Protokoll der Sitzung vom 31.05.2001

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dazu erteile ich Herrn Kollegen Donhauser das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begründe kurz unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes.

Vor allem unser hochqualitatives Bildungswesen war letztlich die Voraussetzung dafür, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland eine Spitzenposition einnehmen. Aber die Zunahme der Schülerzahlen, zunehmend anspruchsvolle schulische Aufgaben und Veränderungen innerhalb unserer Gesellschaft, die sich auch auf unser Schulwesen niederschlagen sowie die Umwandlung in eine Kommunikations-, Wissens- und Informationsgesellschaft – diese Herausforderungen machen natürlich auch vor der Schultüre nicht Halt, insbesondere nicht vor den Berufsschulen. Deshalb brauchen wir neben mehr Lehrkräften auch hervorragend ausgebildete Lehrkräfte.

Nach den derzeit vorliegenden Prognosen reicht der Lehrerbestand nicht aus, um den Bedarf an den beruflichen Schulen zu decken. Besonders in den Bereichen, Metalltechnik und Elektrotechnik tut sich eine Lücke auf.

Nun sind Prognosen zum Lehrerbedarf an Berufsschulen schwierig zu erstellen. Das hängt damit zusammen, dass viele der jungen ausgebildeten Lehrer sowohl nach der ersten wie nach der zweiten Staatsprüfung durchaus mit der Wirtschaft liebäugeln. Sie lassen sich zwar ausbilden, wechseln aber dann in die Wirtschaft.

Wir legen nunmehr einen Gesetzentwurf vor, der eine Sondermaßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften für berufliche Schulen vorsieht und aus dem Kreis der Fachhochschulabsolventen stammt, und zwar aus den Bereichen Elektrotechnik, Metalltechnik, Physik, Mathematik und Informatik. Diese jungen Leute sollen – vorausgesetzt, sie haben ihre Diplomprüfung mit „gut“ abgeschlossen, nach einem viersemestrigen Ergänzungsstudium mit dem Schwerpunkt Pädagogik zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Mit diesem Ergänzungsstudium und dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst haben sie die Befähigung zum „Höheren Lehramt an beruflichen Schulen“ erworben.

Diese Sondermaßnahme ist zunächst auf das Wintersemester 2001/02 beschränkt. Wenn danach entsprechender Bedarf festgestellt wird, besteht eventuell auch noch die Möglichkeit, im Wintersemester 2002/03 neu zu beginnen.

Wir meinen, dass diese Maßnahme genau zum richtigen Zeitpunkt kommt, um den größten Schülerberg abzudecken. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, wie er vorgelegt wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Als erster hat Herr Kollege Odenbach das Wort.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf bestätigt genau die von uns in der Aktuellen Stunde vorgetragene Kritik an der bayerischen Schulpolitik. Er zeigt die Differenz zwischen Reformsprüchen und wenig effektivem Handeln auf. Herr Kollege Donhauser, Sie haben übrigens gerade selbst wieder das Unwort „Schülerberg“ verwendet, das Ihre Fraktion und Ihr Kultusminister, der Vorgänger von Frau Hohlmeier, geboren haben. Das stammt also nicht von mir, wie vorhin unterstellt wurde.

Im Vorwort des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes heißt es:

Nach den amtlichen Prognosen zum Lehrerbedarf reicht die Zahl der Studierenden des Lehramts an beruflichen Schulen bei weitem nicht aus, um den Lehrerbedarf der nächsten Jahre an den beruflichen Schulen zu decken.

Als besonders prekäre Bereiche sind der IT-Bereich und die Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik genannt.

Es ist interessant, dass das der Staatsregierung erst im Jahr 2001 auffällt. Wir werden – das sage ich gleich vorweg – diesem Gesetzentwurf zustimmen, aber nicht etwa deswegen, weil wir damit ein Ja zu einer verfehlten Schulpolitik der Bayerischen Staatsregierung sagen wollen.

Wir stimmen zu, weil wir den bayerischen Berufsschulen, in erster Linie den Berufsschülern, ihren Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern und den Tausenden von bayerischen Ausbildungsbetrieben helfen und sie nicht im Stich lassen wollen. Die bayerischen Berufsschulen sollen nicht das ausbaden müssen, was das Kultusministerium zu verantworten hat.

Langfristiges Planen für die beruflichen Schulen, meine Damen und Herren, das ist eigentlich die leichteste Übung im Schulbereich. Mich hat vor etlichen Jahren in meiner Eigenschaft als Schulamtsdirektor – auch wenn es Ihnen nicht gefällt – ein Kommunalpolitiker gefragt: Wie kommt ihr eigentlich dazu, von den Berufsschulen langfristiges Planen zu verlangen? Das ist gar nicht möglich. – Ich habe ihm dann erkärt, dass die Kinder, die in die beruflichen Schulen kommen, 15, 16, 17 Jahre vorher geboren wurden. Das heißt, man kann 15, 16, 17 Jahre vorher bereits wissen und in etwa berechnen, von der Verteilung der Schüler her, wie groß die Zahl der Schülerinnen und Schüler sein wird, die an die berufli

chen Schulen gehen werden. Man kann sich also langfristig auf solche Entwicklungen einstellen.

Der kommende Lehrermangel an den beruflichen Schulen hat sich schon vor vielen Jahren deutlich bemerkbar gemacht. Alle haben es gewusst, wir haben es immer wieder angesprochen, die einschlägigen Lehrerverbände, vor allem der Verband der Lehrer an beruflichen Schulen, spricht es seit etlichen Jahren deutlich an, aber die amtliche bayerische Schulpolitik hat davon keine Kenntnis genommen, das Kultusministerium hat die Augen davor verschlossen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Petitionen aus dem Jahr 1997 von etwa 85 beruflichen Lehrerinnen und Lehrern, die keine Anstellung gefunden hatten, obwohl sie erst nachträglich für den Bereich Metall- und Elektrotechnik gewonnen worden waren.

Kollege Reisinger führte aus, die Staatsregierung habe erklärt, dass speziell in den Fachrichtungen Elektro- und Metalltechnik, über die wir jetzt reden, in den letzten 20 Jahren ein massiver Lehrermangel geherrscht habe. Vor sechs Jahren habe sich deshalb das Kultusministerium für Sondermaßnahmen entschlossen und Werbemaßnahmen ergriffen. Die Einstellungsaussichten für Lehrerinnen und Lehrer der Fachrichtungen seien damals günstig gewesen. Im Jahre 1997 habe sich aber diese Situation geändert. Die Schuld dafür dürfe nicht allein dem Staat zugeschoben werden, sondern beruhe auf gravierenden Einbrüchen in der Elektro- und Metalltechnik, also in der Wirtschaft.

Wir haben damals eine Anstellung dieser Lehrerinnen und Lehrer gefordert, weil wir wussten, dass es an beruflichen Schulen einen Lehrermangel geben wird. 1997 hat man Maßnahmen leider verweigert. Jetzt, nach vier Jahren, müssen wir zu diesen Maßnahmen greifen. Auf der Internetseite des Kultusministeriums, das für den Lehrerberuf wirbt, steht: Wenn Sie sich für das Studium Lehramt an beruflichen Schulen entscheiden, werden Sie die richtige Entscheidung treffen; denn Sie werden in den nächsten Jahren Berufsaussichten haben, wie seit langem nicht mehr. Obwohl dies auch damals die Lehrkräfte der Bereiche Elektro- und Metalltechnik getan haben, hat man sie nicht eingestellt. Heute heißt es: „Lehrer sein – eine spannende Herausforderung, die Berufsperspektiven sind gut.“ Dies ist eine spannende Herausforderung für das Kultusministerium. Die Reaktionen kommen jedoch zu spät. Sie stellen die erste einer Reihe von pädagogischen Notverordnungen vor; mit einigen Verordnungen werden wir noch zu tun haben. Wir stimmen nicht aus Überzeugung Ihrer Schulpolitik zu, sondern um den Schülerinnen und Schüler zu helfen.

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Münzel.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Einer Öffnung des Lehramts für berufliche Schulen für Fachhochschulabsolventen- und absolventinnen können wir grundsätzlich zustimmen. Herr Kollege Donhauser, die Frage ist nur, ob wir nicht auch für andere Fächerverbindungen eine

Öffnung anstreben sollten und ob der Zeitraum nicht sehr kurz gefasst ist; denn bis sich diese Möglichkeit herumspricht, ist das Semester vorbei. Vielleicht können wir noch im Ausschuss die eine oder andere Regelung hierfür finden.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe, damit besteht Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 b

Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (Druck- sache 14/6641)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird von Frau Kollegin Stahl begründet.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Mehr als 45000 Frauen und etwa ebenso viele Kinder flüchten jährlich in ein Frauenhaus. Beinahe jede dritte Frau in Ost und West erfährt durch ihren Partner oder Ehemann Gewalt. In Deutschland ist jede siebe Frau mindestens einmal in ihrem Leben vergewaltigt oder sexuell missbraucht worden. Die Zeit für Modellprojekte ist meines Erachtens endgültig vorbei. Wir brauchen konkrete Vorgaben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frauen und Kinder haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung. Das Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung bietet zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen im sozialen Nahbereich. Mit unserem Gesetz wollen wir auf Landesebene der Polizei bei Gewalt gegen Frauen und Kindern konkrete Befugnisse an die Hand geben. Die dazu notwendigen Änderungen im Polizeiaufgabengesetz umfassen drei Maßnahmen gegen häusliche Gewalt. Die Wohnungsverweisung, das Betretungsverbot und das Kontaktaufnahmeverbot. Nach Erfahrungen in den USA und Österreich, das schon einen ausführlichen Erfahrungsbericht vorgelegt hat, hat sich ein bis zu zehn Tage zu verhängendes Betretungs- und Kontaktaufnahmeverbot als sinnvoll erwiesen. Genau dieses wollen wir in unserem Gesetzentwurf unbedingt geregelt haben. In dieser Zeit haben die Opfer die Möglichkeit, sich zu erholen, Verletzungen behandeln zu lassen und sich das weitere Vorgehen zu überlegen. In dieser Zeit müssen natürlich auch die entsprechenden Begleitangebote zur Verfügung stehen, etwa in Form von Interventionsteams zur Beratung und Unterstützung, damit sich die Frau – dazu

muss sie natürlich alle Alternativen kennen – tatsächlich frei entscheiden kann;.

Dass der Polizei wie bislang nur die Platzverweisung und die Ingewahrsamnahme zur Verfügung stehen, wenn sie bei Gewalttaten zu Hilfe gerufen wird, ist eindeutig zu wenig. Der Platzverweis greift zu wenig, weil er teilweise zeitlich stark begrenzt ist. Die Ingewahrsamnahme kann nur bei unmittelbarer Gefahr für fortgesetzte Gewalteinwirkung erfolgen. Wenn die Polizei zu einer familiären Krisensituation und zu einer Gewalttat in der Familie gerufen wird, wird ihr viel abverlangt, weil die Situation schnell erfasst werden muss, es eventuell Opfer zu versorgen gibt und häufig ärztliche Hilfe und psychologische Erstbetreuung notwendig ist. Dies sind hohe Anforderungen und möglicherweise auch Überforderungen. Deshalb kann ich die Forderungen der Polizei nach konkreten Handlungsanleitungen im Rahmen der Befugnisse sehr gut nachvollziehen.

Es geht nicht nur um die Hilfe für die Polizistinnen und Polizisten vor Ort. Es geht auch um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben auf Seiten der Opfer einerseits und auf Unverletzlichkeit der Wohnung andererseits. Hier ausschließlich nur mit Richtlinien und Handlungsanleitungen arbeiten zu wollen, wie es teilweise das Innenministerium vorsieht, ist nicht ausreichend und entspricht nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Deshalb haben wir im Polizeiaufgabengesetz eine klar umrissene Vorgabe für solche Maßnahmen entworfen und werden außerdem Anträge einbringen, die diese Maßnahmen begleiten sollen. Wir werden das Begehren im Ausschuss entsprechend diskutieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für die CSU-Fraktion spricht Frau Kollegin Dodell.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämpfung der häuslichen Gewalt, also der Gewalt im sozialen Nahfeld, ist sicher unser gemeinsames Anliegen. Frauen in diesen akuten Krisensituationen muss schnell geholfen werden. Es ist aber über die besprochenen Maßnahmen hinaus notwendig, Frauen zu beraten und zu helfen, in solchen Situationen notwendige Entscheidungen ohne Druck und in einem gewissen Freiraum treffen zu können.

Die Initiative des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sieht eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes vor, welche im einzelnen im Ausschuss zu prüfen sein wird. Bereits seit 1987 gibt es bei der bayerischen Polizei verschiedene Initiativen und Modelle, die sich bisher ausgezeichnet bewährt haben. Zum Beispiel gibt es in jedem Polizeipräsidium eine Beauftragte für Frauen und Kinder, es gibt flächendeckend ein Merkblatt für Gewalt in Familie und Partnerschaft, das sehr gut angenommen wird und in der Umsetzung hilft sowie in Nürnberg, Schweinfurt und Passau verschiedene Modellprojekte, wo der Sachbearbeiter schwerpunktmäßig eingesetzt wurde, dessen Arbeit sich vor Ort sehr bewährt hat.

Was die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes betrifft, kam die von der Innenministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass das geltende Polizeirecht, insbesondere die Möglichkeit des so genannten Platzverweises nach Artikel 16 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ausreiche.

Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist bereits zu dieser Überzeugung gekommen. Wegweisungen aus der gemeinsam bewohnten Wohnung sind bereits jetzt zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Abwehr von Gewalt zulässig, und eine derartige Maßnahme darf auch einen Zeitraum von mehreren Tagen umfassen.

Wenn nun der Täter, der Gewaltanwender, für längere Dauer oder unbefristet aus der Wohnung gewiesen werden soll – und das wird im Einzelfall sicherlich notwendig sein –, dann bedarf es einer gerichtlichen Schutzanordnung des Zivilrichters. Deshalb sage ich als erste Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass das Polizeiaufgabengesetz in der bestehenden Form ausreicht. Wir werden das näher beraten. Darüber hinaus gehende Änderungen im Familien- oder Zivilrecht sind von Entscheidungen auf Bundesebene abhängig. Möglicherweise wird es notwendig sein, dort initiativ zu werden.

Frauen in solchen Situationen müssen schnelle Entscheidungen treffen und brauchen Beratung. Im Übrigen ist dann die Maßnahme einer polizeilichen Wegweisung allein für sich genommen nicht geeignet, dem Problem ausreichend zu begegnen. Nur ein dem Polizeibeamten zur Verfügung stehendes Maßnahmenbündel kann hier erfolgreich sein. Deshalb ist das Bayerische Landeskriminalamt vom Innenministerium beauftragt worden, bis zum Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes die bereits bestehenden Konzeptionen zu überarbeiten, so dass das polizeiliche Einschreitverhalten optimiert werden kann und einzelne Handlungsmöglichkeiten für den Polizeibeamten vor Ort dargestellt werden.

Das enthält – das sage ich ausdrücklich – neben den polizeilichen Befugnissen auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Polizei, durch andere Institutionen und auch eine flexible Vernetzung all dieser Maßnahmen untereinander. In dieser Diskussion darf auch nicht übersehen werden, dass die polizeiliche Aufgabe lediglich in der Krisenintervention besteht. Die längerfristige Regelung der familiären Verhältnisse ist dagegen Aufgabe des Zivilrechts, das hierfür ein geeignetes Instrumentarium zur Verfügung stellen muss.

Ich fasse zusammen: Wir brauchen ein Maßnahmenbündel bis hin zur Prävention, wenn wir den Frauen wirkliche helfen wollen, wenn wir die Gewalt im sozialen Nahraum eindämmen wollen. Eine alleinige Veränderung und Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes ist hier nicht dienlich. Wir werden darüber in den Ausschüssen noch ausführlich beraten.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erschreckenden Zahlen darüber, wie häufig Frauen und Kinder Gewaltopfer werden, haben wir gehört. Viele Gewalttaten werden nie angezeigt, oder sie werden als Familienstreit verharmlost. Mittlerweile deutet sich jedoch eine Trendwende an. Dort wo häusliche Gewalt ernst genommen wird, wie in München, Berlin oder Rostock, steigt die Zahl der Strafanzeigen sprunghaft an. Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion ist jedoch auch das öffentliche Bewusstsein entscheidend. Dieses muss dahin gehend sensibilisiert werden, dass Gewalt auch im häuslichen Bereich nicht hinnehmbar ist und uns alle angeht.