Wenn sie die Werbung nicht wollen, dann müssen sie doch auch nicht zahlen. Warum wollen Sie denn die Winzer zwangsweise mit irgend etwas beglücken, was sie gar nicht wollen?
Es wäre doch sinnvoll, wenn die 80% so weiterverfahren würden wie bisher. Es gibt keinen Grund, irgend jemand in ein Konzept hineinzuzwingen, welches er gar nicht haben will.
Übrig geblieben sind also nur die großen Weinbaubetriebe und die Winzergenossenschaften. Jetzt sagt mir Herr von Rotenhan, die Großen wollen die Werbemaßnahmen auch nicht, sie leisten einen Solidarbeitrag. Es bleiben letztendlich nur noch die Winzergenossenschaften, welche diese Werbung wollen. Offensichtlich ist also
dieses Gesetz auf Druck der Winzergenossenschaften zustande gekommen, wenn schon die kleinen und die größeren Betriebe diese Werbung nicht haben wollen.
Der erste Vorsitzende des Weinbauvereins Klingenberg hat den Abgeordneten unseres Landkreises eine ablehnende Stellungnahme zukommen lassen. Er wendet sich gegen die Zwangsabgabe und schreibt unter anderem:
Nachdem es auch in anderen Bereichen der Landwirtschaft Krisen gibt, sei die Frage erlaubt: Gibt es künftig auch im Spargelanbau, bei den Hopfenbauern oder im Obst- und Gemüsebau eine staatliche Pflichtabgabe für Werbeetats?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an Sie appellieren, kehren Sie zur Vernunft zurück und lassen Sie die Finger von dieser Zwangsabgabe.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier die Zweite Lesung der Weinfördergesetze. Herr Kollege von Rotenhan, es spricht nicht für Ihr parlamentarisches Verständnis, dass Sie diese wichtige Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes als Wiederkäuen bezeichnen. Die Überheblichkeit, welche Sie bei der Behandlung dieser Gesetze an den Tag legen, ist schon bemerkenswert.
Frau Kollegin Münzel, ich glaube, es ist schon etwas weit hergeholt, die Debatte über die Weinpflichtabgabe zu einer Grundsatzdebatte über Marktwirtschaft und Wettbewerb umzufunktionieren. Wein ist nicht nur ein Wirtschaftsgut. Er ist in unseren Weingegenden auch ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft. Deshalb muss man die Dinge etwas anders sehen als nach den rein marktwirtschaftlichen Gesetzen. Wir setzen uns doch auch für den Bocksbeutelschutz in der Europäischen Union ein. Dafür kämpfen alle Parteien, und ich glaube auch, dass der Bocksbeutel ein wichtiges Instrument für den Absatz des fränkischen Weines ist.
Sie haben Recht, Frau Kollegin Münzel. Wir hatten eine Veranstaltung mit den Winzern in Großheubach im Landkreis Miltenberg. Die Ablehnung bei uns im Landkreis, vor allem in den Kleinbetrieben, ist sehr groß. Die Mehrheit der kleinen Winzer lehnt eine Zwangsabgabe strikt ab. Diese bringen auch gute Argumente. Sie sagen: Wir haben kleine Flächen. Wir müssen bezogen auf die Flächen die gleiche Abgabe bezahlen wie Großbetriebe.
Deshalb haben wir in unseren Gesetzentwurf hineingeschrieben, dass wir eine Staffelung haben wollen. Die Kleinstwinzer mit Flächen unter fünf Ar bleiben ohnehin frei von der Abgabe. Sie, von der CSU-Fraktion, haben sich nicht bereit erklärt, diese Staffelung mit einzuführen.
Diese ist aber gerechtfertigt. Kollegin Münzel hat es bereits ausgeführt. Wir haben in Bayern Terrassenweinbau. Dafür muss man sehr viel mehr Arbeitsstunden einsetzen, wie in Weinbaugebieten, in denen man Maschinen einsetzen kann. Dort gibt es Steillagen. Das sollte man berücksichtigen. Deshalb sollte eine Staffelung herbeigeführt werden.
Zu Gesprächen mit uns über diese Staffelung haben Sie sich nicht bereit erklärt. Was Sie in Ihren Gesetzentwurf einbringen, halte ich für unsozial. Aus diesem Grunde werde ich Ihren Gesetzentwurf ablehnen und werde mich nicht der Stimme enthalten, wie die Mehrheit meiner Fraktion. Die Staffelung ist auch bei kleinen Flächen gerechtfertigt, weil für die Weinherstellung höhere Fixkosten anfallen.
Kollege Hartmann hat mich von unserem Gesetzentwurf überzeugt. Ich war anfangs skeptisch. Das gebe ich zu. Kollege Hartmann hat bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes die Qualitätskriterien mit eingebracht, eine Weinethik. Das ist ein zusätzliches Element. Mit einem Weinfonds könnte dieses Kriterium eingebracht werden. Aufgrund dessen ist der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion eine vernünftige Grundlage. Damit könnten auch kleinere Winzer bei uns leben. Mit dem Gesetzentwurf der CSU-Fraktion können wir nicht leben. Aus diesem Grund plädiere ich auf Ablehnung des Gesetzentwurfs der CSU.
Staatsminister Miller (Landwirtschaftsministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf das eingehen, was Frau Münzel gesagt hat. Wer mit ansieht, wie Deutschland das Ziel von Werbekampagnen für Wein aus der ganzen Welt, angefangen von Argentinien über Kalifornien, Südafrika und Australien, darstellt und wer weiß, dass Osteuropa zur Europäischen Union kommt und dort Weinanbaugebiete in großem Ausmaß zur Verfügung stehen, der muss sich für eine Neuordnung des Weinabsatzes aussprechen. Ich darf Ihnen sagen, dass wir gute Erfahrungen mit vergleichbaren Abgabesystemen in den Sektoren Milchwirtschaft, Fischerei und Jagd gemacht haben, um Beispiele zu nennen. Ich möchte insbesondere auf das eingehen, was von der SPD gesagt wurde, dass Qualitätssicherung mit in den Gesetzentwurf aufgenommen werden soll.
Nach § 46 des Weinbaugesetzes vom 8. Juli 1994 sind die Länder nur ermächtigt, von der Einführung einer Pflichtabgabe für die Weinabsatzförderung Gebrauch zu machen. Wenn man meint, man könnte den Frankenwein aus der Region für die Region vermarkten, dann irrt man sich. 6000 Hektar Rebfläche müssen erst einmal vermarktet werden. In Hessen gibt es nur 3500 Hektar an Weinanbauflächen; dort hat man ein ähnliches System gewählt. Ich möchte deutlich machen, dass dieses
Gesetz der Absatzförderung dient und Qualitätssicherungsmaßnahmen anderweitig geregelt werden müssten.
Ich bin der Meinung, dass der Frankenwein eine hohe Qualität hat, die auch künftig weiter gefördert werden soll.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe, dass unser Wirtschaftsminister, Herr Dr. Wiesheu, noch auf der Regierungsbank sitzt. Heute früh ging es sehr stark um die Problematik Regulierung, Deregulierung, wie viel Staat, wie wenig Staat? Es wird ständig von ihm beklagt, dass die Wirtschaft durch staatliche Vorgaben stranguliert werden würde. Ich möchte Herrn Staatsminister Dr. Wiesheu auffordern, hier zu den beiden Gesetzentwürfen aus seiner Sicht einmal Stellung zu nehmen.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Feigling! – Weitere Zurufe von Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN)
Ich weiß nicht, wie man auf der einen Seite für Deregulierung sein kann und auf der anderen Seite jemanden zum Reden zwingen will.
Zunächst lasse ich über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/6239 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt auf Drucksache 14/7141 die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Kollege Hartenstein. Gibt es Stimmenthaltungen? – 1 Stimmenthaltung. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6440 und die berichtigte Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 14/7144 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner
Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in Art. 5 als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2002 einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Datums des Inkrafttretens zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie 2 Stimmen aus der SPD-Fraktion und Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Das sind der Rest der SPD-Fraktion und die Kollegen Ritter und Kuchenbaur. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Dieses soll, wie Sie vorhin gehört haben, auf Wunsch der CSU-Fraktion als namentliche Abstimmung erfolgen. Der Abstimmung wird der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zugrunde gelegt. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Nein-Urne befindet sich auf der Seite der SPD-Fraktion im Bereich der Eingangstür. Die Enthaltungsurne befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
betreffend Meinungsverschiedenheit zwischen der SPD-Fraktion und dem Bayerischen Landtag über die Frage, ob die durch § 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 25. Mai 2001 (GVBl. S. 216, BayRS 111-1-I) neu gefasste Anlage zu Artikel 5 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes die Bayerische Verfassung verletzt, soweit sie folgende Stimmkreise betrifft: