Ich glaube, besser kann man es nicht machen. Den Wunsch, den Sie vor ein paar Jahren selbst geäußert haben, nun abzulehnen, halte ich für Unfug. Das Konzept ist mehr als sinnvoll.
Ein Wort noch zum Thema R 7. Ich weiß nicht, wer von Ihnen den Unfug nach draußen trägt, wir wollten die Realschulzeit verlängern.
Es geht um die Frage, ob hochbegabte Realschüler die Fachhochschulreife innerhalb eines Jahres erwerben können oder nicht. Das heißt, wir diskutieren über Verkürzung und nicht über eine Verlängerung; die Diskussion betrifft die Fachoberschulen und hochbegabte Realschüler, die mit einem Notendurchschnitt von 1,0 oder 1,2 ihren mittleren Schulabschluss machen. Beim Thema FOS 13 geht es darum, einen weiteren Weg zu haben, auf dem Kinder und Jugendliche zur allgemeinen Hochschulreife gelangen können. Damit wird es in Zukunft also auch an der Fachoberschule eine Möglichkeit geben, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Das waren doch schon früher theoretische Forderungen von Ihnen, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. Warum sind Sie plötzlich gegen das, was Sie noch selbst vor zwei Jahren eingefordert haben?
Wir eröffnen viele unterschiedliche Wege für die Kinder mit unterschiedlichen Lernweisen und Begabungen. Es zeichnet unser System aus, dass sie eben nicht in der vierten Klasse entscheiden müssen, sondern dass sie verschiedene Wege gehen können.
Nun zu dem Vorwurf, dass die Finanzfragen nicht geklärt seien. Herr Pfaffmann, wir werden einen Gesetzentwurf vorlegen, und bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs sind die finanziellen Fragen exakt mitzubehandeln. Sie können aber nicht von uns verlangen, auf der einen Seite jetzt Stundentafeln zu diskutieren und auf der anderen Seite bereits heute den Finanzplan einer Stundentafel vorzulegen, die erst mit den Beteiligten noch diskutiert werden soll. Wir diskutieren jetzt und lassen all das, was wir diskutieren werden, in den endgültigen
Entwurf einer Stundentafel einfließen. Und dann werden dazu alle Finanzfragen mit den Sachaufwandsträgern, den Lehrerverbänden, den Kommunen und den privaten Trägern geklärt und im Parlament diskutiert werden.
Bevor ich über die zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge in der beantragten namentlichen Form abstimmen lasse, stelle ich zunächst den Antrag der Fraktion der GRÜNEN betreffend „Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums (G 8)“ auf der Drucksache 15/28 – das war Punkt 5 der Tagesordnung – in einfacher Form zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der CSU-Fraktion abgelehnt worden ist. – Ist das richtig?
Das Abstimmungsverhalten erscheint zunächst paradox, ist es aber nicht. Dem Berichtsantrag ist bereits Folge geleistet worden. Der Berichtsantrag ist erledigt.
(Karin Radermacher (SPD): Das war nur ein Zwischenbericht! Da ist nichts erledigt! – Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Unruhe)
Nun kommen wir zu der Abstimmung über die drei Dringlichkeitsanträge, über die jeweils namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Zunächst lasse ich über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN betreffend Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums auf der Drucksache
15/209 abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne ist auf der Oppositionsseite, von meiner Seite aus links, die Nein-Urne befindet sich auf der Seite der CSU-Fraktion im Bereich der Eingangstüre. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich genau vor mir auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich gebe das Ergebnis später bekannt.
Wir führen in der Zwischenzeit die namentliche Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „G 8“ auf der Drucksache 15/214 durch.
Die Urnen sind wie vorher zur Abstimmung aufgestellt. Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür stehen Ihnen wiederum fünf Minuten zur Verfügung. Ich bitte, die Stimmen abzugeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend „Forstreform mit Augenmaß“ auf Drucksache 15/208, die in namentlicher Form erfolgen soll. Die Abstimmung konnte vorher wegen der 15-minütigen Wartefrist nicht durchgeführt werden. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen wie bei den vorhergehenden Abstimmungen bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen wiederum fünf Minuten zur Verfügung. Ich bitte um Stimmabgabe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird wieder außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später von mir bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Renate Dodell, Joachim Unterländer, Dr. Thomas Zimmermann und anderer und Fraktion (CSU)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das so genannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz, also landläufig die Begrifflichkeit der Gesundheitsreform, erfährt Kritik aus der Bevölkerung und von Fachleuten wie kaum ein anderes Reformwerk. Das ist der Beweis dafür, dass in Fragen der Gesundheitspolitik die Suche nach Solidarität und Ausgewogenheit an oberster Stelle neben der Zukunftssicherung und der Senkung der Lohnnebenkosten stehen muss. Beim Gesundheitsmodernisierungsgesetz fällt besonders auf, dass gut gemeinte Absichten und Zielsetzungen diametral auseinander fallen.
Das zu späte Reagieren bei der Umsetzung durch die Bundesregierung fällt in die Verantwortung der Bundesgesundheitsministerin. Die stereotype Verweisung auf die Selbstverwaltung hat bei Praxisgebühren und Zuzahlungen zu einem Chaos geführt. So ergeben sich aus der Sicht der CSU-Landtagsfraktion vier dringende Handlungsfelder, die Gegenstand dieses Dringlichkeitsantrags sind.
Erstens. Aus unserer Sicht weisen Selbstbehalttarife, also das Herausnehmen eines Anteils, für den man selbst aufkommen möchte, und Bonusprogramme, also die Beitragsrückerstattung bei fehlender Inanspruchnahme, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung den absolut richtigen Weg. Die freie Entscheidung des einzelnen Versicherten, über Anreize bzw. den Leistungsumfang selbst zu bestimmen, ist ein Weg zu mehr Versichertensouveränität, den wir unbedingt gehen sollten. Alle Kassen, sowohl die AOK als auch die Ersatzkassen, haben daran Interesse gezeigt; ebenso die Patientenverbände.
Der erste Versuch, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Technikerkrankenkasse wurde vom Bundesgesundheitsministerium abgeschmettert und konnte nur auf freiwillig Versicherte erstreckt werden. Der zweite Versuch wurde im Rahmen der Beratungen über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von der Bundesgesundheitsministerin wieder abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ich habe an Sie eine Bitte.
Machen Sie Ihren Kollegen auf Bundesebene deutlich, dass wir in Zukunft dann, wenn wir die gesetzliche Krankenversicherung und die damit verbundenen Grundzüge der Leistungs- und Beitragsbezogenheit und das Eintreten der Gesunden für die Schwachen im Sinne eines Solidarsystems erhalten und weiterentwickeln wollen, den Menschen mehr Freiheit in ihren Entscheidungen zutrauen sollten. Diesen Weg müssen wir in Zukunft gehen. Die gegenwärtige Fassung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes sieht dies aber nicht vor.
In § 53 der neuen Fassung des SGB V geht es um Selbstbehalte. Da die Kassenmitglieder nicht freiwillig versichert sind – gleiches gilt für Beitragsrückgewährungen –, konnte das Sozialministerium den Antrag der AOK leider nicht genehmigen, obwohl dies eigentlich sinnvoll wäre.
Wir begrüßen daher die Absicht von Staatsministerin Christa Stewens, eine schnelle Korrektur über eine Bundesratsinitiative herbeizuführen. Wir wollen durch diesen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Ziel zum Ausdruck bringen und unterstützen. Eine Präjudizierung – das möchte ich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich sagen – für ein wie immer geartetes so genanntes Hausarztmodell ist damit aus unserer Sicht nicht verbunden.