Handlungsweise im Bereich der inneren Sicherheit an statistischen Daten zu orientieren, sondern wir haben auch das Gefühl der Bürger zu berücksichtigen. Wie fühlen sie sich denn auf solchen Plätzen? Fühlen sie sich sicher oder fühlen sie sich unsicher? Wenn die Bürger wissen, dass die Polizei ein Auge auf solche Plätze wirft, dann wird sich zumindest der große Teil der rechtschaffenen Bürger auf diesen Plätzen sicherer fühlen, wie es heute schon auf U-Bahnhöfen oder im Bereich von Bahnhöfen der Fall ist. Jeder, der sich allein in einem U-Bahn-Geschoß befindet, ist froh, wenn er sieht, dass über eine Kamera beobachtet wird, was sich in diesem U-Bahn-Geschoß abspielt.
Wenn der Bürger von einer Straftat, sei es von einem Ladendiebstahl, einem Autoaufbruch, einer Sachbeschädigung oder einem Banküberfall betroffen ist, erwartet er zurecht, dass die Polizei den Täter erwischt und der Strafe zuführt und dass er, soweit es möglich ist, den entstandenen Schaden ersetzt bekommt. Darum müssen wir der Polizei helfen, dass sie mit den technischen Möglichkeiten, die heute zur Verfügung stehen, die Aufgaben, deren Erfüllung der Bürger von ihr zurecht erwartet, bestmöglich erfüllen kann.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir von der Möglichkeit der Videoüberwachung sehr maßvoll Gebrauch machen werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei selbstverständlich beachtet. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Wir sind der CSU-Landtagsfraktion dankbar, dass sie diese Initiative ergriffen hat. Ich hoffe, dass der Landtag mit großer Mehrheit diesem Entwurf zustimmen wird, wenn das, was der Kollege Jung gesagt hat, Gültigkeit hat. Es wird sich dann herausstellen, wer in der SPD in Sicherheitsfragen das Sagen hat, Prof. Gantzer oder Herr Jung.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Damit ist es so beschlossen.
Der Staatsminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 22. März 2001 mitgeteilt, dass das nach § 2 des Gesetzes über die Schaffung eines Landesgesundheitsrates von der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die 14. Legislaturperiode vorgeschlagene Mitglied, Herr Dr. Dr. Joseph Kastenbauer, als Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer ausgeschieden und deshalb für ihn ein Nachfolger im Landesgesundheitsrat zu berufen ist. Die Bayerische Landeszahnärztekammer hat hierfür den jetzigen Präsidenten, Herrn Michael Schwarz, benannt.
Herr Staatsminister Sinner hat gebeten, die Bestätigung des vorgeschlagenen Mitglieds durch den Landtag herbeizuführen.
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer mit der Entsendung des Herrn Michael Schwarz in den Landesgesundheitsrat einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen. Der Landtag bestätigt damit Herrn Michael Schwarz als Mitglied des Landesgesundheitsrates.
Über die Listennummern 24 und 35 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung der Abstimmung jeweils zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse zunächst über die Listennummer 24 abstimmen, das ist der Antrag der Abgeordneten Loscher-Frühwald, Kuchenbaur, Ranner und anderer, betreffend „Zuckermarktordnung“, Drucksache 14/5441. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Herrn Kollegen Hartenstein ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 35, das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Helmut Müller, Dr. Wilhelm, betreffend „Sechste Fakultät der Universität Bamberg“, Drucksache 14/5588. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass nach den Worten „die Staatsregierung wird aufgefordert,“ die Worte „im Rahmen der finanziellen Ressourcen“ eingefügt werden. Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Die Voten der Ausschüsse für die übrigen Anträge liegen Ihnen vor. Wer seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in den jeweils federführenden Ausschüssen bzw. im mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Abgeordneter
Hartenstein. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Geschosse aus abgereichertem Uran (DU-Ge- schosse); keine Lagerung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 14/5486)
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Zu Wort hat sich Herr Kollege Hartenstein gemeldet.
Hartenstein (fraktionslos) : Herr Präsident, meine Damen und Herren. Im Verlauf des letzten Krieges auf dem Balkan wurden insgesamt etwa 11 Tonnen an Geschossen eingesetzt, die abgereichertes Uran enthielten, und das trotz der Erfahrungen aus dem Golfkrieg, welche belegten, dass nach Einatmen oder generell nach einer Inkorporation von Uran bzw. Uranoxiden mit Erkrankungen zu rechnen ist.
Sie wissen, dass zumindest die Vereinigten Staaten hier in der Bundesrepublik Deutschland derartige Geschosse gelagert haben. Nur ist leider weder der Staatsregierung noch dem Bundesverteidigungsministerium bekannt, an welchen Plätzen diese Munition gelagert wird. Darüber hinaus – so wurde mir von Seiten der Staatsregierung auf eine entsprechende Anfrage geantwortet – sind Munitionstransporte nicht anzeigepflichtig. Sie unterliegen – lediglich – den gleichen Auflagen, wie sie auch für herkömmliche Munition gelten.
In den 80er Jahren ist es zu mehreren Zwischenfällen gekommen, und zwar beginnend 1985, als in einer Kaserne in Schweinfurt in einem Panzer mit DU-Geschossen ein Brand ausgebrochen war. 1986 kam es auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr zu einem versehentlichen Abschuss eines DU-Geschosses. 1998 sind erneut Panzer mit DU-Munition bei Gollhofen und Oberaltertheim ausgebrannt. 1990 wurden schließlich versehentlich zwei DU-Patronen auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken vernichtet. Daher stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, eine Lagerung von DU-Munition in der Bundesrepublik Deutschland generell zu untersagen.
Wenn man internationale Stimmen verfolgt, kann man sehr schnell feststellen, dass diese Munition geächtet werden muss. Ich bitte Sie deshalb, sich auf indirektem Wege – meine anderen Anträge sind alle abgelehnt worden – für ein Lagerverbot auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland auszusprechen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag ablehnen. Das ist im Europaausschuss schon so empfohlen worden. Die Bedenken des Kollegen Hartenstein stehen auf der einen Seite, auf der anderen Seite müssen wir aber auch die internationale Lage und vor allem die internationalen Gepflogenheiten berücksichtigen. Es ist nun einmal Brauch in der NATO, dass jedes NATO-Mitglied für die Beschaffung und Lagerung seiner Munition selbst zuständig ist.
Im Übrigen hat der Freistaat Bayern in der Angelegenheit keinerlei Einfluss. Wenn jemand die Möglichkeit hätte, die Situation zu ändern, wäre es die Bundesregierung. Ich denke, es macht keinen Sinn, dass wir hier Anträgen, mit denen wir nichts bewirken können – was absehbar ist –, zustimmen.
(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist süß; solche Anträge kommen normalerweise von Ihrer Fraktion!)
Solche Anträge gibt es auch von Ihnen. Ich möchte die Diskussion nicht unnötig verlängern: Wir werden den Antrag ablehnen, genauso wie wir ihn im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf das Votum der SPD-Fraktion zu diesem Antrag vorwegnehmen: Wir werden dem Antrag wie im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zustimmen. Ich möchte kurz auf die Gründe eingehen und anmerken, wo wir möglicherweise Probleme sehen. Herr Kollege Hartenstein, die Anträge, mit denen wir die Staatsregierung auffordern, an die Bundesregierung heranzutreten, haben ihre Tücken.
Die zahlreichen Gefahrenhinweise, die es für uranhaltige Munition gibt, sind für uns der Anlass, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Sie müssen sich nur anschauen, welche Anweisungen zum Umgang mit der Munition den Soldaten im Kosovo täglich gegeben werden. Daran kann man sehen, dass das, was immer in Abrede gestellt wird, doch nicht ganz unzutreffend ist.
Die Erfahrungen und Probleme mit der Munition zeigen, dass ein Verbot angebracht wäre. Sie brauchen nur an die Zwischenfälle in Grafenwöhr, Gollhofen und Oberaltertheim zu denken. Dort ist klar geworden, dass es zahlreiche Risiken gibt. Bis heute ist nicht definitiv geklärt, ob die Vorfälle nicht Auswirkungen bis in die heutige Zeit haben. Zwischenzeitlich liegt eine Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vor, die aber sicher nicht ausreichend ist.
Hinzu kommt, dass die amerikanischen Streitkräfte in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit eine sehr restriktive Informationspolitik betrieben haben. Beispielsweise hat man der Staatskanzlei vormittags die Auskunft gegeben, dass nie etwas vorgefallen ist, und nachmittags hat man im Hauptquartier in Heidelberg erklärt, dass in den Achtzigerjahren doch allerhand Unfälle passiert sind. Nicht einmal die Bundesregierung war über diese Dinge informiert. Schriftliche Anfragen aus der Zeit beweisen den Sachverhalt.
Herr Kollege Hartenstein, wir sehen Probleme, weil es um den Bereich der Verteidigung und des Natorechts geht. Wir machen es uns im Bayerischen Landtag leicht, wenn wir eine solche Forderung stellen. Der „War of Support“ verbietet sogar, dass wir zu diesem Thema einen Beschluss fassen. Dies müsste an anderer Stelle geschehen. Ich bin trotzdem der Meinung, dass die deutsche und die bayerische Verwaltung das Recht haben müssen, zu erfahren, wo diese gefährliche Munition gelagert ist. In der Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage ist ausgeführt, dass wir in Bayern nicht wissen, wo sich diese Munition befindet.
Dazu kommt, dass die Munition ersetzbar wäre. Die Bundeswehr verfügt über panzerbrechende Munition auf anderer Basis. Deshalb ist es richtig, eine Vorlage auf den Weg zu bringen mit dem Inhalt, dass man uranhaltige Munition ächten sollte. Ich denke, so etwas müsste mit einem Antrag wie dem vorliegenden möglich sein.
Die Tatsache, dass es zu dem Thema innerhalb der CSU unterschiedliche Meinungen gibt, bestärkt mich darin, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, aufzufordern, darüber nachzudenken, ob Sie dem Antrag nicht doch zustimmen können. Ich glaube, der psychologische Hintergrund der Diskussion wäre dazu geeignet, ein Signal zu geben. Dies war wohl auch die Ursache dafür, dass Herr Kollege Hofmann dem Antrag im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen zugestimmt hat. Überlegen auch Sie es sich noch einmal, und stimmen Sie zu.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon gesagt, der Antrag des Herrn Kollegen Hartenstein ist einer von mehreren zu diesem Thema. Ich fand die Anträge alle recht sinnvoll und finde es nach wie vor gut, dass wir uns im Bayerischen Landtag mit dem Problem befassen.
Der heute vorliegende Antrag beschränkt sich eindeutig auf einen Bereich, in dem wir etwas tun können. Deswegen finde ich es merkwürdig, dass bei den Vertretern der beiden großen Fraktionen die Angst aufkommt, dass man etwas fordern könnte, was man über den Bundesrat einfordern oder bei der EU beantragen müsste. Eine solche Zurückhaltung kann man im Bayerischen Landtag
bei anderen Themen nicht erkennen. Wenn es nötig ist, rufen sie sogar die Gerichte an. Auch dies könnte man im vorliegenden Fall tun; man könnte den Europäischen Gerichtshof anrufen und ähnliche Dinge tun.
Ziel der Initiative ist es, die Menschen für die Problematik zu sensibilisieren und den Startschuss für eine Lösung auf anderer Ebene zu geben, damit das, was nötig ist, wirklich umgesetzt wird.