Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin selbst Mitglied des Dachauer Kreistags und dort seit zwölf Jahren Fraktionssprecher der CSU. Bis Ende der letzten Woche sind wir davon ausgegangen, dass alle Mitglieder des neugewählten Dachauer Kreistags rechtmäßig gewählt wurden. Davon gingen wir im Übrigen auch bei der Sitzung des Innenausschusses am 24. April dieses Jahres aus.
Deshalb hat sich der Kreistag in Dachau auch konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Wir haben bei unseren Sitzungen immer wieder betont, dass wir uns danach richten werden, falls rechtlich fundierte Untersuchungen eine andere Sachlage ergeben. Das wissen Sie alle. Wir haben nie gemauert, was die Aufklärung betrifft.
Wir haben auf Aufklärung gewartet. Wir haben die Staatsanwaltschaft mehrmals gebeten, schneller zu handeln. Es ist aber selbstverständlich, das sich die Staatsanwaltschaft nicht von der Politik beeinflussen lässt.
Jetzt aber wissen wir, Herr Maget, dass bei der Wahl am 3. März Unregelmäßigkeiten und Manipulationen stattgefunden haben.
(Maget (SPD): Das habe ich Ihnen am 10. März gesagt und Sie haben mich einen Verleumder genannt! – Gegenruf des Abgeordneten Glück (CSU): Das sind Sie auch! – Gegenruf des Abgeordneten Maget (SPD): Die Wahl wurde gefälscht, und Sie sagen, ich sei ein Verleumder!)
Zwischenrufe gibt es nach der Geschäftsordnung nur an den Redner, aber nicht quer durch das ganze Haus.
Wir nehmen die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde an, mit der die Stadtratswahl und die Kreistagswahl in der Stadt Dachau für ungültig erklärt werden. Wir halten es für richtig, dass Nachwahlen angesetzt werden. Am Montag hat die CSU in Dachau und am Dienstag hat die CSU-Kreistagsfraktion einstimmig beschlossen, die Nachwahl für die richtige Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde zu halten und sich in der Stadt Dachau den Nachwahlen zu stellen.
Wir haben immer wieder betont, das ist im Protokoll auch nachzulesen, dass wir nicht nur die Nachwahlen akzeptieren, sondern dass wir es auf das Schärfste verurteilen, dass Manipulationen und strafbare Handlungen stattgefunden haben.
Mitglieder der CSU, die daran teilgenommen haben, haben in unserer Partei keinen Platz mehr. Die schließen wir aus.
Das ist auch schon geschehen. Aber, meine Damen und Herren, es muss umfassend aufgeklärt werden und nicht nur in Richtung Briefwahlfälschung.
Es müssen auch die Ungereimtheiten im Rathaus aufgeklärt werden, die noch unter der Führung des damaligen Oberbürgermeisters Piller stattfanden. Ich denke dabei zum Beispiel an die kopierten Stimmzettel, die auf seinem Schreibtisch lagen und die er dort vierzehn Tage lang liegen ließ. Ich denke an die 3500 verschwundenen Wahlscheine, an das Umlagern von Wahlunterlagen von einem Raum in den anderen, an das Verschwinden der Wahlunterlagen in Müllsäcken, an das Auffinden von Stimmzetteln am städtischen Bauhof. Das ist doch alles logisch nicht nachvollziehbar.
Er hat von 800 Hausbesuchen gesprochen. Die gingen aber niemals über die Zahl von 370 hinaus. Herr Dr. Gantzer hat übersehen, dass man in der Presse 370 Stadtratszettel und 370 Kreistagszettel, also insgesamt 740 Zettel, zu rund 800 Zetteln zusammengefasst hat. So hat es ausgesehen. Das sollten Sie auch annehmen.
(Prof. Dr. Gantzer (SPD): Fragen Sie den Staatsanwalt! – Zuruf von der CSU: Das ist der Notaraufschlag! – Maget (SPD): Woher wissen Sie das so genau?)
Noch etwas ist zu sagen, Herr Dr. Gantzer. Bei den Stimmzetteln zur Kreistagswahl ist man durchaus nicht bei der CSU geblieben, sondern man hat quer durch alle Parteien gewählt.
Es hat also nicht nur die CSU davon profitiert. – Wobei ich das aber ebenfalls verurteile. Das möchte ich ganz deutlich sagen.
(Maget (SPD): Das klingt aber nicht so! – Gegenruf des Abgeordneten Hofmann (CSU): Das ist eine Frechheit! Dieser Depp!) )
Ich komme zum hauptsächlichen Streitpunkt im Augenblick: zum Oberbürgermeister. Ich kann verstehen, dass die übrigen Parteien in Dachau den Oberbürgermeister nicht haben wollen, weil er von der CSU ist. Aber Peter Bürgel ist nach allen bisherigen Erkenntnissen über die Stichwahl rechtmäßig gewählt.
Die Unregelmäßigkeiten und Manipulationen haben bei der Erstwahl stattgefunden. Bisher gibt es keinen rechtmäßigen Ansatz für einen Rücktritt des Oberbürgermeisters. Er könnte nicht einmal von sich aus ohne weiteres zurücktreten.
Herr Kollege, halten Sie es wirklich für hilfreich, bei dieser Debatte ständig der anderen Seite zu unterstellen, es gehe um die Frage, welcher Partei der Oberbürgermeister angehört,
oder glauben Sie nicht vielmehr, dass es ein ehrliches Anliegen des gesamten Hauses sein kann, dass der gesamte Vorgang in Dachau – mit Verlaub gesagt – zum Himmel stinkt?
Nein, er stellt immer auf diese Frage ab. Das ist doch Unsinn, Herr Kollege! Ich habe den Oberbürgermeister bisher in all meinen Ausführungen nicht erwähnt,
erst in meinem letzten Satz. Dass es dem ganzen Haus nur um den Oberbürgermeister in Dachau gehe, darüber sind wir schon längst hinaus. Das haben die Ausführungen unserer Kollegen vorhin, in denen wirklich Wahlkampf pur gemacht wurde, gezeigt.
(Glück (CSU): Der hat ihn nicht beschuldigt! Es geht um den Klärungsbedarf! Herr Maget, soviel Redlichkeit sollte man schon walten lassen! – Weitere Zurufe von der CSU – Gegenrufe von der SPD)
Ich würde gerne noch zu Ihnen reden. – Ich meine schon, wenn ich wieder auf den Oberbürgermeister zurückkommen darf, dass es undemokratisch ist, demokratisch erfolgte Entscheidungen zu missachten. Und ich möchte noch einmal betonen, was mir wichtig erscheint.
Die Verfehlungen in Dachau sind Verfehlungen Einzelner und nicht der Partei der CSU. Das ist eine Tatsache.
Das haben auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, und die zuständigen Rechtsbehörden, das Landratsamt für den Stadtbereich und die Regierung von Oberbayern für den Kreisbereich, haben nach Vorlage der Ermittlungen sofort gehandelt und die erforderlichen Entscheidungen getroffen.
(Prof. Dr. Gantzer (SPD): Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm! – Weitere Zurufe von der SPD – Unruhe bei der CSU)
Auch ein Innenminister oder vielleicht sogar der Ministerpräsident kann eine rechtmäßige Entscheidung vor Ort nicht korrigieren bzw. in sie eingreifen. Das wäre gesetzeswidrig.