.

Der Entwurf beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Anhebung der Wegstreckenentschädigung, wenngleich dies zweifelsohne sein positives Herzstück ist. In vielen anderen Bundesländern wurde lediglich eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung vorgenommen, um damit den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen. Bayern hat hingegen ein grundlegend neues Gesetz erarbeitet, das als großer Wurf bezeichnet werden kann. Ich werde das im Einzelnen begründen.

Die Kostenerstattung für Dienstreisen wurde vereinfacht und den praktischen Erfordernissen angepasst. Erstmals ist es gelungen, eine einheitliche Wegstreckenentschädigung einzuführen. Gemäß Artikel 6 des Gesetzentwurfs entfällt die Unterscheidung von Fahrten aus triftigem Grund und den Fahrten mit dem anerkannten Pkw. Außerdem entfällt künftig die Staffelung nach dem Hubraum des benutzten Fahrzeugs. Zu begrüßen ist die Anhebung der Wegstreckenentschädigung von 38 bzw. 53 Pfennig auf einheitlich 58 Pfennig.

Diese Größenordnung wird von vielen anderen Ländern nicht erreicht, von denen wir uns damit positiv abheben. Mit dieser Anhebung wird vielfach vorgetragenen Forderungen und Wünschen entsprochen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung der so genannten kleinen Wegstreckenentschädigung; das ist die Fahrzeugbenutzung ohne triftige Gründe. Diese Änderung macht eine zeitaufwendige Vergleichsberechnung mit den Kosten der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entbehrlich. Schließlich werden die Zustimmungsvorbehalte von obersten Dienstbehörden aufgehoben. Damit wird die Ressortverantwortung beim Gesetzesvollzug gestärkt. Dann werden insgesamt drei Rechtsverordnungen in das Gesetz integriert. Der Kostenersatz für Dienstreisen und Dienstgänge, der derzeit in verschiedenen Rechtsverordnungen und Rechtsvorschriften geregelt ist, wird künftig in einem einzigen Gesetz, nämlich im Reisekostengesetz zusammengefasst.

Ich möchte noch auf die aufgerufenen Änderungsanträge eingehen. Der Änderungsantrag auf Drucksache 14/6017 der SPD-Fraktion zielt darauf ab, dass allen Bediensteten bei der Benutzung der Bundesbahn die Kosten der ersten Klasse erstattet werden, während der Gesetzentwurf dies nur ab der Besoldungsgruppe A 8 vorsieht. Wir konnten uns diesem Änderungsantrag in den Ausschüssen nicht anschließen, da es kein einziges Bundesland gibt, in dem einheitlich allen Bediensteten die Kosten für die erste Klasse erstattet werden. Außerdem ist sicher davon auszugehen, dass die Bediensteten ab der Besoldungsgruppe A 8, also die Bediensteten, die dem gehobenen und höheren Dienst angehören, während der Fahrt zu arbeiten haben und Akten mitführen. Daher ist es besonders wichtig, dass sie in der ersten Klasse ihre Akten ungestört studieren können.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ein weiterer Differenzpunkt war die Kostenerstattung für Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung. Die SPD fordert in ihrem Änderungsantrag, das im Gesetzentwurf vorgesehene Tagegeld in Höhe von 75% auf 100% anzuheben. Dabei wird aber übersehen, dass bei der Kostenerstattung bei Aus- und Fortbildung ohnehin eine Verbesserung des bisherigen Zustands erreicht worden ist; keinesfalls ist eine Verschlechterung eingetreten. Die Erstattung der Übernachtungskosten wird auf 100% angehoben. Auch die Wegstreckenentschädigung wurde angehoben. Schließlich muss man den Gesamtkostenrahmen für diese Gesetzesnovelle in Höhe von 6,5 Millionen DM im Auge haben. Hätte man allen Forderungen der SPD Rechnung getragen, wären 5 Millionen DM hinzugekommen, was den Rahmen gesprengt hätte, ganz abgesehen davon, dass rein sachliche Gründe dagegen sprachen.

Die CSU-Fraktion will mit ihrem Änderungsantrag eine zusätzliche Schlechtwegegeldentschädigung von sechs Pfennig pro Kilometer für die Mitarbeiter der staatlichen Forstverwaltung einführen, womit deren Sondersituation und deren zusätzlichen Aufwendungen Rechnung getragen werden soll. Nur Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg entschädigen ihre Mitarbeiter in der Forstverwaltung in ähnlicher Weise. Den Wünschen, auch in der Landwirtschaftsverwaltung und bei der Obersten Baubehörde eine ähnliche Anpassung vorzunehmen, konnte aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden.

Durch die zügige Beratung in den Fachausschüssen kann der insgesamt ausgewogene und wirklich gute Gesetzentwurf kurzfristig in Kraft treten. Der Entwurf verbindet die Vorteile einer grundlegenden inhaltlich-materiellen Vereinfachung, einer wirklich beispielhaften Verwaltungsvereinfachung, mit einer durchaus spürbaren Wegstreckenentschädigung. Die Fraktionen haben sich darum bemüht, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu beraten, damit wir ihn heute verabschieden können. Wir sind der Auffassung: Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kreidl, der Gesetzentwurf wäre eventuell zum großen Wurf geworden, wenn Sie einigen unserer Anträge zugestimmt hätten. Vielleicht erreichen wir in den nächsten Monaten oder Jahren doch noch die von uns angestrebten Verbesserungen.

(Dr. Eykmann (CSU): Regen Sie das in den Bundesländern an, wo Sie regieren! – Zuruf von der SPD: Wir sind in Bayern!)

Herr Kollege Eykmann, da Sie in der einen Frage, die ich gleich noch ansprechen werde, sogar „Würdigung“ beschließen ließen und einen Bericht haben wollten, gehe ich davon aus, dass wir uns in diesem einen Punkt

in den nächsten Monaten oder Jahren vielleicht annähern werden.

Wir haben es in gemeinsamer Anstrengung geschafft, das Gesetz so schnell zu beraten, so dass es heute nach der Zweiten Lesung rückwirkend zum 1. April in Kraft treten kann. Damit wurde unserem Antrag vom 6. Februar und auch dem Antrag der CSU, der in dieser Sache am 9. Februar eingegangen ist, Rechnung getragen. Herr Staatsminister Faltlhauser hatte eigentlich vor, die Reisekosten – das habe ich bei der Ersten Lesung erwähnt – bereits zum 1. Januar anzupassen. Das hat er im Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes angekündigt. Wir wären dazu bereit gewesen. Wir haben aber feststellen müssen: Ankündigen ist das eine, Handeln und Durchsetzen das andere. Herr Staatsminister, wir hätten Ihnen gerne geholfen.

(Beifall bei der SPD)

Der Bayerische Landtag kommt heute mit diesem Gesetzentwurf einer Reihe von Anliegen aus verschiedensten Petitionen nach, vor allem dem Wunsch nach Anhebung der Wegstreckenentschädigung, auf die mein Vorredner bereits eingegangen ist.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Eykmann?

Ich nehme an, es handelt sich um die gleiche Zwischenfrage wie bei der Ersten Lesung.

Verehrte Frau Kollegin, da sehen Sie, wie schnell Sie sich irren können. Da Sie davon gesprochen haben, dass Herr Minister am 29. September beim Beamtenbund dieses behauptet habe, frage ich Sie: Haben Sie selbst gehört, dass er das gesagt hat?

Ich habe das der Veröffentlichung des Bayerischen Beamtenbunds entnommen.

(Dr. Eykmann (CSU): Das stimmt eben nicht!)

Das können wir gewiss noch nachprüfen; das will ich gerne machen. Wir hätten dem Minister jedenfalls gerne dabei geholfen, dass die Anpassung bereits zum 1. Januar in Kraft getreten wäre.

Die Beratungen in den Ausschüssen haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist, wie soeben dargestellt wurde. Wir waren dazu bereit – Kollege Albrecht Schläger fordert das schon seit über acht Jahren –, in der Staatsforstverwaltung eine Wegstreckenentschädigung oder einen Schlechtwegezuschlag in einer Größenordnung von 6 Pfennig pro Kilometer einzuführen. Wir haben uns bei den Beratungen im Ausschuss dafür stark gemacht, die Kann-Vorschrift, welche das Ministerium vorgesehen hatte, in eine Soll-Vorschrift umzuwandeln. Das würde bedeuten, dass die Beamtinnen und Beamten in der Staatsforstverwaltung eine zusätzliche Wegstreckenentschädigung tatsächlich

erhalten, nicht nur erhalten können. Es war sehr wichtig, dass wir darauf großen Wert gelegt haben. Auch die CSU war bereit, unserem Vorschlag zu folgen.

Ich bedauere, dass der unverzinsliche Vorschuss für anerkannte Fahrzeuge weggefallen ist. Das war auch ein Anliegen der Petition des Bayerischen Beamtenbundes. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der unverzinsliche Vorschuss für anerkannte Fahrzeuge, also für Privatfahrzeuge, die überwiegend dienstlich genutzt werden, beibehalten wird. Aber die CSU hat dabei leider nicht mitgemacht, auch nicht bei der Anhebung des Tagegeldes und der Wegstreckenentschädigung bei Fort- und Weiterbildung. Der Gesetzentwurf, der heute beschlossen werden wird, sieht nur 75% vor. Wir sind der Meinung: Wenn Beschäftigte des Freistaates Bayern schon bereit sind, sich fort- und weiterzubilden, sollte der Arbeitgeber bereit sein, die Kosten zu 100% zu übernehmen und die Beschäftigten nicht auf 25% sitzen zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

In einer Zeit, in der Fort- und Weiterbildung immer wichtiger werden und Fort- und Weiterbildung Bestandteile des Bündnisses für Arbeit sind, sollte der Arbeitgeber wesentlich mehr Wert darauf legen. Wir haben in der Vergangenheit auch hier in diesem Hohen Haus immer wieder feststellen müssen, dass vor allem das Kultusministerium sehr wenig für die Fort- und Weiterbildung seiner Beschäftigten getan und wenig Mittel zur Verfügung gestellt hat. Wir hätten diesen Gesetzentwurf nutzen können, um endlich mehr Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu erreichen.

Die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung ist auch ein Bestandteil der Beurteilungsrichtlinien. Deshalb sollte man die Beschäftigten unterstützen, die sich weiterbilden, und sie nicht schlechter als diejenigen stellen, die nichts tun. Ich denke, die CSU hat erkannt, dass in diesem Punkt noch Handlungsbedarf besteht, weil sie diesbezüglich „Würdigung“ beschlossen hat. Die Staatsregierung wird im Übrigen einen Bericht über die Fortbildung geben. Vielleicht kommt dann noch Bewegung in die Sache, und vielleicht ist in den nächsten Monaten eine Änderung möglich.