Protokoll der Sitzung vom 30.01.2002

(Willi Müller (CSU): Hört, hört!)

Weitere Zusatzfrage: Bitte, Frau Kollegin.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass wir nicht in eine politische Auseinandersetzung eintreten. Ist davon auszugehen, dass Städtebaufördermittel lediglich für die Aufwertung der Stadtteile verwendet werden, nicht aber unmittelbar für das Straßenprojekt?

Herr Staatsminister.

Die Finanzierung des Straßenbaus und des Lärmschutzes, sofern er eine notwendige Folge des Straßenbaus ist, ist günstiger, weil die Finanzierung bis zu 80% erfolgen kann, während im Bereich der Städtebauförderung nur bis zu 60% gefördert werden kann. Deshalb ist es zweckmäßig, auch bei der Planung darzulegen, dass zum Beispiel Maßnahmen, die für die Umgebung einen Schutz darstellen, unter Lärmschutzgesichtspunkten eine notwendige Folge des Straßenbaus sind. Dann kann eine Finanzierung bis zu 80% erfolgen. Wenn es aber „nur“ eine Aufwertung des Stadtteils ist, dann kann die Finanzierung nur über die Städtebauförderung mit einem Zuschuss bis zu 60% erfolgen. Es gibt Überlegungen, einen reinen Lärmschutzwall zu errichten, der nicht unmittelbar eine Aufwertung des gesamten Stadtteils darstellt. Das ist allerdings unter den Gesichtspunkten der Städtebauförderung nicht zu bezuschussen und unter GVFG-Gesichtspunkten ebenfalls nicht, weil es für freiwillige Lärmschutzmaßnahmen keine Möglichkeiten der Bezuschussung gibt.

Deswegen habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass die richtige Lösung aus meiner Sicht – wenn man die Lärmschutzmaßnahmen überhaupt finanzieren will – nur darin bestehen kann, diese mit den Straßenbaumaßnahmen zu verbinden. Sonst wäre das aus meiner Sicht für die Stadt Nürnberg kaum finanzierbar, es sei denn, es würden fast ausschließlich Eigenmittel eingesetzt.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Peters. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Präsident, Herr Staatsminister! Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit einer Einhausung der geplanten BAB 94 München – Passau im Bereich Simbach/Inn, nachdem sich alle Stadtratsfraktionen gegen die übrigen Vorschläge, zum Beispiel B 12, Au, Nord-Trasse, ausgesprochen haben und bei der BAB 7 Ulm – Füssen eine ähnliche Situation durch eine Einhausung bei Hopferau entschärft werden konnte?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Peters! Das Raumordnungsverfahren für den Bau der A 94 im Raum Simbach – Pocking wurde im Januar 1998 von der Regierung von Niederbayern eingeleitet und am 30.08.1999 abgeschlossen. Dabei wurden bei Beachtung bestimmter Maßgaben sowohl die so genannte Bahntrasse als auch die so genannte B 12-Trasse landesplanerisch positiv beurteilt. Die Linienbestimmung gemäß § 16 des Fernstraßengesetzes durch den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist inzwischen nach Prüfung der Maßgaben zugunsten der so genannten Bahntrasse erfolgt. Die Gründe hierfür liegen primär in verkehrlichen und wirtschaftlichen Vorteilen. Der nach dem Bau der A 94 in Simbach verbleibende Verkehr ist bei der Bahntrasse wesentlich geringer. Zudem können die Maßgaben aus der Raumordnung bei der Bahntrasse in wirt

schaftlich vertretbarem Rahmen erfüllt werden, während dies bei der B 12-Trasse mit der Forderung nach weitestgehender Einhausung nicht möglich ist.

Die vom Bund damit für die weitere Planung vorgegebene so genannte Bahntrasse entlang der Innauen sieht im unmittelbaren Stadtbereich bereits einen Tunnel in der Länge von 1200 Metern vor. Weiter gehende Forderungen hinsichtlich einer zusätzlichen Einhausung im östlich anschließenden Bereich werden in den künftigen Planungsschritten auf Erfordernis und Wirtschaftlichkeit hin geprüft, sie sind jedoch keine Maßgaben der Raumordnung.

Eine Vergleichbarkeit mit der Situation der Einhausung bei Hopferau im Zuge der A 7 ist meines Erachtens nicht gegeben.

Zusatzfrage: Bitte, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, Sie haben gesagt, dass die längere Einhausung geprüft werde. Gibt es schon eine Aufstellung darüber, was die längere Einhausung kosten würde?

Herr Staatsminister.

Ich kann das im Moment nicht sagen, es wird aber mit Sicherheit überschlägig kalkuliert. Das heißt, dass berechnet wird, was der herkömmliche Lärmschutz und was eine Einhausung kostet. Das wird regelmäßig überprüft.

Es gibt sehr viele Forderungen nach Einhausungen. Umgekehrt sind die Bewilligungsmöglichkeiten sehr gering, weil die Kosten einer Einhausung erheblich sind. Bei der A 7 haben wir deswegen eine völlig andere Situation, weil der Hopfensee mit der Hörnergruppe und Neuschwanstein eine landschaftlich extrem sensible Gegend darstellt. Außerdem war auch eine Häusergruppe in der Nähe, sodass auf jeden Fall erhebliche Lärmschutzmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Deswegen ist dort eine Einhausung gemacht worden, die vom Bund auch akzeptiert wurde. Bei der A 94 ist eine Einhausung in den Maßgaben der Raumordnung nicht enthalten. Ob sie im Planfeststellungsverfahren als Maßgabe mit aufgenommen wird, wird untersucht. Dazu kann ich Ihnen noch kein Ergebnis mitteilen.

Weitere Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Herr Staatsminister, teilen Sie die Einschätzung, dass der Bürgermeister und die Stadträte von den Trassen überrascht worden sind? Wie ist das vor sich gegangen?

Herr Staatsminister.

Ich sehe das nicht so. Die Verfahren sind alle transparent, an ihnen werden auch die Kommunen beteiligt. Im Raumordnungsverfahren werden Stellungnahmen eingeholt, und ich bin mir sicher, dass auch die Stadt Passau im Raumordnungsverfahren Stellung genommen hat. Nach dem Raumordnungsverfahren, das ich erwähnt habe, kommt das Planfeststellungsverfahren. Bei diesen künftigen Planungsschritten wird alles noch einmal ausführlich gegeneinander abgewogen. Eine Geheimplanung findet sicher nicht statt. Wenn die zuständigen Stellen der Stadt Passau ihre Bedenken mit den Dienststellen der Autobahndirektion Südbayern erörtern wollen, werden sie mit Sicherheit dazu Gelegenheit bekommen.

Letzte Zusatzfrage: Die Fragestellerin.

Zur Klarstellung: Es geht jetzt nicht um die Stadt Passau und deren Vorstellungen, sondern es geht um Simbach. Ich beziehe mich nicht auf Passau. Herr Staatsminister, gibt es bereits Verhandlungen über die österreichische Anbindung von Kirchdorf in Richtung Linz und Wels?

Herr Staatsminister.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Darüber gab es schon vor Jahren Gespräche, die nicht ganz einfach verliefen.

Die Ausführungen, die ich zur Beteiligung von Passau gemacht habe, gelten genauso für Simbach. Auch gegenüber Simbach erfolgt keine Geheimplanung; Simbach hat genauso wie jede andere Gebietskörperschaft die Möglichkeit, seine Vorstellungen in das Raumordnungsverfahren einzubringen. Bei den weiteren Schritten besteht diese Möglichkeit ebenfalls.

Ich will noch einmal deutlich machen, worin meine Skepsis gegenüber Einhausungen besteht. Es werden sehr viele Einhausungen verlangt, die allerdings hohe Kosten verursachen. Die Genehmigungspraxis ist deswegen außerordentlich restriktiv. Ich erinnere an Regensburg, Sie können es mit den Kollegen von dort besprechen. Dort ist diese Frage auch nur mit größten Schwierigkeiten gelöst worden. Im Moment ist eine Einhausung noch nicht realisierbar, aber die Frage wird weiter geprüft.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Schmidt-Sibeth.

Herr Staatsminister, ist es rechtlich zulässig, dass im Landkreis Fürstenfeldbruck den beiden Gemeinden Jesenwang und Adelshofen trotz jeweils einstimmiger Gemeinderatsbeschlüsse zur Beibehaltung der vorhanden Trassenführung erhebliche Anteile der staatlichen Zuschüsse zum vollständigen Ausbau ihrer beschädigten Ortsverbindungsstraße vorenthalten werden mit der Begründung, ungekürzte Zuschüsse würden von einer Verschwenkung der Straße

im Bereich des Privatflugplatzes Jesenwang abhängig gemacht, da das Luftamt Südbayern Einspruch gegen die Beibehaltung der alten Trassenführung unmittelbar entlang des Flugplatzes und Startbahnendes erhoben habe?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Schmidt-Sibeth! Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, einen ersten Bauabschnitt des Ausbaus der Gemeindeverbindungsstraße Adelshofen – Jesenwang zwischen der Staatsstraße 2054 und der Einmündung Erlbachstraße zu fördern. Ein Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Erlbachstraße und Adelshofen auf der bestehenden Trasse wird aufgrund des teilweisen Verlaufs der Straße unmittelbar entlang des Sonderlandeplatzes mit Ampelregelung derzeit nicht gefördert, um die bestehende unbefriedigende Situation nicht zu verfestigen. Ziel ist es, die Gemeindeverbindungsstraße im Bereich unmittelbar am Sonderlandeplatz nach Westen zu verschieben und somit eine für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer sicherere Verkehrsführung zu erreichen.

Da durch einen im Bereich des Sonderlandeplatzes bestandsorientierten Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße die bestehende unbefriedigende Verkehrssituation verfestigt und nicht verbessert würde, ist das Vorgehen der Regierung von Oberbayern nicht zu beanstanden. Ein zweiter Bauabschnitt mit Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße im Bereich des Sonderlandeplatzes nach Westen wäre ebenfalls grundsätzlich förderfähig. Dadurch würden die Situation und die Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Start- und Landebahn des Sonderflughafens mit der Gemeindeverbindungsstraße wesentlich verbessert. Ein Rechtsanspruch auf Ausreichung von Fördermitteln seitens der Gemeinden besteht nicht.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmidt-Sibeth.

Es ist Ihnen ja bekannt, dass es den beiden Gemeinden nicht untersagt wird, die alte Trassenführung beizubehalten. Es geht nur darum, dass Zuschüsse nicht gewährt werden, wenn die alte Trasse beibehalten wird. Ich frage Sie noch einmal: Ist das rechtlich zulässig, obwohl wir doch immer von kommunaler Hoheit sprechen?

Herr Staatsminister.

Es geht um folgendes Problem: Die Straße verläuft so nahe am Sonderlandeplatz – ich zitiere jetzt aus dem Kopf, es ist in den Unterlagen nur angedeutet –, dass bei einem Start oder einer Landung auf dem Sonderlandeplatz eine Ampel eingeschaltet wird, sodass die Straße gesperrt ist. Es liegt wohl auf der Hand, dass dies keine zukunftsträchtige Lösung ist. Ich möchte nicht wissen, was los ist, wenn einmal die Ampel nicht hundertprozentig funktio

niert und deswegen ein Unfall passiert. Deswegen halten wir diese Lösung nicht für zukunftsträchtig. Wenn wir aber einen Zustand nicht für befriedigend halten, werden wir auch nicht staatliches Geld ausgeben, um eine Verfestigung dieses unbefriedigenden Zustandes zu erreichen. Das ist auch zulässig. Wir können nicht Geld zum Fenster hinauswerfen, denn wenn der erste Unfall passiert, wird sofort allgemein gefragt, wie eine solche Maßnahme durchgeführt werden konnte. Deswegen werden intensive Gespräche geführt, um sowohl den Wünschen der beteiligten Kommunen wie auch den Erfordernissen der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Ein Widerspruchsverfahren ist anhängig, und im Rahmen dieses Verfahrens finden Gespräche über Möglichkeiten der Abhilfe statt. Ich will es noch einmal deutlich machen: Eine Regelung, die dahin führt, dass ein Sonderlandeplatz nur dann benutzt werden darf, wenn eine Ampel die daran entlangführende Straße sperrt, ist aus objektiven Gesichtspunkten äußerst unbefriedigend.

Nächste Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmidt-Sibeth.

Ihrem letzten Satz kann ich zustimmen. Bei den anderen Sätzen habe ich Schwierigkeiten. Können Sie garantieren, dass bei einer ausreichenden Verschwenkung der Straße nicht die Start- und Landebahn verlängert wird, sodass dadurch erheblich mehr Flugbewegungen stattfinden? Das ist nämlich die eigentliche Sorge der dortigen Bevölkerung.

Herr Staatsminister.

Das ist mir klar. Deswegen kann ich hier auch keinen präzisen Vorschlag machen. Bei einer Verlängerung der Start- und Landebahn würden die Kommunen ja wieder gehört. Das muss auch miteinander erörtert und besprochen werden. Ich nehme Ihre Sorgen sehr ernst. Sie werden es nachher auch bei der Regierungserklärung hören. Die kommunale Planungshoheit steht im Mittelpunkt. Andererseits ist es aber auch Aufgabe der straßenplanenden Behörden bzw. der Regierung, offensichtlich unbefriedigende Situationen nicht zu verfestigen, sondern sie zu verbessern. Ich halte es für wichtig, dass sich die Beteiligten weiterhin zusammensetzen und versuchen, zu vernünftigen Kompromissen zu kommen.

Die Frage des Kollegen Wörner übernimmt Herr Kollege Dr. Gantzer.

Herr Staatsminister, weswegen wurden am 21. Januar 2002 in der Gemeinde Unterhaching sieben Doppel-Plakatständer der SPD vom Straßenbauamt entfernt, obwohl sie in Übereinstimmung mit dem Erlass vom 30. Juni 1980 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, insbesondere in Übereinstimmung mit den Ziffern 2.2.1 und 2.2.2, aufgestellt wurden, und weswegen wurden gleichermaßen aufgestellte Plakatständer der CSU nicht entfernt?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, lieber Kollege Prof. Dr. Gantzer! Die Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden ist in der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 30. Juni 1980 geregelt. Danach dürfen innerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Plakatständer auf Gehwegen aufgestellt oder um Verkehrszeichen gruppiert werden, soweit eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Werbemaßnahme nach den Umständen des Einzelfalls nicht zu befürchten ist.

Von der SPD wurden in der Gemeinde Unterhaching Plakatständer im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen und an Querungsstellen von Fußgängern aufgestellt, und zwar so, dass die Sicht auf Kinder bzw. von der untergeordneten Zufahrt auf den bevorrechtigten Verkehr in der Hauptstraße beeinträchtigt wurde. Die Straßenmeisterei München-Riem hat deshalb sichtbehindernde Plakatständer unabhängig davon, welche Partei oder Wählergruppe diese aufgestellt hat, entfernt und im Stützpunkt Sauerlach aufbewahrt. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der oben genannten Bekanntmachung und stellt keine einseitige Einflussnahme auf die Wahlwerbung dar.

In Unterhaching wurden von der CSU keine sichtbehindernden Plakatständer aufgestellt, um die Antwort auf diese Zusatzfrage gleich vorwegzunehmen. Ich gehe davon aus, dass Sie es mir erlassen, hier die genaue Positionierung der sieben entfernten Plakatständer aufzuführen. Ich glaube, man muss akzeptieren, dass ein Plakat entfernt wird, wenn an einer Verkehrsinsel, die als Überquerungshilfe für Kinder dargestellt ist, die Sicht behindert wird.

Zusatzfrage: Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer.

Herr Staatsminister, nachdem die SPD in den letzten zehn Jahren ihre Plakate immer an denselben Stellen aufgestellt hat, dies in den letzten neun Jahren aber nie beanstandet wurde, frage ich, ob dem Straßenbauamt München-Riem die Bedeutung von Wahlen für die Demokratie klar ist.