Herr Staatssekretär, ich habe an Sie eine Frage, weil wir in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses auch über die Variante geredet haben, ein Gesetz rückwirkend in Kraft treten lassen zu können. Der Herr Kollege wird bestätigen, dass die Vertreterin des Kultusministeriums gesagt hat, das ginge nicht.
Plötzlich geht es doch. Egal, was nun gilt, welch variablen juristischen Beistand haben Sie, der, je nach dem, wie es Ihnen in den Kram passt, die juristische Lage anders bewertet? Ich kann mich erinnern, dass die Kommunen,
die das Büchergeld vor zwei Jahren aussetzen wollten, von Herrn Beckstein auch die klare Ansage bekommen haben, sie dürften das nicht machen. Jetzt dürfen Sie es aber doch.
Da sollten wir schon genau sein; denn wir können auch nicht sagen, wir haben ein Tempolimit, aber die Staatsregierung trifft sich mit den Verkehrsverbänden. Wir dürfen jetzt alle schneller fahren, weil Sie und Ihre Parteikolleginnen und Parteikollegen das ausgehandelt haben. Das fi nde ich nicht gut.
Als Mitglied eines Kreistages meine ich: Dieser gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelte Deal ist nicht im Sinne der Kommunen gelaufen. Das sage ich hier klar, deutlich und offen. Warum man sich von der Staatsregierung den Schneid hat abkaufen lassen, verstehe ich nicht. Der Städtetag und der Landkreistag waren keine guten Vertreter der Interessen der Kommunen. Ich möchte schon wissen, was unter der schwarzen Decke zulasten der Kommunen ausgeklügelt worden ist. Ich fordere Sie auf: Geben Sie uns das Geld, das uns zusteht. Das ist nur recht und billig. Sorgen Sie, Herr Kollege Ach, wenigstens dafür, dass es ordentlich weitergeht, nachdem Ihnen jetzt die Eltern, die Büchergeldbestände aufgefrischt haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gilt vielleicht, eines klarzustellen, was Kollege Eisenreich heute hier gesagt hat, dass nämlich das Büchergeld aus fi nanziellen Gründen eingeführt worden ist und sich die fi nanzielle Situation so weit verbessert hat, dass man es wieder abschaffen kann.
Erstens. Den Protokollen des Bayerischen Landtags ist zu entnehmen, dass eines der Hauptargumente für das Büchergeld die angebliche Tatsache war, dass es notwendig ist, dass die Eltern Verantwortung für den Buchbestand ihrer Kinder übernehmen, weil damit auch der Buchbestand besser gepfl egt wird. Das wäre also quasi eine pädagogische Maßnahme des Staates. Man kann sich jetzt darüber unterhalten, wie abgeschmackt das Ganze ist, aber fest steht: Es waren nicht in erster Linie fi nanzielle Gründe.
Zweitens. Die Behandlung dieses Themas ist typisch für die Art und Weise, wie die CSU-Fraktion immer diskutiert. Jetzt passiert genau das Gleiche: Es wird keine Verantwortung übernommen. Der einzige Kollege der CSU, der hier zu diesem Thema gesprochen hat, war Kollege
Eisenreich als Berichterstatter; ansonsten hat man die Verantwortung auf Staatssekretär Freller verlagert. Kein einziger der CSU-Kollegen, die dieses Thema noch vor einem halben Jahr so massiv vertreten haben, hat sich getraut, sich hier hinzustellen und den Schwenk der Staatsregierung und der CSU-Fraktion zu vertreten. Kein einziger!
(Thomas Kreuzer (CSU): Argumente werden nicht besser, indem sie fünf verschiedene Redner fünfmal wiederholen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube feststellen zu können, dass in den Reihen der Opposition etwas Verwirrung aufgetreten ist.
in dem die Pfl icht geregelt ist, Büchergeld einzuziehen. Das ist die aktuelle Rechtslage. Können wir uns darauf verständigen?
Jetzt soll das Gesetz durch dieses Hohe Haus geändert werden. Es ist noch nicht geändert, sondern es soll geändert werden, und zwar soll es eine Ermessensregelung werden. Die Kommunen können entscheiden, bis zu 20 bzw. 40 Euro einzuziehen. Das heißt, sie können weniger Büchergeld oder auch gar kein Büchergeld einziehen. Das wird eine Ermessensregelung, und dafür wird ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Dies geht auf den Wunsch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zurück.
Nix Märchen! Das stand doch schon alles in der Presse. Ich verweise auf die Presseerklärung vom 28. September. Das war eine gemeinsame Presseinformation über ein
schon lange angekündigtes Gespräch des Kultusministers mit den kommunalen Spitzenverbänden. Deren Wunsch ist Inhalt dieser Vereinbarung geworden, die jetzt nicht rechtlich bindend ist, aber deren Ausfl uss ein Gesetzgebungsverfahren sein wird.
Zu den anderen rechtlichen Fragen: Die Abschaffung des Büchergeldes ist möglich, Herr Kollege Pfaffmann. Wir haben uns im Bildungsausschuss darüber schon mit Vertretern der Staatsregierung unterhalten. Die Abschaffung des Büchergeldes ist möglich. Was allerdings nicht möglich war, war eine Zustimmung zum Gesetzentwurf der Opposition, der schon eine Finanzierungsregelung enthalten hat, die eine Belastung für die Kommunen gewesen wäre. Rückwirkende Belastungen sind aber nicht möglich. Das ist der feine Unterschied.
(Zuruf von der SPD: Ihre Regelung belastet die Kommunen doch auch, die trifft die Ermessens- regelung doch genauso!)
Die Ermessensregelung setzt voraus, dass man selbst eine Entscheidung trifft. Zudem ist diese Belastung nicht rückwirkend.
Herr Kollege Eisenreich, darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass die großartige CSU-Fraktion beabsichtigt, diese Vereinbarung zwischen dem Herrn Kultusminister und den kommunalen Spitzenverbänden tatsächlich zum Gesetz werden zu lassen? Haben Sie denn keine Skrupel, das zu beschließen?
Das macht doch auch Sinn. Das Argument ist einleuchtend, dass die Situationen vor Ort unterschiedlich sind. Die Kommunen können dann individuell entscheiden, ob ein Büchergeld notwendig ist oder nicht. Insofern ist das eine klare Sache. Wir haben später noch viel Zeit, hier darüber zu debattieren. Die ganze Aufregung ist jetzt völlig vergeblich.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache zu den gemeinsam aufgerufenen Dringlichkeitsanträgen geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dabei werden die Anträge wieder getrennt.
Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/8994 abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkarten in die Urnen zu werfen. Jetzt kann mit der Stimmabgabe begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Plenarsaals ausgezählt. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.
Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/8996. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Hier wurde ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte, die Stimmkarten in die Urnen zu geben. Drei Minuten dürften ausreichen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich bitte, die Stimmen auszuzählen, und zwar wie immer außerhalb des Plenarsaals. Wir geben das Ergebnis später bekannt. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Markus Sackmann, Franz Josef Pschierer u. a. u. Frakt. (CSU) Teilprivatisierung der DB AG (Drs. 15/8995)