Protokoll der Sitzung vom 27.06.2001

Zweitens. Der Ausbau der MSD ohne eine Reduzierung der Lehrerstunden an den Förderschulen. Dieser Ausbau wird ständig fortgesetzt. Seit 1995 sind aus 2600 Lehrerstunden 7700 geworden. Das entspricht in etwa 300 vollzeitbeschäftigten Lehrern. Die mobilen sonderpädagogischen Dienste sind in jedem Jahr aufgestockt worden. Bei Personalnot mobile sonderpädagogische Dienste an der Förderschule abzuziehen und mobile Dienste stillzulegen, entspricht nicht unserer Intention. Deshalb haben wir das Aktionsprogramm „Förderschulen“ eingebracht.

Drittens. Die mobilen sonderpädagogischen Dienste sollen den allgemeinen Schulen angegliedert werden. Wir meinen, Lehrer im mobilen Dienst sollen weiterhin zum Teil in der Sonderschule unterrichten, damit sie für die pädagogischen Belange beider Schularten sensibel bleiben. Wegen des Ziels der gegenseitigen Kommunikation und Kooperation muss die jetzige Regelung beibehalten werden; denn wir wollen das gegliederte System.

Viertens. Die MSD sollen deutlich aufgestockt werden. In den Beschlüssen aus dem Jahr 1998 ist ausgeführt: „Der weitere Ausbau der MSD ist ein wesentlicher Teil der Prävention und Integration.“ So haben wir es beschlossen. Die vorher genannten Zahlen beweisen, dass wir diesen Beschluss auch umsetzen.

Fünftens. Mobile Dienste brauchen externe und interne Fortbildung. Seit Jahren finden für die MSD auf allen Ebenen Fortbildungsmaßnahmen statt. Neben schulinternen Angeboten werden auch zentrale Angebote gemacht, vor allem in Dillingen.

Im Antrag auf Drucksache 14/4907 wird die Berücksichtigung von außerschulischen Gutachten gefordert. In diesem Antrag ist ausgeführt, dass oft ein wesentlicher Unterschied zwischen den schulischen Gutachten und den von außerschulischen Fachleuten erstellten Gutachten bestehe. Es müsse die Möglichkeit gegeben werden, auch solche Gutachten einzubringen und zu berücksichtigen. Dazu ist zu sagen, dass es durchaus üblich ist, dass Eltern außerschulische Gutachten einbringen, weil die Erziehungsberechtigten durch die Beschlüsse aus dem Jahre 1998 in die Findung des richtigen Förderortes für das einzelne Kind eingebunden werden. Dies schließt auch ein, dass die Eltern in ihrem Auftrag erstellte Gutachten vorlegen. Allerdings ginge es zu weit, wenn von Haus aus verlangt würde, dass diese Gutachten berücksichtigt werden müssten. Den Fachgremien muss es nämlich möglich sein, in sorgsamer Abwägung den richtigen Weg zu finden.

Wenn ich an die Eingabenbehandlungen in unserem Ausschuss denke, stelle ich fest, dass es schon längst Praxis ist, dass wir Gutachten verschiedener Art einbeziehen, um Entscheidungssicherheit zu erlangen.

Mit dem Antrag auf Drucksache 14/4908 wird die Integration pädagogischer Aus– und Fortbildung aller Lehr

ämter gefordert. Ich darf dazu den Punkt 10 der Beschlüsse aus dem Jahre 1998 zitieren:

Lehrer müssen im Rahmen ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung dazu in die Lage versetzt werden, Auffälligkeiten der Lern- und Leistungsentwicklung sowie des Erlebens und Verhaltens zu erkennen, die auf eine Behinderung oder drohende Behinderung hinweisen. In diesem Zusammenhang muss die Lehrerbildung im Studium, im Vorbereitungsdienst und in der Fortbildung den Bedürfnissen der schulischen Praxis angepaßt werden.

Deutlicher kann man es nicht sagen. Das Lehrerbildungsgesetz regelt die Förderung von Schülern mit besonderen Lern- und Erziehungsvoraussetzungen, mit sozialen Konflikten, mit Lern- und Leistungsstörungen sowie mit Störungen im Sozialverhalten und in der Persönlichkeitsentwicklung. Im umfangreichen Paket des neuen Lehrerbildungsgesetzes soll der Lehrer befähigt werden, auf diese Probleme einzugehen. Dazu gehören entwicklungspsychologische und pädagogische Beobachtungs- und Erstdiagnosekompetenz. Für das Erkennen der Hilfsbedürftigkeit eines Schülers ist jedoch die Sensibilität des einzelnen Lehrers entscheidend. Es wäre auf keinen Fall sinnvoll, einen Universallehrer mit einer Kompetenz für alle Fachrichtungen anzustreben. Dies wäre praktisch nicht umzusetzen.

Abschließend möchte ich Folgendes feststellen: Veranstaltungen mit Betroffenen wie zum Beispiel unsere Klausurtagung im Mai dieses Jahres haben deutlich gezeigt, dass die Beschlüsse aus dem Jahre 1998 einen Grundstock bilden, der alle Teilbereiche der Integration und der Sonderpädagogik umfasst. Auf dieser Grundlage kann weiter gearbeitet werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in der Ausführung und in der Umsetzung der Beschlüsse noch Probleme bestehen. Die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung in den Schulverwaltungen muss noch vertieft werden. Die Erfahrungen haben aber auch gezeigt, dass die gesetzlichen Formulierungen überprüft werden müssen. Für unsere Bemühungen zur Integration brauchen wir unzweideutige gesetzliche Formulierungen. Die Erfahrungen haben schließlich gezeigt, dass Integration nur gelingen kann, wenn die räumlichen und personellen Ressourcen dem jeweiligen Anspruch angepaßt werden. Das Gelingen der Integration darf nicht von der Ableistung einer gewaltigen Mehrarbeit abhängig gemacht werden. Ich stelle aber ausdrücklich fest, dass der Förderschulbereich in den letzten Jahren verstärkt bei der Verteilung der Ressourcen bedacht worden ist.

Ich schlage allen in diesem Hohen Hause vertretenen Parteien vor, die letztgenannten Probleme gemeinsam anzugehen; denn dann können wir endgültig das umsetzen, was wir in den letzten Jahren mit den Beschlüssen aus dem Jahre 1998 begonnen haben. Die Anträge der SPD sind überflüssig, da in den Beschlüssen aus dem Jahre 1998 das Thema umfassend behandelt ist. Wir lehnen deshalb die Anträge der SPD ab.

(Beifall bei der CSU)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Münzel das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im Februar 2000 eine sehr gute Anhörung zur Integration Behinderter. Bis vor 10 Minuten hatte ich allerdings den Eindruck, dass diese Anhörung eine reine Alibi-Veranstaltung war, weil ich überhaupt nicht erkennen konnte, dass daraus irgendwelche Konsequenzen gezogen worden wären. Jetzt, nach dem Redebeitrag von Herrn Kollegen Thätter, muss ich feststellen: Kaum sind eineinhalb Jahre vergangen, schon denkt die CSU nach, ob und wie man die Ergebnisse dieser Anhörung doch in einer gesetzlichen Regelung umsetzen könnte. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, Herr Kollege Thätter, dass Sie ganz deutlich gesagt haben, gesetzliche Änderungen seien notwendig. Wir, die Grünen, haben immer darauf gedrängt, dass eine Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes erfolgt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dies ist von Ihnen bisher abgelehnt worden.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Wir sind jetzt doch frohen Mutes!)

Frohen Mutes sind wir und wir freuen uns, dass Sie ein ganzes Stück auf uns zugegangen sind. Ihr Appell, dass wir gemeinsam vorwärts kommen sollten, verhallt bei uns nicht. Unser Wille ist dies stets gewesen.

Zur Zeit habe ich den Eindruck, dass es schon Bemühungen gibt, behinderte Kinder zu integrieren, ohne dass erst Petitionen eingereicht werden müssen, obwohl bedauerlicherweise immer noch eine Reihe von Petitionen zu uns auf den Tisch kommen. Solche Bemühungen gibt es vor Ort, weil man den Protest der Eltern und den Aufschrei in der Öffentlichkeit fürchtet. So wird schon im Vorfeld versucht, behinderte Kinder in Regelklassen zu integrieren. Es wird immer eine Lehrkraft gesucht, die guten Willens ist und mit sehr viel Engagement und Mehrarbeit aus ihrer sozialen Verpflichtung heraus versucht, den behinderten Kindern in Regelklassen und auch den Eltern gerecht zu werden.

Die Rahmenbedingungen dafür stimmen aber hinten und vorne noch nicht. Angesprochen worden ist auch die Ausbildung. Auch wenn wir schon Beschlüsse gefasst haben, unten ist noch nichts angekommen. Das ist jedenfalls mein Eindruck. Deshalb muss verstärkt dafür etwas getan werden, dass die Lehrkräfte mit dem lernzieldifferenten Unterrichten auch zurecht kommen. Die Auseinandersetzung über die Frage, was unter lernzieldifferentem Unterrichten zu verstehen ist, werden wir sicher auch noch im Ausschuss klären müssen, wenn das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz geändert werden soll.

Die Klassen sind zu groß, wir haben zu wenig Fachpersonal, und die Lehrkräfte, die aus ihrem sozialen Engagement heraus sich dieser großen Aufgabe stellen, werden zu wenig entlastet. Wenn wir nicht schleunigst etwas tun, droht uns die ganz große Gefahr, dass die positive Haltung vieler Lehrkräfte der Integration gegenüber umschlägt, dass sie zunehmend sagen werden, sie kön

nen die Integration nicht leisten, weil sie sich damit überfordert fühlen. Zunehmend habe ich auch den Eindruck, dass die Lehrkräfte, welche sich dieser Aufgabe stellen, glauben, sie könnten weder den behinderten noch den nicht behinderten Kindern gerecht werden. Aus diesem Grund möchte ich an Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, appellieren, beschleunigt vorzugehen, damit wir möglichst schnell zu konkreten Verbesserungen auch in den Klassenzimmern kommen. Wir müssen die Stagnation, die seit der schon erwähnten Anhörung für mich spürbar war, schnellstmöglich zum Wohle der behinderten, aber auch der nicht behinderten Kinder überwinden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um das Wort hat Frau Ministerin Hohlmeier gebeten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu diesem Antrag noch einige Worte sagen. Die Behauptung, dass wir immer nur auf Proteste der Eltern hin Integration betreiben würden, stimmt schlichtweg weder mit der Sachlage noch mit der Rechtslage überein.

(Frau Radermacher (SPD): Immer noch behandeln wir Hunderte von Petitionen!)

Da war ich aber noch nicht hier. Ich muss ganz nüchtern und trocken sagen, dass ich jetzt immerhin seit 11 Jahren im Landtag bin.

Wir hatten zwischenzeitlich auch einmal Petitionen zu behandeln. Es gibt in dieser Frage allerdings einen historischen Verlauf, im Rahmen dessen auch an den Schulen nicht jeder perfekt auf die schwierige Lage von Eltern mit behinderten Kindern reagiert hat. Nachdem hier immer von Rechtssicherheit gesprochen wird, die rechtlich verankerte Regelschule ist zunächst einmal die ganz normale Grundschule. Das einzelne Kind wird nach einem individuellen Diagnoseverfahren nur dann einer Förderschule zugewiesen, wenn eine Regelbeschulung letztendlich eine vernünftige Beschulung und Bildung des Kindes unmöglich machen würde. Das ist der derzeitige Grundsatz, von welchem wir ausgehen.

Trotz der Rechtssicherheit spielen aber bei diesen Diagnoseverfahren unterschiedliche Auffassungen und Emotionen sowie verschiedenste Fragen und Betroffenheiten auf Seiten der Eltern und auch die einzelne Situation der jeweiligen Familien eine besondere Rolle. Mit Rechtssicherheit werden Sie die Integration von Kindern nicht erzwingen können.

(Zuruf von Frau Werner-Muggendorfer (SPD))

Vielleicht hören Sie erst einmal zu, bevor Sie selbst reden. Ich habe Ihnen auch in Ruhe zugehört. Mit Rechtssicherheit werden Sie keine größere Sicherheit im Diagnoseverfahren erreichen. Wenn wir in einer Klasse nur 15 Kinder und zwei Lehrer hätten, wäre es sicherlich kein Problem, jedes Kind zu integrieren. Nun müssen wir aber einmal realistisch sein und können

nicht nur Klassen mit 15 Kindern und zwei Lehrern einrichten. Bei solchen Klassen hätten wir natürlich die Möglichkeit, individuell zu differenzieren. Aber selbst unter diesen Umständen gäbe es Kinder, die nicht in eine Regelschule integriert werden können. Auch bei solchen Umständen wäre nach wie vor ein Förderschulsystem dringend notwendig.

Bei den Diagnoseverfahren ergibt sich das Problem, dass die Eltern nicht immer dem Votum der Diagnosesteller folgen wollen. In das Diagnoseverfahren sind ohnehin die Schule, die Erzieherinnen aus dem Kindergarten, Ärzte, die Eltern selbst und das Schulamt miteingebunden. Eine noch differenziertere Form von Diagnostik ist eigentlich nicht mehr möglich. Dass die Diagnose in der Praxis nicht überall absolut gleich gut funktioniert, wissen auch wir, denn überall, wo verschiedene Menschen arbeiten, gibt es verschiedene Einstellungen und Vorgehensweisen. Dennoch glaube ich, dass sich die Schulen darum bemühen, den Kindern gerecht zu werden.

Zum zweiten Punkt. In der Diskussion über den lernzieldifferenten Unterricht glaube ich, dass die Leistung und die Arbeit der Förderschulen für die Integration von Kindern vollkommen vernachlässigt und ins Negative gestellt werden. Ich glaube, dass die Förderschulen eine hervorragende Leistung für die Integration von Kindern erbringen. Sie sind keine Aussonderungsinstitutionen. Das sollte man gerade bei einer solchen Diskussion sehr deutlich zum Ausdruck bringen. Diese Behauptung kommt immer wieder heraus. Den Satz, wir würden Kinder aussondern, weil sie nicht in die Regelschule gehen dürfen, höre ich so oft. Wenn man diesen Satz immer wieder formuliert, entsteht logischerweise der Eindruck, dass die Förderschulen Aussonderungsinstitutionen sind. Das ist doch wohl der logische Schluss aus dem, was von Ihnen in dieser Hinsicht immer wieder formuliert wird.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Wenn man es so möchte, kann man es so sehen!)

Dank dem Votum des Bayerischen Landtags haben wir die mobilen sonderpädagogischen Dienste in den letzten Jahren massiv ausgeweitet. Sie können deshalb nicht einfach von Stillstand sprechen. Wir haben mittlerweile Hunderte von Lehrern, welche in diesem mobilen Dienst tätig sind. Es sind mittlerweile über 300. Deren Leistung zeigt eindeutig, dass wir in der Integration dort, wo es möglich ist, voranschreiten. Wir sollten nicht für immer mehr Kinder mit relativ geringen Beeinträchtigungen extra Schulen einrichten, während wir für Kinder mit schweren Beeinträchtigungen und Behinderungen die Integration in die Regelschule verlangen. Irgendwo müssen wir einen vernünftigen Weg gehen.

Momentan sehe ich hier ein deutliches Auseinanderklaffen verschiedener Wünsche. Der Wunsch von Eltern geistig behinderter Kinder, dass ihre Kinder in die Regelschule kommen, ist relativ groß, nachdem natürlich das Annehmen und die soziale Akzeptanz eines geistig behinderten Kindes in der Gesellschaft relativ schwierig ist. Eltern von Kindern mit einem geringfügigen Sprachfehler oder vorübergehenden Problemen in einem Alter

von sechs, sieben oder acht Jahren neigen eher zu sonderpädagogischen Förderzentren und wünschen eine gesonderte Beschulung für ihre Kinder.

Diesem Phänomen begegne ich derzeit landauf und landab. Wir dürfen dem nicht folgen; wir müssen eine konsequente Integrationspolitik im Sinne von Regelschule und Förderschule machen und zwar jeweils dort, wo es für das Kind das Beste ist.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt alle Anträge abzulehnen. Ich schlage vor, über alle fünf Anträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen. Entsprechend unserer Geschäftsordnung sind dieser Abstimmung die Voten des jeweils federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zugrunde zu legen. Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen: Wer hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 9 bis 13 – Drucksachennummern 14/4903, 14/4905, 14/4906, 14/4907 und 14/4908 – seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Anträge sind abgelehnt.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 14

Antrag des Abgeordneten Boutter (SPD)

Übernahme kommunaler Gymnasien, Real- und Wirtschaftsschulen (Drucksache 14/5179)

Tagesordnungspunkt 15

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Boutter, Mehrlich u. a. und Fraktion (SPD)

Verstaatlichung der beruflichen Schulen in Würzburg (Drucksache 14/5758)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Redezeit beträgt pro Fraktion 20 Minuten. Als erster Redner hat Herr Boutter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die aufgerufenen Anträge zur Verstaatlichung kommunaler Schulen nehmen heute eine Diskussion wieder auf, die den Landtag schon sehr lange beschäftigt und die wir als politisch Verantwortliche nicht weiter auf die lange Bank schieben dürfen. Und, Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen auch nicht zulassen, dass die Staatsregierung das Problem zulasten einer erheblichen Anzahl unserer bayerischen Kommunen aussitzen will. Genauso wenig dürfen wir die Ausrede der Staatsregierung gelten lassen, es würde

erst einmal die anstehende wichtige Schulreform finanziert werden, sodass kein Geld für andere Dinge da sei. Ich glaube, hier macht es sich jemand sehr sehr einfach.

(Beifall der Frau Abgeordneten Radermacher (SPD))