Protokoll der Sitzung vom 17.07.2002

Bisher ist kein konkreter Antrag an unser Haus gerichtet worden. Nach unseren Informationen, die wir in der Kürze der Zeit eingeholt haben, wurde ein Antrag konkret an das Kultusministerium gerichtet. Ich will dies gar nicht hin- und herschieben. Dies hängt damit zusammen, was der Träger haben will. Danach entscheidet sich, welchen Weg man geht. Momentan ist die Situation klar und eindeutig: Ganztagsbetreuung wird gewünscht. Dies ist der konkrete Stand. Sollte sich eine andere Konzeption ergeben, muss man sehen, ob man mit den Ressourcen der neu zu schaffenden Stellen ganz konkret eine Lösung für die Schule finden kann.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage: Frau Radermacher.

Herr Staatssekretär, ich habe sie also richtig verstanden: Wenn das Konzept der Gustav-Walle-Schule bisher und auch weiterhin dem entsprechen sollte, was in Ihrem Konzept für Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen ist, hätte diese Schule dann eine echte Chance, über dieses Programm ab Januar gefördert zu werden?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Radermacher, wenn innerhalb Unterfrankens in der Prioritätensetzung die Auffassung vertreten wird, dass dieses Projekt auch hinsichtlich der Fortsetzung der Arbeitsamtprojekte essenziell wichtig ist und Vorrang gegenüber anderen Projekten hat, hat es diese Chance.

(Frau Radermacher (SPD): Danke!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Nächste Wortmeldung: Frau Steiger, bitte.

Herr Staatssekretär, ist der Staatsregierung bekannt, dass aufgrund der neuen Förderrichtlinien für Kinderkrippen von Kommunen Überlegungen angestellt werden, eigene Kinderkrippen zu eröffnen und die bestehenden nicht mehr finanziell zu unterstützen, und dass das für die nicht unter die Förderung fallenden Kinderkrippen das Aus bedeuten wird, und ist die Staatsregierung unter diesem Gesichtspunkt bereit, bestehende Kinderkrippen bei der Förderung gleichberechtigt zu behandeln?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Steiger, solche Überlegungen von Kommunen sind der Bayerischen Staatsregierung nicht bekannt. Es ist auch nicht ohne weiteres möglich, bestehenden Krippen die kommunale Förderung vorzuenthalten und stattdessen neue Krippen aufzumachen, für die die volle staatliche Förderung geleistet wird.

Drei Vorgaben – wenn ich knapp formulieren darf – sind in diesem Zusammenhang zu beachten: Erstens der Subsidiaritätsgrundsatz, der auch ausdrücklich in den Kinderkrippenrichtlinien im Vorspann formuliert ist. Kommunen können nur dann selbst die Trägerschaft einer Krippe übernehmen, wenn sich kein geeigneter freier Träger hierzu bereit erklärt. Das heißt, die Gemeinde kann nicht sagen: Ich will eine eigene Krippe in eigener Trägerschaft eröffnen, wenn ein freier Träger bereits eine solche Einrichtung hat.

Zweitens. Kommunen haben bei der Gewährung freiwilliger Leistungen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, können also nicht grundlos bestehenden Einrichtungen keine Mittel und neuen Krippen die volle Förderung zukommen lassen.

Drittens. Die Krippenrichtlinie selbst enthält in Nummer 7 Ziffer 3 Regelungen zur Vorbeugung gegen Missbrauch. Ich darf Ihnen diese Ziffer kurz zitieren, damit Sie wissen, um was es geht. Da heißt es: „Die Wiederaufnahme des Betriebs einer Kinderkrippe gilt als Neueinrichtung, wenn der Betrieb länger als 18 Monate unterbrochen war.“ Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einem Missbrauch kommt. Ich halte dies auch für richtig und notwendig.

Die Bayerische Staatsregierung hält an der Differenzierung zwischen Neu- und Alteinrichtungen fest. Hintergrund ist das Bestreben der Staatsregierung, den Ausbau des Krippenbetreuungsangebotes zu forcieren. Deswegen werden die zur Verfügung stehenden staatlichen Gelder schwerpunktmäßig gebündelt in neu geschaffene Betreuungsplätze investiert.

Herr Staatssekretär, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die Richtlinien zur Verfügung stellen könnten. Mir liegt ein Schreiben einer Gemeinde der Stadt Rödental bei Coburg vor, die dies ankündigt und sich dann aus der finanziellen Unterstützung der bestehenden Kinderkrippe in der Nachbarstadt zurückziehen wird. Sie müssen mir doch zustimmen, dass dies eine Bestrafung derjenigen ist, die bisher tätig waren und sich finanziell und personell unter wesentlich schwierigeren Bedingungen sehr engagiert haben, weil bisher keine Förderung bestand: nämlich die Träger, zum Teil die Kommunen und das Personal.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Steiger, diese Frage ist schon wiederholt auch bei uns im Haus und in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Was ist unser Ziel? – Unser Ziel lautet ganz konkret: Schaffung neuer Betreuungseinrichtungen. Ich glaube, dies ist ein Ziel, das wir im Hause insgesamt mittragen können. Dies ist mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen aber nur zu bewerkstelligen, wenn viele Neueinrichtungen geschaffen werden. Trotzdem will man auch die Alteinrichtungen begleiten und betreuen. Deswegen hat man in einem Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden gesagt, dass mit 25, 50, 75 und 100% Förderung eingestiegen wird.

Ich halte die Maßgabe in den Richtlinien für richtig, um sicherzustellen, dass der vollständige Ausstieg bzw. Umstieg verhindert wird, wenn jemand meint, er kann eine Alteinrichtung schließen und eine neue aufmachen in der Hoffnung, dass er dann die volle Förderung erhält.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatssekretär, ist denn in Ihrem Ministerium einmal errechnet worden, wie viel es gekostet hätte, den bestehenden Einrichtungen – es sind nicht so viele – dieselbe Förderung zukommen zu lassen wie den neuen? Dann gäbe es nämlich die Ungerechtigkeitsdiskussion nicht.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, natürlich haben wir das ausgerechnet. Wir haben dann gespürt, dass es ganz bestimmte Schwerpunkte im Land gibt, wo diese Einrichtungen schon vorhanden sind. Außer für Kinderkrippen haben wir Berechnungen für Kindergärten und Horte angestellt.

Das würde letztlich dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Mittel in die Ballungsräume abfließen würde, weil dort diese Einrichtungen bestehen. Das bedeutet konkret: München würde einen hohen Anteil dieser Mittel absaugen. Das würde zu Benachteiligungen des ländlichen Raums führen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Herr Staatssekretär, dann stimmen Sie mir zu, dass München mit über 3000 Krippenplätzen große Vorleistungen erbracht hat und das flache Land bislang mit Krippenplätzen unterversorgt ist?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.

Ich stimme Ihnen in der Bewertung dieser Frage nicht zu. Viele Kollegen sind in der Kommunalpolitik tätig. Dort ergeben sich andere Fragestellungen. In München besteht eine andere Situation. Im Übrigen: diese Fragestellung gibt es nicht nur in München. Sie hängt auch nicht mit der Führung der jeweiligen Stadt zusammen. Auch in anderen großen Städten besteht eine andere Situation als auf dem flachen Land. In unseren Dörfern gibt es ebenfalls solche Einrichtungen. Dies hängt immer mit der Einstellung der Verantwortlichen innerhalb der Kommunalverwaltung zusammen. Selbstverständlich gab und gibt es auf dem flachen Land solche Einrichtungen. Ich würde das nicht so bewerten, wie Sie das getan haben. In München gibt es selbstverständlich aufgrund der Größe und der besonderen Problematik dieser Stadt viele solcher Einrichtungen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Frage stellt Herr Kollege Schultz.

Herr Staatssekretär, zunächst möchte ich mich für die etwas komplizierte Fragestellung entschuldigen. Angesichts des ständig wechselnden Zahlenlottos aus dem Sozialministerium war dies leider nicht anders möglich. Meine Frage lautet: Angesichts der Tatsache, dass im ifb-Familien-Report Bayern 2000 – Ausgabe April 2001 mit Vorwort von Ministerin Stewens – festgestellt wird, dass in Bayern in 167 Kinderkrippen 5559 Kleinkinder bis zu drei Jahren (Versorgungsgrad 1,4%), sowie in Kindergärten weitere 1334 Kinder bis zu drei Jahren betreut werden und dies mit den Zahlen in der Interpellation „Ganztagsbetreuung in Bayern“ interjection: (Drucksache 14/5261 vom Oktober 2001) übereinstimmt interjection: (dort ergänzt um 2164 Stellen in der Tagespflege und 230 im Netz für Kinder – insgesamt also 9287 Plätze – 2,4%) , frage ich die Staatsregierung, wie viele Plätze wo interjection: (aufgeteilt nach Regierungsbezirken) und durch wen finanziert plötzlich entstanden sind, damit Frau Ministerin Stewens am 18. Oktober 2001 von 12750 Plätzen interjection: (= 3,5%) und am 5. Juli 2002 in Bayreuth sogar von 8% interjection: (also circa 29000 Plätze für Kleinkinder im Alter bis zu drei Jahren) sprechen kann?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Schultz, ich werde versuchen, auf die etwas komplizierte Frage möglichst einfach zu antworten. Ich werde Ihnen nachher eine kleine Tabelle zur Verfügung stellen und Ihnen notfalls weitere Materialien lie

fern, um Sie umfassend zu informieren. Die ansteigenden Platzzahlen resultieren aus dem kontinuierlichen Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren. Im Rahmen des ifb-Familien-Reports 2000 bzw. der Interpellation „Ganztagsbetreuung in Bayern“ konnte nur auf die Zahlen aus dem Jahr 2000 und in Bezug auf die in Kindergärten betreuten unter Dreijährigen auf das Kindergartenjahr 1999/2000 abgestellt werden.

Danach bestanden an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige rund 5500 Plätze in Krippen, 1300 Plätze in Kindergärten, 2164 Plätze in der Tagespflege und 230 Plätze in Netzen für Kinder. Für die Pressekonferenz am 18. Oktober 2001 konnten in Folge neuer statistischer Erhebungen zusätzlich die in sonstigen Betreuungseinrichtungen, zum Beispiel Kinderhäusern, Kooperationseinrichtungen, Kindertageszentren sowie von Elterninitiativen betriebenen Betreuungseinrichtungen betreuten unter Dreijährigen erfasst werden. Außerdem lagen erste Zahlen für das Kindergartenjahr 2000/2001 vor, die belegen, dass die Kindergärten zunehmend von der möglichen Altersöffnung Gebrauch machen. Somit ergab sich zum Kenntnisstand Oktober 2001, dass für unter Dreijährige in Krippen rund 5500, in Kindergärten 2800, in der Tagespflege 2100, in Netzen für Kinder 230 und in sonstigen Einrichtungen 2000 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Bei den 2000 zusätzlichen Plätzen in sonstigen Einrichtungen handelt es sich nicht um „plötzlich entstandene“ Plätze, sondern um nachträglich bekannt gewordene oder privat finanzierte Plätze, insbesondere in München. Hinsichtlich des Anstiegs der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in Kindergärten existieren keine nach Regierungsbezirken aufgegliederte Zahlen, da diese direkt bei den einzelnen Bewilligungsbehörden erhoben wurden. Herr Kollege Schultz, in der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, für Sie diese Zahlen zusammenstellen zu lassen. Wenn Sie diese Zahlen brauchen, werden Sie eine entsprechende Auflistung erhalten. Finanziert wurden die Personalkosten dieser zusätzlichen Plätze – wie jeder Kindergartenplatz – zu je 40% von Staat und Kommune und zu 20% vom Träger. Ich bin gerne bereit, Ihnen weitere detaillierte Zahlen zur Verfügung zu stellen.

Zu der in den Raum gestellten Behauptung, Frau Staatsministerin Stewens habe am 5. Juli 2002 in Bayreuth erklärt, Bayern verfüge über eine Versorgungsquote von 8% für Kinder unter drei Jahren, kann ich nur Folgendes sagen:

Erstens. Am 5. Juli 2002 hat Frau Staatsministerin Stewens zwar eine Vielzahl von Terminen wahrgenommen, aber keinen in Bayreuth. Das wurde mir gesagt.

Zweitens. Frau Staatsministerin Stewens hat keine derartige Behauptung aufgestellt. Richtig ist vielmehr, dass wir für 2008 – also am Ende unseres Aufbaus des Kinderbetreuungsangebots – eine dem aktuellen Bedarf entsprechende Versorgungsquote von durchschnittlich 7% anstreben. Das wurde schon wiederholt gesagt.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Herr Kollege Schultz.

Herr Staatssekretär, mit welchem Recht zieht die Staatsregierung bei Betreuungsangeboten auch die Zahlen über Tagesmütter, Tageseltern und privat finanzierter Stellen heran, obwohl diese allein von den Kindereltern bzw. den Jugendämtern bezahlt werden? In keinem anderen Bundesland werden diese Plätze als vom Staat geschaffene Stellen bezeichnet.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Schultz, die Mütterzentren werden staatlich gefördert. Sie bekommen Geld. Deshalb halte ich es für richtig, dass sie einbezogen werden. Ich kann Ihnen das gerne nachher noch erläutern. Diese Stellen erhalten etwa 5 DM pro Stunde. Ich habe die Stellen selbst besucht und gehe davon aus, dass die Gelder korrekt überwiesen werden. Abgesehen davon halte ich es für wichtig, dass wir einmal die Summe der Betreuungsplätze ermitteln. Wir wollen am Ende schließlich nicht feststellen, dass wir etwas installiert haben, wofür draußen kein Bedarf besteht. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir diese Zahlen, unabhängig davon, wo sie herkommen, addieren müssen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Schultz.

Eine Vorbemerkung: Herr Staatssekretär, Sie haben sich um die Antwort auf die Frage nach den Tageseltern gedrückt. Deshalb werde ich das noch einmal hinterfragen. Nachdem die Staatsregierung so großen Wert auf die zur Verfügung stehenden Plätze bei Tagesmüttern und Tageseltern legt, frage ich Sie, warum die Staatsregierung in den vergangenen Jahren ihrer Regierungsverantwortung nichts dafür getan hat, Tagesmütter versicherungsrechtlich im notwendigen Maße abzusichern? Welche Anstrengungen will die Staatsregierung unternehmen, um dies zu ändern, damit sie wenigstens einen Teil ihres Beitrages leistet, wenn sie schon die dadurch geschaffenen Stellen auf ihrer Habenseite verbucht?

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Herr Kollege Schultz, wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Vor zehn Jahren ist über dieses Thema insgesamt noch anders diskutiert worden. Wir haben gesellschaftliche Veränderungen und stellen uns den damit verbundenen Herausforderungen. Ich bin der Meinung, dass wir auf diesem Feld noch einiges zu leisten haben. Die Zahlen wurden dem Hohen Haus wiederholt dargestellt. Im Jahre 2001 hatten wir einen Versor

gungsgrad von 3,5%. Wir wollen bis zum Jahr 2006 auf einen Versorgungsgrad von 5,7% kommen. Das soll mit den Mitteln erfolgen, die der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt.

Sie wissen, dass wir ein Gesamtpaket im Umfang von 600 Millionen DM bzw. 313 Millionen Euro geschnürt haben. Wir wollen pro Jahr 1000 neue Plätze schaffen. Auch in dem Feld, das Sie angesprochen haben, wollen wir neue Wege gehen. Wir haben deshalb einen neuen Modellversuch mit 150 Plätzen gestartet, über den die Ministerin das Hohe Haus informiert hat. Wir werden sehen, wie dieser Modellversuch läuft. Dabei geht es auch um die von Ihnen erwähnte Frage der entsprechenden Absicherung. Dieser Versuch ist vor kurzem angelaufen. Ich halte das für richtig. Wir brauchen nicht nur feste Einrichtungen, sondern müssen auch bereit sein, neue Wege zu gehen. Über diesen Modellversuch tun wir das. Ich halte das für einen richtigen Ansatz.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Zusatzfrage: Frau Kollegin Steiger.

Herr Staatssekretär, Sie haben Recht: Das war nicht die Veranstaltung in Bayreuth, sondern die Veranstaltung der bayerischen Bezirke in Hof. Trotzdem stehen die genannten 8% im Raum. Das hätten wir gerne geklärt.

Wenn wir jetzt nicht mehr in Bayreuth sind, dann wandern wir kurz nach Hof. Ich hätte gerne auch noch das Redemanuskript der Ministerin überprüfen lassen, was darin steht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Zahlen, die ich schriftlich hier habe und die ich Ihnen nachher unmittelbar mitgeben kann, klar und eindeutig sind; die Ministerin hat auch nie etwas anderes gesagt.

Der Versorgungsgrad liegt im Jahr 2001 bei 3,5%. Wir versuchen, mit den neuen finanziellen Mitteln im Jahr 2002 auf 3,9% zu kommen. Wir haben vor, mit den schon beschlossenen Mitteln im Jahr 2003 – ich darf das vielleicht doch kurz darstellen – auf 4,4% zu kommen. Das alles läuft bereits. 2005 sind wir dann bei 5,3% und 2006 bei 5,7%. Zielformulierung für das Jahr 2008 sind 7%.

Ich glaube, dass ich damit Ihre Frage korrekt beantwortet habe, Frau Kollegin Steiger. Ich werde Ihnen das aber auf einem separaten Blatt zur Verfügung stellen.

(Frau Steiger (SPD): Danke für die Bereitstellung der Zahlen! – Schultz (SPD): Wir werden den Widerspruch klären!)