Protokoll der Sitzung vom 10.10.2001

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bayern hat eine sehr bunte, kreative und gute Rundfunklandschaft. Neben den öffentlich-rechtlichen und den nationalen Fernsehanbietern gibt es eine sehr breite lokale Anbieterschar. Wir haben mehr als 50 lokale Hörfunkanbieter und etwa 20 lokale Fernsehanbieter, die ihr Programm zum Teil im RTL-Fenster darstellen. Der Spitzenreiter, „TV Augsburg aktuell“, hat einen Marktanteil von 26,9%. Beim Kabel ist „TV Oberfranken“ mit 20,1% Marktanteil Spitzenreiter.

Meine Damen und Herren, die lokalen Fernsehsender haben es in wenigen Jahren geschafft, eine bemerkenswerte Zuschauerakzeptanz zu erreichen. Ein Teil der Finanzierung der lokalen Angebote wird über das Teilnehmerentgelt bestritten. Nach dem geltenden Mediengesetz läuft das Teilnehmerentgelt zum Ende des Jahres 2002 aus. Entsprechend dem Beschluss des Bayerischen Landtags hat die Staatsregierung pünktlich Ende Juni dem Bayerischen Landtag einen Bericht über die wirtschaftliche Grundlage des lokalen und regionalen Fernsehens vorgelegt.

Wir haben bereits über diesen Bericht im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur diskutiert. Dabei wurde ein Konsens festgestellt, dass das Teilnehmerentgelt fortzuführen ist. In diesem Zusammenhang möchte ich anerkennen, dass die lokalen Anbieter selbst in den letzten Jahren erheblich dazu beigetragen haben, ihre wirtschaftliche Basis zu verbessern. So sind die Gesamtkosten der lokalen und regionalen Fernsehangebote seit 1997 um 18% zurückgegangen. Demgegenüber konnten die Werbeeinnahmen um 31% gesteigert werden. Dies ist sehr positiv zu bewerten.

Dennoch konnte noch keine wirtschaftliche Tragfähigkeit erreicht werden. Dies haben verschiedene Gutachten und Gespräche eindeutig ergeben. Die Staatsregierung hält es daher für notwendig, weitere Veränderungen in organisatorischer, programmlicher und technischer Hinsicht vorzunehmen. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass solche Strukturveränderungen vorgenommen werden können. Wir gehen davon aus, dass bei der Umsetzung dieses Maßnahmebündels nicht der Status quo der derzeitigen lokalen und regionalen Fernsehanbieter zu halten ist. Der Medienrat, der für die Organisation zuständig ist, wird

sicherlich einige Veränderungen vornehmen müssen. Dafür braucht er jedoch eine gesicherte Rechtsgrundlage, die mit dieser Änderung des Mediengesetzes erreicht wird. Wesentlich ist für uns die Verlängerung der Teilnehmerentgeltförderung. Sie soll degressiv angesetzt werden und zum Ende des Jahres 2008 auslaufen. Damit wird auch für den Zeitraum der Jahre 2003 bis 2008 eine sichere Grundlage geschaffen. Wir sind der Überzeugung, dass damit das breite und gute Angebot des Lokalfernsehens in Bayern erhalten werden kann.

Darüber hinaus müssen die Doppellizenzierungen abgebaut werden, um die wirtschaftliche Grundlage zu verbessern. Veränderungen sind auch hinsichtlich der Reichweiten, der Koordination und der Zusammenarbeit nötig. Wir schlagen vor, im Gesetz festzulegen, dass das Teilnehmerentgelt auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der lokalen Fernsehanbieter konzentriert wird. Dies wäre eine Verbesserung, da wir davon ausgehen, dass die BLM die lokalen Fernsehanbieter weiterhin aus ihrem Haushalt fördern wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute lässt sich natürlich nicht voraussehen, wie sich die wirtschaftliche Tragfähigkeit des lokalen Fernsehens bis zum Jahr 2008 entwickeln wird. Deshalb haben wir in den Gesetzentwurf die Verpflichtung an die Staatsregierung aufgenommen, zum 31. März 2007 erneut einen Bericht zu erarbeiten, der eine Evaluation enthält und Grundlage für weitere Entscheidungen sein soll.

Ich möchte zusammenfassen: Das lokale und regionale Fernsehen ist ein bedeutender Eckpfeiler der Rundfunkangebote in Bayern geworden. Ich begrüße den Umstand, dass vielfältige lokale und regionale Sendungen ausgestrahlt werden, deren Akzeptanz bei den Zuschauern deutlich gestiegen ist. Für diese Pionierleistung ist den Anbietern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und all denen, die an der Organisation beteiligt waren, ein herzlicher Dank zu sagen. Wir wollen selbstverständlich, dass es auch in Zukunft dieses attraktive lokale und regionale Fernsehen in Bayern gibt. Mit dieser Gesetzesänderung werden die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Das heißt aber auch, dass die Anbieter und die BLM weiterhin die wirtschaftliche Tragfähigkeit durch Eigeninitiative ausbauen müssen. Ich bitte den Bayerischen Landtag, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten und ihm in der vorliegenden Form zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, wir haben in der Tat ein hohes Maß an Übereinstimmung. Ich nehme, bescheiden wie ich bin, für meine Fraktion in Anspruch, dass wir maßgeblich daran beteiligt waren, dass dieser Gesetzentwurf überhaupt erarbeitet worden ist.

(Hoderlein (SPD): Ausschließlich!)

Da möchte ich meinem Landesvorsitzenden nicht widersprechen. Wir haben die Aufgabe, die beschriebene vielfältige lokale Fernseh- und Rundfunklandschaft im Freistaat Bayern zu erhalten und zu begleiten. Dabei sind die Bedürfnisse und Wünsche der Gebührenzahler, die im Freistaat Bayern jährlich zusätzlich zu den normalen Gebühren einen so genannten Kabelgroschen bezahlen müssen, zu berücksichtigen. Wir haben deshalb eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt.

Unser Ziel ist es, die außerordentlich bunte Landschaft des lokalen Fernsehens zu erhalten. Der vorliegende Gesetzentwurf deckt sich im Wesentlichen mit unseren Vorstellungen. Wir wollen das Teilnehmerentgelt für einen bestimmten Zeitraum erhalten. Dieses Teilnehmerentgelt soll degressiv abgeschrieben werden. Außerdem wollen wir für die Rundfunksender Rechtssicherheit erreichen. Ob jedoch das degressive Finanzkonzept, das die Staatsregierung in ihrem Gesetzentwurf vorschlägt, ausreichen wird, muss noch geklärt werden. Wir werden bis zum Jahr 2010 eine Digitalisierungswelle bekommen. Wir haben außerdem das Problem, dass die lokalen Rundfunksender irgendwann einmal Verbreitungswege über Satellit benötigen werden. Die BLM und Prof. Ring haben bereits angekündigt, dass das Finanzkonzept, das die Staatsregierung in ihrem Gesetzentwurf vorschlägt, eventuell nicht ausreichen wird.

Wir werden über dieses Thema im Ausschuss beraten und uns überlegen, ob wir dazu einen Änderungsantrag einbringen werden. So weit es in unserer Macht steht, werden wir dafür sorgen, dass dieser Gesetzentwurf zügig beraten wird.

(Beifall bei der SPD)

Der nächste Redner ist Herr Kollege Freiherr von Redwitz.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir die komfortable Versorgung unserer Bevölkerung mit lokalem und regionalem Rundfunk erhalten wollen. Diese Versorgung hat in Bayern einen Stand erreicht, den noch kein anderes Bundesland erreicht hat. Dies ist ein Ergebnis der bayerischen Politik, an der alle Parteien beteiligt waren. Herr Kollege Hufe, wir können selbstverständlich darüber streiten, wessen Verdienst es ist, dass dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde.

Ich bin der Auffassung, hinter diesem Gesetzentwurf steht die Klugheit des Parlaments. Vor wenigen Jahren hat das Parlament entschieden, dass wir zeitgerecht, vor dem Auslaufen des jetzigen Teilnehmerentgelts, einen Bericht bekommen sollten.

Das liegt daran, dass sich die Staatsregierung ein sehr, sehr gutes Gutachten von der Firma Prognos hat erstellen lassen, das uns die wirtschaftliche Entwicklung der Anbieter dargelegt hat. Das liegt daran, dass die Anbieter und die BLM uns ausgezeichnete Informationen gegeben haben, so dass man wirklich auf einige Jahre hinaus prolongiert sehen kann, wie die Entwicklung läuft,

und sehen kann, dass sie ohne Hilfe noch nicht vonstatten gehen kann.

Ich freue mich über diesen Gesetzentwurf. Ich halte ihn für zielgerecht. Ob die darin stehenden Zahlen tatsächlich ausreichen oder nicht, ob sie zu hoch sind oder nicht, das werden wir, so denke ich, in den Ausschussberatungen besprechen.

Ich halte es für sehr gut, die Stellung der BLM, also der Bayerischen Landesmedienanstalt, zu stärken und sie damit in die Verantwortung zu nehmen. In Zukunft soll nicht mehr unbedingt in der bisherigen Weise gefördert werden, d. h. nach Sendeminuten der Sender, sondern an die BLM wird die Anforderung gerichtet, zu kontrollieren, ob sich die Anbieter marktgerecht verhalten, ob sie sich tatsächlich bemühen und den Vorschlägen und Möglichkeiten nachgehen, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Wer das nicht tut, dem wird die Förderung gekürzt. Es ist nicht so, dass sie gekürzt werden kann, sondern sie wird gekürzt. Wir wollen das auch so festlegen, um den notwendigen Druck zu erhalten.

Kein Zweifel, die Anbieter haben sich in den letzten Jahren erheblich angestrengt, auch unter dem Druck der Tatsache, dass das Teilnehmerentgelt zum 31. Dezember nächsten Jahres auslaufen soll. Es ist ein heilsamer Druck, wie uns manch ein Anbieter bestätigt hat. Ich bin der Meinung, wir sollten auch wieder einen Schlusstermin setzen. Denn eine Dauerfinanzierung über ein zusätzliches Entgelt werden wir auf lange Sicht rechtlich nicht halten können. Das halte ich für solche Wirtschaftsunternehmen auch nicht für sinnvoll. Nach wie vor bleiben es Wirtschaftsunternehmen. Wenn das Teilnehmerentgelt ausläuft, besteht immer noch die Möglichkeit, über die 2% der Rundfunkgebühr, die in jedem Land nach dem Gesetz zunächst einmal an die Landesmedienanstalten abgezweigt werden, eine weitere Unterstützung zu gewähren. Dies steht nach wie vor in Aussicht.

Eine Dauerhilfe, wie sie jetzt der Verband der bayerischen Fernsehanbieter fordert, halte ich nicht für angemessen. Deswegen meine ich, dass der Ansatz dieses Gesetzes gut ist. Wir werden es gern beraten. Unter Zeitdruck stehen wir nicht.

Ich halte es für wichtig, auch in dieses Gesetz hineinzuschreiben, dass rechtzeitig vorher, d. h. Eindreivierteljahre vor Ablauf, ein Bericht vorgelegt wird, damit dann endgültig entschieden werden kann, wie es auf diesem Markt weitergeht.

(Beifall bei der CSU)

Das Wort hat Herr Kollege Dürr.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen heute einer beachtlichen, aber klammheimlichen Kehrtwende beiwohnen. Der Landtag hat aus guten Gründen beschlossen, nächstes Jahr das Teilnehmerentgelt auslaufen zu lassen. Der Gesetzgeber hat es damit begründet, dass

eine dauerhafte Finanzierung von privatem und lokalem Rundfunk die Grenze zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in nicht vertretbarem Maße verwischen würde. Das steht sogar im Bericht der Staatsregierung.

Was nicht in dem Bericht steht, ist, warum diese Begründung heute nicht mehr gelten soll. Ausgerechnet die Staatsregierung, die jeder Gebührenerhöhung beim öffentlich-rechtlichem Rundfunk besonders kritisch gegenübersteht, drückt beim privaten lokalen Fernsehen beide Augen zu.

Es gibt gute Gründe, in Bayern ein vielfältiges Lokalfernsehen aufzubauen und zu stützen, weil es nicht zuletzt ein Beitrag zur regionalen Identität und zur medialen Grundversorgung leisten kann.

Aber der von der Staatsregierung vorgeschlagene Weg ist falsch. Denn er geht von fragwürdigen Prognosen aus. Der Finanzierungsbedarf wurde nicht konkret erhoben, und die Entwicklungschancen der einzelnen Sender wurden nicht geprüft. Die Staatsregierung verlangt also den Bürgerinnen und Bürgern Geld ab, ohne genau sagen zu können, wofür. Mit dem Geld der Kabelnutzer soll das Lokalfernsehen der Satellitenempfänger finanziert werden. Das finde ich ziemlich bauernschlau. Die Kabelnutzer werden das nicht so bauernschlau finden. Aber ich bin beeindruckt.

Zu den Prognosen. Sie können nicht plausibel machen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Sender durch den subventionierten Ausbau der digitalen Satellitenübertragung tatsächlich nachhaltig verbessert. Wie fragwürdig Voraussagen über die künftige Wirtschaftlichkeit sind, dafür finden sich in allen Stellungnahmen, in denen der Staatsregierung, der BLM, auch von Prognos, genügend Beispiele. Zum Beispiel war die überregionale Vermarktung so eine Luftblase.

Jetzt setzen Sie alle Hoffnungen auf die Erhöhung der Reichweite durch digitale Satellitenverbreitung. Sicher sind aber nur die Kosten. Sie sind hoch. Es ist völlig unklar, ob sich die digitale Satellitenverbreitung tatsächlich durchsetzen wird, und zwar gerade gegenüber dem Internet. Dafür sind die Kosten nach Ansicht der Landeszentrale im technischen Bereich zu niedrig angesetzt. Die vorgetragenen Erlöserwartungen seien unrealistisch, sagt die BLM.

Zum Finanzierungsbedarf. Sie prüfen nicht, wie viel Geld die BLM selber locker machen kann. Der Rechnungshof hat dazu schon seine Vermutungen angestellt. Aber Minister Huber spricht nur nebulös von Windfall-Profits. Wie hoch diese genau sind, darüber haben wir noch nichts gehört.

Hinzu kommt, dass Sie auch den Finanzierungsbedarf der Sender nicht erhoben haben. Dabei zeigen die Berichte, dass die Sender nicht über einen Kamm zu scheren sind. Es gibt ganz unterschiedliche Voraussetzungen, was die Wirtschaftlichkeit, die Werbeeinnahmen und die Personalkostenentwicklung angeht. Hierbei gibt es sogar gegenläufige Trends.

Die Staatsregierung stellt sogar fest, dass das Ballungsraumfernsehen durch den Wegfall des Teilnehmerentgelts nicht bedroht sei.

Wir verlangen, dass auf die Situation der einzelnen Sender eingegangen wird. Wir wollen, dass Sie sich von der Illusion verabschieden, dass sich das Lokalfernsehen dauerhaft selber finanzieren könne. Einzelne Sender können das, aber nicht alle.

Deswegen fordern wir maßgeschneiderte Lösungen, und zwar für Sender, die tatsächlich schon heute auf eigenen Beinen stehen können, wie das Ballungsraumfernsehen, und für solche, die es schaffen können. Für die Sender, für die schon heute absehbar ist, dass sie sich nie selber tragen werden, die aber zur flächendeckenden Versorgung beitragen, fordern wir Modelle einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft oder einer „public private partnership“. Das ist wie beispielsweise bei einem Busunternehmer. Es gibt den Auftrag, die regionale und mediale Grundversorgung sicherzustellen und nach bestimmten Kriterien zu erfüllen. Dafür wird etwas aus dem Teilnehmerentgelt gezahlt, oder von der BLM, aber nicht pauschal, wie es jetzt vorgesehen ist. Es können auch Funktionen des Ausbildungsfernsehens übernommen werden. Auch dafür gibt es einen großen Bedarf.

Solche oder ähnliche Modelle würden eine echte Vielfalt im Lokalfernsehen herbeiführen.

Deshalb lehnen wir die Weiterführung des Teilnehmerentgelts ab, solange der tatsächliche Bedarf und die konkreten Entwicklungschancen der einzelnen Sender nicht konkret geprüft sind und solange Sie keine alternativen Modelle entwickeln.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3 b

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jung, Volkmann und anderer (SPD)

zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 14/7334)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Volkmann. Ich gehe davon aus, dass Begründung und Redebeitrag in einem stattfinden. Für die Begründung stehen zehn Minuten zur Verfügung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es

darum, Artikel 9 des Kommunalabgabengesetzes neu zu fassen. Artikel 9 KAG regelt, inwieweit die Gemeinden die Kosten der Entwässerung, der Herstellung, der Unterhaltung und der Erneuerung der entsprechenden Anlagen auf die Grundstückseigentümer umlegen können.