Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Angesichts dieser Entscheidungen, die von der Bayerischen Staatsregierung auf Veranlassung des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Stoiber getroffen werden, frage ich mich, wer den Mittelstand in Bayern vor solchen Entscheidungen des Ministerpräsidenten schützt.

(Beifall bei der SPD)

Diese Politik ist deutlich gegen den Mittelstand gerichtet. Ich frage mich, was an den Stoiberschen Versprechungen dran ist. Eine Schlagzeile lautet zum Beispiel: „Stoiber sichert Mittelstand volle Unterstützung einer unions

regierten Bundesregierung zu“. Die Unternehmen müssen dabei das Umfallen einkalkulieren.

Nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Herr Kollege Dr. Runge, die SPD hat eine Reihe von Anträgen eingebracht, die Sie teilweise in Ihren Gesetzentwurf übernommen haben. Die große Herausforderung für den Mittelstand ist momentan die Finanzierung und insbesondere der Entwurf Basel II. Über die Frage, inwieweit öffentliche Leistungen zu privatisieren sind, wird es sicherlich noch umfangreiche Diskussionen geben. Ich halte Ihren Vorschlag, Artikel 5 b zu streichen, für falsch. Auch die Herausnahme von Artikel 7 halte ich für verkehrt, weil die staatlich unterstützte Informationspolitik wichtig ist, um den Herausforderungen von Basel II zu genügen.

Ich bin sehr erfreut, dass Sie andere Punkte, zum Beispiel die Kapitalbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, übernommen haben. Dadurch wird das Eigenkapital des Mittelstands gestärkt. Zum Thema der Vergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmer meine ich, dass dabei auch das Stichwort „Tariftreue“ aufgenommen werden sollte. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich nicht zu viele Anregungen vorbringen. In Artikel 13, der die Förderung von Untersuchungen und Einrichtungen betrifft, wäre es dringend notwendig, klarzustellen, was ein mittelständisches Unternehmen ist und wie viele Beschäftigte solche Unternehmen haben.

Außerdem müsste geregelt werden, wie mit dem industriellen Mittelstand zu verfahren ist, der darüber hinausgeht. Im Ausschuss werden wir auch über die Verträglichkeit mit der EU-Förderung diskutieren müssen. Außerdem müssen wir uns unterhalten, ob es vernünftig ist, den Mittelstandsbericht alle zwei Jahre zu bekommen. Der letzte Bericht wurde nach vier Jahren erstellt und liegt inzwischen seit einem Jahr im Landtag herum, ohne dass sich die Ausschüsse damit beschäftigt hätten.

Ich möchte das in Frage stellen. Es gibt also viel zu tun. Packen wir es an. Wir meinen, dass es notwendig ist, Veränderungen vorzunehmen. Wir werden das Thema in den Ausschüssen kräftig betreiben.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Dinglreiter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich versage es mir, auf den Populismus einzugehen, den Herr Dr. Scholz gerade an den Tag gelegt hat. Ich hoffe, dass wir nach dem 22.09. wieder sachlich über verschiedene Dinge werden reden können, die es auch verdienen, sachlich erörtert zu werden.

(Beifall bei der CSU)

Mit dem Bayerischen Mittelstandsförderungsgesetz, das in unserem Land Bestand hat, hat der Freistaat Bayern Grundsätze für eine Mittelstandspolitik festgelegt, die mittlerweile europaweit Maßstäbe gesetzt hat.

Auch in Deutschland haben eine ganze Reihe von Ländern dieses Gesetz als Anstoß für vergleichbare Regelungen genommen. Das Wesentliche ist – ich will das gleich in Bezug auf das, was jetzt vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt wird, vorweg sagen-: Das Mittelstandsförderungsgesetz in Bayern ist ein Programmgesetz, nicht ein Fördergesetz im eigentlichen Sinne. Ein Programmgesetz, das nicht nur das Thema Förderung anspricht, sondern die Staatsregierung, die staatlichen Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften zu einem mittelstandsgerechten Verhalten verpflichtet. Ich denke, gerade das ist wichtig – heute und in Zukunft.

Insgesamt hat unser Mittelstandsförderungsgesetz in allen Bereichen wesentlich zur dauerhaften mittelstandspolitischen Sensibilisierung in der Gesellschaft beigetragen, es hat einen breiten Grundkonsens der Mittelstandsbestimmungen auf regionaler und überregionaler Ebene geschaffen sowie den überregionalen Stellenwert des Mittelstandes im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Denken verankert. Das drückt sich letztendlich auch in der hohen Mittelstandsquote in Bayern aus, die mit Abstand vor allen anderen Ländern in der Bundesrepublik liegt.

Was will nun der Gesetzentwurf der Grünen? Er verfolgt das Ziel, die bayerische Mittelstandsförderung zu präzisieren; Fördertatbestände, die bisher lediglich in Form von Bekanntmachungen geregelt sind, sollen in das Gesetz aufgenommen werden. Da habe ich schon meine ersten Bedenken. Fördertatbestände müssen sich bei einer Veränderung der Wirtschaft auch verändern können. Wenn wir dann jeweils das Gesetz ändern müssten, nur weil sich etwas verändert hat und wir deshalb Fördertatbestände fortschreiben müssten, erlaubte das nicht die notwendige Flexibilität. Dass es Veränderungen gibt, beschreiben Sie selber, Sie ziehen aber meiner Meinung nach nicht die richtigen Schlüsse.

Ich will nur ein paar Anmerkungen machen: Sie fordern den Abbau von Vorschriften und verlangen, Betriebsübernahmen und Existenzgründungen müssten erleichtert werden. Sie schreiben konkret in Ihrem Gesetzentwurf: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen müssen mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Ich frage Sie: Wo liegen denn die Probleme? Reden Sie einmal mit Unternehmern und hören Sie, was mittelstandsgerecht ausgestaltet werden soll. Es sind Regelungen, die der Bund im Laufe der letzten Jahre in Folge einer zusätzlichen Regulierung getroffen hat, es betrifft aber nicht so sehr das Bayerische Mittelstandsförderungsgesetz.

Sie wollen die Einbeziehung ökologischer Belange, mehr Transparenz und Evaluierung in der Wirtschaftsförderung. Da kann man in Teilbereichen durchaus darüber reden. Sie wollen den Vorrang der Privatwirtschaft herausstellen. Dazu darf ich sagen: Wir haben ein kommunales Wirtschaftsrecht und haben gerade – nachdem wir eine Anhörung durchgeführt haben – die Vollzughinweise neu gestaltet. Wir sind der Auffassung, dass hier keine zusätzliche Regelung getroffen werden muss. Ich will nicht noch auf eine Reihe anderer Dinge eingehen.

Zum Thema Mitarbeiterbeteiligung habe ich schon gesagt, Herr Kollege Dr. Scholz, dazu müsste erst in Berlin das Vermögensbildungsgesetz geändert werden. Das wäre allemal besser. Der Mittelstandsbericht soll so bleiben wie er ist. Wir wollen die Mittelstandsförderung als Gestaltungsaufgabe haben. Der Bericht soll nicht zu einer buchhalterischen Angelegenheit verkommen. Wenn es nur ein Rechenschaftsbericht über Fördermaßnahmen wäre, wäre das wohl so.

Der Gesetzentwurf ist nach unserer Auffassung ein stückweit plagiatorisch und vor allem auch unausgewogen. Plagiatorisch ist er, weil er in weiten Teilen Bestimmungen des neu erlassenen baden-württembergischen Mittelstandsförderungsgesetzes übernimmt und darüber hinaus mit einer Reihe von Regelungen angereichert wurde, die materiell-rechtlich problematisch sind. Er passt meines Erachtens nicht in die Landschaft des bayerischen Fördergesetzes, das man durchaus auch weiterentwickeln kann.

Der Gesetzentwurf ist auch haushaltspolitisch problematisch. Sie haben uns von Berlin aus eine strenge Haushaltskonsolidierung auferlegt, damit Sie den Erfordernissen der EU gerecht werden können. Gleichzeitig führen Sie aber Fördertatbestände ein, die überhaupt nicht nachzuvollziehen sind.

Das Wesentliche ist: Wir sind der Auffassung, dass diese Regelungen konkret nicht so fortgeschrieben werden können, weil wir individuelle Lösungen behinderten, wenn wir die staatliche Förderung in der Weise, wie Sie es wollen, reglementierten.

Wir von der CSU sind auch der Auffassung – ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident –, dass das Mittelstandsförderungsgesetz einer Veränderung bedarf. Dabei müssen wir aber grundsätzlich an die Dinge herangehen und nicht eine Novellierung im Schnellschussverfahren durchführen. Wir müssen die Kammern, Organisationen und die Wirtschaft in die Beratungen mit einbeziehen. Dann denke ich, wird ein Mittelstandsförderungsgesetz daraus, das dann auf Dauer wieder Bestand haben kann. Wir werden deshalb dem Antrag der Grünen nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Das Wort hat jetzt Herr Kollege Dr. Runge.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dinglreiter war verzweifelt bemüht, unseren Gesetzentwurf schlecht zu machen, nachdem es die Staatsregierung und die CSU versäumt haben, trotz zahlreicher Ankündigungen aktiv zu werden. Wenn Sie von „plagiatorisch“ sprechen, muss ich Ihnen sagen: Selbstverständlich muss man nicht das Rad überall neu erfinden. Wir schauen schon auch, was woanders läuft. Wenn Sie von anderen Rahmenbedingungen sprechen, muss ich sagen: Dieses Mittelstandsförderungsgesetz richtet sich an den Freistaat Bayern und seine Behörden. Herr Dinglreiter, das kommunale Wirtschaftsrecht und die Subsidiaritätsklau

sel sind nicht einmal das Papier wert. Ich erinnere an die Telecenter und an den virtuellen Marktplatz Bayern. Was passiert denn da? Die lokalen Domänen werden auf Druck der Staatskanzlei an die öffentlichen Sparkassen vergeben und nicht an die privaten Internet-Dienstleister vor Ort. Wir haben vorgestern die Pläne eines Kreiskrankenhauses, eine IT-Tochter zu gründen, auf den Tisch bekommen; wir haben gestern mit den Freiberuflern diskutiert, ich habe am Wochenende noch einmal darüber gearbeitet. Was sagt die Regierung? „Es ist alles wunderbar.“ Was sagt das Innenministerium? „Es ist alles wunderbar.“ Hier ist tatsächlich nicht genug passiert.

Wenn Sie meinen, beim ersten Einbringen eines Gesetzentwurfes eine politische Diskussion aufmachen zu müssen, können Sie es gerne haben. Wir könnten Ihnen Ihre Mittelstandsfeindlichkeit nur so um die Ohren hauen. Beim FOC haben Sie sich auf Druck einiger Großunternehmen sowie deutscher und US-amerikanischer Politiker um 180 Grad zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels gedreht. In Bezug auf das Dosenpfand haben Sie sich um 180 Grad zu Lasten der vielen kleinen mittelständischen Brauereien gedreht. Es gäbe zahlreiche weitere Beispiele: Bayerisches Weinabsatzförderungsgesetz – eine zweite Zwangsabgabe für die Winzer. Das ist ganz große Klasse. Eine hervorragende Mittelstandspolitik.

Vorletzter Satz, Herr Dinglreiter: Sie sprechen von Schnellschuss; wir gehen doch extra in die parlamentarischen Beratungen, wir gehen in die Ausschüsse. Da kann von Schnellschuss doch keine Rede sein.

Zuletzt konfrontiere ich Sie mit Ihren eigenen Ergüssen: Minister Huber hat am 12.09.2001 – ich bitte, jetzt genau zuzuhören – angekündigt: „Unser neues mittelstandspolitisches Aktionsprogramm derzeit in enger Abstimmung erarbeitet.“ – Herr Wiesheu hat am 18.10. 2001 das Gleiche gesagt und es im Jahre 2002 wiederholt. Ministerpräsident Stoiber hat im Oktober 2001 gesagt: „Das Mittelstandspolitische Aktionsprogramm wird derzeit in enger Abstimmung mit der Wirtschaft erarbeitet.“ – Das Gleiche haben im Herbst 2001 die Herren Spitzner und Schnappauf gesagt. Wir haben eine Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 29.05.2001, in der es heißt: „Bayern stellt mittelstandspolitisches Aktionsprogramm vor.“ Das heißt, Sie stellen im Mai 2001 ein Programm vor und sagen dann im Herbst 2001 und im Frühjahr 2002 durch Stoiber, Spitzner, Wiesheu, Schnappauf und Huber: „Das wird jetzt gerade erarbeitet.“ – Irgendwie haben Sie es nicht ganz auf die Reihe gebracht mit der Chronologie. Deswegen haben wir gedacht, wir helfen Ihnen ein klein wenig nach.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Nun kehren wir zu Tagesordnungspunkt eins zurück, den wir unter „Aktuelle Stunde“ aufgerufen hatten. Dazu war eine Reihe von Dringlichkeitsanträgen eingereicht worden. Über diese Anträge, die in der Aktuellen Stunde mitberaten wurden, lasse ich jetzt abstimmen. Dazu werden die Anträge selbstverständlich wieder getrennt. Zu allen drei Anträgen wurde eine namentliche Abstimmung beantragt.

Zunächst stimmen wir über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Schließung der Maxhütte – Entwicklungspotentiale in der Oberpfalz nutzen“, Drucksache 14/9664, ab. Der Abstimmung lege ich die zwischen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CSU-Fraktion abgestimmte geänderte Fassung zugrunde. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Seite der CSU-Fraktion. Die Nein-Urne ist auf der Oppositionsseite im Bereich der Eingangstüren aufgestellt. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Damit kann nun mit der Stimmabgabe begonnen werden. Hierfür steht eine Zeit von fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 11.30 bis 11.35 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt; ich gebe es später bekannt.

Nun führen wir die namentliche Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion betreffend „Maxhütte: Zukunftskonzept für die betroffene Region“, Drucksache 14/9675, durch. Die Urnen sind wieder so aufgestellt wie bei der vorherigen Abstimmung. Für die Abstimmung stehen wiederum fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 11.36 bis 11.41 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Auch bei dieser Abstimmung wird das Ergebnis außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Stilllegung der Maxhütte“, Drucksache 14/9676. Der Abstimmung lege ich die zwischen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion abgestimmte geänderte Fassung zugrunde. Die Ja-Urne befindet sich diesmal auf der Oppositionsseite; die NeinUrne ist auf der Seite der CSU-Fraktion aufgestellt. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Abstimmung kann begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 11.42 bis 11.47 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 2 b

Gesetzentwurf der Abgeordneten Glück, Thätter, Schneider Siegfried und anderer und Fraktion (CSU)

zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drucksache 14/9582)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Herr Kollege Schneider, Ihnen stehen zehn Minuten Redezeit zur Verfügung.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes ein, weil zum neuen Schuljahr eine Reihe von Änderungen notwendig sind, die wir zügig im Parlament beraten sollen.

Zum Hintergrund: Wir haben im Ausschuss der Bildung, Jugend und Sport bereits intensiv über das Vorgehen gesprochen. Es gibt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf ist relativ umfangreich und bedarf einer intensiven Diskussion, deren Abschluss vor der Sommerpause nicht gewährleistet werden kann. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf nach der Sommerpause im Ausschuss beraten. Zuvor werden wir auch eine Anhörung durchführen. Gleichwohl gibt es einige Inhalte, die für das nächste Schuljahr entscheidend sind. Ich darf die Probleme kurz schildern.

Erstens soll es im nächsten Schuljahr neue Ferien zwischen Weihnachten und Ostern geben.