Frau Kollegin Köhler, ob sie im bisherigen Umfang weitergeführt werden kann, kann ich Ihnen nicht sagen, da es durchaus Projekte in der berufsbegleitenden Schulsozialarbeit gibt, die vom Arbeitsamt gefördert werden und die wohl auslaufen werden. Für die sinnvollen Projekte möchten wir aber auf jeden Fall Übergangslösungen erreichen.
Frau Staatsministerin, Sie sagen „sinnvolle Projekte“. Haben Sie schon eine Zahl vor dem Auge, wie viel Prozent der bisherigen Stellen denn sinnvoll sind, zum Beispiel zwei Drittel sinnvoll und ein Drittel nicht sinnvoll? Die Kommunen wollen auch wissen, womit sie ungefähr rechnen können.
Frau Kollegin Köhler, ich möchte Ihnen ganz klar sagen: Dies ist Sache des Landesarbeitsamtes. Das ist berufsbegleitende Schulsozialarbeit. Wir bemühen uns dort, wo die Schulsozialarbeit zu den Profilanforderungen der Jugendsozialarbeit unseres Hauses passt, sie zu übernehmen. Ansonsten sind wir in Verhandlungen mit der Bundesanstalt und mit dem Landesarbeitsamt Bayern, damit sinnvolle Übergangsregelungen gefunden werden – ich habe das schon einmal gesagt. Was tatsächlich weiter gefördert werden kann, ist eine Entscheidung, die letztendlich das Arbeitsamt vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt treffen muss.
Wie hoch ist die tatsächliche Versorgung mit Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren im Freistaat Bayern?
Herr Kollege Unterländer, die tatsächliche Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren hat sich im Jahre 2001 folgendermaßen dargestellt: Laut Geburtenprognose haben wir eine Kinderzahl von 370538. Wir haben 5559 Kinder in Kinderkrippen, 230 Kinder in Netzen für Kinder, 2797 Kinder in Kindergärten,
2000 Kinder in Kinderhäusern, betrieblichen Einrichtungen und sonstigen verlässlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, wobei ich ganz klar sagen möchte, dass dazu nicht die Krabbelgruppen und die Mutter-KindGruppen gehören, und 2164 Kinder in der Tagespflege, wobei auch bei der Tagespflege nur die Plätze aufgezählt sind, bei denen die Jugendämter mitwirken.
Frau Staatsministerin, teilen Sie meine Auffassung, dass diese Einrichtungen eine qualitativ vollständige Angebotspalette im frühkindlichen Bereich darstellen und damit die Aussagen der Bundesfamilienministerin ad absurdum geführt sind?
Herr Kollege Unterländer, diese Auffassung teile ich voll und ganz. Ich bin in Diskussionen und in der politischen Auseinandersetzung immer wieder darüber verärgert. Es entspricht nicht der Wahrheit, wenn Bayern immer als Schlusslicht dargestellt wird.
Frau Staatsministerin, wie erklären Sie sich die Diskrepanz der Zahlen, die Sie soeben genannt haben zu den Zahlen, die Ihr Haus im Rahmen einer Interpellation der SPD-Fraktion zum Versorgungsgrad mit Kinderkrippen genannt hat? In der Antwort auf diese Interpellation wurde der Versorgungsgrad mit 1,4% beziffert.
Die Zahlen, die ich soeben Herrn Kollegen Unterländer mitgeteilt habe, stammen aus dem Jahr 2001 und sind somit die neuesten und aktuellsten Zahlen. Frau Kollegin Schopper, bei der Betreuung der unter Dreijährigen hat sich viel bewegt, nachdem wir die Kindergärten für die unter Dreijährigen geöffnet haben. 25% der Kindergärten in Bayern sind für unter Dreijährige und für Grundschulkinder geöffnet. Dadurch wurden zusätzliche Plätze geschaffen. Die Zahlen, die bei der Beantwortung der Interpellation genannt wurden, stammen, glaube ich, aus dem Jahre 1998. Ich müsste das noch einmal nachprüfen.
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Regensburger.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bund hat das Wohnungsbaurecht im vergangenen Herbst reformiert. Hierzu wurden verschiedene Gesetze des Wohnungswesens geändert und das neue Wohnraumförderungsgesetz erlassen. Die Reform des Wohnungsbaurechts muss nun auch in Landesrecht umgesetzt werden. Soweit das durch Rechtsverordnungen zu geschehen hat, sind diese von der Staatsregierung bereits beschlossen. Die Bekanntmachung steht unmittelbar bevor.
Soweit die Umsetzung durch Gesetz erfolgen muss, soll dies mit dem von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf geschehen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen in erster Linie das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Bayern aber auch das Rückflussbindungsrecht. Unser Gesetzentwurf enthält die wegen der Änderung des Bundesgesetzes zur Fehlbelegungsabgabe notwendig gewordenen Anpassungen des Bayerischen Fehlbelegungsabgabengesetzes. Diese Anpassungen sind vorwiegend redaktioneller und sprachlicher Art.
Darüber hinaus haben wir in unserem Entwurf aber auch noch zwei wesentliche Neuregelungen vorgesehen, die der Bund bei der Wohnungsbaureform leider nicht selbst aufgegriffen hat, die wir aber – wenigstens auf Landesebene – einführen wollen: Wir wollen den zuständigen Stellen, vor allem für die Bestandswohnungen des ersten Förderungsweges – ein weiteres Instrument an die Hand geben, mit dem sie zur Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen beitragen können. Zu diesem Zweck sollen sie künftig ausnahmsweise von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ganz oder teilweise absehen können. Aus einseitigen, sozial unausgewogenen Belegungsstrukturen ergeben sich nämlich häufig soziale Spannungen. Unter diesen leiden natürlich zunächst und unmittelbar die Anwohner. Allerdings leidet auch die Allgemeinheit darunter, da die Spannungen nach außen wirken und die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen können.
In solchen Problemgebieten können insbesondere Wohnungsinhaber mit höherem Einkommen zu ausgeglichenen Strukturen beitragen und die dortigen Verhältnisse stabil halten. Deshalb wollen wir deren Verbleib in den
Quartieren unterstützen und so einer unerwünschten Entmischung entgegenwirken. Deshalb soll es ermöglicht werden, im Einzelfall eine Fehlbelegungsabgabe nicht zu erheben.
Bleibt die Wohnung aufgrund der niedrigen Miete weiterhin attraktiv, bleibt normalerweise der alteingesessene Wohnungsinhaber, der sonst aus diesem Viertel wegziehen würde. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch der Mieterbund haben diesen zusätzlichen Handlungsansatz ausdrücklich begrüßt.
Die zweite wesentliche Neuerung bei der Fehlbelegungsabgabe betrifft die Freibetragsregelung für schwerbehinderte Menschen, die wir deutlich ausweiten wollen. Nach der Vorgabe des Bundes können bislang grundsätzlich nur diejenigen Schwerbehinderten Freibeträge geltend machen, die auch häuslich pflegebedürftig sind. Höhere Aufwendungen fallen aber bei allen Schwerbehinderten an, nicht nur bei den häuslich Pflegebedürftigen. Auch in diesem Punkt ist der Bund unseren Forderungen nicht nachgekommen und hat bei der Reform des Wohnungsbaurechts auf eine Verbesserung für Schwerbehinderte verzichtet. Deshalb wollen wir unseren Spielraum bei der Fehlbelegungsabgabe nutzen und wenigstens für Bayern die Freibetragsregelung spürbar ausweiten.
Im vorgelegten Entwurf haben wir schließlich noch die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen über die Bindung der Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen an das neue Wohnraumförderungsrecht vorgesehen. Damit können wir auch künftig verhindern, dass wir bei vorzeitig zurückgezahlten Darlehen die auf den Bund entfallenen Tilgungsbeiträge nach Berlin abführen müssen. Der Bund würde sie sonst möglicherweise überall einsetzen, nur nicht in Bayern. Die Änderungen sollen zeitgleich mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts wirksam werden und deshalb rückwirkend gelten.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Das Wort hat Herr Kollege Volkmann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 1956 gibt es das Zweite Wohnungsbaugesetz, das den sozialen Wohnungsbau geregelt hat. Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich feststellen, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete Wohnraumförderungsgesetz des Bundes einen erfreulichen Fortschritt in der sozialen Wohnraumförderung darstellt. Dieses Gesetz hat eine Reihe von Veränderungen gebracht. Ich möchte beispielhaft nur eine erwähnen, nämlich einen Paradigmenwechsel, der parteiübergreifend stattgefunden hat. Nach dem alten Wohnungsbaugesetz aus dem Jahre 1956 wurden breite Schichten der Bevölkerung gefördert. Künftig wird die Förderung auf Haushalte eingeschränkt, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Diese Entwicklung war seit den Achtzigerjahren zu beobachten. Diese Veränderung resultiert aus der Verbesserung der Wohnraumversorgung in den vergangenen Jahrzehnten.
Eine wesentliche Änderung, die sich durch dieses Gesetz ergeben hat, ist die Erweiterung des Spielraumes für die Länder. Herr Staatssekretär Regensburger, Sie sollten es sich nicht einfach machen und bei jedem Punkt kritisieren, dass der Bund nicht in ausreichendem Maße politisch gehandelt hätte. Der Bund hat – weitgehend in Übereinstimmung mit den Ländern – ganz bewusst einen weiten Rahmen für die Länder geschaffen. Die Länder selbst haben die Möglichkeit, diesen Spielraum auszuschöpfen oder nicht auszuschöpfen. Das ist der zentrale Punkt.
Der Landtag ist jetzt aufgerufen, den Rahmen, der mit diesem neuen Gesetz vorgegeben worden ist, auszuschöpfen. Dies ist Gegenstand dieser Ersten Lesung und des Gesetzes, das jetzt auf den Weg gebracht wird. Sie haben die beiden wesentlichen Punkte erwähnt. Die Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe zum Erhalt oder zur Schaffung von sozialen Bewohnerstrukturen ist ohne Frage ein wichtiges Anliegen. In den Sechzigerjahren wurden große Sozialwohnungsanlagen gebaut, die damals sehr „durchmischt“ belegt wurden, weil damals breite Schichten der Bevölkerung gefördert worden sind. Damals wurden Sozialwohnungen von normalen Handwerkern und von Sozialhilfeempfängern bewohnt, wobei damals die Zahl der Sozialhilfeempfänger sehr viel geringer war, als das heute der Fall ist.
Die Möglichkeit der Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe kann ein sehr hilfreiches Instrument sein. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Ebenfalls zu begrüßen ist, dass man bei der Berechnung der Fehlbelegungsabgabe den Schwerbehinderten mit Freibeträgen von 2100 e bzw. 4500 e pro Jahr je nach dem Grad der Behinderung entgegenkommt. Der Vollständigkeit halber will ich aber darauf hinweisen, dass eine solche Regelung bereits früher möglich gewesen wäre. Eine Reihe von Bundesländern hat von der bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, allerdings nicht der Freistaat Bayern. Dass die Staatsregierung dem Ansinnen jetzt näher treten will, ist erfreulich. Der Sinneswandel ist wohl auch das Ergebnis einer Reihe von Petitionen, die hier im Eingabenausschuss behandelt wurden. Die Schwerbehinderten haben es als ungerecht empfunden, dass es die Freibetragsregelung, die es – wie gesagt – in mehreren Bundesländern gibt, in Bayern bislang nicht gegeben hat. Dass eine solche Regelung jetzt geschaffen wird, ist ohne jede Frage als erfreulich zu bezeichnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion begrüßt es sehr, dass im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften einige der Dinge aufgegriffen werden, die der Bund von sich aus zu regeln
unterlassen hat. Im Bundesgesetz sind nämlich kaum Fortschritte gegenüber dem bisherigen Zustand zu erkennen. Man kann das sicher so sehen wie Herr Kollege Volkmann, nämlich dass man den Ländern Spielraum lassen möchte. Das ist vom Grundsatz her durchaus richtig und sinnvoll. Allerdings hätte der Bund diesen Spielraum dann durch eine gewisse Erhöhung der eigenen Mittel für die Wohnungsbauförderung deutlicher unterstreichen können. So kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Bund sich aus finanziellen Gründen weitgehend aus der Verantwortung gestohlen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen. Erstens wird die Möglichkeit geschaffen, von der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe abzusehen, um stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen bzw. zu erhalten. Wir sehen das als wichtigen Beitrag an, um der Gettobildung in Sozialsiedlungen und dem Entstehen sozialer Spannungen entgegenzuwirken.
Nachdem immer wieder gefordert wird, die Fehlbelegungsabgabe generell abzuschaffen, möchte ich darauf hinweisen, dass im Jahr 2001 immer noch in 251 Gemeinden 157835 Sozialwohnungen und zusätzlich Wohnungsfürsoge- und Bergarbeiterwohnungen dem Grunde nach der Fehlbelegungsabgabe unterlagen. Die Bruttoeinnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe betrugen 34,1 Millionen DM; davon entfielen 18,2 Millionen DM auf die Landeshauptstadt München. Der Verwaltungsaufwand betrug insgesamt rund 7,3 Millionen DM, in der Landeshauptstadt München 2,3 Millionen DM. Das bedeutet einen Verwaltungskostenanteil in einer Größenordnung von 20%. Trotz dieses nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands und der im Laufe der letzten sieben Jahre eingetretenen Beinahehalbierung des Aufkommens kann die Fehlbelegungsabgabe unserer Ansicht nach gleichwohl einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Wohnungsbaumitteln leisten. Von daher ist eine generelle Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe jedenfalls derzeit nicht angezeigt.
Zweitens wird die bei der Einkommensermittlung maßgebliche Freibetragsregelung für schwerbehinderte Menschen erweitert. Dies hat der Bund leider unterlassen. Wir sehen das als Beitrag an, um die Lebensbedingungen schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Nach der bundesrechtlichen Regelung werden für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 100%Freibeträge nur angesetzt, wenn sie häuslich pflegebedürftig sind. Dies ist unserer Überzeugung nach der falsche Ansatz, denn schwerbehinderten Menschen entstehen nach der Lebenswirklichkeit erhöhte Aufwendungen auch mit einem Grad der Behinderung von weniger als 100% und unabhängig davon, ob sie häuslicher Pflege bedürfen. Ich habe erst kürzlich einen Fall erlebt, in dem eine schwer sehbehinderte Frau zunächst nicht in eine öffentlich geförderte Anlage des Betreuten Wohnens ziehen durfte, weil ihre Witwenpension oberhalb der Einkommensgrenze lag. Wir müssen aber für den Personenkreis, der solche Einrichtungen tatsächlich benötigt, die entsprechenden Möglichkeiten schaffen.
Schließlich geht es darum, dass die Verwendung der Rückflüsse aus Darlehen des Freistaates Bayern zur Förderung des Wohnungsbaus sichergestellt wird bzw. dass vorzeitig zurückgezahlte öffentliche Baudarlehen zweckgebunden in den Wohnungsbau zurückfließen. Der zweckgebundene Rückfluss ist ebenso notwendig wie die Beibehaltung der Fehlbelegungsabgabe, auf die ich bereits hingewiesen habe, da wir die Mittel dringend für neue Fördermaßnahmen brauchen. Der Freistaat Bayern hat zwar die Mittel auf einem hohen Stand gehalten – allein der Freistaat Bayern fördert den Wohnungsbau mit Mitteln in etwa gleicher Höhe, wie sie der Bund für ganz Deutschland zur Verfügung stellt –, dennoch sind wir uns sicher darüber einig, dass eine nachhaltige Verbesserung der Wohnungssituation durch mehr Baugenehmigungen und mehr Fertigstellungen nur mit privaten Investoren erfolgen kann. Der Bund wäre in diesem Zusammenhang dringend gefordert, die steuerrechtlichen und mietrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und nicht, wie in den vergangenen Jahren leider geschehen, zu verschlechtern. Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen zügig beraten.