Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss erklärt, dass die zeitliche Begrenzung des bisherigen Teilnehmerentgelts einen positiven Impuls für unternehmerisches Handeln ausgelöst habe. Darin stimme ich Ihnen gerne zu.

(Zuruf von der CSU: Oh!)

Aber, dass private Unternehmer unternehmerisch handeln, hätten wir ohnehin erwarten dürfen. Schlecht wirtschaftende Unternehmer müssen wir allerdings nicht auch noch unterstützen.

Insgesamt hat die angebliche Anschubfinanzierung nicht für alle Sender die erhoffte Wirtschaftlichkeit gebracht. Das konnte sie auch nicht. Diese Erwartung war unrealistisch. Sie selber, Herr Minister, haben bereits eingeräumt, dass es nicht zwingend sei, den Status quo der derzeitigen lokalen Fernsehanbieter in Bayern zu erhalten. Sie müssen von der Illusion Abschied nehmen, Lokalfernsehen als solches könnte sich in absehbarer Zeit flächendeckend selber finanzieren. Wenn wir überall in Bayern Lokalfernsehen sichern wollen, dann müssen wir für schwierige Regionen neue Modelle entwickeln. Auch dies haben Sie versäumt. Sie können nicht plausibel machen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Sender durch den subventionierten Ausbau der digitalen Satellitenübertragung tatsächlich nachhaltig verbessert. Dafür, wie fragwürdig die Voraussagen über künftige Wirtschaftlichkeit sind, finden sich in allen Stellungnahmen – in der der Staatsregierung, in der der BLM und der von Prognos – viele Belege. Jetzt setzen Sie alle Hoffnung auf die Vergrößerung der Reichweite durch digitale Satellitenverbreitung. Aber diese Hoffnung ist trügerisch. Sicher sind nur die hohen Kosten und die noch größeren Unwägbarkeiten. Weder ist klar, ob sich der Satellit weiter behaupten wird, noch ob sich die digitale Satellitenverbreitung durchsetzen wird. Die Möglichkeiten des Internet werden bei allen Prognosen nur gestreift. Aber selbst der Bericht der Staatsregierung spricht von der hohen Entwicklungsdynamik des Internets. Innerhalb des langen Prognose- und Kalkulationszeitraums kann sich sehr viel zu Ungunsten der Satelliten ereignen.

Herr Minister, Ihre Hoffnung auf den Satelliten kann so groß gar nicht sein. Im Ausschuss haben Sie nämlich erklärt, dass Sie von einer Ausweitung der Kabelnetze und von einem Anstieg der Anzahl der Kabelhaushalte ausgingen. Dies werde dann zu einer verbesserten wirtschaftlichen Basis führen. – Was ist jetzt richtig: mehr Kabel oder mehr Satellit? Beides geht nicht.

Auch die BLM bezweifelt die Aussagen von Prognos. Die von Prognos angenommenen Kosten im technischen Bereich sind nach Ansicht der Landeszentrale zu niedrig angesetzt, die vorgetragenen Erlöserwartungen dagegen unrealistisch.

Aus allen diesen Gründen halten wir den Ansatz, die Zuschaueranteile und damit die Wirtschaftlichkeit durch Satellitenausstrahlung zu erhöhen, für utopisch. Es gibt bessere Möglichkeiten dafür.

Lokalsender brauchen ein homogenes Verbreitungsgebiet, das heißt die Zuschauer müssen sich mit dem Sender identifizieren können, sich dort und in ihrer Region zu Hause fühlen. Mindestens so wichtig ist die Programmqualität. Qualität ist aber ein Kostenfaktor. Insoweit sieht auch der Medienrat einen Widerspruch zur geforderten Wirtschaftlichkeit. Wer kurzfristig die Kosten zu Lasten der Qualität senkt, gräbt sich selber das Wasser ab. Wichtiger, als in Satellitenausstrahlung zu investieren, ist es, in Qualität zu investieren. Dies fordert auch die Funk

analyse Bayern 2001. Dort heißt es, insgesamt sei die Programmqualität der Lokalfernsehstationen in allen Bereichen noch ausbaufähig. Wie sich zeige, gingen schlechte Programmnoten in der Regel mit weniger Zuschauern einher. Aus diesem Grunde sei es notwendig, weiter an der Verbesserung des Programms, insbesondere der lokalen Programmteile, zu arbeiten. – Klasse statt Masse, könnte auch hier die Devise lauten. So könnte ein tragfähiges Konzept zur Sicherung des lokalen Fernsehens aussehen.

Das alles sind Argumente, die die Staatsregierung selber liefert, gegen ihren eigenen Vorschlag. Wir lehnen es ab, die Kabelnutzer auf dieser dürftigen Basis erneut zur Kasse zu bitten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatsminister Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst beim Bayerischen Landtag und beim zuständigen Ausschuss für die zügige und sehr sachliche Beratung bedanken.

Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, treffen jetzt die Entscheidung, ob in Bayern das Teilnehmerentgelt weiter erhoben wird oder nicht. Insgesamt setzen wir damit die sehr erfolgreiche Medienpolitik auf dem Sektor der privaten Anbieter fort. Ich darf daran erinnern, dass diese Entwicklung, was Deutschland angeht, eigentlich von Bayern ausging. Vor 15 bis 20 Jahren hat es in Deutschland nur öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben. Es war eine große politische Tat, diesen Bereich für private Angebote zu öffnen. Gerade Bayern, der Raum München, gehört zu den führenden Medienstandorten in Deutschland. Viele sagen, dies sei der führende Medienstandort. Grundlage dafür war die Gesetzgebung des Bayerischen Landtags auf Vorschlag der Staatsregierung. Darauf können wir gemeinsam stolz sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

In dieser Zeit sind auch viele Tausende interessanter, kreativer Arbeitsplätze geschaffen worden. Private Angebote sind also nicht nur eine Bereicherung für den Zuschauer, sondern bieten auch ein sehr dynamisches und sehr interessantes Feld der Beschäftigung, in erster Linie für junge Leute.

Eine besondere Innovation für Bayern war die Einführung des lokalen Hörfunks und des lokalen Fernsehens. Nationales Fernsehen ist, wenn man so will, die Übertragung dieser Anbietermöglichkeit aus dem öffentlichrechtlichen Bereich in den privaten. Aber eine echte Innovation ist es, dass es ein lokales Hörfunk- und Fernsehangebot gibt.

Man kann sagen: Kein anderes Land in Deutschland hat eine so breite, bunte Landschaft von privatem Rundfunk entwickelt wie Bayern. Das ist natürlich auch Grundlage

des Mediengesetzes. Ich möchte durchaus auch die sehr gute, interessante und engagierte Arbeit der BLM und des Medienrates anerkennen und möchte dem Kollegen Kopka als langjährigem Vorsitzenden des Medienrates und Herrn Präsident Ring besondere Anerkennung für ihre Arbeit zollen.

(Beifall bei der CSU und bei der SPD)

Im Übrigen gebühren der BLM und dem Medienrat Anerkennung auch in Fragen der Qualität. Es stellt sich nämlich nicht nur die Frage nach der Genehmigung, nach der Zulassung von Anbietern, und nach einer gewissen Organisation, sondern auch die Frage der Inhalte, der kulturellen Inhalte, der sozialen Sendungen und in besonderer Weise natürlich auch die Frage des Jugendschutzes.

Da wage ich die Behauptung, dass sich keine andere Landesmedienanstalt so engagiert und intensiv auch der Fragen des Jugendschutzes annimmt wie gerade die Münchner Anstalt mit dem Präsidenten Ring. Von ihr gehen viele Impulse für einen verbesserten Jugendschutz in Deutschland aus. Wir geben natürlich auch Material an die anderen Landesmedienanstalten ab.

Meine Damen und Herren, es ist eine ganz besondere Verantwortung, die sowohl der öffentlich-rechtliche Bereich wie insbesondere auch der private Bereich tragen: mit ihrem Angebot an Hörfunk- und Fernsehsendungen dafür zu sorgen, dass die junge Generation nicht mit Gewaltdarstellungen überhäuft wird. Jugendschutz hat für uns einen ganz besonderen Stellenwert.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Jetzt komme ich zu dem Bereich, um den es mit diesem Gesetz geht. Die Frage ist, ob es auch in der Zukunft ein breites Angebot lokalen Fernsehens in Bayern gibt. Dazu muss man sagen: Das Ganze ist in den letzten sechs, sieben Jahren aufgebaut worden, hat in dieser Zeit eine erstaunlich hohe Akzeptanz beim Zuschauer gefunden. Mit der Hörfunk- und der Fernsehanalyse haben wir die Zahlen vorliegen, dass nämlich 20 bis 30% der Zuschauer lokales Fernsehen sehen, obwohl man sich hier einer sehr starken, finanzkräftigen, natürlich auch show-orientierten Konkurrenz der nationalen Anbieter zu erwehren hat.

Lokales Fernsehen wird heute von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern in Bayern als positiv, als interessant, gerade auch bei den lokalen Nachrichten, empfunden. Wir wollen, dass lokales Fernsehen auch in der Zukunft in Bayern besteht, sein Programm noch ausweiten kann und auch qualitativ noch besser wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Nun ist der Aufwand des lokalen Fernsehens selbstverständlich mit hohen Kosten verbunden. Man muss auch die Werbemärkte erst einmal auf sich aufmerksam machen, man muss Werbemärkte mobilisieren. Deshalb war es nicht möglich, dass sich das lokale Fernsehen in dieser relativ kurzen Zeit seiner Existenz bereits aus

eigener Kraft eine wirtschaftliche Grundlage erarbeiten konnte.

Aber die Begrenzung der jetzigen Regelung beim Teilnehmerentgelt hat einen sehr positiven Impuls ausgelöst. Es ist auch von Ihnen, Herr Kollege Hufe und Herr Kollege Dr. Dürr, anerkannt worden, dass das lokale Fernsehen seine Wirtschaftlichkeit weiter verbessert hat: Man hat die Kosten gesenkt, die Einnahmen erhöht.

Allerdings ist heute lokales Fernsehen in Bayern finanziell allein noch nicht tragfähig. Deshalb muss man sagen: Wer sich heute, Herr Kollege Dürr, für die Abschaffung des Teilnehmerentgelts ausspricht, würde in Kauf nehmen, dass sehr viele dieser Anbieter Ende nächsten Jahres den Betrieb einstellen müssten. Das wäre die Konsequenz. Wir wollen aber nicht, dass das lokale Fernsehen seinen Betrieb einstellen muss, sondern wir wollen, dass der Erfolgsweg, was die Reichweiten angeht, die technische Ausstattung und das Programm, aber auch die wirtschaftliche Verbesserung, Schritt für Schritt weiter gegangen wird. Wir sind, wenn Sie so wollen, mitten auf einem sehr erfolgreichen Weg und auch auf einem Erfolg versprechenden Weg. Diesen hier abzuschneiden, hätte eine kulturelle Verarmung zur Folge, die wir nicht wollen. Deshalb ist der Weg der GRÜNEN falsch, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch bei der SPD, bei Ihnen, Herr Kollege Hufe, dass Sie sagen: Wir werden noch für eine längere Zeit dieses Teilnehmerentgelt brauchen. Aber, meine Damen und Herren, wir führen ja dieses Teilnehmerentgelt systematisch zurück. Ich habe in vielen Diskussionen für eine Begrenzung, auch für eine Reduzierung gefochten. Im Moment ist es – umgerechnet – ein Euro. Wir führen das über 0,60, 0,45 bis Ende 2008 auf 0,30 Euro zurück. Damit ist ein berechenbarer Zeitraum vorgegeben. Damit ist aber auch den Anbietern gesagt: Sie können sich in diesem Zeitraum – bis Ende 2008 – auf diese finanziellen Leistungen verlassen, aber Sie haben auch den Weg der immer stärkeren Wirtschaftlichkeit fortzusetzen.

Wie es der Kollege von Redwitz gesagt hat: Wir werden im Frühjahr 2007 erneut einen Bericht über die Wirtschaftlichkeit vorlegen und dann, falls notwendig, weitere Entscheidungen treffen.

Nun möchte ich noch eine Bemerkung machen zu dem Zusammenhang zwischen Kabel- und Satellitenfernsehen. Es ist zutreffend, dass derzeit nur die Kabel-Kunden dieses Teilnehmerentgelt zahlen; die Satelliten-Kunden, Herr Kollege Dürr, können gar nicht bezahlen, weil es lokales Fernsehen über Satellit überhaupt nicht gibt. Das ist ja nun etwas, was in der Tat noch eine Chance bietet. Der Satellit heute bietet die nationalen Programme, aber keine lokalen Programme. Deshalb kann der Teilnehmer am Satellitenfernsehen auch nicht finanziell herangezogen werden. Es wäre im Übrigen technisch schwierig, weil man weiß, wer Kabel-Kunde ist, während das beim Satelliten-Kunden nicht so genau erfasst werden kann.

Deshalb aber ist es kein Gegensatz zu sagen: Wir setzen darauf, den Kabelbereich weiter auszudehnen. Ich hoffe, dass entweder die Deutsche Telekom oder Liberty Media – oder wer auch immer das Kabelnetz erwirbt – dieses Netz modernisiert, digitalisiert, für mehr Übertragungsmöglichkeiten öffnet, so dass auch mehr Haushalte gewonnen werden, um den Nutzen des Kabelfernsehens weiter zu erhöhen. – Das ist die erste Schiene.

Zweitens müssten wir dazu lokales Fernsehen auch über Satellit bringen. Aber das ist kein Gegensatz. Derzeit ist lokales Fernsehen, wie gesagt, über Satellit noch nicht empfangbar. Die Ausdehnung beim Kabelfernsehen und die Möglichkeit, lokales Fernsehen zusätzlich über Satellit anzubieten, bedeuten eine Verbreiterung der technischen Reichweite, die natürlich für die Zukunft notwendig ist.

Was die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf vorschlägt, ist ein ganzes Bukett von Maßnahmen organisatorischer, technischer und rechtlicher Art wie auch die Möglichkeit für die BLM, gewisse Neuorganisationen vorzunehmen. Wir sind sicher, dass wir damit eine vielfältige, breite lokale Fernsehlandschaft in Bayern erhalten können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch sagen, die sehr engagierten Anbieter tragen heute in der Tat dazu bei, dass lokale Nachrichten für die Bürger im Fernsehen empfangbar sind. Ich meine, dass damit von den lokalen Anbietern eine sehr gute Arbeit geleistet wird. Die wollen wir unterstützen, die wollen wir weiter fördern.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7485, der Änderungsantrag auf Drucksache 14/7891 und die Beschlussempfehlung im Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/8228 zugrunde.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/7891 abstimmen. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dieser Empfehlung dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der CSU und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung des Herrn Kollegen Hartenstein. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 2 Buchstabe a im neu gefassten Artikel 33 Absatz 4 Satz 2 nach dem Wort „Monat“ die Worte „bis zu“ eingefügt werden.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfohlenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD und Herr Kollege Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll, wie in Artikel 135 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, als namentliche Abstimmung erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt: Ja-Urnen befinden sich auf beiden Seiten des Plenarsaals, die Nein-Urne und die Enthaltung-Urne befinden sich auf dem Stenografentisch.

Es kann jetzt mit der Stimmabgabe begonnen werden. Dafür haben Sie fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 15.08 bis 15.13 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und dann später von mir bekannt gegeben.

Wir fahren zwischenzeitlich in der Tagesordnung fort. Bevor ich aber den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2002 auf Drucksache 14/7581 bekannt. Mit Ja haben 96 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 64; der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen angenommen. Das Gesetz hat den Titel „Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2001/2002 (2. Nachtragshaushalts- gesetz 2002)“.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Eykmann und Ach auf der Drucksache 14/8030 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis. Die Beratungen zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2002 sind damit abgeschlossen.