Ich glaube, dass die EU-Erweiterung auch im Grenzland insgesamt positiv gesehen wird. Wenn wir die Entwicklung zurückverfolgen, haben wir eigentlich bereits schon seit zehn oder elf Jahren aufgrund der Grenzöffnungen eine Erweiterung im Kleinen. Dies wird gerade in der Grenzregion, wo der Eiserne Vorhang jahrzehntelang Realität war, besonders positiv aufgenommen. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn Sie mir die Bemerkung gestatten: Ich hätte nie geglaubt, dass ich erleben darf, dass dies auf friedlichem Wege so vollzogen werden kann. Dies bietet in den Grenzregionen natürlich Chancen, birgt aber auch Risiken. Darüber ist man sich voll und ganz im Klaren. Deshalb steht dies nicht nur auf dem Papier, sondern deswegen sind bereits Partnerschaften auf kommunaler Ebene geschlossen worden, um dies alles auch in die Praxis umzusetzen, damit diese Grenzöffnung, diese Erweiterung mit Leben erfüllt ist.
Ich glaube, ein Bereich an der Grenze spürt als erstes, wenn ein wirtschaftlicher Abstieg kommt, ist aber als letztes von einem wirtschaftlichen Aufschwung betroffen. Dort macht sich ein solcher Aufschwung am wenigsten bemerkbar.
Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung in der Grenzregion ist eine vernünftige Verkehrserschließung. Wir haben heute so viel darüber gesprochen und gehört. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die sich gerne wiederholen. Ich glaube aber doch, dazu einige Sätze aus der Sicht des Grenzlandes sagen zu können. Ich binde absichtlich die gesamte Grenzregion von Passau bis Hof ein. Natürlich werde ich mich bei speziellen Fragestellungen auf Verkehrsachsen beschränken, die ich persönlich sehr gut kenne – nicht weil ich meine, dass es die wichtigsten sind, sondern weil man diese aufgrund der Ortskenntnis am besten darstellen kann. Ich glaube, es gibt keinen Zweifel darüber, dass solche Verkehrserschließungen für unseren Raum eine Lebensader sind; denn der Eiserne Vorhang hat lange Zeit Verkehrserschließungen blockiert. In einer Richtung war hier nämlich Schluss. Deshalb war ein vernünftiger Verkehrsausbau nicht möglich.
Im Grenzland sind die Bahnhöfe sehr weit voneinander entfernt. In Niederbayern liegen zwischen den einzelnen Bahnhöfen häufig 70 bis 80 Kilometer. Hier sind gute Anschlüsse besonders wichtig. Ich möchte unterstreichen, die ostbayerische Wirtschaft ist auf diese Anschlüsse nach Passau, Landshut und München ange
wiesen. Ebenso wichtig ist die Verbindung nach Hof. Im Grenzland wohnen auch viele Tausend Fernpendler, die bis nach München oder sogar noch weiter zur Arbeit fahren müssen. Diese Leute können nicht immer mit dem Auto fahren; häufig sind sie auf diese Verbindungen angewiesen.
Herr Staatsminister Dr. Wiesheu hat heute gesagt, künftig müssten am Flughafen weitere Bedienstete eingestellt werden. Diese Bediensteten werden auch aus dem ostbayerischen Raum kommen. Sie brauchen deshalb einen vernünftigen Anschluss. Die Reaktivierung von Bahnstrecken ist problematisch, weil es nicht in unserem Sinne sein kann, Geisterzüge durch die Gegend fahren zu lassen. Ich möchte als Beispiel die Strecke Passau – Freyung anführen, weil ich dort beheimatet bin. Die Bayerische Staatsregierung hat für diese Strecke ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Strecke pro Tag von tausend Fahrgästen benützt würde. Deshalb wäre es sinnvoll, diese Strecke zu reaktivieren. Die „Eisenbahnfreunde Passau“ haben sich zur Teilnahme an einem Probebetrieb bereit erklärt. Ich hoffe, dass es zu diesem Probebetrieb kommen wird.
Der Straßenverkehr ist im Grenzland die einzige Möglichkeit, in die Ballungszentren zu gelangen. Der Straßenverkehr wurde jedoch durch die Grenzöffnung erheblich belastet. Die B 12 ist die einzige Verbindung von Passau nach Prag. Dort gibt es immer wieder Staus durch tschechische Lastwagen, die nicht so modern ausgerüstet sind wie deutsche LKWs. Ich bitte, mich nicht misszuverstehen: Ich möchte hier nicht unsere tschechischen Nachbarn in Misskredit bringen. Tatsache ist jedoch, wer von Philippsreut nach Passau fährt, muss einen guten Tag erwischen, andernfalls braucht er 1,5 bis 2 Stunden, um 60 bis 70 Kilometer zu bewältigen. Deshalb ist es wichtig, dass die B 12 möglichst bald dreispurig ausgebaut wird. Auf dieser Strecke muss es wenigstens eine Überholspur geben.
Das Thema „A 94“ ist seit langem in der Diskussion. Auch heute sind hierzu viele Schuldzuweisungen ausgesprochen worden. Eines möchte ich zu diesem Thema feststellen: Bayern muss sich ständig um Mittel für den Autobahnbau bemühen. Wenn jedoch politische Parteien Bürgerinitiativen unterstützen, die gegen den Bau von Autobahnen demonstrieren, braucht man sich nicht zu wundern, dass immer wieder Gegnerschaften heraufbeschworen werden. Ich habe Verständnis dafür, wenn sich einzelne Personen um ihren Grund und Boden kümmern und sich zur Wehr setzen, wenn sie glauben, durch den Straßenbau benachteiligt zu werden. Dieser Protest sollte jedoch nicht unnötig verschärft werden. Die Bevölkerung im Grenzland hat in jüngster Zeit erfreut zur Kenntnis genommen, dass sich die Meinung der SPDLandtagsfraktion in den letzten Jahren verändert hat. Früher war die SPD – außer Herrn Kollegen Max Brandl – gegen die A 94.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von großer Bedeutung für das Grenzland ist auch der Main-Donau
Kanal. Ich gebe zu, dass ich mich mit diesem Thema nicht intensiv auseinander gesetzt habe. Ich halte es aber nicht für richtig, wenn aus ideologischen Gründen eine langfristige Chance zum Absatz von Gütern aus dem Grenzland verspielt wird. Wer diesen Kanal aus ideologischen Gründen ablehnt, lehnt auch eine wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung im Grenzland ab.
Ich danke der Bayerischen Staatsregierung dafür, dass es gelungen ist, im Haushalt für den ÖPNV genügend Mittel für den ländlichen Bereich zur Verfügung zu stellen. In Orten, die keine Bahn– und Autobahnanbindung haben, kann mit diesem Geld die Situation durch die Einrichtung von Busverkehr verbessert werden.
Allein durch die großen Entfernungen sind im Grenzland Schwierigkeiten vorprogrammiert. Wir sind deshalb auf gute Verkehrswege angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass die EU das Grenzland immer wieder mit Sondermitteln und Sonderprogrammen fördert. Als Bayern sich für ein Förderprogramm des Bundes für das Grenzland eingesetzt hat, wurde dies abgelehnt. Bayern hat ein Sonderprogramm im Umfang von 195 Millionen Euro. Der Bundeskanzler hat lediglich angekündigt, dass er für das Grenzland weitere Mittel zur Verfügung stellen wolle. Bei der Bundesregierung herrscht immer noch eine große Kluft zwischen Sprüchen und Wirklichkeit.
Bayern hat mit dem EU-Programm im Umfang von 100 Millionen Euro gute Voraussetzungen geschaffen. Diese Mittel müssen allerdings objektbezogen verwendet werden, wie dies auch vorgesehen ist. Im Falle eines Vorwegabzugs würden andere Regionen benachteiligt.
Ich hoffe, dass der Verkehrsausbau zur wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung des Grenzgebietes beitragen wird. Der frühere Landrat von Passau, Herr Kitzlinger, hat einmal bei einer Diskussion über den Tourismus erklärt: Von der guten Luft haben wir lange genug schlecht gelebt. Diese Aussage trifft den Kern. Wir sollten deshalb alles versuchen, den Anschluss des Grenzlandes vernünftig zu gestalten. In meinem Landkreis sind innerhalb von 14 Tagen zwei Bekleidungsfirmen mit insgesamt 350 Arbeitsplätzen dicht gemacht worden, weil sie der großen Konkurrenz aus dem Osten nicht mehr standhalten konnten. In Oberfranken mit seiner Porzellanindustrie herrscht eine ähnliche Situation. Hier geht es um 350 Einzelschicksale und viele Familien.
Ich wundere mich allerdings über die öffentliche Meinung. Wenn in einem Ballungszentrum ein Betrieb dicht gemacht wird, ist sofort von einer Krisenregion die Rede. Wenn jedoch ein Betrieb auf dem flachen Land geschlossen wird, heißt es dagegen: Da kann man nichts machen, die sind so weit weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte es uns gelingen, gute Verkehrswege zu schaffen, wird auch die
schwierige wirtschaftliche Entwicklung wenn nicht kurzfristig, so doch langfristig zum Positiven gelenkt werden können.
Abgesehen vom Materiellen sollte sich die Osterweiterung nicht nur in unseren Köpfen festsetzen, sondern auch in unseren Herzen Platz greifen. Wenn dies der Fall ist, gehen wir keiner schlechten Zukunft entgegen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu den beiden Flughafenanträgen komme, möchte ich zum Beitrag des Kollegen Schläger etwas sagen. Er spricht davon, dass die Staatsregierung die Staatsstraßen verschlampen lasse und er bezeichnet Staatsminister Dr. Beckstein als „Herrn der 100000 Schlaglöcher“. Herr Schläger, diesen Rang hat ihm der Münchner Oberbürgermeister – jedenfalls noch in jedem Winter – locker abgelaufen. Mit der Flickschusterei, die in der Stadt München passiert, verdient er diesen Titel wesentlich eher.
Die Nachtflugregelung am Flughafen München hat das Hohe Haus wiederholt beschäftigt; zuletzt wegen des Antrags der FMG, die Nachtflugregelung zu ändern. Nun kommt Dr. Runge mit seinem vermeintlichen Dauerbrenner, der sich langsam als Ladenhüter erweist.
Der Flughafen ist ein wichtiger Standortfaktor und bietet qualifizierte und sichere Arbeitsplätze. Deshalb frage ich, warum Sie dauernd auf dieser Einrichtung herumhacken. Reichen Ihnen die Arbeitslosen, die Sie im Bund zu verantworten haben, nicht? Wollen Sie noch mehr Porzellan zerschlagen?
Die Regierung von Oberbayern hatte mit dem 31. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 07.08.1991 Nachtflugbeschränkungen für den Flughafen München verfügt – also kein Nachtflugverbot. Die FMG hat den Antrag auf Änderung der Nachtflugregelung im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Regierung eingereicht. Diese hat sich damit zu beschäftigen gehabt. In einem intensiven Abwägungsprozess mit Öffentlichkeitsbeteiligung kam die nun geltende Regelung zustande. In dieser Regelung – das wissen auch Sie – hat sich an der flugfreien Kernzeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr überhaupt nichts geändert. Die Ausnahmen außerhalb dieser Kernzeit werden nach wie vor restriktiv gehandhabt.
Die Lufthansa leistet sich – das wissen wir – neben Frankfurt mit München den Luxus eines zweiten Hubs, was von enormer Bedeutung für unseren Flughafen ist, als einer attraktiven Drehscheibe des Flugverkehrs in Europa. Er ist ein überaus wichtiger Wirtschaftsfaktor für den gesamten süddeutschen Raum. Will München den
Status des international hochrangigen Airports halten, muss sich die positive Entwicklung fortsetzen, was angesichts der seit dem 11. September 2001 absolut desaströsen Lage im Flugsektor mit Sicherheit kein Kinderspiel sein wird.
Trotz der aktuellen Einbrüche in der Fliegerei müssen wir insgesamt auch künftig mit steigenden Fluggastzahlen rechnen, auch wenn die rasante Geschwindigkeit des Anstiegs von 1991 10,7 Millionen auf 1999 21,3 Millionen angesichts der aktuellen Entwicklung nicht mehr erreicht wird. Trotzdem: München ist jetzt unter den Top Ten in Europa. Will man im internationalen Wettbewerb bestehen, müssen auch Verspätungen und Überschneidungen von Flugbewegungen handelbar sein. Diese aufzufangen war die Zielrichtung des Änderungsantrags und der erfolgten Änderung. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Sie, Herr Dr. Runge, und Ihre Fraktion unter restriktiver Handhabung der Ausnahmen verstehen, ursprünglich pünktlich geplante und gestartete Flüge, die aus irgendwelchen Gründen doch verspätet ankommen, zu verbieten, hieße das, dass Sie das in der Luft befindliche Flugzeug umleiten oder zur Umkehr zwingen wollen. Ich habe bei der Diskussion in diesem Haus schon einmal deutlich gemacht, dass derlei Maßnahmen unverhältnismäßig wären und in vielen Fällen flugsicherheitlich nicht zu vertreten seien. Ein Flughafen, der verspätete Maschinen mit ihren Passagieren zur Umkehr zwingt, weil er die Lichter schon gelöscht hat, wird sehr schnell seine Attraktivität im internationalen Wettbewerb verlieren, zumal viele andere große Städte Europas überhaupt keine Nachtflugbeschränkung kennen. Ich will dieses Thema aber nicht weiter vertiefen.
Natürlich – das ist unbestritten – muss sich auch das Ruhebedürfnis der betroffenen Anwohner in besonderer Weise in der Diskussion und den Entscheidungen wiederfinden. Hierzu darf ich allerdings auch erwähnen, dass im Zeitraum von 1992 bis 1998 die Lärmbelastung nachweislich um 5% abgenommen hat bei gleichzeitiger Steigerung der Flugbewegungen um 50%. Das ist vor allem dem Einsatz von modernem und leiserem Fluggerät zu verdanken. Diese Entwicklung wird weitergehen.
Die FMG hatte einen zulässigen Dauerschallpegel von 55 dB(A) beantragt. Genehmigt wurden jedoch nur 50 dB(A). Weiter beantragte die FMG planmäßige Starts und Landungen im Rahmen des 28er Kontingents nach dem Sommerflugplan 2002 bis 24.00 Uhr. Genehmigt bekam sie lediglich bis 23.30 Uhr. Zudem dürfen ab Sommer 2002 in der gesamten Nachtzeit nur Flugzeuge der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums fliegen.
Insofern ist meines Erachtens durchaus ein Ausgleich der Interessen erfolgt, der beiden Seiten gerecht wird. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag zur Nachtflugregelung genauso ab wie das die vorberatenden Ausschüsse wohlbegründet getan haben.
Zum zweiten Antrag – die Subventionierung des Flughafens: Nach der bestehenden Vertragslage – ich gehe davon aus, dass auch Sie diese kennen – hat die FMG Zinsleistungen nur aus Bilanzgewinnen zu erbringen. Da bislang aber keine Bilanzgewinne ausgewiesen wurden
und im Hinblick auf den laufenden Ausbau auch nicht ausgewiesen werden, besteht auf längere Sicht kein Zinsanspruch gegenüber der FMG. Unabhängig davon wäre es unsinnig, wenn die Gesellschafter Zinsen verlangen würden, die die Eigenfinanzierbarkeit des weiteren Flughafenausbaus unmöglich machen würde. Die Folge wäre nur, dass die Gesellschafter der FMG zum Ausgleich wieder Gesellschafterleistungen zuführen müssten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Errichtung und Trägerschaft einer derart bedeutenden Infrastruktureinrichtung, wie sie ein internationaler Verkehrsflughafen darstellt, grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe ist. Wir stellen die gezielte und bedarfsgerechte Fortentwicklung der bedeutenden Infrastruktureinrichtung aufgrund der damit verbundenen vielfältigen positiven Effekte wie den Standortfaktor und die Arbeitsplätze bewusst über eine allein nach Renditegesichtspunkten ausgerichtete Unternehmenspolitik.
Mit dem von Ihnen kritisierten Marketingzuschuss sollen die infolge der geografischen Lage Münchens gegebenen Standortnachteile, ich nenne zum Beispiel die hohen Transportkosten für Treibstoffe, denen der anderen mit München im Wettbewerb stehenden Flughäfen angenähert und konkurrenzfähige Kostenstrukturen für die Fluggesellschaften geschaffen werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine allgemeine Fördermaßnahme des Langstreckenverkehrs, die die Treibstoffaufnahme am Flughafen München lediglich als sachgerechte Bemessungsgrundlage verwendet. Genauso gut hätte ein anderer Anknüpfungspunkt, zum Beispiel die Bodenverkehrsdienstentgelte gewählt werden können.
In der gegenwärtigen schwierigen Phase des Luftverkehrsmarktes diese Unterstützung abzuschaffen, wäre für den Flughafen München äußerst kontraproduktiv. Der Rückzug weiterer, für die Wirtschaft wichtiger internationaler Verbindungen wäre die Folge. Im Kern zielt die Unterstützung für den Langstreckenverkehr darauf ab, internationale Luftverkehrsgesellschaften, die eine Interkontinentalverbindung mit Deutschland bzw. mit Europa aufnehmen wollen, für den Flughafen München zu interessieren.
Der Zuschuss erhält Bedeutung für die Entscheidung darüber, wo in Deutschland bzw. Europa der Langstreckenflug landen und starten wird. Nicht zuletzt fördert die Marketing-Maßnahme der FMG im Langstreckenverkehr auch den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Aus den zusätzlichen Langstreckenverbindungen resultieren dann erhebliche Zusatzerlöse, die die Zuschüsse übrigens deutlich übersteigen. Aus diesen Gründen sehen wir Ihren Antrag als Gefährdung des Wirtschaftsfaktors Flughafen und als Gefährdung von Arbeitsplätzen und lehnen deshalb auch diesen Antrag ab.
Anträge und Dringlichkeitsanträge. Ich schlage vor, zunächst zu den drei Anträgen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 14/7662, 14/7663 und 14/7664 eine Gesamtabstimmung durchzuführen. Entsprechend unserer Geschäftsordnung sind dieser Abstimmung die Voten des jeweils federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, der alle Anträge zur Ablehnung empfiehlt, zugrunde zu legen.
Daran sollte sich zweckmäßigerweise die Abstimmung über die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 14/8743 und 14/8747 anschließen, bevor wir dann die beantragten drei namentlichen Abstimmungen über die Anträge auf den Drucksachen 14/6484, 14/6486 und 14/7877 durchführen. Widerspruch erhebt sich gegen die Sammelabstimmung nicht.
Dann lasse ich so abstimmen. Wer hinsichtlich der Anträge auf den Drucksachen 14/7662, 14/7663 und 14/7664 seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Abgeordneter Hartenstein. Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/8743 betreffend „Staatsstraßen verbessern“ zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 14/8747 betreffend „Ansteigende Verkehrsströme im zusammenwachsenden Europa sinnvoll bewältigen“ zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung bei der Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag angenommen.
Zu den Anträgen auf Drucksache 14/6484 und 14/6486 sowie 14/7877 wurde vonseiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN jeweils namentliche Abstimmung beantragt. Zunächst lasse ich in namentlicher Form über den Antrag auf Drucksache 14/6484 betreffend „Keine weitere Ausdehnung des Nachtflugs am Flughafen München II“ abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 14/7094 die Ablehnung. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion im