Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Das, was theoretisch möglich ist, habe ich Ihnen erstens gesagt. Zweitens ist der Güterverkehr auf dem Wasser preisgünstiger und mit weniger Energieaufwand und weniger Schadstoffausstoß verbunden. Das sollten Sie mittlerweile auch wissen. Drittens ist es nicht unsere Aufgabe, den Postboten zwischen dem Bundesverkehrsministerium bzw. der Bahn AG und dem Bayerischen Landtag zu spielen. Sie haben die Möglichkeit, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Das sollten Sie in Zukunft auch tun.

Jetzt bin ich informiert worden, dass die Frage des Kollegen Donhauser vom Kollegen Stahl übernommen werden soll. Herr Kollege Stahl.

Herr Präsident, Herr Staatsminister! Werden im Jahr 2001 auch im Freistaat Bayern wie in den anderen Bundesländern voraussichtlich die meisten Insolvenzen nach der Wiedervereinigung angemeldet werden? Wie viele Menschen werden durch die Pleitewelle ihren Arbeitsplatz verlieren und worauf ist dieser dramatische Anstieg der Insolvenzen zurückzuführen?

Herr Staatsminister.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Bayern hat sich in den ersten neun Monaten 2001 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um 615 Fälle

oder 26,8% auf 2907 erhöht. Für das Gesamtjahr 2001 sind um die 4000 Unternehmensinsolvenzen zu erwarten. Wie viele Arbeitnehmer dadurch ihren Arbeitsplatz verloren haben oder noch verlieren werden, lässt sich leider anhand des vorhandenen Datenmaterials nicht quantifizieren.

Entscheidend für den Anstieg der Unternehmensinsolvenzen ist bekanntermaßen die Konjunkturschwäche, aber nicht nur die allein. Sie hat ihren Grund darin, dass in den letzten Jahren die Wachstumskräfte durch eine falsche Wirtschaftspolitik des Bundes nicht gestärkt, sondern geschwächt worden sind. In dem Zusammenhang sind eine Reihe von Fehlentscheidungen oder Unterlassungen zu nennen. Ich erwähne nur die Neuregelung der 630-DM-Jobs und der Scheinselbständigkeit, die Absenkung der Beschäftigtenschwelle beim Kündigungsschutz, den Rechtsanspruch auf Teilzeit, die Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Alle diese Neuregelungen haben bürokratische Hürden vor allem für Klein- und Mittelbetriebe und für Existenzgründer aufgestellt. Dies schlägt sich jetzt auch in der Schwächung der Wachstumskräfte nieder, welche unsere Wirtschaft dringend bräuchte. Diese Regelungen steigern die Kosten der Arbeit und machen das Eingehen von Beschäftigungsverhältnissen finanziell und arbeitsorganisatorisch gerade für Existenzgründer zu einem kaum kalkulierbaren Risiko.

Hinzu kommt die Benachteiligung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften bei der Besteuerung. Kapitalgesellschaften sind dabei gut behandelt worden, Personengesellschaften nicht. Alles das sind Probleme, die hier relevant sind und die auch dafür sorgen, dass Sachverständige und Wirtschaftswissenschaftler darauf verweisen, dass wir im nächsten Jahr in Deutschland nur ein sehr schwaches Wachstum haben werden. Diese Regelungen haben auch dafür gesorgt, dass die Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftswachstum im europäischen Vergleich mittlerweile einen starken letzten Platz hat.

Zusatzfrage: Kollege Wörner.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass in der Zeit, in der die Kohl-Regierung den Kündigungsschutz abgebaut hat, die Zahl der Arbeitslosen bis auf fünf Millionen gestiegen ist, und dass erst mit der Wiedereinführung u.a. des Kündigungsschutzes und mit dem Erlass der 630 Mark-Regelung die Zahl der Arbeitsplätze wieder gestiegen ist?

Herr Staatsminister.

Herr Wörner, Sie sollten sich die Statistik genau ansehen. Wir haben derzeit nicht nur knapp vier Millionen Arbeitslose, sondern knapp 5,7 Millionen. Knapp 1,7 Millionen befinden sich nämlich in Beschäftigungsverhältnissen des zweiten Arbeitsmarktes. Zweitens sollten Sie hin und wieder die Zeitung lesen. Dort heisst es nämlich,

dass Bundeswirtschaftsminister Müller das Teilzeitrecht als eine Einstellungsbarriere betrachtet, welche komischerweise in zwei Jahren abgeschafft werden soll. Ich weiß nicht, warum erst in zwei Jahren, möglicherweise hat es aber damit zu tun, dass nächstes Jahr Bundestagswahl ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fragestunde ist damit beendet.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 7

Gesetzentwurf der Staatsregierung zu Änderung des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/7485)

Zweite Lesung –

hierzu

Änderungsantrag der Abgeordneten Hufe, Hoderlein, Lochner-Fischer und anderer (SPD) (Drucksa- che 14/7891)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt 10 Minuten. Herr Kollege von Redwitz, Sie dürfen gleich beginnen.

(Wortmeldung des Abgeordneten Hufe (SPD) – Herrmann (CSU): Da sind doch zwei Mikrophone, Ihr könnt doch gleichzeitig reden! – Weitere Zurufe)

Das Wort hat der Abgeordnete von Redwitz, und die Amtsführung liegt hier oben.

Das wird allgemein akzeptiert.

Herr Präsident, Hohes Haus! Es kann nicht immer gelingen, dass Gesetze von so langer Hand vorbereitet und vorbearbeitet werden, wie es bei dieser Gesetzesänderung der Fall war. Wir haben sie im Grunde genommen schon bei der letzten Novellierung des Mediengesetzes vorgesehen. Insofern war von Anfang an daran gedacht, in dieser Zeit das Bayerische Mediengesetz erneut zu behandeln und es darauf hin zu überprüfen, ob es allen Ansprüchen genügt. Dieser lange Vorlauf war außerordentlich nützlich. Die Staatskanzlei hat zur Gesamtproblematik ein sehr umfangreiches, interessantes und von allen akzeptiertes Gutachten erstellen lassen. Über die Folgerungen aus diesem Gutachten kann man natürlich immer streiten. Mit dem Gutachten haben wir allerdings eine sehr solide Basis gehabt. Zudem haben wir jetzt ein halbes Jahr lang über den Entwurf beraten, dabei blieb auch kein Gesichtspunkt unbeachtet.

Die Kernthemen des Gesetzentwurfs sind die Absenkung des Teilnehmerentgelts bis zum Jahr 2008 in mehreren Schritten, beginnend mit dem 1. Januar 2003. Damit bleibt es im kommenden Jahr bei der alten Finanzierung, sie wird lediglich auf Euro umgestellt. Bei der Gesamtfinanzierung ist auch vorgesehen, dass das Teil

nehmerentgelt künftig nur noch den Anbietern zukommt. Der Vorabzweig an die BLM wird künftig nicht mehr stattfinden. Damit werden im nächsten Jahr für die Förderung der Anbieter ca. 5 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen.

Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Position der Bayerischen Landesmedienzentrale. Zum einen wird sie beauftragt, in Zukunft gerade dort, wo nebeneinander zwei Frequenzstandorte und zwei Anbieter bestehen – zum Beispiel ein lokales Vollprogramm und ein lokales Fernsehfenster –, dafür zu sorgen, dass im Interesse der verbesserten Wirtschaftlichkeit diese beiden Anbieter zusammengeführt werden. Die BLM soll in Zukunft eine getrennte Vergabe der Frequenzen zu vermeiden versuchen. Die BLM bekommt auch den Auftrag, sich vermehrt um die Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit unserer lokalen und regionalen Anbieter zu bemühen. Dazu erhält sie auch eine bessere Handhabe. Sie muss künftig darauf reagieren – das ist eine Mussbestimmung und keine Kannbestimmung –, wenn ein Anbieter nicht den Vorschlägen für eine wirtschaftlichere Arbeitsweise nachkommt. In diesem Fall muss die BLM im Rahmen der Förderung darauf reagieren. Sie muss also die Förderung kürzen.

Insofern scheint mir dieses Gesetz, das am 01.01.2002 in Kraft treten soll, ein sehr sinnvoller Schritt nach vorne. Es bleibt natürlich für die gesamte Förderung, die 2008 auslaufen soll, ein erhebliches Förderkapital immer noch dadurch erhalten, dass 2% aus der Rundfunkgebühr – in Bayern zu 100% – an die Landesmedienzentrale fließen. Diese öffentlich-rechtliche Förderung ist für die Anbieter da. Der BLM ist letztlich der große Hilfesteller für den gesamten Bereich. Der Zwei-Prozent-Betrag hat mit über 30 Millionen DM einen erheblichen Umfang, der allein am 01. Januar dieses Jahres im Zuge der Erhöhung der Rundfunkgebühr um 5 Millionen angestiegen ist. Hier gibt es durchaus finanzielle Spielräume, die in Zukunft zu nutzen sind.

Ein dritter Schwerpunkt in dieser Gesetzesänderung ist es, es diesmal in das Gesetz aufzunehmen, dass wir uns damit rechtzeitig, nämlich eindreiviertel Jahre vor Ablauf des Gesetzes erneut im Parlament beschäftigen wollen. Dies ist genügend Vorlauf, um endgültig zu sehen, wie erfolgreich wir sind. Bayern hat mit der Konstruktion der privaten Medien wohl die erfolgreichste, farbigste und interessanteste lokale und regionale Fernseh- und Hörfunklandschaft geschaffen. Kein anderes europäisches Land kann Vergleichbares aufweisen. Diese Fernsehund Hörfunklandschaft wollen wir erhalten wissen. Wir sind auf die medienpolitische Entwicklung in Bayern stolz. Dem zu dienen, dient die Änderung dieses Gesetzes. Ich bitte dafür um Zustimmung.

Ich darf gleichzeitig auf den Änderungsantrag der SPD eingehen, die die Frist bis zum Jahr 2010 ausgedehnt haben will, aber dafür keinerlei konkrete Argumente liefert außer der Tatsache, dass Bundeskanzler Schröder einmal gesagt hat, bis zum Jahr 2010 werde die Digitalisierung beendet sein. Die Voraussagen des Herrn Bundeskanzlers haben sich in den letzten Jahren nicht unbedingt als ausgesprochen treffsicher erwiesen. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf einem Gutach

ten und konkreten Berechnungen und Zahlen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Bevor ich Herrn Kollegen Hufe das Wort erteile, darf ich in der Diplomatenloge den Vorsitzenden des Medienrats, unseren früheren Kollegen Klaus Kopka, und Herrn Prof. Ring, den Präsidenten der Landesmedienanstalt, begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Eine Meldung zur Geschäftslage: Die CSU-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung. Herr Kollege Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade von weiter Entfernung gesehen, wie die Kollegen Kopka und Ring bei der Aussage Herrn von Redwitz‚ blass geworden sind, es gäbe keine Argumente, das Teilnehmerentgelt bis zum Jahr 2010 weiterzuführen und in der Höhe nicht so schnell degressiv abfallen zu lassen, wie dies der Gesetzentwurf fordert. Es stimmt, dass wir im Freistaat Bayern eine vielfältige und reichhaltige Medienlandschaft insbesondere auch im Fernsehbereich haben. Wir glauben, dass alle Ebenen – natürlich mit Abstufungen – gute Arbeit leisten, die Fernsehen produzieren. Wir glauben auch, dass das lokale Fernsehen vor schwierigen finanziellen Problemen steht und dass wir mithelfen sollen und müssen, diese Probleme zu lösen. Dazu gibt es seit vielen Jahren das Teilnehmerentgelt. Dieses Haus hat im Jahre 1997 beschlossen, das Teilnehmerentgelt Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen. Es ist der SPD-Fraktion zusammen mit anderen gelungen, bei der Staatsregierung und bei der Mehrheit dieses Hauses ein Problembewusstsein zu schaffen, dass das Teilnehmerentgelt nicht zu diesem frühen Zeitpunkt auslaufen kann.

(Zuruf von der CSU)

Haben wir bei Ihnen kein Problembewusstsein geschaffen? Ich gebe mir in dieser Beziehung auch keine Mühe mehr – ich glaube, dass wir ein Problembewusstsein geschaffen haben und dass wir in vielen Punkten übereinstimmen, etwa darin, dass dieses Teilnehmerentgelt endlich sein muss, dass es degressiv gestaltet und dass es den lokalen Sendern noch eine bestimmte Zeitlang zur Verfügung gestellt werden soll. Wir stimmen mit Ihnen jedoch darin nicht überein – deshalb haben wir diesen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingereicht –, dass dieses bereits im Jahr 2008 stattfinden soll, weil wir glauben, dass der Finanzbedarf, der im Bereich der Digitalisierung und der Satellitentechnik liegt, nicht von den Margen, die Sie im Gesetzentwurf festgeschrieben haben, befriedigt werden kann. Wir glauben auch, dass die Prognosstudie in einigen Bereichen, insbesondere im Werbebereich, zu optimistisch ist. Wir würden gerne eine ausreichende Finanzierung sicherstellen – da sehen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung als zu kurz gesprungen an –, die von klaren Vorgaben ausgeht, aber so ausreichend ist, dass wir die lokale Rundfunklandschaft im Freistaat Bayern nicht radikal, sondern sanft ändern; denn eine sanfte Änderung ist notwendig. Dazu gehören die Qualitätskriterien, die ich mehrfach angesprochen habe. Qualitäts

kriterien sind jedoch selbstverständlich auch eine Frage des Geldes. Aber wer in bestimmten Bereichen Qualität haben will, muss dafür zahlen.

Wir glauben, dass der Überprüfungstermin im Jahre 2007 dann richtig ist, wenn das Teilnehmerentgelt bis zum Jahr 2010 läuft; denn dann kann man frühzeitig überprüfen. Trotzdem behalten wir uns vor, jederzeit, wenn die Signale so kommen, wie wir es vermuten, im Bayerischen Landtag frühzeitig eine Überprüfung des Teilnehmerentgelts zu beantragen, sodass bei der degressiven Abschreibung die letzte Stufe nicht eintritt, sondern dass wir dieses Thema vor der Absenkung der letzten Stufe im Landtag nochmals diskutieren und eventuell ein Moratorium einfordern.

Den Rest hat Herr Kollege von Redwitz bereits beschrieben. Auch wir sind der Meinung, dass mit dem Wegfall der Doppellizenzierungen und Ähnlichem der BLM ein Instrument in die Hand gegeben wird, um marktorientierter und effektiver zu arbeiten. Wir glauben, dass es in der Diskussion um Lokalfenster und um Zweitprogramme, auch in den nächsten Medienstaatsverträgen – der nächste Medienstaatsvertrag liegt bereits auf dem Tisch – für Lokal- und Regionalfenster eventuell ein Bonussystem geben wird. Insofern sind wir insgesamt auf dem richtigen Weg. In unserer Verantwortung liegt nicht nur die Mitgestaltung der Medienlandschaft. Wir müssen selbstverständlich auch an den Steuern- und Gebührenzahler denken, der durch die degressive Abschreibung entlastet wird. Wir werden also dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen, auch wenn unser Änderungsantrag abgelehnt wird.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Dürr.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie alle hatten den Kabelnutzern versprochen, dass die Sondersteuer – der so genannte Kabelgroschen –, die sie entrichten müssen, Ende des nächsten Jahres aufgehoben wird. Jetzt brechen Sie Ihr Versprechen, ohne dafür gute Gründe zu haben. Die Abschaffung des Teilnehmerentgelts wurde damals, als die Befristung festgeschrieben wurde, von Ihnen auch damit begründet, dass eine dauerhafte Finanzierung von privatem lokalen Rundfunk die Grenzen zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk in nicht vertretbarem Maße verwische. Ausgerechnet die Staatsregierung, die immer jeder Gebührenerhöhung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders kritisch gegenübersteht, drückt beim privaten Lokalfernsehen beide Augen zu. Auf den Medientagen hat der Ministerpräsident ARD und ZDF wieder einmal scharf kritisiert und gespottet, er fordere ja auch keine öffentlich-rechtliche Zeitung. Doch Gebühren für das private Fernsehen fordert er schon.

Die Landtagsfraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN steht jeder Einführung oder Erhöhung von Gebühren nicht nur dann besonders kritisch gegenüber, wenn es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht.

Wir glauben, dass man mit den Geldern der Gebührenzahler sorgfältiger umgehen muss, als dies die Staatsregierung vorschlägt. Ich habe kein Problem mit der Ökosteuer. Ich habe auch kein Problem, Gebühren zu erhöhen, wenn die Erhöhung wohl begründet und zielführend ist. Das sind aber die Gebühren, die Sie erheben wollen, nicht. Das werde ich darlegen.

Wir lehnen es ab, die Kabelnutzer wieder zur Kasse zu bitten, weil unserer Meinung nach der Vorschlag der Staatsregierung nichts bringt, unfair und ungerechtfertigt ist. Herr Minister Huber, Sie verschenken heute die Chance, eine grundlegende Neuordnung der lokalen Fernsehlandschaft in die Wege zu leiten. Der Kabelgroschen war damals als Anschubfinanzierung gerechtfertigt worden. Jetzt zeigt sich, dass sich das Lokalfernsehen nicht überall hat anschieben lassen, und nun schieben Sie einfach neues Geld nach. Das sind aber die Gelder der Kabelnutzer. Es war unredlich, Herr Minister, im Ausschuss zu erklären, dass von jedem Haushalt in Bayern, der lokales Fernsehen empfange, das gleiche Teilnehmerentgelt erhoben werden müsse. Sie wollen nämlich genau das Gegenteil tun: Sie wollen mit den Geldern der Kabelnutzer den Satellitenempfang finanzieren. Die einen zahlen, die anderen sollen schauen dürfen. Wo bleiben da Logik und Gerechtigkeit?

Es gibt gute Argumente, ein vielfältiges Lokalfernsehen in Bayern aufzubauen und zu stützen. So kann dies einen Beitrag zur regionalen Identität und zur medialen Grundversorgung leisten. Aber Ihre Mittel sind falsch. So werden Sie den jetzigen Bestand nicht sichern und schon gar nicht für mehr Vielfalt sorgen.

Ihr Vorschlag ist nicht solide. Sie haben den Finanzierungsbedarf nicht konkret erhoben. Sie gehen von fragwürdigen Prognosen aus und haben die Entwicklungschancen der einzelnen Sender nicht geprüft. Sie verlangen also von den Bürgerinnen und Bürgern Geld, ohne genau sagen zu können, wofür.

Die wirtschaftliche Situation der einzelnen Sender ist ganz unterschiedlich. Es gibt gegenläufige Trends bei Wirtschaftlichkeit, Werbeeinnahmen und Personalkostenentwicklung. Dies liegt eben nicht an den technischen Reichweiten. Laut Staatsregierung liegt es vielmehr an der Homogenität des Verbreitungsgebietes und am unternehmerischen Geschick, ob sich jemand behaupten kann oder nicht. Weil die Sender ganz unterschiedliche Voraussetzungen auch hinsichtlich der Kostenentwicklung aufweisen, haben sie einen ganz unterschiedlichen Bedarf. Diesen Bedarf hätten Sie konkret erheben und die Höhe des geplanten Teilnehmerentgelts hätten Sie danach bemessen müssen. Das haben Sie versäumt. Sie haben nur Pi mal Daumen geschätzt und einfach gesagt: Das machen wir jetzt so und fertig!

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss erklärt, dass die zeitliche Begrenzung des bisherigen Teilnehmerentgelts einen positiven Impuls für unternehmerisches Handeln ausgelöst habe. Darin stimme ich Ihnen gerne zu.