Protokoll der Sitzung vom 30.01.2002

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich habe keine weitere Frage!)

Damit ist die Frage umfassend beantwortet. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Schläger.

Herr Staatsminister! Nachdem beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in der letzten Woche

das Überholproblem durch Lastkraftwagen auf Autobahnen intensiv diskutiert wurde, frage ich die Staatsregierung, auf welchen längeren Autobahnabschnitten Bayerns ein Überholverbot für Lkws besteht bzw. bestanden hat, welche Erfahrungen damit gemacht wurden und ob diesbezüglich weitere generelle Überholverbote auf anderen Strecken beabsichtigt sind?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, lieber Kollege Schläger! Die Betriebsstrecke der Bundesautobahnen im Freistaat ist 4563 km lang. Darauf sind derzeit mit einer statischen Beschilderung auf circa 435 km Überholverbote für Lkws angeordnet. Hinzu kommen auf circa 453 km Streckenbeeinflussungsanlagen, mit welchen bei Bedarf durch Wechselverkehrszeichen unter anderem auch Überholverbote für Lkws angezeigt werden können. Sie kennen die Telematik auf den Brückenschildern. Davon wird entsprechend den Verkehrs- und Umfeldsituationen Gebrauch gemacht.

Die statische Beschilderung besteht aus folgenden längeren Abschnitten, wobei als längerer Abschnitt mindestens 10 km gelten: die A 3 in Fahrtrichtung Osten in etwa von der Anschlussstelle Wiesentheid bis zum Autobahnkreuz Fürth/Erlangen – circa 65 km –, die A 3 in Fahrtrichtung Westen in etwa von der Anschlussstelle Regensburg-Burgweinting bis zur Anschlussstelle Nittendorf – circa 14 km –, die A 6 in Fahrtrichtung Osten von der Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg bis in etwa zur Tank- und Rastanlage Frankenhöhe – circa 15 km –, die A 8/Ost in Fahrtrichtung Westen von etwa der Anschlussstelle Bad Aibling bis zur Anschlussstelle Weyarn – circa 12 km –, die A 8/West in beiden Fahrtrichtungen von etwa der Anschlussstelle Dachau/Fürstenfeldbruck bis zur Anschlussstelle Leipheim – je circa 85 km –, die A 92 in beiden Fahrtrichtungen von der Anschlussstelle Freising-Ost bis zum Autobahnkreuz Neufahrn – je circa 15 km – und die A 93 in Fahrtrichtung Norden von der Bundesgrenze bis etwa zum Autobahndreieck Inntal – circa 25 km.

Wir haben vor allem mit den Streckenbeeinflussungsanlagen sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Anlagen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung des Verkehrsflusses. Da mit ihnen situationsabhängig die jeweils sachgerechteste Verkehrsregelung geschaltet werden kann, sind sie besonders wirkungsvoll.

Weitere Überholverbote für Lastkraftwagen werden derzeit vor allem auf der Autobahn A 6 Nürnberg-Heilbronn geprüft.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Schläger.

Herr Staatsminister, nachdem Sie weiterhin prüfen wollen, frage ich Sie, ob Sie mit mir der Meinung sind, dass es das Problem auf den nur vierspurigen Autobahnen in Gesamtbayern gibt, weil dort mitt

lerweile der Verkehr von der Geschwindigkeit der Lkws bestimmt wird; denn wenn sich die „Elefanten“ ihre Rennen liefern, gibt es oft Staus, die es nicht bräuchte.

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Schläger, der Öffentlichkeit ist häufig nicht bekannt, dass auch dort, wo kein statisches Überholverbot angeordnet ist, das Überholen nur gestattet ist, wenn eine deutlich unterschiedliche Geschwindigkeit vorliegt. Geht man von 80 km/h aus, die ein Lkw fährt, muss der Unterschied zwischen 10 und 15 km/h betragen. Wenn dieser nicht erreicht ist, ist heute bereits das Überholverbot gegeben. Viele der Überholmanöver, die in der Öffentlichkeit als „Elefantenrennen“ bekannt sind, sind ordnungswidriges Überholen. Die Problematik taucht auf, weil es nicht einfach zu beweisen ist. Selbst dort, wo es statische Überholverbote gibt, sind die Überwachungsprobleme nicht unerheblich, weil die Einhaltung des Überholverbots nachts auf wenig befahrenen Autobahnen nur schwer zu überprüfen ist.

Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv bemüht, mit dem Verband der Transportunternehmen in Bayern und den Vereinigungen der Fahrer darauf hinzuwirken, dass die Aufklärungsarbeit deutlich verbessert wird, sodass keine verbotenen langen Überholvorgänge mehr durchgeführt und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beachtet werden.

Ich weiß, dass von Teilen der Öffentlichkeit gefordert wird, das Überholverbot für Lkws überall auf Autobahnen mit zweistreifigen Fahrbahnen anzuordnen. Das ist aber ein weitgehender Eingriff in die Möglichkeiten der Lkws, der übrigens nur auf der Grundlage von Bundesrecht angeordnet werden könnte.

Zusatzfrage? – Herr Kollege Schläger.

Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, dass es auf einigen Teilstrecken der A 8 ein Überholverbot für Lkws gebe. Da dort die Zahl der Unfälle zurückgegangen ist, frage ich Sie, ob aufgrund dessen, dass weniger Unfälle stattfinden, auf weiteren nur zweistreifigen Fahrbahnen temporär ein Überholverbot für Lkws in Bayern eingeführt werden kann, zum Beispiel von morgens bis abends, denn nachts, wenn wenig Verkehr ist, braucht man das Überholverbot nicht.

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Schläger, wir lassen die Auswirkungen auf das Unfallgeschehen zurzeit wissenschaftlich untersuchen.

Mir ist eine Strecke der A 3 präsent, weil ich das Geschehen dort besonders genau verfolge. Dort, wo das Überholverbot angeordnet war, ist die Zahl der Unfälle zurückgegangen. Auf der dort anschließenden Strecke ist die Zahl der Unfälle gestiegen, sodass die Unfallbi

lanz gleich geblieben ist. Das leuchtet ein; das Geschehen verschiebt sich.

Es stellt sich die Frage, was sich verändern würde, wenn man auf allen zweistreifigen Strecken das Lkw-Überholverbot einführen würde. Es gibt sehr unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob die Unfallbilanz verbessert würde oder ob andere Probleme auftauchen würden. Schnelle und eindeutige Ergebnisse sind leider nicht zu erwarten; denn es handelt sich um sehr schwierige Bewertungsfragen.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Müller.

Herr Staatsminister, ist es ein strafrechtlicher Tatbestand, wenn Pkws auf der Überholspur der Autobahn konsequent langsam fahren – zum Beispiel 130 km/h – und damit den Verkehr blockieren?

Herr Staatsminister.

Das kann unter Umständen unter den Tatbestand der Nötigung fallen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Mir ist nicht bewusst, was der Anlass zur Heiterkeit ist. Ich will versuchen, die Frage aus meiner Sicht zu beantworten.

Unter dem Gesichtspunkt der Nötigung kann es eine Rolle spielen, wenn sich jemand rechtswidrig verhält, um einen anderen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen zu nötigen. Es kann sein – ich nehme nicht das Beispiel 130 km/h –, dass jemand, der mit 50, 60 oder 70 km/h über eine längere Strecke auf der Überholspur fährt, durchaus den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Außerdem gibt es das Rechtsfahrgebot, und es wäre als Ordnungswidrigkeit zu bewerten, wenn dieses nicht beachtet würde.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Scharfenberg. Bitte schön.

Herr Staatsminister! Wie beurteilt die Staatsregierung den in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 04.01.2002 dokumentierten Umgang der Ausländerbehörde des Landratsamtes Regensburg mit den beiden ecuadorianischen Staatsbürgerinnen A. und M. A., insbesondere auch das Einziehen der Pässe, zumal es sich bei den betreffenden Frauen nicht um Asylbewerberinnen, sondern um Hotelfachschülerinnen handelt?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Scharfenberg! Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist nicht zu beanstan

den: Die Gewährung eines einjährigen Aufenthalts für den Besuch der Hotelfachschule ist bereits ein großzügiges Entgegenkommen, da die ecuadorianischen Staatsangehörigen mit einem Visum einreisten, das lediglich zum Besuch eines Deutsch-Intensivkurses berechtigte.

Nachdem die beiden Schwestern nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung zunächst nicht zur freiwilligen Ausreise bereit waren, musste ihnen die Abschiebung nach Ecuador angedroht werden. Die Ausländerbehörde ist verpflichtet, den Aufenthalt vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, die ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommen, gegebenenfalls auch zwangsweise zu beenden.

Die beiden Schwestern waren seit 01.08.2001 ausreisepflichtig. Dementsprechend waren entsprechend der ausdrücklichen Regelung des § 42 Absatz 6 des Ausländergesetzes die Pässe einzubehalten. Dies gilt unabhängig davon, ob zuvor ein Asylverfahren durchgeführt wurde oder nicht. Wenn zur Bestätigung dieser Einbehaltung gleichwohl ein Formular verwendet wurde, in dem eine Bezugnahme auf Asylverfahren versehentlich nicht gestrichen wurde, ist dies rechtlich ohne Bedeutung. Das ist nur die Abgabequittung. Nachteile können den Betroffenen hieraus nicht entstehen.

Soweit Mitarbeiter des Ausländeramts versucht haben, die Schwestern frühmorgens – soweit ich mich erinnere, war es zwischen 5.00 und 6.00 Uhr – aufzusuchen, entspricht dies nicht der Praxis bayerischer Ausländerbehörden. Die Ausländerbehörde hat sich für den frühen Zeitpunkt mehrfach bei den Betroffenen entschuldigt.

Herr Kollege Dr. Hahnzog ist nicht anwesend. Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Kollegin Stahl.

Herr Minister, wir hatten eine schriftliche Anfrage auf Drucksache 14/7695 eingereicht. Auf die Fragen 4 a) und 4 b) hat die Staatsregierung mitgeteilt, sie könne diese erst bei einer Entscheidung über einen konkreten Antrag beantworten. Es ging um die Finanzierung des Tunnelprojekts Frankenschnellweg. Ich frage die Staatsregierung, ob ein solcher konkreter Antrag mittlerweile von der Stadt Nürnberg gestellt wurde und wenn ja, wann mit welcher konkreten Entscheidung zu rechnen ist.

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Stahl! Ich habe Herrn Kollegen Dr. Scholz am 12. Dezember 2001 an dieser Stelle auf seine entsprechende Frage hin mitgeteilt, dass die Stadt Nürnberg derzeit unter Einschaltung von Ingenieurbüros die Planung und die Kostenansätze mit dem Ziel der Kostenreduzierung aktualisiert und dass nach Aussage der Stadt konkrete Ergebnisse im zweiten Quartal 2002 vorliegen sollen, die dann soweit erforderlich im Stadtrat von Nürnberg behandelt werden. Daraus lässt sich

unschwer entnehmen, dass die Stadt Nürnberg einen konkreten Antrag noch nicht gestellt hat.

Das Problem war, dass die frühere Stadtregierung aus politischen Gründen die Kreuzungsfreiheit nicht herstellen wollte. Es handelt sich um ein schwieriges Stück, und es ist auch eine Bahnlinie betroffen. Das Innenministerium hat empfohlen, eine kostengünstigere Planung durchzuführen. Klar ist, dass das eine gewisse Zeit dauert. Das ändert nichts daran, dass es aus der Sicht der größten Fraktion im Stadtrat von Nürnberg ein wichtiges Anliegen ist und bleibt, kurzfristig die Kreuzungsfreiheit des Frankenschnellwegs herzustellen.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Stahl.

Geben Sie mir Recht, dass es vielleicht schon sinnvoll ist, sich vorher über die Finanzierung Gedanken zu machen?

Herr Staatsminister.

Wir haben das intensiv diskutiert, und ich habe öffentlich und in mehreren Besprechungen zugesagt, den Verkehrsteil mit 80% zu bezuschussen. Ich wiederhole diese Aussage hier. Das bedeutet, dass die eigentliche verkehrswirksame Maßnahme einschließlich der Lärmschutzmaßnahmen zu 80% aus dem GVFG plus FAG finanziert wird.

Es gibt noch eine weitere Überlegung, die ich für gut halte. Die Pläne sind ausnehmend attraktiv. Man überlegt, mit Städtebauförderungsmitteln den Bereich des Gibitzenhofs und Gostenhof städtebaulich massiv aufzuwerten. Insofern wären hauptsächlich Städtebauförderungsmittel gefragt. Klar ist, dass das über viele Jahre hinweg, sowohl was den Bau als auch was die Finanzierung betrifft, erfolgen muss.

Der entscheidende Punkt ist, dass wir diese Maßnahme mit hoher Priorität durchführen wollen. Das kostet eine Menge Geld. Es wäre preisgünstiger gewesen, wenn diejenigen, die früher verantwortlich gewesen sind und zu denen auch Sie gehören, dieses Projekt früher nicht blockiert hätten. Diejenigen, die das früher gemacht haben, sind für die Kostensteigerungen mit verantwortlich.

(Willi Müller (CSU): Hört, hört!)