Nun bin ich der Meinung, dass sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Herrn Kultusminister zusammensetzen – es sind alles Parteifreunde, da redet es sich dann auch leichter – und etwas ins Auge fassen dürfen. Aber das Gesetz, über das wir reden, hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU beschlossen. Sie haben zwar versucht, den Eindruck zu erwecken, als habe es die SPD beschlossen. Nach meiner Erinnerung war es aber die CSU-Mehrheit, die dieses Gesetz beschlossen hat. Dieses Gesetz gilt. Da können Herr Brandl und Herr Zellner und Herr Schaidinger sagen, was sie wollen. Dieses Gesetz gilt.
Sie können das Gesetz nur dadurch aus der Welt schaffen, dass die CSU-Fraktion in ihrer Mächtigkeit dieses Gesetz wieder abschafft. Dann müssen Sie uns und allen erklären, warum Sie letzte Woche im Bildungsausschuss einen Antrag, der genau darauf abgezielt hat, abgelehnt haben, während sie gleichzeitig ankündigen, dieses Jahr eine ganz komische Gesetzesänderung vorschlagen zu wollen, die aber noch nicht Gesetz ist. Wie also ist es zu werten, dass – wie es der Herr Staatssekretär ausgedrückt hat – die Vorgehensweise einiger Gemeinden und Landkreise, das Gesetz bewusst zu missachten, durch eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden legalisiert werden soll? Wenn dem so ist, dann ist das einer Bananenrepublik würdig, aber nicht des Freistaats Bayern.
Wenn man die Eltern entlasten will, was wir wollen, weil wir sie auch nie belastet haben, dann muss man ganz schnell das Büchergeld abschaffen. Sie haben es in der Hand und wir werden gerne mitstimmen, weil wir es auch nicht eingeführt haben.
(Beifall bei der SPD – Joachim Hermann (CSU): Was macht denn die Landeshauptstadt München? Was macht der Oberbürgermeister Ude mit dem Thema?)
Danke schön, Herr Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, wie aus Ihrer Sicht die Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden aussieht, und Sie haben versucht, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen den Schwarzen Peter für diese Lösung zuzuschieben. Ich werde Ihnen zeigen, dass dieser in zugegebenermaßen wenigen Fällen, aber dennoch genauso bei Ihnen liegt. Es haben zahlreiche Kommunen erklärt, dass sie auf die Erhebung des Büchergeldes im laufenden Schuljahr verzichten, unter anderem der Landkreis Bayreuth, die Stadt Bayreuth und die Stadt Pegnitz. In Oberfranken gibt es auch zwei Gymnasien bzw. Tagesheimschulen, bei denen der Staat Sachaufwandsträger ist. Jetzt haben wir die Situation, dass in Bayreuth und Pegnitz die Eltern bzw. die Familien ungleich behandelt werden. Das geschieht auch innerhalb einer Familie, wenn für das eine Kind zu bezahlen ist und für das andere nicht.
Ich fordere Sie jetzt auf, heute hier zu erklären, wie Sie diese Ungleichbehandlung von Familien in einer Kommune beenden wollen. Dazu müssen Sie heute Stellung nehmen. Hier wird doch deutlich, wie wenig durchdacht und wie chaotisch diese Regelung ist. Beenden Sie das
(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Er hat doch gerade Komplimente gemacht, warum regen Sie sich dann auf? – Gegenruf des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD))
Dieser Gesetzentwurf, der jetzt auf den Weg gebracht wurde und in die Anhörung gegangen ist, wird rückwirkend zum Schuljahresbeginn in Kraft gesetzt. Das heißt, damit wird legalisiert, dass die Kommunen auf das Büchergeld verzichten. Kein Jurist in diesem Raum wird ernsthaft bezweifeln, dass dies ein legaler Weg ist. Daher verstehe ich Ihren Angriff nicht. Das ist ein absolut legales Verfahren.
Ich verstehe Ihre Angriffe auf die kommunalen Spitzenverbände nicht, so sehr ich die inhaltliche Diskussion sehe. Aber in der formalen Diskussion fi nde ich jetzt Ihren Angriff gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden nicht gerechtfertigt.
Ich sage Ihnen eines: Es war eine Reihe von SPD-Bürgermeistern dabei, die in den letzten Wochen, als selbst diese Rechtslage noch nicht klar war, die jetzt kommt, selber gesagt haben, dass das Büchergeld nicht bezahlt werden solle. Als sogar die Legalisierung noch offen war, haben sie schon dazu aufgerufen, nicht zu bezahlen. In diesem Fall hätten Sie recht gehabt, aber da haben Sie leider – –
Herr Pfaffmann, ich kann mich nicht erinnern, dass Sie gegenüber den vielen SPD-Kommunalpolitikern das Wort ergriffen haben, die in den vergangenen Wochen diesbezüglich aktiv waren. Auch das muss man einmal sehen.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Es gab einen Bürgermeister, der hat es nie erhoben, nämlich in Gersthofen!)
Nein, das ist der Punkt, bei dem für mich eine gewisse Scheinheiligkeit beginnt; denn man will uns illegales Ver
halten vorwerfen, hat aber bei den eigenen Bürgermeistern toleriert, dass sie damit über Wochen die Staatsregierung und die CSU-Fraktion angegriffen haben.
Ich wollte nur einmal klarstellen, dass wir uns auf einem legalen und, wie ich meine, auf einem sehr vernünftigen Weg befi nden.
Herr Kollege Schieder. Nach der Geschäftsordnung können Sie keine Zwischenbemerkung machen, aber Sie haben noch 15 Minuten Redezeit.
Das ist aber keine Aufforderung, Herr Kollege Schieder, das total auszunutzen, obwohl Ihnen das nicht schwerfällt, wie ich weiß.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal auf die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Bezug nehmen. Herr Staatssekretär, Sie berufen sich hier auf die Sachlichkeit. In Wirklichkeit verdrehen Sie die Tatsachen.
Sie führen hier eine ominöse, sogenannte Vereinbarung zwischen Ihnen und den kommunalen Spitzenverbänden an. Ich will diese hier nicht beurteilen, sondern nur deutlich machen, dass das, was da angeblich vereinbart worden ist, in vollständigem Widerspruch zum Willen der Kommunen, der Städte und Landkreise an der Basis stünde, wenn es denn so wäre, wie Sie es darstellen. So ist es nämlich nicht, sondern es ist umgekehrt, und zwar folgendermaßen: Nach der Ankündigung, das Büchergeld werde abgeschafft, hat eine Reihe von Bürgermeistern entschieden, dass sie vorerst die Erhebung des Büchergeldes aussetzen, und zwar aus Protest gegen Ihre Büchergeldpolitik
und um Ihnen gegenüber Druck zu machen, dass Sie das Büchergeld sofort, also ab diesem Schuljahr, aussetzen. Das ist der Protest der Bürgermeister, der Landräte und der Oberbürgermeister.
Herr Kollege Stahl, Sie sind Zeuge, was Landrat Wittmann anbelangt. Herr Kollege Rubenbauer, auch Sie sind mein Zeuge.
Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag: Wenn Sie keinen solchen Lärm machen, dann rede ich etwas ruhiger.
Ich habe hier also zwei Zeugen genannt. Treten Sie doch einmal hier an das Mikrofon und sagen Sie etwas dazu, Herr Kollege Rubenbauer. Bürgermeister Toni Dutz, CSU, Wiesau, Landrat Simon Wittmann, CSU, und viele andere auch, haben die Nicht-Erhebung des Büchergeldes zu einem Zeitpunkt verkündet, an dem diese ominöse Vereinbarung noch gar nicht bekannt war! Sie wollten Ihnen damit Ihre Forderung signalisieren, ab sofort auf die Erhebung des Büchergeldes zu verzichten. Sie verstehen in Ihrer Basisferne offenbar diese Signale nicht, und das ist das Problem.
Die entscheidende Frage, die sich hier an der Basis, und zwar bei Schwarz, Rot, Grün und bei allen, die in der Kommunalpolitik Verantwortung tragen, stellt, ist doch, was bei den Kommunen ist, die aus Protest gegen Ihre Politik das Büchergeld nicht mehr einziehen wollen, was dann mit den Kosten und mit der staatlichen Beteiligung ab September 2007 passiert. Das ist die entscheidende Frage. Ich bitte Sie daher, hier eine klare Ansage dergestalt zu machen, dass erstens das Büchergeld ab 2007 nicht mehr erhoben wird und dass zweitens alle, die das Büchergeld bisher nicht erhoben haben, dadurch keinerlei fi nanziellen Schaden haben werden. Das ist der ganz entscheidende Punkt, und dazu müssen Sie hier einmal klipp und klar etwas sagen, Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, ich habe an Sie eine Frage, weil wir in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses auch über die Variante geredet haben, ein Gesetz rückwirkend in Kraft treten lassen zu können. Der Herr Kollege wird bestätigen, dass die Vertreterin des Kultusministeriums gesagt hat, das ginge nicht.